Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt
Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro
Vier dringliche Fragen zur Weiterverwendung von gemeinfreien Bildern bzw. GNU-Lizenz-Bildern in Print-Medien
Guten Tag,
ich arbeite in einem Verlag, der in einem Buch sehr gerne sowohl einige der gemeinfreien (public domain) Bilder als auch einige der Bilder unter der GNU-Lizenz der Wikipedia abbilden würde. Es geht dabei nicht um Texte, lediglich um Bilder.
Ich habe alle Ihre Urheberrechts-Richtlinien genau durchgearbeitet, habe aber dennoch ein paar Fragen, die ich gerne vorab klären möchte:
1. Ist es zwingend notwendig, den Fotografen des jeweiligen a) gemeinfreien Bildes b) Bildes mit GNU-Lizenz unter dem Bild zu nennen und wie müsste diese Nennung konkret aussehen?
2. Wie müsste die Nennung des Fotografen im Impressum a) für ein gemeinfreies Bild b) für ein Bild mit GNU-Lizenz konkret aussehen?
3. Kann ich sichergehen, dass bei a) gemeinfreien Bildern b) GNU-Lizenz-Bildern keine Rücksprache mit dem jeweiligen Fotografen notwendig ist und demzufolge von dessen Seite keine Ansprüche mehr an uns gestellt werden können?
4. Kann ich sichergehen, dass bei a) gemeinfreien Bildern b) GNU-Lizenz-Bildern sich nicht im Nachhinein die Lizenzbedingungen ändern und dadurch Ansprüche an uns gestellt werden?
Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir einen Ansprechpartner und eine Telefonnummer nennen könnten, unter der ich diese Angelegenheit mit jemandem persönlich klären kann. Vielen herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dörr
--213.157.2.214 20:20, 27. Jul. 2007 (CEST)
- Wir können wund werden ihnen dazu keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, wenn sie sowas wollen, sollten sie sich als Verlag professionellen Rechtsbeistand suchen. Alles allgemeine ist unter den Lizenzbedingungen erklärt. -- ShaggeDoc Talk 20:27, 27. Jul. 2007 (CEST)
- a) nein b) ja, unter anderem
- a) siehe 1. b) darüber gibt es keine klare Regelung
- a) ja b) Wenn die Lizenzbedingungen erfüllt sind besteht auch hier kein Risiko
- a) & b) eine einmal erteilte Lizenz kann nicht mehr verändert oder zurückgezogen werden. Ergänzungen durch weitere Lizenzen sind möglich, berühren aber die alte Lizenz nicht. Ob und wie eine alte Lizenz letztlich nachweisbar bleibt steht auf einem anderen Blatt. Normalerweise bleibt bei uns alles in der Versionsgeschichte erhalten.
Grundsätzlich - und erst recht bei kommerzieller Nachnutzung - sollte ein fachkundiger Anwalt konsultiert werden. Die Mitarbeiter hier sind größtenteils juristische Laien, die ihre jeweilige Meinung wiedergeben. Das trifft ganz besonders auf den korrekten Urhebernachweis bzw. die Erfüllung der GFDL-Bedingungen zu. Als Ansprechpartner kommt hier nur der jeweilige Urheber in Frage. Da die GFDL den Abdruck der kompletten (englischen) Lizenzbedingungen erfordert, ist es ohnehin sinnvoll, mit dem Urheber eine separate Vereinbarung zu treffen, die die Nutzung auch ohne die GFDL ermöglicht.--Wiggum 22:04, 27. Jul. 2007 (CEST)
- @Andrea: Den Vorschlag von Wiggum würde ich beherzigen. Einfach den Fotografen persönlich fragen und mit ihm eine der üblichen Nutzungsvereinbarungen treffen - wer seine Werke unter eine freie Lizenz stellt, wird da nicht plötzlich mit Forderungen kommen. Ein Belegexemplar an den Fotografen wird gern gesehen. @Wiggum: Einen Anwalt zu bezahlen, der für einzelne Bilder Rechte klärt, kann sich kein Verlag leisten. --Fb78 ☼ 13:26, 28. Jul. 2007 (CEST)
- Wir sollten bei solchen Anfragen keine Auskünfte erteilen, weil man sich im Zweifelsfalle auf uns berufen wird. Wenn die sicher gehen wollen, sollen sie selber Bilder machen und jemanden dafür bezahlen, den sie im Notfalls per Ausweis kennen und in Regress nehmen können. Zudem ist eine kostenlose Rechtsberatung auch nicht unser Job hier. Wenn sich der Verlag keinen Anwalt für die Vorabklärung leisten will, sollten die zumindest in der Lage sein, im Klagefall zahlen zu können. -- ShaggeDoc Talk 19:46, 28. Jul. 2007 (CEST) PS: Natürlich können Lizenzen sich ändern, zum Beispiel, wenn sie falsch waren und aus einem PD- oder GFDL-Bild plötzlich ein wegen URV-gelöschtes Bild wird.
- @ShaggeDoc: "sollen sie selber Bilder machen und jemanden dafür bezahlen" entspricht nicht dem Geist der GNU-Lizenz; kommerzielle Nutzung ist in der GFDL ausdrücklich erlaubt. --NeoUrfahraner 14:48, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Lies, was ich geschrieben habe. „Wenn die sicher gehen wollen…“ sagt ganz klar was Sache ist. Es sagt nicht, dass sie die Bilder nicht verwenden dürfen, nur ist deren Risiko nicht unser Bier sondern deren. -- ShaggeDoc Talk 20:06, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Genau, und diese Einstellung ("das ist deren Bier") entspricht nicht dem Geist der GFDL. Die GFDL (und die Creative Commons) wollen ja gerade Rechtssicherheit geben und zur Weitergabe von Wissen ermutigen. --NeoUrfahraner 08:10, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Wenn du das möchtest, dann darfst du gerne die Haftung übernehmen. Die Foundation ist dazu sicher nicht in der Lage. Was wiederrum würde dazu führen, dass wir im Falle einer Klage nicht nur keine freien Inhalte mehr hätten, sondern gar keine Inhalte mehr, wir hätten nicht mal mehr uns. Ideologien sind gut und schön, aber man muss sie sich leisten können. -- ShaggeDoc Talk 14:32, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Haftung gibt's keine, wir können ja sowieso keine verbindliche Rechtsauskünfte geben, wir sind ja keine Winkeladvokaten. Und wer soll klagen? Das kann nur der Rechteinhaber, also der entsprechende Wikimedia-Autor, und der wird's nur bei offensichtlichem Missbrauch tun. Das Ziel einer solchen Klage ist wie bei GPL-Verletzungen das Nachreichen des Source-Codes bzw. im Fall der GFDL eine GFDL-konforme Nennung der Urheber, also ein relativ geringer Streitwert, der sich bei gutem Willen (den ich bei der Fragestellerin annehmen kann) leicht erreichen lässt. Darüber hinaus muss der Verwerter bei der GFDL sein abgeleitetes Werk auch unter GFDL stellen, aber das bedeutet auch nur, dass der Verwerter eine Weiterverwertung nicht verhindern kann, und das berührt uns überhaupt nicht. Wieso wir im Falle einer Klage keine freien Inhalte mehr haben sollten, verstehe ich gar nicht. Und um nochmals auf den Geist der GFDL zurückzukommen: wir sollten froh sein, wenn andere unsere Beiträge wertvoll genug finden, um sie weiterzuverbreiten (darum schreiben wir unter einer freien Lizenz), diese Verwertung gehört also so weit wie möglich unterstützt. Warum man sich diese Freigibigkeit nicht leisten können soll, ist mir auch nicht klar. --NeoUrfahraner 15:01, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Genau, und diese Einstellung ("das ist deren Bier") entspricht nicht dem Geist der GFDL. Die GFDL (und die Creative Commons) wollen ja gerade Rechtssicherheit geben und zur Weitergabe von Wissen ermutigen. --NeoUrfahraner 08:10, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Lies, was ich geschrieben habe. „Wenn die sicher gehen wollen…“ sagt ganz klar was Sache ist. Es sagt nicht, dass sie die Bilder nicht verwenden dürfen, nur ist deren Risiko nicht unser Bier sondern deren. -- ShaggeDoc Talk 20:06, 30. Jul. 2007 (CEST)
- @ShaggeDoc: "sollen sie selber Bilder machen und jemanden dafür bezahlen" entspricht nicht dem Geist der GNU-Lizenz; kommerzielle Nutzung ist in der GFDL ausdrücklich erlaubt. --NeoUrfahraner 14:48, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Ja und Diebesgut wird mein Eigentum, bis es mir wieder weggenommen wird, klar.--Wiggum 00:34, 29. Jul. 2007 (CEST)
- Falscher Vergleich Wiggum, sein wir doch mal ehrlich jegliche Lizenzbapperl sind als Garant für rechtliche Sicherheit fürn Arsch, jeder der sich darauf verlässt, ist verlassen. Was juristisch zu verstehen ist, und was die Leute wollen, ist nicht das gleiche. Die Leute gehen auch bei einem URV Bild nach dem GFDL-Bapperl, dass da kompletter Müll ist. Und dass ist es, was die gute Frau da oben verstehen soll und muss. -- ShaggeDoc Talk 00:55, 29. Jul. 2007 (CEST)
- Nun ja, die Lizenz ändert sich in deinem Beispiel nicht, es gab einfach nie eine, das wollte ich sagen. Ganz so düster sehe ich unsere Verlässlichkeit nicht, zumindest in der de-WP. Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, das - unabhängig von irrtümlich oder vorsätzlich falschen Lizenzen - ganze Bereiche unserer Policy kompletter Müll sind (z.B. Logos, Fotos von Münzen...). Daher bin ich auch eher für spezifische Hinweise und gegen allgemeine Disclaimer (siehe Thread irgendwo weiter oben), da dürften wir unserer Sorgfaltspflicht eher genüge tun. Auf jeden Fall muss ein potentieller Nachnutzer natürlich darüber nachdenken, ob eine hier vorhandene Lizenz wirklich plausibel ist und er muss systembedingt damit rechnen, dass Fehler auftreten können. Von daher scheint mir der Tip, an den Urheber/Uploader heranzutreten wirklich die beste Option zu sein, denn da hätte man im Notfall auch jemanden greifbar...--Wiggum 01:15, 29. Jul. 2007 (CEST)
- Falscher Vergleich Wiggum, sein wir doch mal ehrlich jegliche Lizenzbapperl sind als Garant für rechtliche Sicherheit fürn Arsch, jeder der sich darauf verlässt, ist verlassen. Was juristisch zu verstehen ist, und was die Leute wollen, ist nicht das gleiche. Die Leute gehen auch bei einem URV Bild nach dem GFDL-Bapperl, dass da kompletter Müll ist. Und dass ist es, was die gute Frau da oben verstehen soll und muss. -- ShaggeDoc Talk 00:55, 29. Jul. 2007 (CEST)
- Wir sollten bei solchen Anfragen keine Auskünfte erteilen, weil man sich im Zweifelsfalle auf uns berufen wird. Wenn die sicher gehen wollen, sollen sie selber Bilder machen und jemanden dafür bezahlen, den sie im Notfalls per Ausweis kennen und in Regress nehmen können. Zudem ist eine kostenlose Rechtsberatung auch nicht unser Job hier. Wenn sich der Verlag keinen Anwalt für die Vorabklärung leisten will, sollten die zumindest in der Lage sein, im Klagefall zahlen zu können. -- ShaggeDoc Talk 19:46, 28. Jul. 2007 (CEST) PS: Natürlich können Lizenzen sich ändern, zum Beispiel, wenn sie falsch waren und aus einem PD- oder GFDL-Bild plötzlich ein wegen URV-gelöschtes Bild wird.
@Andrea: Ich bin gern bereit, ein paar Tipps (KEINE Rechtsberatung) zu geben. Bitte sprich mich auf meiner Diskussionsseite an. --Fb78 ☼ 10:48, 30. Jul. 2007 (CEST)
Es ist schon lustig. Oder traurig. Die Idee der Wikipedia und der GFDL ist doch gerade "freies Wissen" und dass die Inhalte breit weiterverwendet können. Die GFDL sollte es dabei erübrigen, eigens Abmachungen mit dem Urheber zu treffen. Da kommt nun jemand und fragt, was man dabei beachten sollte, und erhält einen Wust an Bedenken, Zweifeln und Ausdrücken von Unsicherheit als Antwort - statt ermunternde Worte, statt ein "ja, klar, das geht, und zwar so". Hier läuft etwas falsch. Zu den Dingen, die hier falsch laufen, gehört natürlich die GFDL selbst, die sich für die Wikipedia eigentlich gar nicht eignet, da sie die Weiternutzung zu kompliziert macht (Abdruck der ganzen Lizenz etc.), aber das ist nun mal so. Zumindest für jene Bilder, die nicht unter der GFDL stehen, sondern gemeinfrei sind, verweise ich auf Gemeinfreiheit - eigentlich sollte man bei einem Verlag auch schon wissen, was Gemeinfreiheit bedeutet und dass man in diesen Fällen (wenn ein Bild wirklich gemeinfrei ist - man kann sich nicht immer darauf verlassen, was die Wikipedia-Mitarbeiter meinen) recht frei walten kann (aber Vorsicht! wir haben hier in der Wikipedia auch Bilddateien, die zwar urheberrechtlich gemeinfrei sind, aber anderen, z.B. markenrechtlichen Einschränkungen unterliegen). Na bitte. Hier komm ich auch schon mit den Bedenken und der Unsicherheit. Gestumblindi 16:21, 1. Aug. 2007 (CEST)
sind diese vier Sätze Textplagiat?
Ist das eine URV oder noch vertretbar? Die vier Sätze wurden aus einem Zeit-Artikel wortwörtlich übernommen. --Chin tin tin 00:08, 29. Jul. 2007 (CEST)
- Plagiat, falls der Autor nicht derselbe ist: Stammt von wem anders und ist nicht als Zitat gekennzeichnet. Dringend umformulieren. --Wikipeder 15:29, 29. Jul. 2007 (CEST)
- Habe es mal auf die alte Version von 2006 zurückgesetzt, da sonst eh nicht viel verändert wurde. Sollte man die anderern Versionen jetzt noch löschen lassen? --Chin tin tin 22:33, 29. Jul. 2007 (CEST)
Macht mal halblang. Diese vier dürren Sätzchen sind derart unspektakulär, dass von einer URV allerhöchstens ganz knapp auszugehen ist. --AndreasPraefcke ¿! 15:29, 30. Jul. 2007 (CEST)
@Praefcke: entweder es ist eine URV oder es ist keine. Wenn es ganz knapp eine ist, so ist es eine. @Chin tin tin: du musst alles löschen, was die URV aufweist, auch alte Versionen. Falls es eine URV ist, ist Datenbankbereinigung zwingend erforderlich. Leider GFDL-Fan 15:33, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Lass es mich so formulieren: wir _wollen_ nicht vier Sätze unverändert übernehmen (schon weil sie dazu noch - für unseren Zweck - unpassend formuliert sind). Aber eine "persönliche geistige Schöpfung" ist bei diesen vier Allerweltssätzchen sicher nicht dabei, daher m. E. auch keine URV. --AndreasPraefcke ¿! 17:06, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Es wäre wohl mal durch Juristen zu prüfen, welche Anzahl zusammengehöriger Wörter sich zu URV-fähigen Worten fügt. Liegt es an der Zahl allein? Was ist das Kriterium? Möglicherweise, dass es ein in sich geschlossener Gedanke ist, der in Worte gefügt ist. GFDL-Fan 14:55, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Schöpfungshöhe. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:01, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Schöpfungshöhe zu sagen kann kein Totschlagargument sein. Ich hatte weiter oben schon ausgeführt, dass es entweder eine URV ist oder eben nicht. Floskeln wie "allerhöchstens ganz knapp" helfen aber nicht weiter. "Entweder oder" ist der richtige Ansatz. GFDL-Fan 15:11, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Schöpfungshöhe. --Taxman¿Disk?¡Rate! 15:01, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Es wäre wohl mal durch Juristen zu prüfen, welche Anzahl zusammengehöriger Wörter sich zu URV-fähigen Worten fügt. Liegt es an der Zahl allein? Was ist das Kriterium? Möglicherweise, dass es ein in sich geschlossener Gedanke ist, der in Worte gefügt ist. GFDL-Fan 14:55, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Lass es mich so formulieren: wir _wollen_ nicht vier Sätze unverändert übernehmen (schon weil sie dazu noch - für unseren Zweck - unpassend formuliert sind). Aber eine "persönliche geistige Schöpfung" ist bei diesen vier Allerweltssätzchen sicher nicht dabei, daher m. E. auch keine URV. --AndreasPraefcke ¿! 17:06, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Eine derartige binäre Rechtsauffassung kann nur für ein Urteil eines Gerichts gelten. Und dort ist man bekanntlich wie auf hoher See gar allein in Gottes Hand. --AndreasPraefcke ¿! 14:39, 1. Aug. 2007 (CEST)
Wie weiter mit der GFDL-Verletzung in Weinherstellung?
Symposiarch, Umschattiger und meine wenigkeit sind sich einig, dass eine URV durch GFDL-Verletzung vorliegt. Wir sind uns aber über die praktischen Notwendigkeiten nicht klar.
- Symposiarch glaubt, eine Notlösung finden zu können
- Umschattiger glaubt, dass das juristisch gesehen keine Lösung ist. Er meint aber, wir sollten die GFDL einfach nicht beachten. (Er meint das viel weniger pointiert. Ich meine das nicht verletzend. Umschattiger ist schon ein guter)
- Ich meine, dass Umschattiger Recht hat, dass Symposiarch wohl Unrecht hat. Ich meine aber im Gegensatz zu Umschattiger, dass die GFDL zählt und wir gar keine andere Wahl haben.
Bitte äußert euch auf der Disku zu Weinherstellung. Danke. --GFDL-Fan 15:39, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Die wikipedia ist unheilbar ! Aller agroindustriell erzeugte Wein sollte vernichtet werden !! Ich verlange sofortigen Import-/Exportstopp von agroindustriellem Wein und Textpassagen hierzu!!! --Symposiarch 15:55, 30. Jul. 2007 (CEST)
Worum geht's eigentlich? Aus Diskussion:Weinherstellung#Urheberrechtsverletzung_nach_GFDL werde ich auch nicht wirklich klug. Werden diese Frage nicht in Hilfe:Artikel zusammenführen behandelt? --NeoUrfahraner 16:01, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Genau da steht es: Zitat
Es besteht kein Konsens, ob die folgende Vorgehensweise tatsächlich mit einer strengen Auslegung der GNU FDL vereinbar ist.(Der Autor dieses Satzes konnte leider aus der Versionshistorie nicht eindeutig herausgefiltert werden, aber er hat wohl recht. Trotzdem streiche ich den Satz lieber mal wieder..., man weiß ja nie wo URV anfängt) --Symposiarch 16:54, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Du hast diese Variante ja anscheinend gar nicht probiert, oder irre ich mich da? Einfach auf der Diskussionsseite ergänzen: Der Abschnitt AAA stammt vom Artikel BBB in der Version DDD, Autoren sind NNN. Welchem Autor ist das denn zu wenig? --NeoUrfahraner 17:09, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Bis gestern nicht. Dann haber ich mal den Abschnitt Traubenproduktion aus Weinherstellung ausgegliedert. Jetzt trinke ich Tee und warte ab. --Symposiarch 08:15, 31. Jul. 2007 (CEST)
Das Problem bei sowas ist immer, das jemand den anderen Artikel löschen könnte. --Bahnmoeller 17:11, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Dann begeht derjenige, der den anderen Artikel löscht, die URV. --NeoUrfahraner 17:12, 30. Jul. 2007 (CEST)
Kopiert die Versionsgeschichte des alten Artikel auf die Disk und gut isses --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:15, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Genau, wenn man diesem Miniabschnitt überhaupt die erforderliche Werkqualität zusprechen will...--Wiggum 17:28, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Genau das ist aber das Hobby vom lieben GFDL-Fan. Und da es das einzige Hobby zu sein scheint, bleibt eigentlich nur das T-Wort für den werten Nutzer. --AndreasPraefcke ¿! 17:42, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Vielleicht ist er trollig, aber wo er recht hat, hat er recht, sonst würde ja Konsens, ob die Vorgehensweise tatsächlich mit einer strengen Auslegung der GNU FDL vereinbar ist herrschen !?! cetero censeo verlange ich sofortigen Import-/Exportstopp von agroindustriellem Wein und Textpassagen !! --Symposiarch 20:46, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Mir ist unverständlich, warum Prafcke die GFDL-Verletzung bagatellisiert. Statt sich für die Abschaffung des Missstandes der URV auszusprechen schmäht er mich als Überbringer der schlechten Botschaft. Ungewöhnlich unreifes Verhalten. Leider GFDL-Fan 14:17, 31. Jul. 2007 (CEST)
Hier gibt's keinen Benutzer Praefcke, aber ich werde den Kasernenhofton mal höflich übersehen. Trollerei (oder im Real Life: Querulantentum) ist Prinzipenreiterei um der Prinzipenreiterei willen, nicht der Prinzipien. Und das ist genau, was Du hier tust. Schreib mal 10, 20 Artikel, und ich unterhalte mich wieder mit Dir. Oder beweise Deine Urheberschaft an irgendeinem dieser Textchen, und ich werde mich für Deine Rechte einsetzen. Du aber trittst hier als Anwalt ohne Auftrag auf, als Möchtegernvolkstribun oder was weiß ich. Auf jeden Fall nervt das. --AndreasPraefcke ¿! 14:44, 1. Aug. 2007 (CEST)
Weinetikett bzw. -flasche
Stellt die Abbildung einer Weinflasche oder eines Etikettes (Foto oder Scan, wie etwa unter Savigny-lès-Beaune) eine URV dar? Gerade bei den französischen Weinen wäre die Abbildung einer typische Flasche(nform) etwa für Burgunder (Wein) bzw. Burgund (Weinbaugebiet) nicht uninteressant. Notfalls wäre ja auch ein Foto vorstellbar, bei dem das Etikett nur so weit sichtbar ist, dass es nicht identifizierbar ist. Schaut dann aber nicht sehr schön aus. --Brunosimonsara 20:11, 30. Jul. 2007 (CEST)
Oder stellt so eine Darstellung eine nicht erlaubte Werbung dar? --Brunosimonsara 20:13, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Eher das notfalls, da Etiketten normalerweise unter Geschmacksmusterschutz fallen, da hast du den armen Ile-de-re ganz schön reingeritten--Symposiarch 20:42, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Wie ist dann das hier zu bewerten? :-) Kann man sowas verwenden? --Brunosimonsara 21:54, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Etiketten geschützt sind. Die meisten haben ja keine Schöpfungshöhe. Wenn schon ist das Foto geschützt. Aber auch nur dann, wenn es keine Industriefotos sind. D.h. eine Flasche auf einen Tisch zu stellen und zu fotografieren kann auch jeder. Ein solches Foto ist nicht urheberrechtlich geschützt (und da übertreiben es die Leute in Wikipedia meiner Meinung nach häufig. Es ist nämlich egal, ob ich oder jemand anderes ein banales Foto von z.B. einem Scanner, einem Auto, einerm Toster, etc. gemacht habe, denn schützenswert ist das Foto auf keinen Fall, und kann hier auch verwendet werden). Also: Schützenswert imho sind bloss Fotos von Weinen mit einer speziell künstlerisch gestalteten Etikette (Etikette geschützt) oder ein Foto, welches den Wein in einem sehr hochwertigen Fotografie zeigen. (Foto geschützt) - Dann kann sich aber der Fotograf bereit erklären, es unter der GNU-Lizenz zu veröffentlichen. --Soc Frage/Antwort 22:28, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Anm. Schöpfungshöhe gilt nicht nur für Logos, sondern z.B. für ein solches Bild: [1]. Jeder kann das so nämlich hinlegen und fotografieren. Das Foto hat null schöpferischen Wert und ist somit gemeinfrei. Der Fotograf könnte mich nicht rechtl. Belangen, wenn ich das Foto für meine eigenen Zwecke verwende. Und sonst fragt meinen Anwalt :-) (Ich hatte das so übrigens in meinem Studium von einem Anwalt für Urheberrechtsfragen doziert bekommen. Ist also nicht meine persönliche Meinung) --Soc Frage/Antwort 22:34, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Wie ist dann das hier zu bewerten? :-) Kann man sowas verwenden? --Brunosimonsara 21:54, 30. Jul. 2007 (CEST)
Das Etikett ist dann unproblematisch, wenn es nur Schrift oder einfache Logos enthält oder komplexere Bilder, die durch Zeitablauf gemeinfrei sind. Etiketten mit Fotos oder Grafiken dürften problematisch sein. Je nachdem von wann das Bild (Radierung?) auf dem im Savigny-Artikel abgebildeten Etikett stammt, kann hier eine URV vorliegen. Die Ausführungen von Socrates sind im Wesentlich falsch oder wenigstens belanglos, da auch simple Schnappschüsse als Lichtbilder gelten und damit min. 50 Jahre pma geschützt sind. --Wiggum 22:33, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Beweisen. - Jedenfalls in .ch ist das anders. --Soc Frage/Antwort 22:36, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Habe da was gefunden: [2]
"Laut Bundesgericht ist für die Werkindividualität das erzielte Ergebnis massgebend. Dabei muss der individuelle Charakter im Werk selbst zum Ausdruck kommen; die Originalität im Sinne einer persönlichen Prägung durch den Urheber ist nicht erforderlich. Die Möglichkeit, einer Fotografie individuellen Charakter zu verleihen, liegt in ihrer Gestaltung."
d.h. ein Schnappschuss ist nur dann geschützt, wenn es einen individuellen Charakter hat. Das muss bei jedem Foto der Fall sein, natürlich auch geplanten. Dieses Bild ist in der Schweiz garantiert _nicht_ urheberrechtlich geschützt! Es ist a geplant, hat aber keinen individuellen Charakter. --Soc Frage/Antwort 22:44, 30. Jul. 2007 (CEST)- ->Schutzdauerrichtlinie und wie gesagt bliebe immer noch der Schutz als einfaches Lichtbild, diese Unterscheidung sollte es in der Schweiz auch geben, oder?--Wiggum 22:47, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Nö, scheinbar nicht. Ein einfaches Lichtbild ist noch kein Werk. Somit nicht unbedingt urheberrechtl. geschützt. Es ist aber unabhängig davon geschützt, ob es nun geplant oder nicht geplant (Schnappschuss) ist, wenn es einen individuellen Charakter hat. Z.B. Foto von meiner Familie hat individuellen Charakter. Dies aber nicht: [3] Null individuellen Charakter.
- ->Schutzdauerrichtlinie und wie gesagt bliebe immer noch der Schutz als einfaches Lichtbild, diese Unterscheidung sollte es in der Schweiz auch geben, oder?--Wiggum 22:47, 30. Jul. 2007 (CEST)
Da kommt auch der Vergleich mit .de und .at : "Rechtsvergleichend erörterte Dr. Axel Nordemann aus Postdam die Rechtslage hinsichtlich des Urheberrechtsn Fotografien in der EU, insbesondere in Deutschland und Österreich. In Deutschland ist für die Fotografie ein zweistufiger Schutz vorgesehen. Lichtbildwerke geniessen für 70 Jahre post mortem auctoris (§ 64 dUrhG) urheberrechtlichen Werkschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 dUrhG. Der Schutzumfang schliesst alle Persönlichkeits und Verwertungsrechte, auch das Bearbeitungsrecht, mit ein. Auf einer zweiten Stufe besteht während 50 Jahren (§ 72 Abs. 3 dUrhG) ein verwandtes Schutzrecht für einfache Lichtbilder gemäss § 72 dUrhG. Auch dieses gewährt die vollständigen Persönlichkeits und Verwertungsrechte. Das Bearbeitungsrecht ist aufgrund der fehlenden Individualität aber ein beschränktes: Bereits geringfügige Abweichungen führen zu einer freien Benutzung."
wenn ich in .de ein einfaches Bild abändere ist es gemeinfrei oder wie? --Soc Frage/Antwort 22:51, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Da steht es: "In Deutschland wird nach § 2 Abs. 2 dUrhG eine persönliche geistige Schöpfung verlangt. Ein besonderes Mass an schöpferischer Gestaltung ist nicht erforderlich: Auch die kleine Münze ist geschützt. Durchschnittliche und sogar unterdurchschnittliche fotografische Gestaltungen erhalten Schutz als Lichtbildwerke." - Sorry, aber ich müsst de.wikipedia in die Schweiz zügeln, es wäre einfacher mit den Fotos. :-D --Soc Frage/Antwort 22:55, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Ja, die Schutzdauer ist dasselbe, wenn es denn einen Schutz für dieselben Fotos gäbe. Aber das gibt es nicht. Fazit: Dies [4] als gutes Beispiel ist in Deutschland geschützt durch die kleine Münze. In der Schweiz dagegen nicht wegen dem fehlenden individuellen Charakter (=Industriefotos). Ich persönlich halte die Schweizer Rechtsprechung hier für plausibler (ok, ich bin parteiisch ;-) )--Soc Frage/Antwort 23:09, 30. Jul. 2007 (CEST)
- hmmmm tja, eigentlich wollte ich ja nur wissen, ob ich ein Foto einer Weinflasche in einen Artikel über Burgunder-Wein stellen darf... DARF ICH NUN ODER DARF ICH NICHT, KRUZITÜRKEN? --Brunosimonsara 23:29, 30. Jul. 2007 (CEST)
- Meine persönliche Meinung: Wenn das Ettikett keine Schöpfungshöhe hat und das Foto von dir stammt oder du das Recht hast, es unter GNU-Lizenz zu veröffentlichen: Ja. (Aber im Endeffekt weiss ich es natürlich nicht sicher. Spielebilder werden ja auch veröffentlicht und sind imho etwa gleich zu bewerten. Auch dort wird ein geschütztes Produkt per Foto abgebildet. Bsp. das hier: [5] in Scotland Yard (Spiel) oder [6] ind Ubongo.) --Soc Frage/Antwort 00:06, 31. Jul. 2007 (CEST)
Lade es halt mal hoch, gelöscht werden kann's immer noch.--Wiggum 14:26, 31. Jul. 2007 (CEST)
PD-Sweden
Bevor ich einen Editwar über das Bild im Artikel Ingmar Bergman anzettele, möchte ich doch gerne mal die Meinung der Experten dazu hören, ob denn nun "Pd-Sweden" für DACH gilt oder nicht. So wie ich es verstanden habe, gilt das strengere deustche Urheberrecht auch für ausländische Werke, selbst wenn sie im Ursprungsland schon gemeinfrei sind. --Andibrunt 11:55, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Für jedes Werk, egal woher es stammt, gelten in Deutschland die Schutzfristen des deutschen Rechts. Analog in Österreich, der Schweiz und nicht zu vergessen in Südtirol. --Fb78 ☼ 13:37, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Auf den Commons ist ein Löschantrag freilich aussichtslos, siehe [7] und [8] --Phrood 18:32, 31. Jul. 2007 (CEST)
Ich für meinen Teil erkenne keine Schöpfungshöhe. Was meint ihr? --87.181.212.129 18:39, 31. Jul. 2007 (CEST)
2 Bilder mit verschiedenen Lizenzen

Mal ganz abgesehen davon, ob dieses Bild nützlich für die Enzyklopädie wäre... Es geht hier ums Prinzip. Quelle sind 2 Fotos, eins cc-by, das andere GFDL. Ich bin der Meinung, sowas geht nicht. Dieses Bild ist nicht sauber zu lizensieren. Ähnliche Probleme dürfte bei anderen zusammengefügten Bildern entstehen, das müssen ja keine Animationen sein. Collagen u. ä. sind genauso betroffen. Man kann ja das neu entstandene Bild nicht einfach doppelt lizensierenoder übersehe ich da was? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 19:59, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Wo ist das eine GFDL? Ich sehe da nur PD und CC-by, was von meinem Gefühl her gehen müsste. -- ShaggeDoc Talk 20:03, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Ooops, verguckt - na dann mal als theoretische Diskussion. PD und cc-by sollte problemlos sein, aber sonst? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 20:05, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Da gab es mal so eine schnieke Liste, welche Lizenzen kompatibel sind. Müsste ich jetzt aber erstmal suchen. Die Doppellizenzen sind jedenfalls nicht die Lösung. -- ShaggeDoc Talk 20:10, 31. Jul. 2007 (CEST)
- diese Liste? (aus dem Creative Commons-Artikel gerettet) Außerdem ist GFDL + cc-by ja kein Problem, weil cc-by nur die Namensnenneung verlangt (nicht mal sharealike) --MF-Warburg (disk.) (tetun) 20:17, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Ne, die isses nicht, ich meine es gab mal eine nach dem Muster: Lizenz A + Lizenz B unter Lizenz B veröffentlicht geht unter Lizenz A nicht bzw. geht gar nicht, usw. -- ShaggeDoc Talk 20:46, 31. Jul. 2007 (CEST)
- diese Liste? (aus dem Creative Commons-Artikel gerettet) Außerdem ist GFDL + cc-by ja kein Problem, weil cc-by nur die Namensnenneung verlangt (nicht mal sharealike) --MF-Warburg (disk.) (tetun) 20:17, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Da gab es mal so eine schnieke Liste, welche Lizenzen kompatibel sind. Müsste ich jetzt aber erstmal suchen. Die Doppellizenzen sind jedenfalls nicht die Lösung. -- ShaggeDoc Talk 20:10, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Ooops, verguckt - na dann mal als theoretische Diskussion. PD und cc-by sollte problemlos sein, aber sonst? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 20:05, 31. Jul. 2007 (CEST)
Aus meiner Laien-Sicht: Eigentlich ist das fertige Werk ja lediglich eine Kombination aus zwei weiterhin eigenständigen und als eigenständig erkennbaren Bildern; es wird ja nichts verändert. Man kann weiterhin klar erkennen, welcher Teil des Bildes unter welcher Lizenz steht. So betrachtet müsste man das doch ähnlich behandeln wie einen Artikel in der Wikipedia: eine Lizenz für den Text (GFDL), eine für jedes Bild und eine für die Zusammenstellung (GFDL). Schwierig würde es höchstens, wenn man aus dem Übergang ein EInzelbild herausnehmen und getrennt lizenzieren wollte.--Hannes2 Diskussion 21:08, 2. Aug. 2007 (CEST)
Verwendung von Bildern aus Google earth
Vielleicht ist die Frage schon hundertfach gestellt und beantwortet worden: Wie sieht es rechtlich mit der Verwendung von Satelliten- oder Luftaufnahmen aus "google earth" in Wikipedia aus? --Polyhistor1876 22:22, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Die dürfen nicht benutzt werden, weil sie urheberrechtlich geschützt sind. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 22:24, 31. Jul. 2007 (CEST)
Und wer ist der Rechteinhaber? --Polyhistor1876 22:26, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Ich würde mal sagen höchstwahrscheinlich Google. Aber die Bilder von NASA World Wind sind gemeinfrei. --Mg [ˈmœçtəˌɡeʁn] 22:30, 31. Jul. 2007 (CEST)
Sehr apodiktische Aussagen - ich bitte um Belege! (GE und NASA WW verwenden zu gewissen Teilen ja das selbe Bildmaterial)--Polyhistor1876 22:38, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Die Rechteinhaber sind bei GoogleEarth in der Mitte eingeblendet (GeoContent,AeroWest,...), dieses können je nach Ansicht auch mehrere sein. Das sind meist relativ kleine Firmen die Flugzeuge zur Kartierung einsetzen. Siehe auch Google_Earth#Bilddaten. Also, keine Chance. Eine andere Quelle die wir dafür nutzen können ist OpenStreetMap. Google nutzt NASA-Daten im Fernbereich da diese halt eben frei sind. --Kolossos 22:41, 31. Jul. 2007 (CEST)
Wie ist dann die Aussage auf http://earth.google.com/support/bin/answer.py?hl=de&answer=21422 zu werten? Polyhistor1876--
- (Reinquetsch) Das ist doch spätestens ab dem Satz Sie dürfen diese Bilder aber nicht an andere Nutzer verkaufen, als Teil eines Service anbieten oder in einem kommerziellen Produkt verwenden ziemlich klar, dass eine Verwendung auf Wikipedia nicht in Frage kommt. Was Google dir erlaubt ist, dass du als Privatmann auf deiner Homepage sagst: das ist mein Haus von oben, und ich bedanke mich herzlich bei Google für das tolle Bild... mehr ist da nicht drin.--A-4-E 08:52, 1. Aug. 2007 (CEST)
Lies die entsprechenden Seiten der Wikipedia, da findest du die Anwort. --Btr 22:58, 31. Jul. 2007 (CEST)
- Relevante Seiten zum Thema Lizenzierung
- Hilfe:FAQ zu Bildern – Was ist überhaupt eine Bildlizenz? … usw.
- Wikipedia:Bildrechte – die Standardseite zu den Bildrechten (sollte eigentlich jeder gelesen haben)
- Wikipedia:Urheberrechte beachten – Verwende niemals urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einwilligung der Rechteinhaber! Du schadest damit der Wikipedia!
- Hilfe:FAQ Rechtliches – Wikipedia & Urheberrechte, Lizenzen, Weiternutzung …
- meta:Rechtsfragen März 2005 – der Vollständigkeit halber
... und wenn auch das Archiv nichts hergibt (und nur dann) gibt es noch Wikipedia:Urheberrechtsfragen
- Benutzer:Rtc/Checkliste – Was geht und was geht nicht? – der Versuch einer Zusammenfassung
- Mustertexte
- Wikipedia:Textvorlagen, Benutzer:Rtc/Einverständniserklärung – wichtig bei fremden Bildern
- Lizenzen und ihre Bedingungen
![]() |
Creative Commons (Varianten z. B.: by/2.0/de, by-sa/2.0/de, by/2.5, by-sa/2.5, by/3.0, by-sa/3.0) |
![]() |
GNU FDL (Wikipedia:GNU Free Documentation License, Wikipedia:Lizenzbestimmungen, GNU FDL Highway to Hell - FAQ) |
![]() |
Public Domain / Gemeinfreiheit (Schöpfungshöhe, Regelschutzfrist) |
Eine vollständige Auflistung der Lizenzen befindet sich unter Wikipedia:Lizenzvorlagen für Bilder.
Lizenzen einer eigenen wiki
Guten Tag, ich hoffe in diesen Forum ist meine Frage am richtigen Platz. Ich führe seit kurzem eine eigene Wiki, allerdings sind die Felder Datenschutz und Lizenzbestimmungen noch recht leer. Kann mir da bitte jemand einen Leitfaden für geben oder aufzeigen was dabei zu beachten ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!
- Das hier ist kein Forum und die Frage ist hier wohl nicht richtig. MF-Warburg (tet - si - m - cl? - imp?) 12:27, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Dann bitte vorschlagen wo ich mich hinwenden könnte, Danke.
- An einen Rechtsanwalt z. B. --AndreasPraefcke ¿! 14:41, 1. Aug. 2007 (CEST)
- @MF-Warburg: Warum steht dann oben: „Willkommen im Urheberrechtsrichtlinienforum“? --Diwas 18:40, 2. Aug. 2007 (CEST)
- Weil es hier um projektrelevantes geht, nicht um Rechtsberatung für externe Projekte. Was „eine eigene Wiki“ ist, bleibt unklar. --Polarlys 20:52, 2. Aug. 2007 (CEST)
- Ihr müßt aber zugeben, das es ein Widerspruch ist, wenn man auf dieser Seite oben im Urheberrechtsrichtlinienforum begrüßt wird und hier unten gesagt bekommt, dies sei gar kein Forum, obwohl es das offensichtlich ist. Nur ist es halt auf ganz bestimmte Problemstellungen spezialisiert. Es wäre sicher hilfreich, wenn diese Problemstellungen oben so klar wie möglich spezifiziert würden. Da oben geht es erst ganz allgemein um Urheberrechtsfragen, was auch Grundsatzfragen sein können, die sich auf außerhalb der Wikipedia beziehen, der Namensraum schließt dies nicht zwangsläufig aus und dann wird man plötzlich aufgefordert zu erklären um welches Bild es geht!? --Diwas 03:52, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Urheberrechtsfragen speziell die Wikipedia betreffend. Ist dir das genug spezifiziert? Da wir alle keine Anwälte sind, sondern nur als Laien mit Halbwissen Fragen beantworten, dürfen wir auch gar keine Rechtsberatung liefern. Für Rechtsfragen, die nichts mit Wikipedia/Wimimedia zu tun haben, sollte man den Advokat seines Vertrauens konsultieren. -- ChaDDy 04:13, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Ja wenn das das Thema ist, dann wäre das doch eine gute Spezifikation. Mir sind halt die oben genannten Widersprüche der Aussagen auf dieser Seite über diese Seite aufgefallen. --Diwas 04:45, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Urheberrechtsfragen speziell die Wikipedia betreffend. Ist dir das genug spezifiziert? Da wir alle keine Anwälte sind, sondern nur als Laien mit Halbwissen Fragen beantworten, dürfen wir auch gar keine Rechtsberatung liefern. Für Rechtsfragen, die nichts mit Wikipedia/Wimimedia zu tun haben, sollte man den Advokat seines Vertrauens konsultieren. -- ChaDDy 04:13, 3. Aug. 2007 (CEST)
Bild von Yi Munyol
Ich würde gerne ein Bild von Munyol hochladen und in den Artikel Yi Munyol einfügen. Ich habe auch schon ein Bild gefunden, und wollte fragen, ob das folgende Bild http://www.unionsverlag.com/info/servicepersondownload.asp?qry=pers_id=1739e ohne Genehmigung von www.unionsverlag.com auch hochladen und in den Artikel einfügen kann, es ist nähmlich kein Copright auf der Übersichtsseite vorhanden. --Skalbfleisch Post 13:59, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Ehm wie oft eigentlich noch? Wenn nichts steht, wer das Foto gemacht hat, gilt zumindest die 70 jahrige Schutzdauer des anonymes Werk. Also ist das hochladen klar eine URV.Bobo11 14:03, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Was heißt URV? --Skalbfleisch Post 14:10, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Urheberrechtsverletzung --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:16, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Mann könnte aber mit den entsprechen Vorlagen ganz lieb beim Verlag fragen. In diesem Fall könnte es sogar klappen.--A-4-E 16:03, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Urheberrechtsverletzung --Taxman¿Disk?¡Rate! 14:16, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Was heißt URV? --Skalbfleisch Post 14:10, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Wir sollten den Autor fragen. --Polarlys 20:49, 2. Aug. 2007 (CEST)
Micky-Maus-Logo
jaja, ich weiß, Logos haben meist keine nötige Schöpfungshöhe, und gegen die Schrift ist wohl auch nix zu sagen, aber links ist ja noch ein kleiner Micky-Maus-Kopf, und der ist ja geschützt. Oder ist er es als Bestandteil eines Logos plötzlich nicht mehr, weil für Logos andere Schöpfungshöhengrenzen gelten als für andere Bilder? --Toon 16:49, 1. Aug. 2007 (CEST)
Frage bzgl. der Verwendung des Bundesadlers in einem selbsterstellten Wappen
Hallo! Ich stehe vor einem Problem, und zwar: Ich würde gerne den Bundesadler in die Mitte eines selbsterstellten Wappen einbinden. Das Wappen ist für einen Fussballverein aus einem Online-Manager. Ist dies nun erlaubt oder verletze ich irgendwelche Rechte, wenn ich dies machen würde? Bitte um Hilfe, denn ich habe überhaupt keinen Durchblick in der Sache.. Vielen Dank, Grüße Flo --Flo2307 16:53, 1. Aug. 2007 (CEST)
- Hier mußt du urheberrechtliche Aspekte und Wappenrecht auseinanderhalten. Selbst wenn der Adler aufgrund geringer schöpfungshöhe gemeinfrei sein sollte, darf man ihn als Wappen nicht einfach führen. Ich würde dir dringend abraten, das ist aber keine Rechtsberatung ;) --RalfR → BIENE braucht Hilfe 17:03, 1. Aug. 2007 (CEST)
Ok, Danke dir.. kennt ihr/du dann irgendein anderen Adler (Wappentier), den ich verwenden könnte?
- Wenn Du das für einen Fußballverein machen willst, dann frage doch mal beim DFB an! Die haben doch auch einen Adler. Ansonsten nimmste halt irgendeinen echten Adler (Stein- oder Seeadler) und keinen Wappenadler ;-) --kandschwar 19:26, 1. Aug. 2007 (CEST)
texte aus wikipedia übernehmen
--128.131.71.68 10:54, 2. Aug. 2007 (CEST)ich möchte ein paar texte in meinen arbeiten nützen. ist es genug, nur quelle(wikipedia, internet seite) in literaturverzeichnis angeben, oder brauche ich besondere erlaubnis?
- Wenn du eine Wissenschaftliche Arbeit schreibst, darfst du so ziemlich alles zitieren ohne irgend jemanden zu fragen. Die Frage ist aber ob du Wirklich Wikipedia zitieren willst. Zum weiterlesen: Zitieren von Internetquellen und Wikipedia:Fragen_zu_Wikipedia/Archiv/2005/Mai/3#Wikipedia_zitierf.C3.A4hig.3F--A-4-E 12:45, 2. Aug. 2007 (CEST)
- Wir haben dafür eine eigene Spezialseite: Special:Cite, auf die man ruhig öfter hinweisen darf --Fb78 ☼ 14:38, 2. Aug. 2007 (CEST)
- Darf ich bei meiner Führerscheinprüfung meine Mutter für mich fahren lassen, wenn sie damit einverstanden ist? Du darfst überhaupt keine Texte in Deine Arbeit übernehmen, und zwar weil es gerade Zweck und Bedingung ist, dass Du die Arbeit selbst schreibst und Dir das Thema selbst erarbeitest. --rtc 20:12, 3. Aug. 2007 (CEST)
Dieses Schaubild, von mir im Buch mit B. Schenkbier Heilung und Neugeburt 2004 veröffentlicht (unter meiner namentlichen Kennzeichnung) möchte ich wikipedia zur Verfügung stellen. Gibt es da Probleme? --Dr. Karl W. ter Horst 16:10, 2. Aug. 2007 (CEST)
- Ich sehe da allenfalls einen Konflikt mit dieser Richtlinie, aber keinen rechtlichen. --Fb78 ☼ 17:28, 2. Aug. 2007 (CEST)
Fortbildung
http://archiv.twoday.net/stories/4131226/ --84.60.236.244 21:21, 2. Aug. 2007 (CEST)
amtliches Werk?
Es handelt sich dabei um den Schaukasten vor einer Wetterwarte des Deutschen Wetterdienstes - Panoramafreiheit dürfte nicht greifen, da die Aushänge ja laufend aktualisiert werden und damit nicht "bleibend" sind also bleibt die Frage, ob es sich um ein amtliches Werk handeln könnte? §5 Abs.2 ...andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind... Gruß --Btr 16:00, 3. Aug. 2007 (CEST)
- würde ich verneinen, bei Absatz 2 ist die Rspr. extrem zurückhaltend --134.130.68.65 19:27, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Aua, sorry, ich habe 2 Beiträge weiter unten geantwortet, weil das Bild bei meinem Bildschirm dort erscheint...--RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:08, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Ok Danke, das war auch von mir etwas ungeschickt gemacht - das nächste Mal nebeneinander, versprochen. Viele Grüße --Btr 23:02, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Und schon gelöscht, obwohl unbedenklich - lade sowas auf .de hoch, Commons ist der falsche Platz! --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:36, 4. Aug. 2007 (CEST)
- Ok Danke, das war auch von mir etwas ungeschickt gemacht - das nächste Mal nebeneinander, versprochen. Viele Grüße --Btr 23:02, 3. Aug. 2007 (CEST)
Hallo, ist das hier eine URV von hier? --ZweiBein 14:04, 3. Aug. 2007 (CEST)
Vollständige Zeitungsartikel auf Webseiten
- Ist es nach dem Gesetz der BRD erlaubt, Zeitungsartikel 1:1 auf eine fremde Website zu übernehmen? Wenn ja, ist dabei zwingend eine Quellenangabe notwendig?
- Wird dabei unterschieden zwischen einer Übernahme des blossen Textes aus dem Internet (ob abgetippt oder Copy & Paste) und einem Scan der Seite?
- Falls obiges in der BRD nicht erlaubt sein sollte, jedoch in einem anderen Land, wie sähe es dann aus bei einem in der BRD erschienenen Artikel, der auf einem Server abgelegt wird, der in einem anderen Land steht? Ist dieser Artikel in der Wikipedia verlinkbar?
Vielen Dank für die Auskunft. --ESNRZ 19:52, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Wie kommst Du darauf, dass irgendetwas davon erlaubt sein könnte? Was glaubst Du, wozu das Urheberrecht eigentlich da ist? Meinst Du, durch das Angeben einer Quelle oder Ablage im Ausland könntest Du das Urheberrecht austricksen? Hälst Du die Gesetzgebung wirklich für so doof? --rtc 20:02, 3. Aug. 2007 (CEST)
- (BK) 1) Ist nicht erlaubt (wieso auch?). 2) nein 3) nein, das ist nirgends erlaubt --AndreasPraefcke ¿! 20:03, 3. Aug. 2007 (CEST)
§ 49 UrhG und Kapitel 3.3.2 hier sind für diese Frage relevant. Der Standort des Servers ist formal unerheblich, ob deutsche Organe auf einen Hoster in Taka-Tuka-Land Zugriff haben ist eine andere Frage. Wenn deine Seite im Ausland gehostet wird, aber aus dem Impressum ersichtlich wird, dass du der Anbieter bist, dann kannst du natürlich in Theorie und Praxis belangt werden.--Wiggum 20:03, 3. Aug. 2007 (CEST)
Vielen Dank für die schnelle und recht eindeutige Auskunft. Ich "komme darauf", weil ich in der Wikipedia sehr oft auf Zeitungsartikel gestossen bin, die auf Webseiten gelagert wurden, die weder mit der Zeitung noch mit dem Autor etwas zu tun haben. Daher dachte ich, bei Zeitungsartikeln werde das Gesetz anders gehandhabt und ich wollte mich hier nochmals vergewissern. Wohlan denn. --ESNRZ 20:13, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Zusatzfrage: Was ist zu tun, wenn eine solche Website als Quelle verlinkt ist? --ESNRZ 21:14, 3. Aug. 2007 (CEST)
- die frage ist falsch gestellt, lieber esnrz, denn es steht wohl die frage im raum, ist es strafbar auf eine seite zu verlinken (in deinem beispiel indymedia, die einen artikel zu dokumentarischen zwecken weiterhostet. dies ist nach deutschen recht erlaubt, darüberhinaus dulden viele zeitungen diese art der nicht erlaubten spiegelung als form der schleichwerbung. solange es hier keine einschränkungen gibt, zählt der erhalt des mehrwerts eines artikels, bzw. der quellenverweis, und geht über deinen privaten kleinkrieg gegen indymedia links hinaus. Bunnyfrosch 21:50, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Die Frage ist korrekt gestellt. Ich wollte wissen, ob Indymedia mit dieser Praxis rechtlich korrekt handelt. Die Antwort ist eindeutig: Das tut sie nicht. Dass dann von der Wikipedia aus nicht auf solche Seiten verlinkt wird, sollte selbstverständlich sein. --ESNRZ 21:54, 3. Aug. 2007 (CEST)
- die frage ist falsch gestellt, lieber esnrz, denn es steht wohl die frage im raum, ist es strafbar auf eine seite zu verlinken (in deinem beispiel indymedia, die einen artikel zu dokumentarischen zwecken weiterhostet. dies ist nach deutschen recht erlaubt, darüberhinaus dulden viele zeitungen diese art der nicht erlaubten spiegelung als form der schleichwerbung. solange es hier keine einschränkungen gibt, zählt der erhalt des mehrwerts eines artikels, bzw. der quellenverweis, und geht über deinen privaten kleinkrieg gegen indymedia links hinaus. Bunnyfrosch 21:50, 3. Aug. 2007 (CEST)
- zum konkreten Beispiel: Ich bezweifle, daß ein Wetterbericht eine künstlerische Schöpfungshöhe aufweist, außerdem greift die Panoramafreiheit. Sie besagt "dauerhafte Anbringung im öffentlichen Raum" - da ein Wetterbericht eine recht kurze lebensdauer hat, ist er für die Dauer seines Bestehens im öffentlichen Raum angebracht. Beliebtes Beispiel dazu sind Eisstatuen, die ja auch eine klar begrenzte Lebensdauer haben. Ob es dann noch ein amtliches Werk ist, braucht also garnicht hinterfragt werden.
- Zeitungsartikel allgemein - unterliegen fast immer einer Schöpfungshöhe und dürfen nicht verwendet werden, wenn der Urheber nicht zugestimmt hat. Das Pressegesetz erlaubt "Ausrisse" - dies gilt aber nicht für die Wikipedia, weil Bilder gemäß Zitatrecht im Gegensatz zu Printmedien separat aufrufbar sind und somit das Zitatrecht (Großzitat) nicht greift. Kleine Ausrisse hingegen sind erlaubt. Wo da die Grenze ist, wurde noch nicht von Gerichten festgelegt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:07, 3. Aug. 2007 (CEST)
Mißverständnis!!! Ich dachte, der Wetterbericht vom Beitrag 2 drüber gehört in diese Frage. sorry --RalfR → BIENE braucht Hilfe 22:09, 3. Aug. 2007 (CEST)
- hallo ralf, hier geht es konkret um die verlinkung auf einen zeitungsartikel, wenn der link bei wiki.de gesetzt ist, so ist die konkrete frage: ist dies verboten? das konkrete beispiel hier sind beiträge auf de.indymedia.org in den zeitungsartikel dokumentiert sind, auf die wikiartikel verwiesen, dies ist, wenn ich dich konkret verstanden habe eine grauzone die aber mWn bisher noch nie belangt wurde, nicht einmal bei privaten anbietern Bunnyfrosch 22:31, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Schau dir doch die Antworten über dir an. Es steht unmissverständlich, dass es verboten ist, komplette Artikel auf anderen Webseiten zu veröffentlichen, ohne die Rechte dafür zu besitzen. Das ist keine "Grauzone", mag jemand dafür belangt worden sein oder nicht. --ESNRZ 22:45, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Haftung für Hyperlinks lesen. Für die Verlinkung von uns aus ist es unerheblich, ob das verlinkte Angebot rechtswidrig ist oder nicht. Lediglich bei offensichtlichen Urheberrechtsverletzungen (Warez-Seiten o.ä.) dürfte man eine Verantwortlichkeit unsererseits annehmen. Mal ganz unabhängig davon hätte ich allerdings inhaltliche Bedenken, indymedia als Quelle zu verwenden, das hat aber mit Urheberrecht gar nichts zu tun.--Wiggum 22:50, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Schau dir doch die Antworten über dir an. Es steht unmissverständlich, dass es verboten ist, komplette Artikel auf anderen Webseiten zu veröffentlichen, ohne die Rechte dafür zu besitzen. Das ist keine "Grauzone", mag jemand dafür belangt worden sein oder nicht. --ESNRZ 22:45, 3. Aug. 2007 (CEST)
Urheber will anonym bleiben - muss Bild gelöscht werden?
Kleines Problem bei Bild:Marcel Wöll.jpg. Das Bild wurde gemeinsam mit anderen Bildern von einem Neonazi-Aufmarsch am 7. Juli in Frankfurt am Main auf de.indymedia.org unter Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. http://de.indymedia.org/2007/07/187487.shtml Es ist ja wohl nachzuvollziehen, dass gerade in einem solchen Fall der Bildberichterstattung von einer Neonazi-Kundgebung der Urheber eines Bildes kein besonders großes Interesse hat, mit seinem Namen zu erscheinen und daher - wie in diesem Falle - unter einem Gruppennamen auftritt. Wäre es besser gewesen, die AutorInnen hätten einen Phantasienamen als AutorIn des Beitrages gewählt? Wer gibt uns die Garantie, dass unter Pseudonym auftretende Wikipedia-AutorInnen immer dieselben natürlichen Personen sind und sich nicht auch dahinter eine Gruppe von Fotografen verbirgt? Wie ist also in dem Fall weiter zu verfahren? Parallel versuchte ich, die angegebene Gruppe per Mail zu erreichen, und hoffe auf die Angabe einer natürliche Person als Urheber, die allerdings mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unter einem Pseudonym - wie allerdings auch tausende Wikipedia-AutorInnen - auftreten wird. Wie soll in diesem Fall die An- bzw. Freigabe überprüft werden? --Aufklärer 20:55, 3. Aug. 2007 (CEST)
- Ich denke, eine Mail des "Autonomes Medienkollektiv Freiburg" ans OTRS sollte in diesem Fall genügen. Die dort eingehenden Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte herausgegeben. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 21:56, 3. Aug. 2007 (CEST)
Welches Bild von diesen kann ich hier oder bei commons hochladen
Hallo Luo Shaoyang hat bei flickr drei schöne Bilder mit CC 2.0 hochgeladen, leider sind auf allen drei Personen auf den Fotos. Welche Bilder darf ich für die Wikipedia verwenden?
- Straßenszene in Pingyao
- noch eine, wie sieht es hier auch mit dem Nummerschild aus?
- einer im Dienst
--Chin tin tin 01:24, 4. Aug. 2007 (CEST)
- Beim zweiten sehe ich keine Probleme, die anderen gehen nicht wegen Recht am eigenen Bild. Nummernschilder sind egal, die müssen nicht unkenntlich gemacht werden, auch wenn das allgemein angenommen wird. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 01:34, 4. Aug. 2007 (CEST)
- Was ist den der Unterschied zwischen eins und zwei? Dass beim ersten nur einer scharf ist und beim zweiten alle zwanzig? --Chin tin tin 01:48, 4. Aug. 2007 (CEST)
Welches Recht gilt hier eigentlich? Das deutsche (östereichische, Schweizer?), flordianische, chinesische oder alle drei? --Chin tin tin 01:51, 4. Aug. 2007 (CEST)
Du hast es richtig erkannt - beim ersten Bild ist eine Person bildbestimmend, beim zweiten viele. Hier gilt gem. Schutzlandprinzip deutsches bzw. österreichisches oder schweizer Recht, was grundlegend fast gleich ist. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 02:01, 4. Aug. 2007 (CEST)
Beim dritten Bild: Der Soldat (oder was auch immer das ist) sieht imho schon so aus, als wüsste er, dass er fotografiert wird. Er steht offensichtlich sogar extra zu dem Zweck da rum. -- ChaDDy 02:20, 4. Aug. 2007 (CEST)
Ich habe die Stadtbahnkarte von http://fr.wikipedia.org/wiki/Image:Plan_Stadtbahn_Düsseldorf.jpg genommen, übersetzt , korrigiert und hier hochgeladen. Könnte mir jemand helfen, welchen Lizenzbausetin diese Grafik bekommen muss? --NaHSO4 01:25, 4. Aug. 2007 (CEST)
- Du kannst es dir raussuchen. Entweder GFDL oder CC-by-sa Version 1.0. Nimm bitte beide. Und nenn den Urheber. Also fr:Utilisateur:Steff und dich. -- ChaDDy 02:23, 4. Aug. 2007 (CEST)