EN 50128
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"EN 50128
Die EN 50128 ist eine Europäische Norm für sicherheitsrelevante Software der Eisenbahn. Die EN 50128 ist von CENELEC erstellt und 2001 in Kraft gesetzt worden. Der volle Name der in Deutschland gültigen Fassung lautet: DIN EN 50128; VDE 0831-128:2001-11: Bahnanwendungen - Telekommunikationstechnik, Signaltechnik und Datenverarbeitungssysteme - Software für Eisenbahnsteuerungs- und Überwachungssysteme; Deutsche Fassung EN 50128:2001. In Österreich ist diese Norm als OEVE/OENORM EN 50128 und in der Schweiz als SN EN 50128 veröffentlicht.
Ziele der Norm
Die Norm soll ein in den Staaten der Europäischen Union (EU) einheitliches Verständnis von Anforderungen an sicherheitsrelevante Software schaffen. Sie soll damit die gegenseitige Anerkennung nationaler Zulassungen von Fahrzeugen und Systemen der Eisenbahn durch die Staaten der EU unterstützen (Interoperabilität)(Quelle angeben).
Die EN 50128 ist eine Prozessnorm. Sie definiert einen bestimmten Software-Entwicklungsprozess. Wird dieser Software-Entwicklungsprozess eingehalten, begründet dies das Vertrauen, dass die Software anforderungsgemäß arbeitet (Quelle angeben).
Inhalte
Software-Sicherheitsanforderungsstufen
Der Software-Entwicklungsprozess nach EN 50128 beginnt mit einer Sicherheitseinstufung der Software. Die Norm unterscheidet fünf Software-Sicherheitsanforderungsstufen (SSAS):
- SSAS 0: Keine Sicherheitsanforderungen
- SSAS 1: Geringe Sicherheitsanforderungen
- SSAS 2: Mittlere Sicherheitsanforderungen
- SSAS 3: Hohe Sicherheitsanforderungen
- SSAS 4: Sehr hohe Sicherheitsanforderungen
Software-Entwicklungsprozess
Die EN 50128 schreibt das Erstellen einer Software-Anforderungsspezifikation vor. Das Dokument muss u. a. vollständig, eindeutig und testbar sein. Die Software-Anforderungsspezifikation ist schrittweise zur Software-Architektur, dann zum Software-Entwurf und schließlich zum Software-Modulentwurf zu verfeinern. Die Codierung schließt sich an. Jeder Schritt muss dokumentiert werden, die Ergebnisse jeden Schritts sind zu überprüfen (Verifikation).
Der fertige Code muss schrittweise getestet werden. Zuerst werden die einzelnen Software-Module getestet, danach das Zusammenwirken der einzelnen Software-Module (Software-Integrationstest), anschließend das Zusammenwirken von Software und Hardware (Software-Hardware-Integrationstest). In einer abschließenden Validierung muss die Software auf der Zielhardware gegen die Software-Anforderungsspezifikation geprüft werden.
Der in der EN 50128 beschriebene Entwicklungsprozess wird auch als "V-Modell" bezeichnet (Quelle angeben). Er besteht wie der Buchstabe "V" aus einem absteigenden Ast (Verfeinern der Spezifikation bis zur Codierung) und einem aufsteigenden Ast, der aus dem Zusammensetzen, Testen und Validieren der Software besteht.
Prozessübergreifende Anforderungen
Die EN 50128 enthält neben den Anforderungen an den Software-Entwicklungsprozess noch Vorgaben zur Qualifikation des Personals, zur Dokumentation, zum Qualitätsmanagement und zum Vorgehen bei Änderungen an der ausgelieferten Software (Software-Wartung, Kapitel 16 der EN 50128).
Techniken und Maßnahmen
Die EN 50128 empfiehlt oder verlangt für jeden Software-Entwicklungsschritt bestimmte Techniken und Maßnahmen. Der Umfang, die Verbindlichkeit und die Qualität dieser Techniken und Maßnahmen nehmen mit steigender SSAS zu.
Zum Beispiel empfiehlt die Norm für SSAS 0 Funktionstests der Software. Für die SSAS 1 und 2 werden zusätzliche, weitere Testtechniken wie z. B. Leistungstests empfohlen. Für die SSAS 3 und 4 sind die Funktionstests verbindlich vorgeschrieben.
Geltungsbereich
Die EN 50128 gilt für jegliche sicherheitsrelevante Software der Eisenbahn (Quelle angeben). In Deutschland hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit Schreiben (Quelle angeben) die Anwendung der EN 50128 ausdrücklich für sicherheitsrelevante Software an Bord der Eisenbahn-Fahrzeuge verbindlich gemacht. Das EBA hat für seinen Einflussbereich in Zusammenarbeit mit dem Verband der Bahnindustrie in Deutschland (VDB) und der Deutschen Bahn die Anforderungen der EN 50128 leicht modifiziert siehe [http:www.eba.bund.de/service ergänzen Leitfaden]:
- Es wird nur zwischen nicht sicherheitsrelevanter Software (SSAS = 0) und sicherheitsrelevanter Software (SSAS > 0) unterschieden.
- Bei Änderungen an ausgelieferter Software ist nicht nur Kapitel 16 der EN 50128, sondern deren gesamter Forderungskanon einzuhalten.