Beichte
Die Beichte oder auch Amt der Schlüssel ist das mündliche Eingeständnis einer schuldhaften Verfehlung, gewöhnlich während eines Gesprächs unter vier Augen mit einem Beichtvater (die so genannte Ohrenbeichte, Einzelbeichte oder Privatbeichte). In lutherischen Kirchen wird neben der Privatbeichte die so genannte Allgemeine Beichte im Rahmen eines Gottesdienstes angeboten. Die Beichte kann in verschiedenen Formen bei vielen Religionen und auch im Alltag abgelegt werden. Es handelt sich dabei um eine Art von Aufarbeitung von belastender Vergangenheit.
In christlichen Kirchen unterscheidet sich die Beichte (auch Sakrament der Versöhnung) dadurch von anderen Seelsorgegesprächen, dass sie auf eine formelle Sündenvergebung hinzielt, gewöhnlich mit den Worten Deine Sünden sind dir vergeben oder Ich spreche dich los von deinen Sünden.

Neutestamentliche Grundlegung
Die römisch-katholische Kirche, wie auch die protestantischen Kirchen beziehen sich in der Lehre von der Beichte unter anderem auf drei Bibelstellen:
"Jesus sprach zu Seinen Jüngern: Friede sei mit euch! Gleichwie Mich der Vater gesandt hat, so sende Ich euch. Und als Er das gesagt hatte, blies Er sie an und spricht zu ihnen: Nehmt hin den Heiligen Geist! Welchen ihr die Sünden erlasst, denen sind sie erlassen; und welchen ihr sie behaltet, denen sind sie behalten." (Joh 20,21-23)
Jesus Christus spricht zu Petrus: "Ich will dir die Schlüssel des Himmelreiches geben: alles, was du auf Erden binden wirst, soll auch im Himmel gebunden sein, und alles, was du auf Erden lösen wirst, soll auch im Himmel gelöst sein." (Mt 16,19)
Jesus Christus spricht zu seinen Jüngern: "Wahrlich, Ich sage euch: Was ihr auf Erden bindet werdet, soll auch im Himmel gebunden sein, und was ihr auf Erden lösen werdet, soll auch im Himmel gelöst sein." (Mt 18,18)
Geschichte
Die Beichte entwickelte sich neben dem öffentlichen Sündenbekenntnis in der frühen Kirche als Privatbeichte, die oft bei Einsiedlern oder Mönchen stattfand, die sehr differenziert auf den Einzelnen eingehen konnten.
Erst etwa vom 9. Jahrhundert an wurde diese Form der Beichte eine feste kirchliche Institution, die in der katholischen und orthodoxen Kirche zu den sieben Sakramenten gezählt wird.
Das Zweite Vatikanische Konzil, das vom 11. Oktober 1962 - 8. Dezember 1965 im Vatikan stattfand, und die damit einhergehende Liturgiereform in der römisch-katholischen Kirche betonten wieder mehr die Heilswirkung dieses Sakramentes und legte deshalb Wert darauf, dass dieses Sakrament als "Feier der Versöhnung" verstanden wird.
Römisch-Katholische Kirche
Voraussetzungen

In der römisch-katholischen Kirche versteht man unter Beichte entweder das Sündenbekenntnis als solches oder den Gesamtvorgang der Spendung des Bußsakramentes. Für die gültige Beichte müssen fünf Voraussetzungen gegeben sein: Gewissenserforschung, Reue, guter Vorsatz, Bekenntnis und Wiedergutmachung.
- Die Gewissenserforschung zielt vor der eigentlichen Beichte darauf ab, sich der Sünden und ihrer Umstände bewusst zu werden.
- Die Reue ist der wichtigste Teil der Beichte. Man unterscheidet zwischen der vollkommenen Reue (aus Liebe zu Gott) und der unvollkommenen Reue (aus dem Wunsch nach dem Himmel oder aus Angst vor der Verdammnis). In Verbindung mit der formgerechten Beichte ist jede der beiden Arten Reue auch allein hinreichende Mit-Voraussetzung für die Vergebung der Sünden.
- Der gute Vorsatz muss darin bestehen, in Zukunft alle schweren Sünden zu meiden.
- Für eine gültige Beichte ist das Bekenntnis aller schweren Sünden (sog. Todsünden) nötig, deren man sich seit der Taufe erinnert und die noch nicht durch eine sakramentale Beichte vergeben worden sind. Eine Sünde ist dann schwer, wenn ein Gebot Gottes in einer wichtigen Sache, mit klarem Bewusstsein und in freier Entschiedenheit übertreten worden ist. Es wird auch geraten, weniger schwere, so genannte lässliche Sünden zu bekennen.
- Die Wiedergutmachung besteht zum Einen darin, begangenes Unrecht soweit irgend möglich zu begleichen, beispielsweise muss Gestohlenes zurückgegeben werden. Zum anderen soll die Bußleistung im Gebet helfen, die Folgen der Schuld in Solidarität mit der Kirche abzutragen.
Somit können Pönitenten bei folgenden Kriterien keine Lossprechung bekommen:
- Wer keine Reue über seine Sünden empfinden will.
- Wer die nächste Sünde oder die Gelegenheiten zur Sünde nicht meiden will.
- Wer seinen Feinden nicht verzeihen, fremde Ehre nicht wiederherstellen oder anderes Unrecht nicht begleichen will, obwohl er es könnte.
Begrüßung
Beim Betreten des Beichtstuhls oder -zimmers macht der Beichtende das Kreuzzeichen und beginnt mit folgenden Worten:
Beichtender | Priester |
---|---|
Im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes. Amen | Gott, der unser Herz erleuchtet, schenke dir wahre Erkenntnis deiner Sünden und Seiner Barmherzigkeit. |
Amen. |
Falls genügend Zeit vorhanden ist, kann der Priester ein Schriftwort lesen oder sprechen.
Bekenntnis und Genugtuung
Nun erfolgt das eigentliche Bekenntnis der Sünden im Beichtgespräch. Der Beichtende ist auch bereit ein angemessenes Bußwerk zur Genugtuung für seine Sünden zu übernehmen.
Reuegebet und Lossprechung
Grundlegend bei der Beichte ist die sakramentale Absolution (Lossprechung), die in der römisch-katholischen Kirche nur durch einen geweihten Priester in Gegenwart des Pönitenten (d.h. des Beichtenden) erteilt werden kann (Telefonbeichte und Internet-Beichte sind nicht erlaubt). Einige Sünden, welche mit einer dem Apostolischen Stuhl reservierten Exkommunikation verbunden sind, können nur nach Rückfrage (Rekurs) des Beichtvaters beim zuständigen hierarchischen Vorgesetzten losgesprochen werden. Im Fall der Abtreibung haben gemäß Beschluss der Österreichischen und Deutschen Bischofskonferenz alle Beichtväter die Vollmacht zur Absolution auch von der damit verbundenen Exkommunikation.
Der Beichtende der im Bekenntnis seine Sünden und Verfehlungen vor dem Priester ausgebreitet hat, spricht nun ein kurzes Reuegebet seiner Wahl und wird losgesprochen.
Beichtender | Priester |
---|---|
Ich bereue, dass ich Böses getan und Gutes unterlassen habe. Erbarme Dich meiner, o Herr. | Gott, der barmherzige Vater, hat durch den Tod und die Auferstehung Seines Sohnes die Welt mit Sich versöhnt und den Heiligen Geist gesandt zur Vergebung der Sünden. Durch den Dienst der Kirche schenke Er dir Verzeihung und Frieden. So spreche ich dich los von deinen Sünden im Namen des + Vaters und des + Sohnes und des + Heiligen Geistes. |
Amen. |
oder auch in der alten Form:
Beichtender | Priester |
---|---|
Diese und alle meine Sünden tun mir von Herzen leid. Mein Jesus, Barmherzigkeit. | Ego te absolvo a peccatis tuis in nómine Patris + et Fílii et Spíritus Sancti. |
Amen. |
Dank und Entlassung
Beichtender | Priester |
---|---|
Danket dem Herrn, denn Er ist gütig. | |
Sein Erbarmen währt ewig. | |
Der Herr hat dir die Sünden vergeben. Geh hin in Frieden. | |
Gebet zur Danksagung: Ich danke Dir, Herr, für die Vergebung, die ich erfahren habe, und für den Mut zu einem neuen Beginn.
Ich danke auch für die Versöhnung mit der Kirche, der ich mit meiner Schuld Schaden zugefügt habe. Ich will mir Mühe geben, nicht nur mit den Worten dankbar zu sein. Auch will ich vergeben, wenn andere mir schaden oder mir wehe tun. Ich weiß Herr, es wird nicht alles ganz anders werden in meinem Leben. Aber ich vertraue darauf, dass Du mich nicht verwirfst und dass die Kirche immer wieder Deinen Frieden schenkt, auch wenn nicht alles gelingt, was ich mir vornehme. Ich danke Dir Herr, dass ich solches Vertrauen haben darf, weil Du unsere Schuld getragen hast, und weil Dein Erbarmen fortlebt in der Kirche. |
Laienbeichte
Neben der sakramentalen Beichte kennt die römisch-katholische Kirche auch die sogenannte Laienbeichte, die etwa von Thomas von Aquin ausdrücklich empfohlen wird. Sie ersetzt nicht die sakramentale Beichte und führt nicht zu einer Vergebung der Sünden. Insbesondere bei schweren Sünden ist die sakramentale Beichte notwendig. Die Wirkung der Laienbeichte besteht beispielsweise in einer erweiterten Gewissenserforschung, sie kann die Reue über Sünden vergrößern und eine sakramentale Beichte vorbereiten. Sie kann eine sinnvolle Ergänzung sein, ist aber wenig bekannt und wird deswegen kaum praktiziert.
Evangelisch-Lutherische Kirchen
Lutherische Kritik am römisch-katholischen Bußinstitut
Martin Luther wandte sich zwar energisch gegen jede menschliche Leistung zur Sündenvergebung (sämtliche Sünden beichten zu müssen, Ablasshandel, etc.), befürwortete aber die Einzelbeichte. Er beichtete selbst regelmäßig, in schwierigen Zeiten sogar täglich. Die Kritik der lutherischen Reformation, insbesondere der Bekenntnisschriften der Evangelisch-Lutherischen Kirche als Lehrnorm dieser Konfession, richtet sich also nicht generell gegen die Beichte, sondern gegen das, was man als Fehlentwicklungen des römisch-katholischen Beichtinstituts ansah. Das römisch-katholische Bußinstitut umfasst:
- Erkenntnis der Schuld (unstrittig)
- wahre Reue = contritio cordis (unstrittig)
- Bekenntnis der Schuld = confessio oris (Lippenbeichte) (unstrittig)
- Wiedergutmachung = satisfactio operum
- Zuspruch der Vergebung = absolutio (unstrittig)
- einer der Streitfragen war der die "Wiedergutmachung" ("satisfactio operum")
- Luther verneinte die Möglichkeit einer Wiedergutmachung seitens des Menschen und verweist auf den "stellvertretenden Tod Jesu" mit der er die "sola gratia" begründet.
- Die Ablehnung der "satisfactio operum" ist einer der Gründe für Luthers Widerstand gegen die römisch-katholische Kirche und gegen den Ablasshandel.
- Dieser Ablasshandel war entstanden, weil in der Beichtpraxis an die Stelle der Wiedergutmachung eine Ersatzleistung gefordert wurde, die auch im Kauf von Ablasszetteln bestehen konnte und in der Praxis als Kauf der Vergebung zu verstehen ist.
- Diese satisfactio operum hatte ursprünglich ihren Sinn darin, dass sie ein Zeichen echter Reue darstellte: Der Beichtende sollte hierdurch deutlich machen, dass seine Reue ernst war.
- Weiter wird der Beichtzwang kritisiert, den es in den lutherischen Kirche nicht gibt.
Die Beichte im Licht der Lutherischen Bekenntnisschriften
Die Evangelisch-Lutherischen Bekenntnisschriften als alleinige gültige Lehrnorm in den Lutherischen Kirchen treten für die Beichte ein, da sich nach lutherischer Bekenntnisauffassung in der Beichte die Rechtfertigung des Sünders vor Gott am deutlichsten ereignet.
- Der Kleine Katechismus und der Große Katechismus Dr. Martin Luthers (beide Schriften gehören zum Korpus der Lutherischen Bekenntnisschriften) behandeln die Beichte ausführlich. Unter anderem heißt es im Kleinen Katechismus zum Thema Beichte:
Was ist die Beichte? Die Beichte begreift zwei Stücke in sich: eins, dass man die Sünden bekenne; das andere, dass man die Absolution oder Vergebung vom Beichtiger (Pfarrer) empfange als von Gott selbst, und ja nicht daran zweifele, sondern fest glaube, die Sünden seien dadurch vergeben vor Gott im Himmel.
Welche Sünden soll man denn Beichten? Vor Gott soll man aller Sünden sich schuldig geben, auch die wir nicht erkennen, wie wir im Vaterunser tun. Aber vor dem Beichtiger (Pfarrer) sollen wir allein die Sünden bekennen, die wir wissen und fühlen im Herzen.
- Die Schmalkaldischen Artikel betonen ebenfalls die Beichte.
Die Absolution, die Wirkung der Schlüsselgewalt, ist auch eine Hilfe und ein Trost gegen die Sünde und das böse Gewissen; so ist sie von Christus im Evangelium gestiftet worden. Deshalb soll man in der Kirche die Beichte oder Absolution nicht in Abgang kommen lassen.
- Die Confessio Augustana von 1530 behandelt das Thema Beichte und Buße in den Artikel 11 und 12 und wehren sich zu einen gegen den Vorwurf, dass die Beichte abgeschafft worden sei. Vielmehr ist die Beichte in Geltung und in Praxis. Zum anderen wird der Beichtzwang und die Auflage, dass alle Sünden gebeichtet werden müssen kritisiert.
Die Beichtpraxis in Lutherischen Kirchen heute
In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche wird die Beichte im Rahmen der Lutherischen Messe entweder nach dem Eingangslied oder als gesonderter Beichtgottesdienst vor der Lutherischen Messe gehalten. Ebenso werden in der Einzelbeichte oder auch Privatbeichte vor dem Pfarrer Sünden bekannt, beispielsweise in der Sakristei, und im Namen des Dreieinigen Gottes unter Handauflegung vergeben. Der Ablauf ähnelt in der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche, dem der allgemeinen Beichte im Rahmen einer Lutherischen Messe. In der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche darf nur ein ordinierter Pfarrer die Beichte abnehmen.
Anstelle der Beichte mit Handauflegung ist in den lutherischen Landeskirchen vielfach das Rüstgebet getreten. Streng genommen handelt es sich bei einem Rüstgebet jedoch nicht um einen Beichtvorgang, sondern um eine Bitte an Gott die Sünden zu vergeben. Der Zuspruch der Sündenvergebung fehlt. In vielen evangelischen Kirchen ist ein Sündenbekenntnis mit Zuspruch der göttlichen Vergebung Teil der Abendmahlsliturgie - die Einzelbeichte ist ein wichtiges seelsorgerliches Angebot, das in neuerer Zeit zunehmend in Anspruch genommen wird. Insbesondere in der Krankenseelsorge, und hier vor allem in der Begleitung psychisch kranker Menschen, hat sich die Beichte als wertvolles Gestaltungselement seelsorglicher Begleitung erwiesen. Das Beichtinstitut leidet in der Evangelischen Kirche jedoch daran, daß der Grundsatz, daß "nur ein Beichtender auch Beichtiger" sein sollte, leider weithin nicht beachtet wird.
Evangelikale Gemeinschaften
Auch in evangelikalen Gruppen gibt es oft eine Art Beichte in Form eines Sündenbekenntnisses vor einem Seelsorger, der die Vergebung zuspricht, manchmal anlässlich der Bekehrung, mancherorts auch als regelmäßige spirituelle Praktik. Dieser Seelsorger muss jedoch kein Geistlicher sein. (Laienbeichte)
Orthodoxe Kirche
Die orthodoxe Kirche praktiziert die regelmäßige Beichte und zählt sie zu den Sakramenten. Die meisten Orthodoxen sehen eine kürzlich abgelegte Beichte als Voraussetzung für den Empfang der Eucharistie an; einige der strikteren Kirchen geben die Eucharistie ausdrücklich nur an Gläubige aus, die am Vorabend gebeichtet haben.
Die Beichte wird nach orthodoxem Verständnis an Christus Gott abgelegt, im Beisein eines Priesters; nicht umgekehrt. Beichtstühle sind nicht üblich, gewöhnlich wird sich der Beichtende in einem Privatraum seines Beichtvaters einer Christus-Ikone zuwenden und so seine Beichte ablegen, wobei der daneben kniende Priester durch Gebete und Fragen helfen soll.
Viele Orthodoxe ziehen es vor, einen anderen Priester als den ihrer Ortsgemeinde als Beichtvater aufzusuchen; dabei soll der Beichtvater aber nicht von Beichte zu Beichte gewechselt werden. Wenn es ein Kloster in der Nähe gibt, werden sich viele auch an einen Mönch als Beichtvater wenden. Da die meisten orthodoxen Mönche keine geweihten Priester sind, wird der Mönch in diesem Fall zum Abschluss einen ihm bekannten Priester hinzuholen, der dann die Lossprechung vollzieht.
Die altchristliche Form der Beichte vor der ganzen Gemeinde wird heute nur noch selten geübt; jedoch manchmal noch im Falle von Erwachsenentaufen, wenn der Täufling es wünscht. Die Lossprechung muss in diesem Fall, um im Sinne des orthodoxen Verständnisses gültig zu sein, ebenfalls durch einen Priester vollzogen werden.
Beichtgeheimnis
In allen Kirchen kennt man das Beichtgeheimnis: der Beichtvater ist zu strengster Verschwiegenheit verpflichtet über alles, was in der Beichte zur Sprache kam, selbst wenn er dafür den Martertod erleiden müsse (hl. Johannes Nepomuk); auch gegenüber sämtlichen staatlichen und kirchlichen Stellen. Er darf auch niemanden auf eine frühere Beichte ansprechen. Wenn er in der Beichte von einem schweren Verbrechen erfährt, wird er den Beichtenden normalerweise auffordern, sich zu stellen, und dies sogar eventuell zu einer Voraussetzung für die Lossprechung machen; die Entscheidung bleibt aber beim Beichtenden. In den meisten Staaten ist das Beichtgeheimnis auch staatlicherseits voll anerkannt, sodass zum Beispiel ein Lauschangriff auf einen Beichtstuhl strikt verboten ist.
Beichtspiegel
Ein Beichtspiegel ist eine Liste möglicher Sünden, oft anhand der zehn Gebote, zur Hilfe als Vorbereitung auf die Beichte.
Siehe auch
Literatur
- Jes P. Asmussen/Isnard W. Frank/Ernst Bezzel/Helmut Obst/Manfred Mezger: Art. Beichte I. Religionsgeschichtlich II. Mittelalter III. Reformationszeit IV. Neuzeit V. Praktisch-theologisch. In: Theologische Realenzyklopädie 5 (1980), S. 411-439 (umfassender Überblick)
- Scheule, Rupert M. Beichte und Selbstreflexion. Eine Sozialgeschichte katholischer Bußpraxis im 20. Jahrhundert. Frankfurt/M. u.a. : Campus, 2002 (Campus Forschung ; 843).