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Verfassung des Freistaates Sachsen

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Die Verfassung des Freistaates Sachsen ist vom 27. Mai 1992. In Kraft trat sie am 6. Juni 1992. Die offizielle Abkürzung ist "SächsVerf". Der Sächsische Landtag hat als verfassungsgebende Landesversammlung am 26. Mai 1992 die Verfassung beschlossen. Bemerkenswert ist, dass die Verfassung des Freistaates Sachsen bis heute noch kein einziges Mal geändert wurde und damit weiterhin in der 1992 beschlossenen Fassung in Kraft ist.

Vorläufer dieser Verfassung war unter anderem die Verfassung des Freistaates Sachsen von 1920, in der Sachsen als Glied des Deutschen Reiches definiert war.