Kavaliersdelikt
Als Kavaliersdelikt bezeichnete man früher Vergehen von Adligen, für die die Gesetze nicht galten. Heutzutage bezeichnet der Begriff Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, die gemeinhin als moralisch so gut wie einwandfrei gelten, aber per Gesetz verboten sind.
Das Empfinden für ein Kavaliersdelikt ist zeitlichen und gesellschaftlichen Schwankungen unterworfen. So gelten heute vollkommen andere Dinge als Kavaliersdelikt als etwa im 20. oder gar 19. Jahrhundert. Beispielsweise betrachten viele Menschen heutzutage das „Schwarzfahren“ mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Beförderungserschleichung) als Kavaliersdelikt, manche auch kleinere Eigentumsdelikte wie etwa Ladendiebstahl, die wieder andere verwerflich finden. Einfache Ordnungswidrigkeiten, insbesondere im Straßenverkehr, werden von weiten Teilen der heutigen Gesellschaft als Kavaliersdelikte empfunden, sodass viele nur durch die abschreckende Wirkung von Bußgeldern davon abgehalten werden und nicht durch moralische Normen.
Begriff
Der Begriff des Kavaliersdelikts rührt vom natürlichen Verbrechensbegriff her: Das Kavaliersdelikt ist Teil der Delikte, die keinen immanenten Unrechtsgehalt (sog. delicta mala per se) haben, sondern einfach gesetzlich verboten sind (delicta mala mere prohibita). Kavaliersdelikte werden häufig mit Bagatelldelikten gleichgesetzt, die aus Bequemlichkeit begangen werden (Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung u.ä.). Regelmäßig treffen Kavaliersdelikte aber die Allgemeinheit, so dass der Schaden zwar durch öffentliche Mittel kompensiert werden kann, der Unrechtsgehalt dafür aber umso höher ist.
Der Begriff Kavaliersdelikt wird sehr gerne negiert gebraucht, beispielsweise „Umweltverschmutzung ist kein Kavaliersdelikt“, um klar zu machen, dass die angegebene illegale Tätigkeit nicht „auf die leichte Schulter“ zu nehmen ist. Dabei wird jedoch oftmals keine Rücksicht auf die eigentliche Bedeutung des Wortes genommen, so heißt es z.B. in der Werbung: „Urheberrechtsverletzung ist kein Kavaliersdelikt!“