Pharmaziepraktikant
Ein Pharmaziepraktikant leistet die nach der Approbationsordnung für Apotheker geforderte 12-monatige praktische Ausbildung.
Die 12-monatige Ausbildung muss in einer öffentlichen Apotheke in Deutschland absolviert werden. Abweichend hiervon können sechs Monate in
- einer Krankenhausapotheke
- einer Bundeswehrapotheke
- einem Universitätsinstitut
- einer Arzneimitteluntersuchungsstelle
in Deutschland oder auch im Ausland abgeleistet werden.
Der Pharmaziepraktikant hat bevor er seine praktische Ausbildung beginnt bereits 4 Jahre studiert. Nach Abschluss der praktischen Ausbildung folgt der dritte Prüfungsabschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.
Name
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden versucht wegen der irreführenden Bezeichnung an Stelle von Pharmaziepraktikant einen neuen Titel zu etablieren. Vorschläge sind „Apotheker im Praktikum“ oder „Pharmazeut“.
Siehe auch
Pharmaziestudium