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Präfekt (Frankreich)

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In Frankreich ist der Präfekt (französisch préfet) der Vertreter des Zentralstaates auf der Ebene der Départements. Der Begriff stammt von lateinisch praefectus, von praeficere = „vorsetzen“ und ist im allgemeinen Wortsinn ein Vorsteher oder Vorgesetzter.


Bis 1982 war der Präfekt auch der höchste Verwaltungsbeamte eines Départements. Seit den Dezentralisierungsgesetzen von 1982, die aus den vormaligen schlichten Verwaltungsuntergliederungen Département und Gemeinde vollwertige Gebietskörperschaften mit eigenem Wirkungsbereich machte, wird die Verwaltung der Départements vom gewählten Präsidenten des Generalrats geleitet.

Der Präfekt ist allerdings weiterhin Vertreter des französischen Staates im Département und wird daher auch heute noch vom Staatspräsidenten ernannt. Er ist außerdem Leiter der gesamten dekonzentrierten Staatsverwaltung im Département; als solchem kommen ihm insbesondere weitreichende Polizeibefugnisse zu (Chef der im Département befindlichen Brigaden der Gendarmerie Nationale). Zudem obliegt dem Präfekten die mit der Dezentralisierung erforderlich gewordene Kommunalaufsicht. Er besitzt auch Befugnisse in der Entwicklungsplanung.

Als Vertreter des Staates und ausführendes Organ der Politik wird vom Präfekten absolute Loyalität gegenüber Paris gefordert. Dies erklärt, warum nur treue Weggefährten des jeweiligen Staatspräsidenten von diesem auf vakante Präfekturen berufen werden.

Die Leitung der Arrondissements wird von Unterpräfekten (französisch sous-préfets) erledigt, die ihren Sitz in der Unterpräfektur (französisch sous-préfecture) haben. Die Verwaltung des Arrondissements, in dem der Hauptort des Départements liegt, wird in Personalunion vom Präfekten des Départements (also ohne eigenen Unterpräfekten) geleitet.

An jenen Orten, die zugleich Hauptort einer Region sind, vertritt der Präfekt als Regionalpräfekt (französisch préfet de région) auch die Interessen des Staates gegenüber den Organen der Region.

Den Präfekten stehen eine Dienstwohnung (in der Präfektur) und ein Dienstwagen zur Verfügung. Sie dürfen ihr Département nur mit Genehmigung des Staatspräsidenten verlassen, da sie in Not- oder Katastrophenfällen mit der Koordination und Leitung aller Sicherheits- und Rettungsdienste betraut sind.