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DV-Freimachung

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Hinweis auf dem Kuvert für die Beförderung mit der DPAG (rechts)

Mit der DV-Freimachung werden die Portogebühren für große Briefmengen (mehrere Tausend) eines Absenders elektronisch entrichtet.

Mit der digitalen Freimachung werden gleichzeitig alle Einlieferungsunterlagen, die Entgeltabrechnung und der Versandplan elektronisch erstellt. Ein im DV-Verfahren freigemachter Brief erhält im Adressfeld unterhalb der Absenderzeile mehrere Kennungen und auf das Kuvert oben rechts einen Aufdruck mit der Kundennummer und dem Briefzentrum, bei dem die Einlieferung erfolgt. Diese Freimachung wird vor dem Druck des Briefes vorgenommen und benötigt ein Kuvert mit einem Sichtfenster. Weil die Deutsche Post AG mit den DV-freigemachten Briefen den geringsten Aufwand hat, kann mit dieser Methode der höchste Nachlass auf das Porto erzielt werden.

Das modernisierte Verfahren der DV-Freimachung erfolgt über einen DataMatrix-Code, der auf engstem Raum alle notwendigen Informationen in dem kleinen quadratischen Aufdruck im Adressfeld rechts der Adresse enthält. Damit entfallen alle anderen oben genannte Aufdrucke. Diese neuste Art der elektronischen Freimachung wird zunehmend von alternativen Postdienstleistern übernommen und wird auch Versendern kleiner Briefmengen in veränderter Form angeboten, z.B. Stampit.

Mit dem DataMatrix-Code kann der Postdienstleister den Weg des einzelnen Briefes vom Versender bis zum Empfänger sicher dokumentieren. (Sendungsverfolgung). Diese Möglichkeiten für eine verbesserte Dienstleistung werden derzeit nur von alternativen Briefdienstleistern genutzt.