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Transitverkehr durch die DDR

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Transitverkehr beschreibt im Allgemeinen den Verkehr von Waren und Personen durch ein Land hindurch, also zwischen zwei Nachbarländern oder zwei Teilen eines Nachbarlands.

Im Fall der DDR gab es besondere Vorschriften für den Transitverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin, der insbesondere nur über wenige festgelegte Transitstrecken erfolgen durfte. Auch für den Transitverkehr durch die DDR nach Skandinavien, Polen und in die ČSSR galten ähnliche Bestimmungen und mussten vorgeschriebene Strecken eingehalten werden. Westdeutschland Der Flugverkehr war zwar an Auflagen bei der Nutzung der Luftkorridore gebunden, eine Kontrolle von Personen und Waren fand aber durch die Behörden der DDR nicht statt.

Grundlage

Die rechtliche Grundlage war ein von den Siegermächten auf der Konferenz von Potsdam in Punkt 14g protokollierter Beschluss. Damit wurde der Alliierte Kontrollrat in Deutschland beauftragt, Regelungen für den Verkehr zwischen den Besatzungszonen zu erlassen. Ein späteres Ergebnis war die Festlegung der Transitstrecken zwischen den Westsektoren von Berlin durch die SBZ in die westlichen Besatzungszonen. Mit Befehl der Sowjetischen Kontrollkommission (SKK) vom 5. Mai 1952 wurden die Sicherungs- und Kontrollmaßnahmen klar definiert. Die bis dahin geübte Freizügigkeit wurde drastisch beschnitten.

Im Transitabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurden gemeinsam Richtlinien für die Abwicklung des Verkehrs, der Grenzkontrollen der DDR und der Nutzungsgebühren auf den Transitstrecken zwischen West-Berlin und Westdeutschland vereinbart.

Straße

Bei der Nutzung der Transitstraßen war es untersagt, diese, beispielsweise für Ausflüge, zu verlassen. Transitreisende hatten die Strecke möglichst ohne Unterbrechungen zurückzulegen, lediglich kurze Aufenthalte an den Autobahnrastplätzen, in den Raststätten oder Tankstellen waren erlaubt. Treffen mit DDR-Bürgern waren untersagt. Bei der Einreise mussten die Transitreisenden ihre Personaldokumente (West-Berliner ausschließlich den Personalausweis, Bundesbürger ausschließlich den Reisepaß) und den Fahrzeugschein zur Registrierung abgeben. Das Fahrzeug mußte nur verlassen werden, wenn ausreichende Verdachtsmomente vorlagen. An der Grenzübergangsstelle (GÜSt) wurde ein Transitvisum für die einmalige Durchreise ausgestellt. Das Visum enthielt die Personendaten und ein Stempel mit dem Datum und der Uhrzeit der Einreise. Bei der Ausreise wurde dieses Dokument wieder eingezogen. Anhand der Uhrzeit der Einreise konnte festgestellt werden, ob die Reise unverzüglich abgewickelt wurde.

Bahn

Bei der Transitreise erfolgte die Ausstellung des DDR-Transitvisums im fahrenden Zug. Auf Westberliner Seite gab es keinen Grenzbahnhof und keine Kontrolle. Der Transport wurde durch die Deutsche Reichsbahn (DDR) abgewickelt.

Wasserstraßen

Die zahlreichen Grenzübergänge an den Wasserstraßen (z.B. Spree, Havel, Teltowkanal) waren nur für den gewerblichen Güterverkehr zugelassen. Sportboote mußten auf Binnenschiffe verladen werden oder im Schlepp die Strecke passieren.

Flugverkehr

Zur Weiterreise im Flugverkehr von/bis zum/vom Flughafen Berlin-Schönefeld

  • Waltersdorfer Chaussee/Rudower Chaussee (Transferbus ab/bis West-Berlin)

dazu, ganz in Ost-Berlin gelegen (Anfahrt mit S-Bahn, U-Bahn oder Fernbahn):

Für den Flugverkehr von/bis West-Berlin waren die drei vereinbarten Luftkorridore zu nutzen. Neben der schnellen Verbindung war es die einzige Möglichkeit, ohne Kontrolle der DDR-Organe von/nach West-Berlin zu reisen.

Literatur

  • Jürgen Ritter, Peter J. Lapp, Ulrich Schacht, „Die Grenze“, Juli 2001, ISBN 3861531623
  • Friedrich Chr. Delius, Peter J. Lapp, „Transit Westberlin“, Oktober 1999, ISBN 3861531984