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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 24. Juli 2007 um 08:00 Uhr durch Forrester (Diskussion | Beiträge) (Graphische Darstellungen und Tabellen). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Amtliches Werk vs. Bild-/Wortmarke

Ärmelabzeichen der Bayerischen Polizei

Ich habe eine Frage zu dem von mir eingestellten Bild: Liegt ein urheberrechtlicher Schutz vor oder nicht?

Einerseits unterliegt das Logo dem Schutz der Bild-/Wortmarke (laut dem dortigen Text), andererseits sind laut der Wikipedia-FAQ solche Logos als amtliche Werke zu sehen und unterliegen keinem Schutz (Zitat: Unter diese Regelung fallen nach den vorliegenden Urteilen und dem Meinungsbild der Wikipedia ebenfalls ... die Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts). Wie seht ihr den Fall? Liegt eine URV vor?

Danke für eure Hilfe, -- Pionic !? 08:34, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da die Polizei eine Gebietskörperschaft (territoriale Körperschaft) ist, fällt das Abzeichen als Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts unter die Gemeinfreiheit. Also auf WP-C als {{PD-Coa-Germany}} lizensieren. --ch.baumi 10:08, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Bild kann also defintiv unter Verwendung dieser Lizenz in der WP bestehen bleiben? -- Pionic !? 12:48, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Meiner Ansicht ja, aber nur ist die GNU Lizenz unter der sie jetzt steht rechtswiedrig. --ch.baumi 12:56, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hast du selbst das Bild geschossen, oder eine Freigabe? -- ChaDDy ?! +/- 15:00, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das Bild selbst gemacht. -- Pionic !? 17:14, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Habe die GNU-Lizenz entfernt, sodass nur noch {{PD-Coa-Germany}} stehen bleibt. So richtig? -- Pionic !? 07:22, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie bist du eigentlich so nahe an einen Beamten der bayerischen Polizei herangekommen? Leider fehlen auf dem Bild die Hufe, sonst wär's fast schon exzellent :) Das Wappen wär auch als Nichtstaatswappen nicht schützbar, die Löwen + Krone + Rauten sind schließlich althergebracht und keine neuen künstlerischen Entwürfe. --Fb78 12:33, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Öhm... ich bin der Beamte?! ;-) Was meinst du denn mit Hufen? Vielleicht kann ich das Foto noch exzellent machen. -- Pionic !? 12:37, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nichts für ungut, du bist wohl selten auf WP:KEB... Für Exzellenz braucht's ne sehr hohe Auflösung, gute Ausleuchtung und auch sonst technische Brillanz und viel, viel Geduld mit den dortigen Jurymitgliedern... --Fb78 09:05, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, da bin ich wirklich selten. Meine Ansprüche sind erfüllt (sprich: man erkennt einigermaßen, was fotografiert worden sein soll... ;-) ) und ich habe weder das Ziel noch die Mittel oder die Begabung, ein Foto in die Exzellenten zu bekommen. Es ging mir jetzt nur darum: Wenn du z. b. nur einen größeren Abstand um das Wappen oder sowas einfaches in der Richtung erwartet hättest, dann hätte ich ja mal einen Glückstreffer landen können. ;-) -- Pionic !? 12:47, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
P.S.: Was das Wappen angeht, kann ich davon ausgehen, dass die jetzige Lizensierung alle Ansprüche erfüllt, oder?

Es ist ja auf den Commons. Da gibt es sicherlich Diskussionsseiten, die das klären. Ich weiß nicht genau, wie deren Richtlinien für Lichtbilder/Vervielfältigungen aussehen. -- Forrester 13:37, 22. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe einer Karte

Schöpfungshöhe vorhanden?

Nachdem man sich bei dieser Datei nicht einigen kann, hier die Frage an die Experten: Besteht Schöpfungshöhe oder nicht? Gleiches Problem, gleicher Uploader: Bild:Schnitt Peramos – Prinou.2.jpg --Flominator 19:32, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wo sollte da eine geistige Schöpfung vorliegen? Reines Handwerk! --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:49, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sprichst du damit Karten generell die Schöpfungshöhe ab?--A-4-E 08:38, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wohl kaum. Die Schöpfungshöhe bei Karten ist aber häufig in der Generalisierung zu finden und bei einer derart simplen Darstellung dürfte das jeder hinbekommen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 08:41, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
@Ralf: Gilt die Aussage für beide? --Flominator 13:24, 20. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Die Rechtsprechung setzt für Urheberrechtsschutz für Karten ausgesprochen niedrige Kriterien an und man muss davon ausgehen, dass diese Karte darunterfällt. --rtc 23:46, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte alle ihre Meinungen abgeben (Abstimmung!!!)

...damit wir jetzt mal da zu Potte kommen und nicht noch mehr Einbindunbgen umbiegen müssen:

Vorschlag (nachdem sich jetzt einiges als suboptimal herausgestellt hat): Vorlage:Bild-UN wird umbenannt. Misslungene Beispiele:

  • UN wegen den United Nations
  • Unbeschränktes Nutzungsrecht wegen der Länge
  • EN wegen Englisch
  • UNR wegen Unklarheit

Danke. // Forrester 20:41, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

  1. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:42, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  2. Ich persönlich bin dafür, Bild-PD zu nutzen. Das ist konsistent zu den anderen Vorlagen und wird sicher auch außerhalb von de verstanden. Wenn aber unbedingt was geändert werden muss, dann am ehesten Bild-frei. --Wiggum 10:27, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
    Es soll ja gerade ausdrücklich nicht PD sein, weil es das bei uns nicht gibt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:58, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
    Macht ja nix, meine Bilder sollen gerne auch weltweit frei sein.--Wiggum 11:08, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
    Bild-PD ist außerdem belegt. // Forrester 12:34, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  3. Pill (Diskussion · Bewertung) 14:31, 20. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  4. --STBR!? 13:40, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  5. --Flominator 15:20, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  6. Wurde darauf letztens aufmerksam gemacht, dass unbeschränkt sich zu sehr nach "kannst damit machen was du willst" anhört. frei scheint da wirklich besser weil auch noch kürzer + ohne umlaut. -- Forrester 15:23, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  7. --MF-Warburg (disk.) (tetun) 18:09, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  8. wenn Du dann aufhörst in den Toppics so zu schreien.--sугсго.PEDIA-/+ 10:20, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild von Medaille

Hallo, mir wurde gerade die Frage gestellt, ob es erlaubt ist, die Fotografie einer Ehrenmedaille aus dem Dritten Reich aus einem Buch herauszuscannen und dieses Bild in einem Artikel zu verwenden. Ich glaube nicht, aber da ich in bildrechtlichen Fragen etwas unsicher bin, wende ich mich lieber mal an die Experten. --Dr. Colossus 18:58, 20. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Datei:Ehrenkreuz für Kriegsteilnehmer.jpg
Das ist ein schwieriger Fall, der nicht eindeutig beantwortet werden kann. Lade die Datei bitte hier hoch (nicht auf Commons), lasse die Lizenzbausteine weg und wir werden sehen, ob das erlaubt ist oder nicht. Unter Umständen müssen wir das dann schnell wieder löschen aber vielleicht ergibt sich ja eine Auslegung, die Behalten erlaubt. --RalfRBIENE braucht Hilfe
Ok, allerdings stammt das Bild nicht von mir, sondern von Benutzer:Grani. Ich leite den Vorschlag mal an ihn weiter. Danke erstmal. --Dr. Colossus 19:35, 20. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: Und hier ist jetzt das fragliche Bild...
@Histo: geht das als 2D durch? oder ist es gar amtliches Werk? Ich fürchte nicht... --RalfRBIENE braucht Hilfe 07:17, 22. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Amtliches Werk ganz bestimmt nicht, ich persönlich würde es als 3D ansehen, Histo wahrscheinlich nicht aber der ist schon seit einem Monat inaktiv.--Wiggum 12:22, 22. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]


Hö? Warum sollte das Foto in amtliches Werk sein? Ist für mich stark an der Grenze zwischen Lichtbild und Vervielfältigung. Aber doch wohl etwas komplexer als eine Münze. -- Forrester 12:34, 22. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich würde gern zur Klärung beitragen, kann es aber nicht, da mir das spezielle Wissen fehlt. Ich habe dieses Bild aus einem Buch herausgescannt und dann hier hochgeladen. Quelle: Johannes Ottinger, Orden und Ehrenzeichen in der Bundesrepublik Deutschland, Verlag E.S. Mittler & Sohn, Herford, 1977, ISBN 3-87547-172-5 Es ist ja auch kein Drama wenn das Bild so nicht hochgeladen werden darf, dann kann man es doch wieder löschen - oder?

Mit freundlichen Grüßen--Grani 14:16, 22. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Benutzer:-jha- hat die niedrige Schöpfungshöhe angezweifelt. Da der eingesetzte Baustein aber offenbar nicht zu einer Diskussion führt, melde ich mich hier. --Jarlhelm 02:20, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Logo wird später von einem Bearbeiter der Wikipedia:Dateiüberprüfung abgearbeitet werden. -- Forrester 09:42, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Darf ich ein Text von Wikipedia für meine Hompage kopieren?

--80.64.186.44 12:05, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen --STBR!? 12:06, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und natürlich hier: Wikipedia:Weiternutzung --Herby 21:13, 22. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

South Park-Charaktere

Erreichen die einzelnen Bilder der hier zu sehenden South Park-Charaktere eigentlich Schöpfungshöhe? Weil sie sind ja recht einfach gezeichnet... --Mg 13:19, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schon in der Bildbeschreibung ist von fair use die Rede - und daß die Bilder nicht außerhalb der Wikipedia genutzt werden dürfen. Ich verstehe nicht, was sich die Leute auf .en dabei denken. --RalfRBIENE braucht Hilfe 13:36, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ja, SH ist gegeben. -- ChaDDy ?! +/- 14:10, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
"Fair use" eben. Ist auch nicht anders als die 100-Jahre-Regelung: Ist das Motto "wer sich in seinen Rechten verletzt fühlt, kann ja anrufen." -- Simplicius 14:51, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

@ Chaddy: danke. --Mg 15:33, 21. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

CC-Lizenzvorlagen: CC-Verlinkung

Wie man z.B: an http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.0&action=edit sieht, haben wir auf den Lizenzvorlagen auch die CC-Verlinkung (ab <!-- Creative Commons License -->) reingepackt. Nuin scheint CC diese Verlinkung geändert zu haben, siehe http://creativecommons.org/license/results-one?q_1=2&q_1=1&field_commercial=yes&field_derivatives=yes&field_jurisdiction=de&field_format=&field_worktitle=&field_attribute_to_name=&field_attribute_to_url=&field_sourceurl=&field_morepermissionsurl=&lang=de&language=de&n_questions=3 (ab "Nächste Schritte"). Sollen wir das auch so machen? -- Forrester 13:27, 22. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

CC-Lizenzvorlagen: 3.0

Die 3.0 Lizenzvorlagen (Vorlage:Bild-CC-by-sa/2.0 und Vorlage:Bild-CC-by/3.0) haben analog zur deutschen Übersetzung des commons deed für "unported" (sinngemäß übersetzt als generell, unabhängig vom nationalen recht, allgemein) eine falsche übersetzung ins deutsche als "us-amerikanisch". Das hatte ich dann auch so in die vorlage übernommen. letztens hatte ich Jimbo Wales ein gespräch dadrüber und er hat dann CC angeschrieben. Mittlerweile haben die es korrigiert und die lizenz heißt auch im commons deed (deutsche version, beachte unterschied: deutsche übersetzung der generellen lizenz und den 2.0 lizenzen die an deutsches recht angepasst sind) "Unported". Wir sollten das also bei uns auch anpassen. Einwände? -- Forrester 13:27, 22. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Artikelteil Ausgliederung

In der Diskussion:Geschichte des heutigen Landkreises Cuxhaven ist die Frage aufgetaucht, ob es urheberrechtlich bedenklich ist, Artikelteile in eigene Artikel auszugliedern. Ist es rechtlich relevant, ob der Hauptautor des Originalartikels kenntlich gemacht wird, und falls ja, wie sollte man das elegant machen? --CWitte 19:10, 22. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Portrait von Grabstein

Der Grabstein eines prominenten Künstlers enthält ein in Stein geätztes Portrait, dessen Vorlage vermutlich eine Zeichnung war. Ich habe den Grabstein selbst fotografiert und das Portrait aus dem Foto geschnitten. Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das Foto unter der PD-Lizenz veröffentlichen darf. Meine Überlegungen: Recht am eigenen Bild? - absolute Person der Zeitgeschichte, Person verstorben. Grabstein (=Panoramafreiheit)? - das Foto zeigt jedoch nicht den gesamten Grabstein, sondern nur einen Ausschnitt. Reproduktion? - Vorlage des Grabstein-Portraits war eine Zeichnung - werden die Rechte des Zeichners oder des Steinmetz/Bildhauers berührt? Beide vermutlich noch nicht verstorben. 2D/3D? - Ist ein in Stein geätztes Bild zwei- oder dreidimensional? --Florian [fwn] 02:27, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Recht am eigenen Bild erlischt 10 Jahre nach dem Tode der Person. -- Forrester 11:19, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Und auf DACH Fridhöfen greift die Panoramafreiheit, da sie als öffentlicher Grund gelten. Bobo11 14:58, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Textverwendung

--217.225.94.32 20:38, 23. Jul. 2007 (CEST) Kann man den Text aus Wikipedia zu einem Stichwort unter Quellenangabe wortwörtlich verwenden?[Beantworten]

... siehe Wikipedia:Lizenzbestimmungen + Wikipedia:Weiternutzung --Btr 21:16, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]


--Airbornelawyer 22:22, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich hatte auf der Seite wo ich das Bild hochgeladet eine Frage über Urheberrecht und amtliche Werke des Reichsheeres gefragt. Statt einer Antwort habe ich eine automatiche Mittelung bekommen. Wie ich habe da geschrieben, ich meine dass das Bild urheberrechtlich schutzlos ist, nach UrH Art. 5(2) oder Art. 72. Ich bin aber amerikanischer Rechtsanwalt, nicht deutscher, und ich bin nicht sicher meiner Interpretation. Ich entschuldige mich für irgendeinen Fehler mit meinem deutsch. (Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von Airbornelawyer (DiskussionBeiträge) -- ChaDDy ?! +/- 22:39, 23. Jul. 2007 (CEST)) [Beantworten]

1. Bitte vergiss nicht, in Diskussionen immer mit 4 Tilden (~~~~) zu unterschreiben, damit deine Beiträge besser zugeordnet werden können. 2. Wenn der Urheber unbekannt ist, ist wichtig zu wissen, wie alt das Bild ist. Nach unseren Wikipedia-Richtlinien (die übrigens nicht exakt mit der gesetzlichen Regelung übereinstimmt), ist ein Bild bei unbekanntem Fotografen dann gemeinfrei, wenn es über 100 Jahre alt ist, da es unwahrscheinlich ist, dass der Autor nicht schon über 70 Jahre tod ist. Ist aber der Autor bekannt, ist das Bild 70 Jahre nach seinem Tod gemeinfrei. Unser "gemeinfrei" stimmt übrigens nicht ganz mit dem amerkianischen "public domain" überein. Ob Fotos von deutschen Soldaten per se gemeinfrei sind, bezweifle ich aber. Das mag zwar auf amerikanische Soldaten zutreffen, meines Wissens aber nicht auf die Offiziere des Reichsheeres. -- ChaDDy ?! +/- 22:39, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nicht alle Fotos von Soldaten sind gemeinfrei. Die Heinrich Hoffmann Sammlung, z.B., ist unter Lizenz der US-Regierung, der die Urheberrecht bekommt unter das "Trading with the Enemy Act". Dieses Foto von Generalmajor Ritter von Danner war aber sein amtliches Foto als Reichswehr Offizier, nicht ein Privatfoto. Meiner Meinung nach, unter UrH Art. 5(2) sind solche amtliche Werke nicht schutzbar. Aber wie ich sagte, bin nicht sicher. Danke.Airbornelawyer 22:57, 23. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Es gibt mehrere Möglichkeiten:
  1. Wenn der Fotograf Deutscher war und nach 1937 gestorben ist, gilt deutsches Recht. Die Bilder sind urheberrechtlich geschützt, weil nach §29 Abs 2 UrhG Urheberrechte nicht übertragbar sind.
  2. Wenn er als Deutscher 70 Jahre tot ist, sind die Bilder gemeinfrei. Das ist ähnlich wie Publik Domain, aber nicht identisch
  3. War der Fotograf Amerikaner, gilt nicht Schutzlandprinzip, weil die USA der Berner Übereinkunft erst 1989 beigetreten sind. Demnach wäre deutsches Recht anzuwenden?
  4. War er Angestellter einer US-Regierungsbehörde, sollten die Bilder PD sein.
Bei den beiden letzten Aussagen bin ich unsicher, das müßtest du als Amerikaner besser einschätzen können. Es gibt in Deutschland keine Regelung , die dem amerikanischen Copyright entspricht. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:59, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Der Fotograf ist unbekannt. Es war ein amtliches Bild. Wir können nicht wissen, ob der Fotograf nach oder vor 1937 gestorben ist. Ist §5(2) UrhG nicht gültig. Nach amerikanischem Recht, der einzelne Fotograf oder Urheber eines amtlichen Werkes ist irrelevant, wenn das Werk amtlich gemacht wird. Gibt es nicht ein ähnliches Prinzip für den Schöpfer eines deutschen amtlichen Werkes? Der eigentliche Autor eines Abschnitts des Statistischen Jahrbuchs für die BRD, z.B., hat kein Recht darüber, nicht wahr? Airbornelawyer 08:44, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein, solch eine Regelung gibt es in Deutschland nicht. Ein Fotograf besitzt immer Urheberrecht, auch wenn er ein amtliches Werk schafft. Dies gilt in allen Ländern Europas außer GB. --RalfRBIENE braucht Hilfe 08:51, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]


Kann ich mir einen Link von wikipedia.org auf meine Homepage : www.silberengel.com - einbauen ? - Oder wenn muss ich da fragen ?

beste grüße Tom--83.189.69.186 02:17, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, du mußt nicht fragen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 02:59, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Graphische Darstellungen und Tabellen

Hallo, hier mein Vorhaben: Ich beabsichtige bei zeichnerischen Darstellungen oder Tabellen in Zukunft keinerlei substanzielle Änderungen vorzunehmen und folgendermaßen vorzugehen: Orginal-Scan, zeichnerische oder schreibmäßige Verbesserung - wenn nötig -, Übersetzung der Begriffe - soweit überhaupt nötig -, Vermerk unter das Bild "(nach Dr. sowieso)", ansonsten die geforderten Angaben wie Beschreibung, Quelle, Datum, Lizenz "Bild-PD-Schöpfungshöhe". Außerdem werde ich das abgescannte Orginal dazuliefern. Könnte diese Form der Präsentierung an die Permissions akzeptiert werden? In jeder Doktorarbeit läuft das so und ohne die von Euch geforderten Lizenzen, die dem Urheber bei einfachsten Darstellungen abverlangt werden? --Gerdl 08:55, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Lies den Artikel Schöpfungshöhe. Dateien die bei nicht urheberrechtlich geschützt sind, kannst du auch nach den Richtlinien der Wikipedia hier hochladen ohne, dass du dafür eine Freigabe des Urhebers brauchst. Fraglich ist natürlich nur, ob die graphischen Darstellungen urheberrechtlich nicht schutzfähig sind, deswegen lies bitte den Artikel sorgfältig und entscheide dann. -- Forrester 09:00, 24. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]