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Erfindung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Erfindungen sind besondere, nicht auf der Hand liegende, materielle Konstrukte, die neue und nützliche Anwendungen ermöglichen.


Erfunden werden sie von Erfindern.


Eine patentfähige Erfindung ist eine

  • neue,
  • nicht naheliegende Lehre zum
  • technischen Handeln, das heißt
    • eine Anweisung zum Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur unmittelbaren Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolgs


Alle drei Vorraussetzungen (Neuheit, Erfindungshöhe, Technizität) müssen für die Erfindung erfüllt sein. Das heißt, aus der Erfindung muss das herausgeschält werden, was nicht neu ist. Davon muss herausgeschält werden das, was nicht naheliegend ist. Und davon muss herausgeschält werden das, was nicht technisch ist. Bleibt danach etwas übrig, dann ist dies der patentfähige Teil der Erfindung.


Software-Patenten sind keine patentfähigen Erfindungen.


siehe auch: Liste bedeutender Erfindungen