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Eike von Repgow

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Eike von Repgow aus dem Oldenburger Sachsenspiegel

Eike von Repgow, auch Eike von Repkow oder Repchow, (* zwischen 1180 und 1190; † nach 1233) aus Repgow (seit 1287 Reppichau, Kreis Köthen (Anhalt)) war der Verfasser des "Sachsenspiegels".

Leben

Eike von Repgow entstammt einer schöffenbarfreien Familie mit Sitz und Stammgut in Reppichau. Sie gehörte zu den Vasallen der Erzbischöfe von Magdeburg. Die Ahnen der Familie waren Niedersachsen aus ostfälischem Stamm.

In seiner Jugend hatte Eike von Repgow Unterricht durch einen Weltgeistlichen bzw. durch gelehrte Laien erhalten. Ob es sich dabei um Johannes Teutonicas handelt, ist in der Literatur umstritten. Im "Sachsenspiegel" erkennt man Kenntnisse der Grundregeln der Grammatik. Das lässt auf einen Aufenthalt in einer Domschule schließen. Vermutlich handelt es sich um die Halberstädter Domschule.

Eike von Repgow ist auf Grund seiner ländlichen Herkunft dem städtischen Leben fremd geblieben. Er reiste im Gefolge adliger Herren und hat dadurch das höfische Leben kennengelernt. Eine besondere Freundschaft verband ihn mit Graf Hoyer von Falkenstein, der zugleich Stiftsvogt von Quedlinburg und vermutlich Lehnsherr von Eike von Repgow war. Dieser hatte maßgeblichen Einfluss auf die Verbreitung des "Sachsenspiegels". Insgesamt wurde Eike von Repgow zwischen 1209 und 1233 sechs mal urkundlich erwähnt:

Somit erhielt Eike von Repgow einen Einblick in die bäuerliche, ritterliche und geistliche Lebensweise, was sich auf den "Sachsenspiegel" auswirkte. Zudem hatte er moderate Kenntnisse im kanonischen und römischen Recht. Seine umfassende Rechtskunde erhielt er als Teilnehmer an Beurkundungen, Verhandlungen und Gerichtstagen beim Grafen Hoyer von Falkenstein. Höchstwahrscheinlich war Eike von Repgow standesgemäß als Schöffe tätig. Nicht nachgewiesen ist, ob er auch einen festen Schöffenstuhl inne hatte.

Im Jahr 1233 verliert sich die Spur von Eike von Repgow.

Sachsenspiegel

Der "Sachsenspiegel" war das erste deutsche Rechtsbuch und auch eines der ersten deutschen Prosawerke. Es ist der Versuch das Recht des eigenen Stammes aufzuzeichnen. Darin liegt auch die große Leistung Eikes von Repgow, denn bis dahin waren Rechtskenntnisse im (deutschen / germanischen) Volk nicht verwurzelt. Entstanden ist das Werk zwischen 1220 und 1235. Zu schließen ist dies auf Grund der Tatsache, dass der Landfrieden König Heinrichs VII. von 1221 und der Mainzer Reichslandfrieden von 1235 erwähnt wurden. Zunächst hatte Eike von Repgow den "Sachsenspiegel" lateinisch verfasst. Auf Bitten des Grafen Hoyer von Falkenstein schrieb er ihn auf niederdeutsch. Zum ursprünglichen "Sachsenspiegel" wurden später Zusätze hinzugefügt, die von anderen Verfassern stammen. Das Werk umfasst die beiden Bereiche Landrecht und Lehnrecht. Unverkennbar sind leichte Einflüsse des römischen und des kanonischen Rechts, welches jedoch aus dem weltlichen Bereich zurückgedrängt wird. Eike von Repgow vertritt im "Sachsenspiegel" die ursprüngliche Form der Zweischwerterlehre und schöpfte die lehnsmäßige Rangfolge in sieben Heerschilden.

Hauptartikel: Sachsenspiegel

Sächsische Weltchronik

Lange Zeit galt Eike von Repgow als Verfasser der Sächsischen Weltchronik. Diese umfasst die Geschichte der Welt bis zum Jahr 1230. Sie hat eine nachweisbare Ähnlichkeit mit dem "Sachsenspiegel", was zu derartigen Vermutungen über den Verfasser führte. Jedoch entstanden in den letzten Jahrzehnten in der Literatur erhebliche Zweifel (Hubert Herkommer). Gegenwärtig wird vermutet, dass die "Sächsische Weltchronik" um 1260 entstanden ist und sich nur auf den "Sachsenspiegel" bezieht.

Hauptartikel: Sächsische Weltchronik

Erinnerung

Denkmäler in Magdeburg, Dessau, Reppichau, Halberstadt und auf Burg Falkenstein (Harz) erinnern an Eike von Repgow. In Berlin (Moabit) ist der Eyke-von-Repkow-Platz nach ihm benannt. Eine Marmorbüste des Gelehrten stand als Nebenfigur an der Seite des Brandenburger Markgrafen Albrecht II. in der ehemaligen Berliner Siegesallee („Puppenallee“). Sie ist zur Zeit provisorisch gelagert im Kreuzberger Lapidarium.

Reppichau, das sich auch als „Eike von Repgow-Dorf“ bezeichnet, hat Eike von Repgow eine Freilicht-Dauerausstellung gewidmet. Sie besteht aus Schautafeln sowie Wandmalereien und Schildern, die aus dem Sachsenspiegel zitieren.

Literatur

  • Eckhardt, Karl August - Das Landrecht des Sachsenspiegels, Germanenrecht Band 14, 1955
  • Eckhardt, Karl August - Das Lehnrecht des Sachsenspiegels, Germanenrecht Band 15, 1956
  • Eckhardt, Karl August - Eike von Repgow und Hoyer von Falkenstein, 1966
  • Fehr, Hans - Die Staatsauffassung Eikes von Repgau, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte (Germanistenabteilung) 37, 1916, S. 131 ff.
  • Ignor, Alexander - Über das allgemeine Rechtsdenken Eikes von Repgow, 1984
  • Johanek, Peter - Eike von Repgow, Hoyer von Falkenstein und die Entstehung des Sachsenspiegels, Festschrift für Heinz Stoob zum 65. Geburtstag, II, 1984, S. 716 ff.
  • Kleinheyer, Gerd und Schröder, Jan - Deutsche und Europäische Juristen aus neun Jahrhunderten, 1996, S. 123 - 126
  • Lieberwirth, Rolf - Eike von Repchow und sein Sachsenspiegel, 1980
  • Wolf, Erik - Grosse Rechtsdenker, 1963, S. 1 - 29