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Verordnung (EG) Nr. 178/2002 (Lebensmittelbasisverordnung)

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Zusammenfassung

Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 ist eine europäische Verordnung, die für alle Mitgliedsstaaten direkt verbindlich ist. In Ihr wird das grundlegende, allgemeine Lebensmittelrecht formuliert. Für die nationale Gesetzgebung bedeutete dies große Erneuerungen, da die Gesetze zum Lebensmittelrecht (in Deutschland LFGB) angepasst werden mussten. Mit dieser Verordnung wurde auch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit erschaffen. Diese EU-Behörde arbeitet mit nationalen Behörden zusammen, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten.

Gliederung

Die Verordnung ist in 5 Kapitel gegliedert.

Kapitel I

Hier wird in 3 Artikeln der Zweck, der Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen (Legaldefinitionen) für die VO festgelegt.

Kapitel II

Hier ist das allgemeine Lebensmittelrecht formuliert. Das Kapitel umfast 20 Artikel.

Kapitel III

In diesem Kapitel sind die Regelungen zur Errichtung der EFSA formuliert.

Kapitel IV

Ein Schnellwarnsystem, mit dessen von Lebens- oder Futtermittel ausgehende Gefahren schnell begegnet und somit abgewehrt werden können.

Kapitel V

Hier wird die EU um einen ständigen Ausschuss (für Lebensmittelkette und Tiergesundheit) erweitert.


Quellen

http://eur-lex.europa.eu/de/index.htm (Verordnung(EG) Nr. 178/2002)