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Autobahn (Deutschland)

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Datei:Kfzzeichen330.gif
StVO-Zeichen Nr. 330 – Autobahn

Deutsche Autobahnen dürfen nur von Kraftfahrzeugen befahren werden, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h überschreitet. Es gibt in Deutschland kein generelles Tempolimit, jedoch eine empfohlene Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.

Deutschland hat eines der dichtesten Autobahnnetze der Welt und nach den USA das zweitlängste (11.980 km, Stand 1. Januar 2003).

In Deutschland wird die Auffahrt auf eine Autobahn durch das Verkehrszeichen 330 angezeigt, die meisten europäischen Länder haben ähnliche Verkehrszeichen.

Autobahnen, die in nord-südlicher Richtung verlaufen, werden in Deutschland ungerade, Autobahnen in ost-westlicher Richtung werden gerade nummeriert. Die einziffrigen Autobahnen (A 1A 9) durchziehen Deutschland großräumig. Die A 10 ist der Berliner Ring, ab A 11 sind die Bezifferungen einzelnen Gebieten zugeordnet:

A 20 bei Langsdorf

Regionale Autobahnen, die beispielsweise zwei größere Autobahnen verbinden oder Zubringerautobahnen, haben eine dreistellige Nummerierung mit analoger erster Ziffer, also etwa einer 3 im Großraum Hannover.

Datei:Autobahnen 1-9.png
Die einstelligen Autobahnen A 1A 9 in Deutschland

Seit dem 31. August 2003 gilt auf deutschen Autobahnen die LKW-Maut in Deutschland für Lastkraftwagen über 12 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Da das neu entwickelte Abrechnungssystem Toll Collect jedoch zum Starttermin noch nicht einsatzbereit war, wird noch keine Maut erhoben. Obwohl am 17. Februar 2004 die Verträge mit Toll Collect vom Bundesverkehrsministerium gekündigt wurden, soll nun doch ab Januar 2005 das satelliten-gestütztes Mautsystem in Betrieb gehen.

Siehe auch: