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Diskussion:Testamentsvollstrecker

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 27. Juli 2007 um 00:31 Uhr durch 77.177.8.191 (Diskussion). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von 77.177.8.191

Den Weblink zum "Netzwerk" und den Literaturhinweis zum "Deutschen Forum" habe ich gelöscht, da es sich um bloße Werbung handelte. --84.191.145.215

Sicher, dass du nicht beim falschen Artikel bist? Zwischen Begründung und durchgeführten Edit sehe :ich keinen Zusammenhang, daher Revert zur letzten Version. MfG 80.136.242.83 22:43, 26. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ich hatte nur den alten Diskussionsbeitrag wiederhergestellt, weil der ohne Begründung gelöscht worden war. Ist im übrigen aber noch passend (s. Weblinks).

Die Sperre wegen des Editwars halte ich für sinnvoll, ich wollte sie gerade anregen. Allerdings sollte der Beitrag ohne die Werbung gesperrt werden. Denn darüber dürfte wohl Einigkeit bestehen: Es ist unsachliche "Angstmache" und Werbung zu Gunsten kommerzieller Organisationen. --77.177.8.191 00:21, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Ahellwig und Manecke, vielen Dank für euer Einschreiten!
Liebe IP, darüber besteht leider keinesfalls Einigkeit. Was bitte verstehst du unter "unsachlicher" Angstmache? Es besteht aller Grund Angst zu haben und dies wird im Artikel auch nachvollziehbar durch Argumente belegt. Warum lieferst du nicht mal Argumente für deine Position? Unsachgemäße Werbung kann ich auch keine erkennen. Es handelt sich um größere in Fachkreisen gemeinhin anerkannte Vereine. Die Wikipedia widmet der DVEV sogar einen eigenen Artikel. Außerdem kann ich es nicht verstehen, was daran kommerziell sein soll, wenn diese Vereine an Interessenten kostenlos einen qualifizierten Testamentsvollstrecker vermitteln.
MfG 80.136.242.83 01:04, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Dann sind wir uns aber jedenfalls einig darüber, daß der Artikel Argumente liefert, die Angst machen sollen- das schreibst Du ja selbst. Das gehört jedoch nicht in Wikipedia. Ein Beispiel für die Unsachlichkeit:

so dass ein unerfahrener Testamentsvollstrecker den Nachlass verjubeln kann ohne den Erben gegenüber für den entstandenen finanziellen Schaden einzustehen.

Was ist damit gemeint? Was bedeutet "verjubeln"? Vielleicht auch veruntreuen? Schon mal daran gedacht, daß eine Vermögenschadenhaftpflichtversicherung bei Vorsatz nicht zahlt?

Überhaupt ist der Hinweis auf die Vermögenschadenhaftpflichtversicherung auch irreführend: Bei der AGTV kann sich offenbar jeder "zertifizieren" lassen; wer kontrolliert denn dann, ob die Versicherung auch weiterhin besteht und nicht lediglich für den Tag der Antragstellung? Lediglich bei Rechtsanwälten und Notaren gibt es hier Kontrolle durch die Meldepflicht der Versicherung bzw. die Versicherung über die Notarkammer.

Das ist doch alles in höchstem Maße irrfeührend, unbelegt und werbend ("kommerziell" habe ich nicht geschrieben) - und deswegen gehört es hier nicht her. Mir würde noch einiges mehr zu diesen Abschnitt einfallen, aber ich belasse es jetzt erst einmal bei diesen Punkten und bin neugierig, wie Du und andere das sehen. Gruß --77.177.8.191 01:31, 27. Jul. 2007 (CEST)Beantworten