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Stundengebet

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Das Stundengebet (lat. liturgia horarum) ist die Antwort der Kirche auf das Apostelwort: "Betet ohne Unterlass!" (1Thess. 5,17) und Psalm 199 "Siebenmal am Tag singe ich dein Lob wegen deiner gerechten Entscheide." Es hat seine Wurzeln im jüdischen Gebetsrhythmus (vgl. Psalmen). Sinn des Stundengebets ist es, jede Tageszeit mit ihrer Besonderheit vor Gott zu bringen und zugleich das Gebet der Kirche rund um die Erde nicht abreißen zu lassen.

Die Tradition des Stundengebet gibt es in der orthodoxen, römisch-katholischen und der anglikanischen Kirche. Im 20. Jahrhundert wurde es auch von einigen evangelischen Kirchen und Kommunitäten wiederentdeckt.

Das Stundengebet kann bestehen aus Hymnus, Psalmen, Schriftlesungen, Cantica,Glaubensbekenntnis, Fürbitten, Vaterunser und anderen Gebeten wie z.B. dem Magnificat. Es gibt unterschiedliche Liturgien für die verschiedenen Tageszeiten und Wochentage und oft spezielle Liturgien für Festtage. Die Schriftlesungen sind gewöhnlich in einem mehrjährigen Rhythmus festgelegt, z.B. im Horologion (orthodox) im Brevier (katholisch), im Book of Common Prayer (anglikanisch), den Perikopen oder dem evangelischen Tagzeitenbuch.

Die benediktinische Folge der Stundengebete ist:

Andere Kirchen oder Orden haben nur für einzelne dieser Tagzeiten Liturgien.

Laudes (auch Morgenhore) und Vesper (auch Abendhore) gelten als die Großen Horen.

Das Stundengebet war in der Frühzeit der Kirche Gemeindegottesdienst, wurde jedoch intensiver und schließlich fast allein in den Klöstern gepflegt. Die Weltkleriker, die in den ersten Jahrhunderten vielfach in Gemeinschaft lebten, behielten die Verpflichtung zum Stundengebet, auch wenn sie allein leben. Die Reformation schaffte die Pflicht für ihren Bereich ab.

In der katholischen Kirche sind grundsätzlich verpflichtend für Ordensangehörige, Diözesanpriester und Diakone die Laudes, eines von Terz, Sext oder Non, die Vesper und die Komplet. Ständige Diakone sind lediglich zu Laudes und Vesper verpflichtet. Empfohlen ist das Stundengebet jedoch allen Gliedern der Kirche, wobei der gemeinschaftliche Vollzug angestrebt werden soll.