Zum Inhalt springen

Hauptpersonalrat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 30. Juli 2007 um 09:11 Uhr durch Hdeinert2002 (Diskussion | Beiträge) (kleine Änd.). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Hauptpersonalrat (HPR) stellt die oberste Interessenvertretung für Personal im öffentlichen Dienst dar. Er ist auf Ministerialebene angesiedelt und behandelt bundes- bzw. landesweite Interessen des Personals.

Wahl des Hauptpersonalrates

Die Wahl des Hauptpersonalrates erfolgt in einigen Bundesländern ausschließlich per Listenwahl. Nach Auswertung der Wahl ergibt sich ein Gremium von Arbeitnehmern und Beamten, sowie einer beschränkt stimmberechtigten Hauptschwerbehindertenvertretung und Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung(HJAV).

Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung

Die HJAV wird nicht (in Niedersachsen) direkt von den Auszubildenden des Geschäftsbereichs gewählt, sondern indirekt durch eine konstituierende Versammlung aller im Geschäftsbereich des Ministeriums gewählten Jugend- und Auszubildenvertretungen. Aus dieser Versammlung geht ein HJAV-Vorstand sowie ein HJAV-Vorsitz hervor. Dieser Vorstand ist berechtigt, an den Sitzungen des Hauptpersonalrats beratend und in Bezug auf Ausbildungsangelegenheiten stimmberechtigt teilzunehmen.

Hauptpersonalräte in Niedersachsen

Die Hauptpersonalräte in Niedersachsen bilden eine Arbeitsgemeinschaft (AG HPR), in dem landesweit und Ressortübergreifend Probleme erörtert und diskutiert werden. Den Vorsitz der AG HPR führt seit 2005 der Vorsitzender des Hauptpersonalrats beim Nds. Innenministerium, Wolfgang Schmidt (ver.di). Dessen ungeachtet funktionieren alle Hauptpersonalräte unabhängig voneinander.