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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Juli 2007 um 22:36 Uhr durch Micha (Diskussion | Beiträge) (Weinetikett bzw. -flasche). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Kategorien löschen?

Ja, Ralf...das wird dir gefallen...

Alle Lizenzvorlagen (z.B: Vorlage:Bild-GFDL) bewirken, dass ein Bild, sollte es eine Lizenzvorlage in der Bildbeschreibungsseite eingebunden haben, auch in eine entsprechende Kategorie eingeordnet wird. Bei Vorlage:Bild-GFDL ist das Kategorie:GFDL-Bild (ich würde nicht auf den Link klicken....dann ist eucer PC erstmal für 10 sek tot). Und genau das ist auch die Sache...solche riesigen kategorien (einige Vorlagen werden in über 10000 Dateibeschreibungsseiten eingebunden und deshalb gibt es auch entsprechend viele Dateien in der Kategorie) haben imho keine wirklichen Vorteile (man kann auch bei CatScan mit den Vorlagen arbeiten) aber durchaus nachteile (Serverlast...). Sollen wir die rausnehmen?? -- Forrester 09:55, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mit einem schnellen Rechner geht das eiegtnlich problemlos (und dabei ist meiner eigentlich gar nicht mal so schnell, ein P4 mit 3,2GHz). Ich bin eher dafür, diese Kategorien zu behalten, da man so Bilder mit einer speziellen Lizenz besser auffinden kann, und das auch ohne externes Werkzeug. Und wirklich viel mehr Serverlast entsteht dadurch auch wieder nicht. -- ChaDDy ?! +/- 12:41, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe keinen Sinn in der Kategorie. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:36, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Warum suchst du nach Bildern unter einer bestimmten Lizenz und selbst wenn geht das ja mit Spezial:Whatlinkshere/Vorlage:Bild-GFDL... -- Forrester 13:54, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Klugscheißer. scnr.--sугсго.PEDIA-/+ 14:05, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das sagt der richtige du...du...<hier eine ganz fiese und gemeine beleidigung die aber eindeutig nicht gegen KPA verstößt und eig. ganz lieb gemeint ist, mir aber im moment nicht einfällt. @syrcro: wenn dir eine einfällt darfst di diesen text gegen die beleidigung ersetzen ;) (du weißt ja, dass /me es nicht so mit dem sprechen hat...)> -- Forrester 14:47, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, stimmt, das geht auch. Aber halt ohne Vorschau... -- ChaDDy ?! +/- 14:16, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mir hat sich der Sinne dieser Megakategorien auch nie erschlossen. Ich denke, über CatScan lässt sich besser etwas filtern. --Raymond Disk. Bew. 23:15, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe das jetzt mal als ziemlich eindeutiges Votum an. -- Forrester 14:04, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Also ich seh das so: Eine Kategorie mit tausenden von Bildern bringt auch (selbst mit TOC) nix, da man eh nich gescheit suchen kann. Da die Bilder manchmal nur ganz unsinnig bezeichnet sind (z.B. IMG23456.jpg) hat das echt null sinn. Und wer will schon eine seitenlange Kat mit allen GFDL-Bildern oder eine Kat mit allen Münzen? mE sind die Kats überflüssig und belasten nur das System. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 00:17, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

(BK) Nach Forresters Bitte gebe ich auch mal meinen Senf dazu ab: Im Grunde ist die Kategorie sinnfrei. Wenn Bilder wie auf den Commons in entsprechende Orts- oder Wasauchimmer-Kategorien einsortiert würden, macht es durchaus sinn. So aber sehe ich keinen Nutzen, zumal es ja aufgrund manchen "intelligenter" Dateinamen (z.B. 2387292824.jpg o.ä.) noch nicht mal zum Suchen eignet. --STBR!? 00:20, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich nutze die Kategorie viel für die Bestandskontrolle und da ist sie sehr praktisch: Bei A anfangen und bis Z durcharbeiten. So kann ich vermeiden, mir ein Bild zweimal anzusehen. Die Vorschau lässt sofort erkennen, ob ein Bild überarbeitungswürdig ist. Dass nur GFDL-Bilder angezeigt werden, hilft gleichzeitig sehr, falsch getaggte, durch ihr Alter gemeinfreie Bilder zu entdecken. Ich plädiere stark für behalten dieser und der anderen Lizenz-Kategorien. --Wikipeder 00:52, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich nutze die Kategorie gar nicht, wg. der von Forrester vorgebrachten Mängel, aber bevor eine Löschung vorgenommen wird, sollte man sich gründlich überlegen, ob nicht aus irgendwelchen Gründen, die eventuell gar nicht auf den ersten Blick sichtbar sind, die Kat doch gebraucht wird. Es wäre ziemlich blöde, wenn, etwa aufgrund einer Gesetzesänderung oder aufgrund von Vorgaben der Foundation wir im nächsten Februar in tausende von Bildbeschreibungsseiten die Kat wieder eintragen müßten, dann womöglich händisch. (Ist denn der Ressourcenverbrauch überhaupt meßbar, bzw. würde eine Löschung das System nicht eher noch mehr belasten, etwa durch den Editeintrag in der Versionsgeschichte?) --Matthiasb 10:36, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da wir (gott sei dank) nicht alle Bilder editieren müssen, sondern nur die Vorlagen anpassen müssen, sollte das alles kein Problem sein. Einen Editiereintrag in jedem Bild brauch es dazu nicht. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 11:55, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Amtliches Werk?

Sind Bilder, die auf dieser Seite abgebildet sind, eigentlich als amtliche Werke anzusehen? Sie sind doch Teil einer amtlichen Bekanntmachung, oder? Andererseits wird im Impressum der Seite „Copyright:© Bundesministerium der Finanzen“ angegeben, wo das deutsche Recht angeblich doch gar kein Copyright kennt. --MB-one 18:39, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Daß eine Seite von einem Bundesministerium gemacht wurde (in Auftrag gegeben wahrscheinlich eher) bedeutet nicht, daß die Seite korrekt ist. Ich würde von bestehendem Urheberrecht ausgehen, da du nicht wissen kannst, wer die Fotos angefertigt hat. Der Zoll kann ja durchaus einen Fotografen beauftragen, der gar keine Dienstperson ist. --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:50, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das sind keine amtlichen Werke, vgl. auch WP:BR#Amtliche_Werke.--Wiggum 11:00, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Also sind diese Bilder nur „zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden“ und nicht als Teil einer öffentlichen Bekanntmachung. In diesem Fall erschließt sich mir der Unterschied. Aber es gibt doch sicher auch Fälle, wo das nicht so offensichtlich ist. Gibt es dazu ein griffiges Unterscheidungsmerkmal oder besteht da eine Grauzone? --MB-one 13:49, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hinweisvorlagen

Nachdem wir ja ziemlichen Stress mit den ganzen Hinweisvorlagen auf nicht-urheberrechtliche Einschränkung der Nutzung von Dateien hatten, habe ich mal ein paar Vorschläge erstellt, wie man aus der Verantwortung für die Nachnutzer rauskönnte. Siehe folgende Seiten:

Es sind nur Vorschläge! Also...was ist eure Meinung? -- Forrester 23:36, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Falsche Grundvoraussetzung: „wie man aus der Verantwortung für die Nachnutzer rauskönnte“ Wir haben denen gegenüber keine Verantwortung. Wer den Kram hier nutzt und alles für Umme in den A...llerwertesten geblasen bekommt, der soll sich wenigstens ne gute Haftplficht/Rechtschutz gönnen und sich im Norfall selber nen Anwalt nehmen. Das ist nicht unser Bier. -- ShaggeDoc Talk 23:56, 26. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Eben deshalb sollten wir denen auch nicht zu viel sagen, als dass es unsere Pflicht (jawohl es ist unsere pflicht, weil wir freie inhalte schaffen wollen.) gebieten würde. Machen wir nämlich mehr kann es wiederrum zu einer Art Verantwortlichkeit kommen, wobei ich da schon größere Kriterien sehe... -- Forrester 00:04, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es ist nicht unsere Pflicht, denen überhaupt etwas zu sagen. Dieser ganze Disclaimermüll macht am Ende nur mehr Ärger, als er UNS nutzen bringt. Wer nicht weiß, dass er das Recht am eigenen Bild zu beachten hat, der hat selber Schuld, hätte er sich mal vorher informiert. Was für ein Idiot. Aber wo bitte schön soll das unser Problem sein? Wir können doch in den meisten Fällen noch nichtmal garantieren dass die Angaben zu Urhebern und Lizenz tatsächlich so korrekt sind. Wenn du dem nachnutzer einen Gefallen tun willst sagt su ihm: "Wenn du keine gute Versicherung hast und kein Geld dir ohnen einen Anwalt leisten zu können und eventulle Gerichtskosten und Regressansprüche zu begleichen, dann lass es." -- ShaggeDoc Talk 00:16, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich hatte jetzt eigentlich nicht vot, über die grundlegenmde Notwendigkeit der Hinweise zu diskutieren. Ich wollte sie eig. nur verallgemeinern. -- Forrester 00:22, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, hattest du nicht, aber das ist die Frage, die wir uns überlegen müssen. Wie schon bei der Diskussion um die Logo-Vorlage geht ihr immer von den Nachnutzern aus. Aber die sind für ihr handeln ganz und gar selbst verantwortlich. Freie Inhalte heisst nicht, dass sie frei jeder Verantwortung sind. Verantwortung haben wir gegenüber diesem Projekt. Gegenüber unseren Lesern, die hier nur eine untergeordnete Rolle spielen. Und wir haben eine Verpflichtung gegenüber den Rechteinhabern, die spätestens da endet, wo etwas ausserhalb eines Wikimedia-Projektes stattfindet. Und sobald du ruhigen Gewissens behaupten kannst, du hast etwas so geändert, dass es unserer Verpflichtung gegenüber den Rechteinhabern grecht wird, hat du meine volle Zustimmung. Aber nicht für die Nachnutzer. -- ShaggeDoc Talk 00:34, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Es gibt Tage, da frage ich mich, ob alle unsere Admin das Grund-Prinzip aller Wikimedia-Projekte "die Schaffung und Etablierung Freier Inhalte" verstanden haben. Wiki ist tatsächlich nur Mittel zum Zweck und Enzyklopädie ist nur eines von nem knappen Duzent Projekten). Sowas kann sich nur durchsetzten, wenn es für die Nutzer keine unkalkulierbare Haftungsfalle ist.--sугсго.PEDIA-/+

Dann kannst du 90% aller Bilder hier löschen, weil du nichts, aber auch rein gar nichts garantieren kannst. Die Freiheit der Inhalte wird durch Disclaimer nicht geändert. Und die Foundation wird garantiert keine Verantwortung übernehmen, da schaut der nachnutzer dann eh in die Röhre. Oder glaubst du allen ernstes, der gute Jimmy wird das notfalls bezahlen, wenn jemand ne Klage an der Back hat? -- ShaggeDoc Talk 00:42, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hey. Thmea...ich habe absolut keien Lust, dass hier eine Diskussion über WP-Grundsätze geführt wird. Das bringt in der konkreten Frage nämlich gar nix. Es geht hie rum die Verallgemeinerung und die Zurücksetzung auf einen zustand, in denen wir so wenig sagen, dass wir möglichst nichts falsch sagen können. was habt ihr dazu zu sagne? -- Forrester 00:48, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
"Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, müssen bei der Verwendung dieser Datei nicht-urheberrechtliche Schutzrechte oder andere gesetzliche Schranken beachtet werden." Wenn wir denn überhaupt etwas sagen wollen, ist sogar international anwendbar. -- ShaggeDoc Talk 01:03, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Von mir aus. Andere Meinungen? -- Forrester 01:11, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
"müssen...beachtet werden" ist schon zuviel. Eher:
"Auch wenn diese Datei unter einer freien Lizenz steht oder nicht urheberrechtlich geschützt ist, kann ihre Verwendung gegebenfalls durch andere rechtliche Bestimmungen außerhalb des Urheberrechts eingeschränkt sein. Die Wikimedia Foundation übernimmt keine Haftung für die Verwendung dieser Datei außerhalb der Wikipedia."
Was der Weiterverwender nun macht, ist ihm überlassen, wie es auch sein soll. sebmol ? ! 10:40, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich würde das nochmal gern wie folgt umformulieren: "Die Wikimedia Foundation übernimmt keine Haftung für die Verwendung hier gezeigter Dateien außerhalb ihrer Projekte." Ansonsten für mich OK. -- Forrester 10:54, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich finde Sebmols besser. Es geht gerade um diese Datei. Ich würde allerdings außerhalb der Wikipedia. bzw ihrer Projekte streichen, die WMF übernimmt gar kein Haftung, für nichts, sie haftet nur nach gesetzlichen Vorschriften für die Inhalte und will sicher nicht die Haftungsprivilegien für Drittbeiträge (also alles außer Office-Action) verlieren.--sугсго.PEDIA-/+ 11:01, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
WMF kann raus. 1. Wer sollte sonst nicht haften wollen? 2. Führt das nur zu dämlichen Nachfragen. Dann kann dieser Zusatz eigentlich in alle Vorlage rein und wir können uns sämtliche Zusatzvorlagen sparen. -- ShaggeDoc Talk 11:07, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wofür die WMF haften will oder nicht sollten wir ihr überlassen. Im Zweifel sind solche Disclaimer wertlos, da sie auf vorhandenes Unrechtsbewusstsein hinweisen und im Fall der Fälle ist es ganz und gar irrelevant ob die WMF gern haften möchte oder nicht.--Wiggum 11:13, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist kein Disclaimer im formaljuristischen Sinne. Es ist einfach ein Hinweis, dass Weiterverwenderer für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind und die Foundation jedwede Verantwortung abweisen wird (Ausnahmen bestätigen die Regel). Damit soll das Bewusstsein des Weiterverwenderers gestärkt werden, dass er selbst verantwortlich ist und seine eigenen Rechtsverletzungen nicht auf die Foundation schieben kann nach dem Motto "aber die haben mir das erlaubt". sebmol ? ! 13:29, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nur um es festzuhalten: Es besteht ein Konsens dadrüber, die Hinweisvorlagen auf ein allgemeines Minimum (das wir dem Nachnutzer imho schuldig sind, wenn wir ihm schon nichts wirklich freies anbieten können, denn da oben links steht [bei denen die sich es nicht wegoperieren haben lassen] "Die freie Enzyklopädie". Das ist keine juristische Verpflichtung, sondern ein Selbstanspruch.) zu kürzen. Wir müssen jetzt nur noch die Form der Verallgemeinerung diskutieren. Sieht das jemand anders? -- Forrester 13:39, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Pauschale Haftungsbeschränkungen sind (idR) mindestens mal unwirksam. Wenn wir Bilder anbieten und daneben schreiben: "Jedermann kann damit machen, was er will" muss sich das die WMF ggf. im Rahmen der Störerhaftung anrechnen lassen. Eine allgemeingültige Formulierung sollte sich auf "urheberrechtlich frei, andere Rechte sind ggf. noch zu beachten" beschränken und auf Erwähnung von Haftungsfragen verzichten.
Wir gibbet nicht wirklich, es gibt nur viele einzelne Nutzer und die sind (mit wenigen Ausnahmen) nicht die WMF, sondern für diese Dritte. Die MWF ist in vielen Rechtsordnungen für die von den Dritten auf ihrem Angebot begangenen Rechtsverletzungen haftungspriviligiert und, dass sich das nicht auf die Störerhaftung erstreckte, ist wohl nur am juristischen Hochreck mit dem EU-Recht vereinbar.--sугсго.PEDIA-/+ 18:05, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Irgendwie kommen wir hier nicht weiter, da niemand wirklich beim Thema bleibt. Ich weiß nicht....Mein Vorschlag wäre es, dass wir sebmols version ohne den Haftungshinweis erstmal nehmen. -- Forrester 00:09, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Pressefotos: Dürfen sie in der Wikipedia denn nicht "einfach so" veröffentlicht werden - wie in jeder Tageszeitung auch?

Eine Person des öffentlichen Lebens (ich las auch von dem Begriff "absolute Person") stellt sein Portrait ins Web zur Nutzung durch die Medien. Sie gibt also dieses ihr Foto zur generellen Nutzung frei. Gleichwohl scheint es 1.000 Hürden zu geben, wenn dieses - im Web sowieso schon zur freien Nutzung angebotene Foto! - eingebunden werden soll in die Wikipedia: Man muß, so sieht es für mich aus, schon Rechtsanwalt sein, um den ganzen juristischen und Copyright-rechtlichen Formelkram auf Commons zu verstehen. Comment? Danke. --Josha52 00:58, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Diese Hürden sind der Unterschied zwischen hier und da. -- Forrester 01:02, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Den Copyright-rechtlichen Formelkram auf Commons versteht niemand, nichtmal die dortigen Admins. Wir hier in der .de Wikipedia halten uns einfach an geltendes DACH-Recht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:33, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Lieber Ralf, da du der englischen Sprache nicht mächtig bist – was ja auch überhaupt kein Problem darstellt – fragt man sich doch regelmäßig, wie du zu derartigen Einschätzungen kommst. Niemand kann verneinen, dass es auf Commons teils etwas inhomogen zugeht, was administrative Entscheidungen angeht, oder dass gewisse Dinge hundertmal gesagt werden müssen, bevor sie sitzen. Eigentlich ist das hier nicht anders als hier, nur dass man hier die Protagonisten überblickt und halbwegs einschätzen kann. Die Stimmungsmache gegen Commons wird der Bedeutung dieses Projektes („zentraler Dateispeicher“) nicht gerecht. Hier regelmäßig neue Nutzer mit der Dämonisierung nicht-existenter Hürden von der Nutzung dieses Projektes abzuschrecken ist kontraproduktiv, qualitativ hochwertige Uploads werden früher oder später eh von Dritten auf Commons geschoben – hoffen wir, dass dabei die Lizenzinformationen und informative Bildbeschreibungen erhalten bleiben. Der Arbeitsaufwand ist dabei nicht zu vernachlässigen. In mancher Hinsicht ist de.wp weitaus strikter in Hinblick auf Bilder: eine deutlich bessere Eingangskontrolle und teils unbarmherziges Nachhaken (Bild: Musterhausen Quelle: selbst photographiert, Author= Max Mustermann, Benutzername: Musterhausener -> trotzdem LA), 100-Jahre-Regel. Auf Commons gibt es allerdings Probleme mit Logos ohne Schöpfungshöhe und teilweise auch Panoramafreiheit. Das qualifiziert allerdings nicht für einen Rundumschlag und eine generelle Ablehnung. Otto-Normal-Nutzer kann seine Tier-, Auto-, Pflanzen-, Dorf- und Landschaftsbilder dort hochladen, ohne dass es Probleme gibt. --Polarlys 15:04, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich beziehe mich auf die Erfahrungen mit hunderten Bildern von mir, die ich auf Commons geladen habe, auf hunderte urheberrechtlich geschützte sowjetischer Bilder, auf massenhaft gelöschte Logos, Wappen usw - und nicht zuletzt aufgrund aktueller Diskussionen um die Panoramafreiheit. Geschützte Bilder werden mit abwegigen Begründungen behalten, Fotos von Wikipedia-Stammtischen werden gelöscht, weil Kurt Jansson nicht schnell genug seine Einwilligung gibt, daß er abgelichtet werden darf. Landschaftsbilder ohne Objekte, die von Menschen geschaffen wurden sowie ohne Menschen - ja, das kann nach Commons - mehr aber nicht. Wenn das Umschaufeln der hiesiegen Bilder nach Commons weiter so um sich greift, werde ich keine Bilder mehr hochladen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:14, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was ist denn mit hunderten deiner Bilder passiert? PD-Soviet ist bald ein Jahr lang Geschichte, Geograv kümmert sich liebevoll um die deutschen Wappen ({{PD-Coa-Germany}}). Was Logos angeht, so gelten eben keine deutschen Schöpfungshöhe-Regelungen, dass das ganze auch hier in maßloses Gezeter ausarten kann und alles andere als fest zementiert ist, zeigt die Debatte um Logo-SH. Für Stammtischbilder braucht man hier auch die Einwilligung aller Abgebildeten, andere laden ihre Bilder auf Commons, ohne dass es Probleme gibt. Dinge wie „Recht am eigenen Bild“ werden auf Commons ab und an von Deutschen vorgebracht, hier vergeht keine Woche, ohne dass Bilder aus diesem Grund gelöscht werden (zu Recht). Aktuell gibt es eine Debatte um die Panoramafreiheit, und da geht es um Histos Schautafel. Denkmäler, Kunst und Gebäude in deutschen Städten? Kein Problem, beweise bitte das Gegenteil. Wenn du hier keine Bilder mehr hochladen willst, so hör eben aufgrund dieser Pseudo-Rechtfertigung damit auf, aber bitte stecke keine anderen Nutzer mit der Idee an, dass Commons ein rechtloses Willkür-Universum sei und man mit seinen Bildern dort nicht ruhig schlafen könne. Deine Bilder zu verschieben ist jedermanns Recht und wir machen das auch schon seit Jahren. Die Wahrscheinlichkeit, dass irgendein Nutzer eines fremden Projektes deine Bilder mit unzureichender/falscher Lizenz kopiert und dabei auch noch die Beschreibung verloren geht, ist ungleich höher, als dass ein korrekt lizenziertes Bild, was du selber auf Commons geladen hast, dort gelöscht wird. Ich habe 1100 Bilder via Account und Bot auf Commons geladen – alte, eigene und fremde, von flickr und nach Anfrage und Erlaubnis von Rechteinhabern – gelöscht wurde bisher ein Bild, und das völlig zu Recht. --Polarlys 19:53, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nicht bös sein - aber das kapiere ich nun auch wieder nicht. Was meinst Du mit "DACH-Recht"? Und vor allem: Was folgt daraus für denjenigen, der Bilder hochlädt? (Mir geht es nur darum, korrekt zu arbeiten: und schwimme da noch reichlich.) -- Josha52 11:06, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
"bls" = typo-"bös" ... richtig? --Dicker Pitter 11:23, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
ja, korrigiert, danke. -- Josha52 12:17, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
DACH=Deutschland, Österreich, Schweiz. de.wikipedia.org akzeptiert Bilder, die entweder a) unter einer freien Lizenz stehen oder b) aus irgend einem Grund gemeinfrei sind oder c) nach in D/A/CH geltendem Recht nicht schutzfähig sind. Alles andere wird einfach nicht akzeptiert. Lies doch mal WP:BR. --Fb78 11:17, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

DACH-Recht ist mir als Südtiroler scheißegal. Sorry für die deutlichen Worte. 202.71.232.26 11:19, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Deutliche Worte sind hier immer willkommen. Vor allem, wenn sie klarstellen, was denn der Unterschied zwischen italienischem und DACH-Recht ist. Ich bitte höflich darum. --Dicker Pitter 11:25, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gemäß Schutzlandprinzip wenden wir hier DACH-Recht an. Wenn dir das scheißegal ist, gut, dann lade aber bitte auch nichts hoch. -- ChaDDy ?! +/- 12:03, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es kann ihm scheißegal sein, denn das italienische Recht entspricht dem DACH bis auf Panoramafreiheit, da ist es weitaus strenger. Wenn er sich also an italienisches Recht hält, liegt er auf der sicheren Seite. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:42, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Umso besser. -- ChaDDy ?! +/- 14:23, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

SH (mehrere Bilder)

Hallo,

wie sieht es aus mit der SH bei diesen Bildern:

--Haldir 10:47, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Quelltext in allen Bildern ist imho geschützt. Die Grafik erreicht zwar keine SH, aber eben der Text. -- ChaDDy ?! +/- 12:06, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Also ich kann auch beim Text keine künstlerisch-schöpferische geistige Leistung erkennen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:40, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie wäre es mit einem Lorem ipsum Text? (Oder wäre Lorem ipsum schon wieder geschützt?) -- ShaggeDoc Talk 17:55, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Tex-Code beinhaltet nur ein paar Formatierungsschnipsel und die Usenet-Beispiele gehen über die übliche Alltagskorrespondenz nicht hinaus. Da ist nix geschützt.--Wiggum 18:04, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ok, auch gut. -- ChaDDy ?! +/- 18:27, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Man sollte aber trotzdem Mailadresse und (User-)Namen etc. unkenntlich machen sonst gibt's deswegen nachher Ärger. Die Leute haben es zwar selber öffentlich gepostet, aber manchmal drehen so Typen trotzdem am Alurad, was nicht sein muss. -- ShaggeDoc Talk 18:34, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich wieder online bin, mache ich mal extra Screenshots mit einem Unsinnstext und mir als Absender,´#. --Haldir 10:12, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
So, erledigt: Bild:MacSOUP.png Bild:Xnews Screenshot.png --Haldir 14:13, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Firefox-Logo ist in der Vergangenheit schon mehrmals gelöscht worden wegen vorhandener Schöpfungshöhe. Nun taucht es erneut auf, diesmal besonders hochauflösend, Schöpfungshöhe angeblich nicht erreicht. Meinungen? Löschen oder in Ordnung? --A.Hellwig 14:25, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder von englischer Wikipedia

Hallo, ich übersetze gerade einen englischen Wikipedia-Artikel Benutzer:Socrates75/Artikellabor/Epcot von en:Epcot. Gewisse Bilder sind auf Commons, gewisse sind auf der englischen Wikipedia hochgeladen worden. Es handelt sich aber meistens um Bilder, die durchaus rechtl. auch hier problemlos veröffentlich werden dürfen. (Also keine Logo oder ähnliches.) Gibt es da eine Möglichkeit, die fehlenden Bilder auf commons oder hierher zu transferieren? (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Socrates75 (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 15:21, 27. Jul. 2007 (CEST)) [Beantworten]

en:Image:Epcot Logo Color.png und en:Image:Epcot World Showcase Logo.png sind auf jeden Fall problemlos, wegen geringer Schöpfungshöhe sind sie gemeinfrei. Diese aber bitte nur auf de hochladen und mit {{LogoSH}} auf der Beschreibungsseite. -- ChaDDy ?! +/- 15:21, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Was ist mit den anderen Bildern aus dem World Showcase z.B.? --Socrates Frage/Antwort 16:20, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vier dringliche Fragen zur Weiterverwendung von gemeinfreien Bildern bzw. GNU-Lizenz-Bildern in Print-Medien

Guten Tag,

ich arbeite in einem Verlag, der in einem Buch sehr gerne sowohl einige der gemeinfreien (public domain) Bilder als auch einige der Bilder unter der GNU-Lizenz der Wikipedia abbilden würde. Es geht dabei nicht um Texte, lediglich um Bilder.

Ich habe alle Ihre Urheberrechts-Richtlinien genau durchgearbeitet, habe aber dennoch ein paar Fragen, die ich gerne vorab klären möchte:

1. Ist es zwingend notwendig, den Fotografen des jeweiligen a) gemeinfreien Bildes b) Bildes mit GNU-Lizenz unter dem Bild zu nennen und wie müsste diese Nennung konkret aussehen?

2. Wie müsste die Nennung des Fotografen im Impressum a) für ein gemeinfreies Bild b) für ein Bild mit GNU-Lizenz konkret aussehen?

3. Kann ich sichergehen, dass bei a) gemeinfreien Bildern b) GNU-Lizenz-Bildern keine Rücksprache mit dem jeweiligen Fotografen notwendig ist und demzufolge von dessen Seite keine Ansprüche mehr an uns gestellt werden können?

4. Kann ich sichergehen, dass bei a) gemeinfreien Bildern b) GNU-Lizenz-Bildern sich nicht im Nachhinein die Lizenzbedingungen ändern und dadurch Ansprüche an uns gestellt werden?

Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir einen Ansprechpartner und eine Telefonnummer nennen könnten, unter der ich diese Angelegenheit mit jemandem persönlich klären kann. Vielen herzlichen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Dörr

--213.157.2.214 20:20, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wir können wund werden ihnen dazu keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben, wenn sie sowas wollen, sollten sie sich als Verlag professionellen Rechtsbeistand suchen. Alles allgemeine ist unter den Lizenzbedingungen erklärt. -- ShaggeDoc Talk 20:27, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  1. a) nein b) ja, unter anderem
  2. a) siehe 1. b) darüber gibt es keine klare Regelung
  3. a) ja b) Wenn die Lizenzbedingungen erfüllt sind besteht auch hier kein Risiko
  4. a) & b) eine einmal erteilte Lizenz kann nicht mehr verändert oder zurückgezogen werden. Ergänzungen durch weitere Lizenzen sind möglich, berühren aber die alte Lizenz nicht. Ob und wie eine alte Lizenz letztlich nachweisbar bleibt steht auf einem anderen Blatt. Normalerweise bleibt bei uns alles in der Versionsgeschichte erhalten.

Grundsätzlich - und erst recht bei kommerzieller Nachnutzung - sollte ein fachkundiger Anwalt konsultiert werden. Die Mitarbeiter hier sind größtenteils juristische Laien, die ihre jeweilige Meinung wiedergeben. Das trifft ganz besonders auf den korrekten Urhebernachweis bzw. die Erfüllung der GFDL-Bedingungen zu. Als Ansprechpartner kommt hier nur der jeweilige Urheber in Frage. Da die GFDL den Abdruck der kompletten (englischen) Lizenzbedingungen erfordert, ist es ohnehin sinnvoll, mit dem Urheber eine separate Vereinbarung zu treffen, die die Nutzung auch ohne die GFDL ermöglicht.--Wiggum 22:04, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

@Andrea: Den Vorschlag von Wiggum würde ich beherzigen. Einfach den Fotografen persönlich fragen und mit ihm eine der üblichen Nutzungsvereinbarungen treffen - wer seine Werke unter eine freie Lizenz stellt, wird da nicht plötzlich mit Forderungen kommen. Ein Belegexemplar an den Fotografen wird gern gesehen. @Wiggum: Einen Anwalt zu bezahlen, der für einzelne Bilder Rechte klärt, kann sich kein Verlag leisten. --Fb78 13:26, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wir sollten bei solchen Anfragen keine Auskünfte erteilen, weil man sich im Zweifelsfalle auf uns berufen wird. Wenn die sicher gehen wollen, sollen sie selber Bilder machen und jemanden dafür bezahlen, den sie im Notfalls per Ausweis kennen und in Regress nehmen können. Zudem ist eine kostenlose Rechtsberatung auch nicht unser Job hier. Wenn sich der Verlag keinen Anwalt für die Vorabklärung leisten will, sollten die zumindest in der Lage sein, im Klagefall zahlen zu können. -- ShaggeDoc Talk 19:46, 28. Jul. 2007 (CEST) PS: Natürlich können Lizenzen sich ändern, zum Beispiel, wenn sie falsch waren und aus einem PD- oder GFDL-Bild plötzlich ein wegen URV-gelöschtes Bild wird.[Beantworten]
@ShaggeDoc: "sollen sie selber Bilder machen und jemanden dafür bezahlen" entspricht nicht dem Geist der GNU-Lizenz; kommerzielle Nutzung ist in der GFDL ausdrücklich erlaubt. --NeoUrfahraner 14:48, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Lies, was ich geschrieben habe. „Wenn die sicher gehen wollen…“ sagt ganz klar was Sache ist. Es sagt nicht, dass sie die Bilder nicht verwenden dürfen, nur ist deren Risiko nicht unser Bier sondern deren. -- ShaggeDoc Talk 20:06, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja und Diebesgut wird mein Eigentum, bis es mir wieder weggenommen wird, klar.--Wiggum 00:34, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Falscher Vergleich Wiggum, sein wir doch mal ehrlich jegliche Lizenzbapperl sind als Garant für rechtliche Sicherheit fürn Arsch, jeder der sich darauf verlässt, ist verlassen. Was juristisch zu verstehen ist, und was die Leute wollen, ist nicht das gleiche. Die Leute gehen auch bei einem URV Bild nach dem GFDL-Bapperl, dass da kompletter Müll ist. Und dass ist es, was die gute Frau da oben verstehen soll und muss. -- ShaggeDoc Talk 00:55, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nun ja, die Lizenz ändert sich in deinem Beispiel nicht, es gab einfach nie eine, das wollte ich sagen. Ganz so düster sehe ich unsere Verlässlichkeit nicht, zumindest in der de-WP. Natürlich besteht nach wie vor die Möglichkeit, das - unabhängig von irrtümlich oder vorsätzlich falschen Lizenzen - ganze Bereiche unserer Policy kompletter Müll sind (z.B. Logos, Fotos von Münzen...). Daher bin ich auch eher für spezifische Hinweise und gegen allgemeine Disclaimer (siehe Thread irgendwo weiter oben), da dürften wir unserer Sorgfaltspflicht eher genüge tun. Auf jeden Fall muss ein potentieller Nachnutzer natürlich darüber nachdenken, ob eine hier vorhandene Lizenz wirklich plausibel ist und er muss systembedingt damit rechnen, dass Fehler auftreten können. Von daher scheint mir der Tip, an den Urheber/Uploader heranzutreten wirklich die beste Option zu sein, denn da hätte man im Notfall auch jemanden greifbar...--Wiggum 01:15, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

@Andrea: Ich bin gern bereit, ein paar Tipps (KEINE Rechtsberatung) zu geben. Bitte sprich mich auf meiner Diskussionsseite an. --Fb78 10:48, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild des Stempels des Amtes für Schönheit der Arbeit, befindet sich auf der Unterseite einer Saucenterrine (Achtung: Hakenkreuz)

Ich bin im Besitz einer Saucenterrine aus dem Dritten Reich, die auf der Unterseite den Stempel des Amtes für Schönheit der Arbeit trägt. In Wikipedia gibt es zu diesem Amt einen Artikel, bislang noch ohne Bild. Ist das Hochladen dieses Bildes zulässig, oder werden damit Rechte verletzt, oder sind nationalsozialistische Symbole generell nicht gerne gesehen (mir geht es nicht um die Verherrlichung des Nationalsozialismus!), selbst wenn es um die Dokumentation der Historie geht? --88.65.71.102 22:05, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

ein hakenkreuz ist sicher kein problemm, zu den rechten kann ich leider nichts sagen. -- 23:54, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vorlage:Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen -- Forrester 23:58, 27. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe, ja/nein?

Animal Kingdom Logo
MGM Studios
Downtown Disney
Wide World of Sports

Ich habe nur die aufgelistet, wo ich eigentlich davon ausgehe, dass sie keine Schöpfungshöhe haben. Nur beim letzten bin ich nicht sicher. --Socrates Frage/Antwort 00:50, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da hier jedesmal noch die Unterschrift von Disney eingearbeitet ist, ist es fraglich, ob doch nicht alle Schöpfungshöhe besitzen ... --Socrates Frage/Antwort 00:54, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bei allen 4 keine SH, auch der Disney-Schriftzug ist nicht schützbar. -- ChaDDy 02:34, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
ist mir gestern auch durch den kopf. der disney-schriftzug ist ja auch nicht besonders schwierig für einen mittelmässig begabten zu reproduzieren. --Socrates Frage/Antwort 11:32, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe da auch eine Frage: en:Image:Marada.jpg hat mMn auch keine SH. Richtig? --Matthiasb 10:41, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
definitv keine sh. es ist für einen mittelmässig begabten sehr einfach zu machen. das pi und das "el marada" ist sowieso ein normaler font, ein kreis ist auch nicht schwierig oder künstlerisch schützenswert und der schriftzug unten dran ist alltäglich und nichts künstlicherisches. definitv keine schöpfungshöhe. --Socrates Frage/Antwort 11:48, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Hat dies Schöpfungshöhe? Animal Kingdom Lodge Logo. Wenn ja, ich habe ein T-Shirt. Kann ich das T-Shirt fotografieren und hier veröffentlichen? --Socrates Frage/Antwort 11:46, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das ist grenzwertig. Hat imho schon eher SH. -- ChaDDy 13:10, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sehe ich genauso. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 13:12, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich hätte auch auf SH getippt. Als T-Shirt? Bzw. getragenes T-Shirt, ist das dann o.k? --Socrates Frage/Antwort 13:14, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein, dann ist es auch nicht ok. -- ChaDDy 13:29, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich es vom Parkplatz des Hotels aus fotografiere. Fällt es dann unter Panoramafreiheit? --Soc Frage/Antwort 13:31, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das kommt drauf an: Der Parkplatz des Hotels ist wohl nicht öffentlicher Grund, sondern gehört dem Hotel. => Nichts Panoramafreiheit. Das T-Shirt ist dort wohl nicht dauerhaft angebracht. => Nichts Panoramafreiheit. In einigen Ländern gibt es keine Panoramafreiheit, so z. B. die USA. -- ChaDDy 01:29, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Welches Recht gilt denn hier? Bei den Logos bei SH wird ja auch nicht gefragt, ob es im Herkunfstland die gleichen Überlegungen dazu hat. Evtl. ist ein spanisches Logo in Spanien geschützt und hier nicht. Dann wird das hiesige Recht angenommen. Bei der Panoramafreiheit gilt nun aber auf einmal das Recht des Herkunftland? Da ist was faul. - Ps. in der Schweiz (und sicher auch in Deutschland) ist Öffentlichkeit leicht anders definiert, als man es im ersten Moment annimmt. Obwohl der Grund privat ist, herrscht an vielen Orten Öffentlichkeit. Wenn z.B. jemand rassistische Propaganda auf einem grossen privaten Platz kund tun würde, wo alle Personen ungehindert hin können, dann hat er es in der Öffentlichkeit gesagt und ist strafbar. Ebenso gilt die Enschränkung des Rauchens in der Öffentlichkeit auch für Private, wenn sie z.B. einen öffentlich zugänglichen Platz haben. Die Panoramafreiheit wird also kaum anders gehandhabt. Wenn ich als Person ungeniert (ohne Schranken und nichts) auf einen grossen privaten Parkplatz gehen kann und dann fotografiere, fällt es unter die Panoramafreiheit. Weil auch dieser Parkplatz ist öffentlich zugänglich. Alle andere Interpretaton sind meiner Meinung nach rechtlich absurd. - In diesem Fall fällt ein Hotel-Logo von dem öffentlich zugänglichen (privaten) Parkplatz aus fotografiert unter die Panoramafreiheit. --Soc Frage/Antwort 03:21, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Halt, langsam. Du wirfst da einiges durcheinander. Bei Logos, die du angesprochen hast, zählt, nach DACH-Recht, ob es Schöpfungshöhe hat oeder nicht. Wenn nicht, ist es aus urheberrechtlicher Sicht gemeinfrei. Dass auch spanische Logos in DACH und damit in der de.wikipedia gemeinfrei sind, liegt daran, dass wir uns auf das Schutzlandprinzip berufen. Deshalb handeln wir hier auch nach DACH-Recht. Dieses Schutzlandprinzip gilt aber nur für das Urheberrecht. Deshalb können wir die Panoramafreiheit auch nicht auf andere Rechtsräume anwenden. Panoramafreiheit hat nichts mit Urheberrecht zu tun. Wenn hier etwas wegen der Panoramafreiheit gezeigt werden darf, hat es weiterhin urheberrechtlichen Schutz. Das Logo wird dadurch nicht gemeinfrei. Es darf aber unter bestimmten Bedingungen verwendet werden. Ach ja, wenn ein privater Platz öffentlich zugänglich ist, gilt schon auch die Panoramafreiheit, also auch auf dem Parkplatz. Mein Fehler. Aber, das T-Shirt dürfte immer noch nicht gezeigt werden, da es nicht bleibend angebracht ist. -- ChaDDy 03:39, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Mit dem Satz "Panoramafreiheit hat nichts mit Urheberrecht zu tun" dürftest du übers Ziel hinausgeschossen sein, siehe etwa die Einleitung des Artikels Panoramafreiheit. Daraus würde ich folgern, dass auch in diesem Punkt das Schutzlandprinzip gilt. --Dapeteばか 14:10, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

<rüberrutsch>Wenn ich die Statements von euch beiden nun schlussfolgere, gilt: Wenn ich dort bin und vom Parkplatz aus ein Logo fotografiere (was ich vor habe), dann fällt es tatsächlich unter Panoramafreiheit nach hiesigem Recht (Schutzlandprinzip) und ist somit hier gemeinfrei. Right? --Soc Frage/Antwort 14:45, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Allerdings auch nur, wenn das Logo auch wirklich bleibend angebracht ist und nicht nur temporär. -- ChaDDy 15:42, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Davon gehe ich aus. Aber vorallem noch so fotografiert, dass man sieht, dass es ein bleibendes Logo ist. Bsp. so [1]. --Soc Frage/Antwort 15:50, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bandlogos

Erreichen die hier und hier dargestellten Logos Schöpfungshöhe? Kann ich sie in meinem Artikel verwenden? Code·Eis·Poesie 11:16, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

das zweite logo erreicht sicher keine schöpfungshöhe. zum ersten muss jemand mit mehr ahnung stellung nehmen. --JD {æ} 11:20, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Beide sind nicht schützbar. Das erste ist auch nur ne ausgefranste Schrift. Da ist nix künstlerisches oder so dran. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 12:41, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank, hab sie beide vektorisiert und hochgeladen (1, 2). Gruß, Code·Eis·Poesie 12:49, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hab den Lizenzbaustein mal aktualisiert. War einfach so frei. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 13:11, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielen Dank, das war meine Hoffnung, sonst hätte ich sie hier nicht gepostet ;-) Code·Eis·Poesie 13:28, 28. Jul. 2007 (CEST) [Beantworten]

Ich bin der Laienmeinung das Logo erreicht Schöpfungshöhe, der hochladende User nicht. Deswegen bitte um eine Aussage bevor ich etwas tu. --jodo 12:26, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich seh da nix schützbares. Christian Bier Bewerte meine Arbeit! 12:38, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Keine Schöpfungshöhe erreicht. -- ChaDDy 13:11, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ok danke --jodo 13:26, 28. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

sind diese vier Sätze Textplagiat?

Ist das eine URV oder noch vertretbar? Die vier Sätze wurden aus einem Zeit-Artikel wortwörtlich übernommen. --Chin tin tin 00:08, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Plagiat, falls der Autor nicht derselbe ist: Stammt von wem anders und ist nicht als Zitat gekennzeichnet. Dringend umformulieren. --Wikipeder 15:29, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Habe es mal auf die alte Version von 2006 zurückgesetzt, da sonst eh nicht viel verändert wurde. Sollte man die anderern Versionen jetzt noch löschen lassen? --Chin tin tin 22:33, 29. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Macht mal halblang. Diese vier dürren Sätzchen sind derart unspektakulär, dass von einer URV allerhöchstens ganz knapp auszugehen ist. --AndreasPraefcke ¿! 15:29, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

@Praefcke: entweder es ist eine URV oder es ist keine. Wenn es ganz knapp eine ist, so ist es eine. @Chin tin tin: du musst alles löschen, was die URV aufweist, auch alte Versionen. Falls es eine URV ist, ist Datenbankbereinigung zwingend erforderlich. Leider GFDL-Fan 15:33, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lass es mich so formulieren: wir _wollen_ nicht vier Sätze unverändert übernehmen (schon weil sie dazu noch - für unseren Zweck - unpassend formuliert sind). Aber eine "persönliche geistige Schöpfung" ist bei diesen vier Allerweltssätzchen sicher nicht dabei, daher m. E. auch keine URV. --AndreasPraefcke ¿! 17:06, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie weiter mit der GFDL-Verletzung in Weinherstellung?

Symposiarch, Umschattiger und meine wenigkeit sind sich einig, dass eine URV durch GFDL-Verletzung vorliegt. Wir sind uns aber über die praktischen Notwendigkeiten nicht klar.

  • Symposiarch glaubt, eine Notlösung finden zu können
  • Umschattiger glaubt, dass das juristisch gesehen keine Lösung ist. Er meint aber, wir sollten die GFDL einfach nicht beachten. (Er meint das viel weniger pointiert. Ich meine das nicht verletzend. Umschattiger ist schon ein guter)
  • Ich meine, dass Umschattiger Recht hat, dass Symposiarch wohl Unrecht hat. Ich meine aber im Gegensatz zu Umschattiger, dass die GFDL zählt und wir gar keine andere Wahl haben.

Bitte äußert euch auf der Disku zu Weinherstellung. Danke. --GFDL-Fan 15:39, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. Die wikipedia ist unheilbar ! Aller agroindustriell erzeugte Wein sollte vernichtet werden !! Ich verlange sofortigen Import-/Exportstopp von agroindustriellem Wein und Textpassagen hierzu!!! --Symposiarch 15:55, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Worum geht's eigentlich? Aus Diskussion:Weinherstellung#Urheberrechtsverletzung_nach_GFDL werde ich auch nicht wirklich klug. Werden diese Frage nicht in Hilfe:Artikel zusammenführen behandelt? --NeoUrfahraner 16:01, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Genau da steht es: Zitat Es besteht kein Konsens, ob die folgende Vorgehensweise tatsächlich mit einer strengen Auslegung der GNU FDL vereinbar ist. (Der Autor dieses Satzes konnte leider aus der Versionshistorie nicht eindeutig herausgefiltert werden, aber er hat wohl recht. Trotzdem streiche ich den Satz lieber mal wieder..., man weiß ja nie wo URV anfängt) --Symposiarch 16:54, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Du hast diese Variante ja anscheinend gar nicht probiert, oder irre ich mich da? Einfach auf der Diskussionsseite ergänzen: Der Abschnitt AAA stammt vom Artikel BBB in der Version DDD, Autoren sind NNN. Welchem Autor ist das denn zu wenig? --NeoUrfahraner 17:09, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Problem bei sowas ist immer, das jemand den anderen Artikel löschen könnte. --Bahnmoeller 17:11, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Dann begeht derjenige, der den anderen Artikel löscht, die URV. --NeoUrfahraner 17:12, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Kopiert die Versionsgeschichte des alten Artikel auf die Disk und gut isses --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:15, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Genau, wenn man diesem Miniabschnitt überhaupt die erforderliche Werkqualität zusprechen will...--Wiggum 17:28, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Genau das ist aber das Hobby vom lieben GFDL-Fan. Und da es das einzige Hobby zu sein scheint, bleibt eigentlich nur das T-Wort für den werten Nutzer. --AndreasPraefcke ¿! 17:42, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Vielleicht ist er trollig, aber wo er recht hat, hat er recht, sonst würde ja Konsens, ob die Vorgehensweise tatsächlich mit einer strengen Auslegung der GNU FDL vereinbar ist herrschen !?! cetero censeo verlange ich sofortigen Import-/Exportstopp von agroindustriellem Wein und Textpassagen !! --Symposiarch 20:46, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Weinetikett bzw. -flasche

Stellt die Abbildung einer Weinflasche oder eines Etikettes (Foto oder Scan, wie etwa unter Savigny-lès-Beaune) eine URV dar? Gerade bei den französischen Weinen wäre die Abbildung einer typische Flasche(nform) etwa für Burgunder (Wein) bzw. Burgund (Weinbaugebiet) nicht uninteressant. Notfalls wäre ja auch ein Foto vorstellbar, bei dem das Etikett nur so weit sichtbar ist, dass es nicht identifizierbar ist. Schaut dann aber nicht sehr schön aus. --Brunosimonsara 20:11, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Oder stellt so eine Darstellung eine nicht erlaubte Werbung dar? --Brunosimonsara 20:13, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Eher das notfalls, da Etiketten normalerweise unter Geschmacksmusterschutz fallen, da hast du den armen Ile-de-re ganz schön reingeritten--Symposiarch 20:42, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie ist dann das hier zu bewerten? :-) Kann man sowas verwenden? --Brunosimonsara 21:54, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Etiketten geschützt sind. Die meisten haben ja keine Schöpfungshöhe. Wenn schon ist das Foto geschützt. Aber auch nur dann, wenn es keine Industriefotos sind. D.h. eine Flasche auf einen Tisch zu stellen und zu fotografieren kann auch jeder. Ein solches Foto ist nicht urheberrechtlich geschützt (und da übertreiben es die Leute in Wikipedia meiner Meinung nach häufig. Es ist nämlich egal, ob ich oder jemand anderes ein banales Foto von z.B. einem Scanner, einem Auto, einerm Toster, etc. gemacht habe, denn schützenswert ist das Foto auf keinen Fall, und kann hier auch verwendet werden). Also: Schützenswert imho sind bloss Fotos von Weinen mit einer speziell künstlerisch gestalteten Etikette (Etikette geschützt) oder ein Foto, welches den Wein in einem sehr hochwertigen Fotografie zeigen. (Foto geschützt) - Dann kann sich aber der Fotograf bereit erklären, es unter der GNU-Lizenz zu veröffentlichen. --Soc Frage/Antwort 22:28, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Anm. Schöpfungshöhe gilt nicht nur für Logos, sondern z.B. für ein solches Bild: [2]. Jeder kann das so nämlich hinlegen und fotografieren. Das Foto hat null schöpferischen Wert und ist somit gemeinfrei. Der Fotograf könnte mich nicht rechtl. Belangen, wenn ich das Foto für meine eigenen Zwecke verwende. Und sonst fragt meinen Anwalt :-) (Ich hatte das so übrigens in meinem Studium von einem Anwalt für Urheberrechtsfragen doziert bekommen. Ist also nicht meine persönliche Meinung) --Soc Frage/Antwort 22:34, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Etikett ist dann unproblematisch, wenn es nur Schrift oder einfache Logos enthält oder komplexere Bilder, die durch Zeitablauf gemeinfrei sind. Etiketten mit Fotos oder Grafiken dürften problematisch sein. Je nachdem von wann das Bild (Radierung?) auf dem im Savigny-Artikel abgebildeten Etikett stammt, kann hier eine URV vorliegen. Die Ausführungen von Socrates sind im Wesentlich falsch oder wenigstens belanglos, da auch simple Schnappschüsse als Lichtbilder gelten und damit min. 50 Jahre pma geschützt sind. --Wiggum 22:33, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Beweisen. - Jedenfalls in .ch ist das anders. --Soc Frage/Antwort 22:36, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lizenz

Ein Urheber möchte sein Foto zur Verfügung stellen, aber nur dann, wenn bei Verwendung des Fotos auch der Urheber/die Quelle genannt wird.
1. Wie genau heißt diese Lizenz?
2. Wo genau ist dieser Vordruck zu finden, mit dem der Urheber seine Urheberrechte quasi aufgibt?
3. Wie ist die E-Mail-Anschrift, an die dieser Vordruck übersandt werden müsste? Ist es hilfsweise ausreichend, wenn der Urheber nur mir diesen Vordruck per E-Mail übersendet (falls er darauf besteht)? Sollte ich den Vordruck dann in die Artikeldiskussion hochladen? --Siegfried S. 21:06, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

  1. Ich würde in diesem Fall die Lizenz cc-by-sa empfehlen
  2. Urheberrechte kann man in Deutschland nicht aufgeben, selbst wenn man dies möchte.
  3. es genügt eine Mail an permissions-de@wikipedia.org in der der Urheber der Veröffentlichung unter der von ihm gewählten Lizenz zustimmt. Dies kann auch eine Weiterleitung der mail an dich sein. --RalfRBIENE braucht Hilfe 21:36, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Man kann sehr gerne dazu z. B. die Wikipedia:Textvorlagen verwenden. --jodo 21:38, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ergänzung: Alle erlaubten Lizenzen sind hier aufgeführt. -- ChaDDy 21:40, 30. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]