Informatorische Befragung
Eine Informationelle Befragung ist ein zu Beginn eines Polizeieinsatzes interviewähnliches Gespräch von Polizeibeamten mit Personen, die möglicherweise als Verdächtige einer Straftat oder als Zeugen für eine Straftat in Frage kommen. Dabei sind die Interviewpartner in keiner Weise belehrt.
Der Dialog dient dazu, näheres zum Geschehen zu erfahren. Dies umfaßt die Einordnung über eventuelle strafbewehrte Handlungen und vor allem den rechtlichen Stati der Beteiligten zu prüfen. Ist ein Verdacht für eine Täterschaft ausreichend gegeben, muß die Person unverzüglich belehrt werden, gleiches gilt für die Zeugenschaft einer Person.
Äußerungen der befragten Personen, die später zu Beschuldigten werden, sind als Spontanäußerung anzusehen, die zumindest ein Indiz im späteren Ermittlungs- und Gerichtsverfahren haben.
Grundlage im Strafverfahren ist die Ermittlungskompetenz aufgrund des Legalitätsprinzips (§ 163 StPO).