Kreis Minden
Basisdaten vom Kreis Minden | |
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Bundesland: | Nordrhein-Westfalen |
Regierungsbezirk: | Detmold |
Landrat: | |
Verwaltungssitz: | Minden |
Fläche: | 593,41 km² |
Einwohner: | 197.913 (27. Mai 1970) |
Bevölkerungsdichte: | 334 Einw./km² |
Kfz-Kennzeichen: | MI
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Website: | |
Karte | |
Datei:Alte kreisstruktur - minden.png |
Der Kreis Minden ist ein ehemaliger Landkreis im Regierungsbezirk Detmold (bis 1947: Regierungsbezirk Minden) in der Region Ostwestfalen-Lippe, im äußersten Nordosten Nordrhein-Westfalens.
Er war bis zur Gebietsreform in Nordrhein-Westfalen am 1. Januar 1973 eigenständig und wurde dann mit dem westlich benachbarten Kreis Lübbecke zum neuen Kreis Minden-Lübbecke zusammengeschlossen. Dabei wurde die Gemeinde Uffeln, die bis dahin zum Altkreis Minden (Amt Hausberge) gehörte, zur Stadt Vlotho abgegeben und gehört damit danach zum Kreis Herford.
Die Kreisstadt im Altkreis Minden und im neu gebildeten Kreis Minden-Lübbecke ist Minden.
Der Altkreis umfasste neben der Kreisstadt Minden die Stadt Bad Oeynhausen und die Ämter Dützen, Hartum, Hausberge, Petershagen, Rehme zu Werste und Windheim zu Lahde. Zu dem Kreis Minden gehörten 76 Gemeinden. Er grenzte im Norden und Osten an das Bundesland Niedersachsen, im Westen an den Kreis Lübbecke sowie im Süden an den Kreis Herford und den Kreis Lemgo.
Geographie
Der Kreis ist durch eine stark unterschiedliche Geographie geprägt: Während der Süden des Kreises noch zum Mittelgebirge gehört, liegt der Norden schon in der Norddeutschen Tiefebene. Markanter Trennpunkt dieser Bereiche ist der Höhenzug des Wiehengebirges und des Wesergebirges. Durch diesen von West nach Ost verlaufenden Gebirgskamms tritt an der Porta Westfalica die Weser in die Norddeutsche Tiefebene ein und durchfließt den Altkreis Minden von Süd nach Nord. Nördlich von Minden kreuzt der Mittellandkanal in Ostwestrichtung das Gebiet. Die Weser wird am Wasserstraßenkreuz Minden überbrückt.

Geschichte
Im Rahmen der Umorganisation wurde die die ehemalige Provinz, das frühere Fürstentum Minden, in die Kreise Minden und Lübbecke aufgeteilt. Der Altkreis Minden wurde mit Wirkung vom 1. November 1816 durch Verordnung der Königlichen Regierung in Minden vom 18. Oktober 1816 gebildet. Die Stadt und die Festung Minden waren ausdrücklich ausgenommen. Bereits 1817 wurde die Stadt in den Landkreis eingegliedert. Bis zur Auflösung des Kreises durch die Gebietsreform hat es immer wieder Versuche der Stadt Minden gegeben, aus dem Kreis auszuscheren und kreisfreie Stadt zu werden. Zu Beginn bestand die Kreisverwaltung nur aus drei Personen, dem Landrat, dem Kreissekretär und dem Kreisboten. Im Jahr 1818 kam dann noch der Rendant der Kreiskasse und der Kassenkontrolleur hinzu. Vom königlich-preußischen Landratsamt bis zur demokratischen kommunalen Gebietskörperschaft von heute, musste ein langer Weg zurückgelegt werden.
Gebietsreform
Am 24. Oktober 1972 beschließt der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen eine umfassende Neuordnung der zahlreichen Kommunen in nördlichen und zentralen Ostwestfalen. Das "Gesetz zur Neugliederung der Gemeinden und Kreise des Neugliederungsraumes Bielefeld (Bielefeld-Gesetz)" trat am 1. Januar 1973 in Kraft.
Patenschaft
Am 9. Juli 1955 übernahm der Kreis Minden offiziell eine Patenschaft zum ehemaligen Kreis Königsberg (Pr.)-Land. Nach der Kreisreform führt der neue Kreis Minden-Lübbecke die Patenschaft fort. Heute ist das Preußenmuseum in Minden zuständig für die Kontakte.
Einwohner
- 1. Dezember 1900: 100.689 Einwohner
- 1. Dezember 1910: 113.620 Einwohner
- 1966: 198.000 Einwohner
Politik
Landräte des Kreises Minden
- 1798 - 1803 Ludwig Freiherr von Vincke
- 1817 - 1820 Otto von Arnim - ausführendes Organ der Bezirksregierung
- 1820 - 1849 Ernst Wilhelm Georg Heinrich Freiherr von Korff zu Waghorst
- 1849 - 1869 Carl Freiherr von Schlotheim (der Straßenbauer des Kreises Minden)
- 1869 - 1892 Alexander von Oheimb (Bruder von F. von Oheimb)
- 1892 - 1905 Christoph Bosse
- 1905 - 1917 Dr. jur. Franz Cornelsen (1914-1917 eingezogen, Vertreter: Dr. iur. Erich Kretschmar)
- 1917 - 1937 Erich Petersen
- 1937 - 1940 Dr. Hermann Meyer-Nieberg (NSDAP)
- 29. März 1940 - 28. Oktober 1942: Udo von Alvensleben (kommissarisch, NSDAP)
- 29. Oktober 1942 - 31. Juli 1943: Albrecht Kusserow (NSDAP)
- 1. August 1943 - 30. Mai 1944: Erich Hartmann (Landrat des Kreises Herford), Friedrich Kleim (kommissarisch, gleichzeitig Oberbürgermeister von Herford)
- 31. Mai 1944 - 4. April 1945: Georg Lichtenberg (NSDAP) (hat sich am 4. April 1945 aus Minden nach Osten abgesetzt)
- 7. April 1945 - 26. April 1945: Leopold Heinrich (NSDAP) (von der britischen Militärverwaltung ernannt und wieder abgesetzt)
- 26./27. April 1945 - 28./29. Juni 1945: Dr. iur. Hans Graff (parteilos) (von der brit. Militärverwaltung ernannt und wieder abgesetzt)
- 29. Juni 1945 - 19. September 1945: Dr. Hermann Heyne (parteilos) (von der britischen Militärverwaltung ernannt und wieder abgesetzt)
- 19. September 1945 - 4. Dezember: Erich Kühn (Kreisbaurat)
- 5. Dezember 1945 - 25. April 1946: Gerhard Bothur (SPD) (von der britischen Militärregierung zum Chef der Verwaltung ernannt)
- 27. April 1946 - 23. Oktober 1946: Willy Michel (SPD) (vom Kreistag gewählt und von der britischen Militärregierung am 20. April 1946 als Landrat bestätigt)
- 1946 - 1948 Heinrich Wehking (CDU)
- 1948 - 1951 Willy Michel (SPD)
- 1951 - 1952 Friedrich Kohlmeier (SPD)
- 1952 - 1956 Heinrich Wehking (CDU)
- 1956 - 1964 Friedrich Kohlmeier (SPD)
- 1964 - 1966 Friedrich Schonhofen (SPD)
- 1966 - 1972 Hans Rohe (SPD)
Oberkreisdirektoren des Kreises Minden
- 1946 - 1954 Gerhard Bothur (SPD)
- 1954 - 1966 Arnold Krampe
- 1966 - 1972 Horst Rosenbusch (SPD)
Der Kreistag des Kreises Minden im Königreich Preußen
Aufgrund eines königlichen Erlasses vom 13. Juli 1827, der sog. "Kreisordnung", wurden in den Landkreisen des Königreichs Preußen Kreistage eingerichtet. Der Kreistag Minden setzte sich aus den Rittergutsbesitzern des Kreises und den Deputierten der Städte und Ämter im Kreis zusammen. Der Landrat hatte die Kreisstände mindestens einmal im Jahr zum Kreistag einzuberufen. Den Vorsitz führte der Landrat, Stimmrecht hatte er nur, wenn er auch Rittergutsbesitzer war. Der Landrat war "politischer Beamter" und als solcher Weisungsgebunden und vom Vertrauen der preußischen Staatsregierung abhängig. Die Deputierten wurden von den Städten und Ämtern für sechs Jahre gewählt, alle drei Jahre wurde eine Hälfte durch Neuwahl erneuert. Der Kreistag hatte die Aufgabe den Landrat bei der Kreisverwaltung zu unterstützen und konnte über alle Angelegenheiten beraten die den Kreis betrafen. Ab 1841 hatte der Kreistag das Recht, über Ausgaben und die dafür notwendigen Abgaben der Bürger zu beschließen. Der Kreistag hatte außerdem die Aufgabe, bei einer Vakanz des Landratsamtes drei Kandidaten für dieses Amt aus dem Kreis der Rittergutsbesitzer zu wählen, diese wurden dann von der Bezirksregierung dem König vorgeschlagen, der den Landrat zu ernnenen hatte.
Folgende Personen waren 1862 Mitglieder des Kreistages:
Rittergutsbesitzer:
- Landrat Freiherr von Schlotheim (Rittergut Wietersheim)
- Minister von Oheimb, Detmold (Rittergut Holzhausen)
- Freiherr von Puttkammer (Rittergut Ovelgönne)
- Freiherr von Schellersheim (Eisbergen)
- Freiherr von dem Bussche zu Liethe (Rittergut Haddenhausen)
- Caesar zu Rothenhoff (Rittergut Rothenhoff[www.rothenhoff.de])
- Herr von Sternfeld, Minden (Rittergut Neuhof)
- Herr von Möller (Schlüsselburg)
Deputierte der Städte:
- Oberbürgermeister Poehlmann, Minden
- Beigeordneter Reischhauer, Minden
- Kaufmann Meyer, Petershagen
- Gastwirt Krutemeyer, Bad Oeynhausen
Deputierte der Ämter:
- Amtmann Lüttgert, Amt Hartum
- Amtmann Luther, Amt Dützen
- Kommerziant Henschel, Amt Petershagen
- Colonus Frederking, Amt Rehme zu Werste
- Colonus Humke, Amt Windheim zu Lahde
- Kaufmann Schwarz, Amt Hausberge
Im Jahr 1887 trat für die Kreise in der preußischen Provinz Westfalen eine neue Kreisordnung in Kraft. Diese "Kreisordnung für die Provinz Westfalen" machte aus den Kreisen als bisherige Regierungsbehörden zusätzlich Selbstverwaltungsorgane der kommunalen Ebene. In Paragraph 2 der Kreisordnung hieß es: "Jeder Kreis bildet nach näherer Vorschrift dieses Gesetzes einen Kommunalverband zur Selbstverwaltung seiner Angelegenheiten mit den Rechten einer Koperation." Organ der Selbstverwaltung war fortan der gewählte Kreisausschuss.
Die Rittergutsbesitzer verloren ihre bisherigen Virilstimmen. Sie waren nicht mehr erbliche Mitglieder des Kreistages und mussten wie die kreisangehörigen Städte und Ämter einen Wahlverband bilden. Der Kreistag des Kreises Minden bestand im Jahr 1908 aus 29 Abgeordneten und dem Landrat als Vorsitzenden, er tagte ab 1908 im unter Leitung von Regierungsbaumeister Prof. Kanold errichteten Kreishaus an der Tonhallenstraße in Minden. Der Kreisausschuss bestand aus sechs vom Kreistag für sechs Jahre gewählten Mitgliedern und dem Landrat als Vorsitzenden, alle zwei Jahre schieden zwei Mitglieder aus und wurden durch Nachwahl ergänzt. Der Kreisausschuss hatte die Beschlüsse des Kreistages vorzubereiten und auszuführen und die Kreisangelgenheiten zu verwalten sowie die kommunalen Dienstkräfte des Kreises zu ernennen und zu beaufsichtigen. Ab 1886 wählte der Kreistag zwei Kreisdeputierte als Stellvertreter des Landrats.
Im Königreich Preußen waren der Kreistag und die Kreisverwaltung des Kreises Minden keine demokratisch verfassten Organe, dies änderte sich erst mit der Revolution im Jahr 1918.
Kreistag und Kreisverwaltung des Kreises Minden in der Weimarer Republik und im Nationalsozialismus
In der Weimarer Republik blieb die Kreisordnung von 1886 bestehen, wurde aber in einem entscheidenden Punkt verändert. Die Wahl des Kreistages erfolgte am 21. Februar 1921 erstmals nach demokratischen Grundsätzen, alle Einwohner waren Wahlberechtigt und damit erstmals auch Frauen. Nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten fanden am 12. März 1933 im Kreis Minden die letzen größtenteils freien Wahlen zum Kreistag statt.
Der Kreistag setzte sich 1933 wie folgt zusammen:
- NSDAP: 15 Sitze
- SPD: 10 Sitze
- Kampffront Schwarz/Weiß/Rot: 3 Sitze
- KPD: 1 Sitz
- Zentrum: 1 Sitz
- Evangelischer Volksdienst: 1 Sitz
- National-bürgerliche Vereinigung: 1 Sitz
Dem Abgeordneten der KPD wurde bereits kurz nach der Wahl das Mandat aberkannt und die SPD Abgeordneten sahen keine Möglichkeit ihr Mandat unabhängig und frei ausüben zu können. Durch ein Gesetz wurden die Kompetenzen des Kreistages im Juli 1933 auf die Kreisausschüsse übertragen, formal blieben die Kreistage aber bestehen. Die Kompetenzen der Kreisausschüsse bleiben zunächst bestehen, sie wurden dann aber immer weiter eingeschränkt und ab September 1939 wurde durch Verordnung des Ministerrates für Reichsverteidigung die alleinige Entscheidungskompetenz auf den Landrat übertragen. Während des Zweiten Weltkrieges kam es dann zu häufigeren Wechseln im Amt des Landrats. Der Landrat war in dieser Zeit ein reines entschediungsorgan der NSDAP und stand unter deren Aufsicht, insbesondere durch den Kreisleiter der NSDAP.
Mit der Besetzung Mindens durch alliierte Truppen am Abend des 4. April 1945 endete die Herrschaft der Nationalsozialisten. Der kommissarische Landrat Oberregierungsrat Georg Lichtenberg (NSDAP) hatte sich am Nachmittag auf das rechte Weserufer begeben und schließlich nach Osten abgesetzt. In Unkenntnis seiner NSDAP und SA Mitgliedschaft ernannte die britische Militärregierung am 7. April 1945 Kreisamtmann Leopold Heinrich zunächst zum vorläufigen Landrat, am 26. April 1945 wurde er fristlos aus dem Dienst entlassen.
In den nächsten Monaten wurde Kreis Minden durch Landräte geführt, die nur von der britischen Militärregierung abhängig waren und keine parlamentarische Legitimation hatten. Am 27. Februar 1946 trat dann erstmals ein ernannter Kreistag mit 55 Abgeordneten zusammen ("Nominated Representative Council"), zum Vorsitzenden und Landrat des Kreises Minden wurde der Sozialdemokrat Willy Michel gewählt. Die Leitung der Verwaltung und die staatlichen Aufgaben führte ab 1946 der vom Kreistag gewählte Oberkreisdirektor aus, der Landrat war nur noch Vorsitzender des Kreistages und höchster politischer Repräsentant des Kreises. Die erste freie und gleiche Kreistagswahl am 13. Oktober 1946 brachte eine Machtverschiebung von der SPD zur CDU und führte zur Wahl von Heinrich Wehking (CDU) zum Landrat.
Im Oktober 1953 trat die neue Landkreisordnung für Nordrhein-Westfalen in Kraft, dieses Gesetz setzte ausdrücklich die Kreisordnung von 1886 außer Kraft und besiegelte die Wandlung zum demokratisch gefasstem Kreistag und zur gewählten Verwaltungleitung.
Literatur
- Dr. Hans Nordsiek: Vom "landrätlichen Büro" zur Kreisverwaltung. Ein Beitrag zur Verwaltungsgeschichte des Kreises Minden-Lübbecke. In: Mitteilungen des Mindener Geschichtsvereins, Jahresband 63, 1991.
Weblinks
- 1902 Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Minden UB Bielefeld