Rente
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Der Begriff Rente bezeichnet:
Soziale Sicherung
- Rente (Soziale Sicherung), Rente (Altersvorsorge):in Deutschland die Leistungsbezüge im Ruhestand aus den gesetzlichen Sozialversicherungssystemen für Pflichtversicherte (siehe auch Rentenversicherung). Daneben existieren auch Renten wegen Erwerbsminderung (Invalidität) oder für Hinterbliebene (Witwe und Waise).
Wirtschaft, Rentenrechnung, Steuern:
- Rente (Wirtschaft): Orientierungsartikel
- Rente (Preisbildungstheorie): In der wirtschaftswissenschaftlichen Diskussion bezeichnet Rente auch die Differenz zwischen Marktpreis und tatsächlich erzieltem Preis, z.B. aufgrund von Ausnutzung von Marktmacht (siehe auch: Rent-seeking, Monopol, Rendite )
- Rente (Steuerrecht)
- Das aus vorhandenem Vermögen (also ohne persönliche Arbeit) bezogene Einkommen, z.B. aus festverzinslichen Wertpapieren (Rentenpapier), aus Mieterträgen etc.
- Rente (Wertpapiere)
- Rente (Finanzmathematik)
- Rentenrechnung: Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt innerhalb der zugehörigen Zeitperiode die Rente zur Auszahlung kommt, unterscheidet man zwischen einer vorschüssigen Rente (pränumerando), wenn sie am Anfang, und einer nachschüssigen Rente (postnumerando), wenn sie am Ende des zugehörigen Zeitintervalls ausgezahlt wird.
- Ewige Rente: Die ewige Rente ist der Ertrag, den ein bestimmter Geldbetrag bei einer gegebenen Verzinsung erzielt, ohne daß das Kapital angegriffen wird.