Paraphierung
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Paraphierung bezeichnet die Unterzeichnung eines Vertragstextes mit den Initialen (= Paraphen).
Bei völkerrechtlichen Verträgen legen die Verhandlungsführer (z. B. Außenminister zweier Staaten, die gemeinsam eine schriftliche Vereinbarung treffen) den Vertragstext durch Paraphieren vorläufig fest. Wichtig ist, dass eine völkerrechtliche Vereinbarung erst gültig ist, wenn sie ratifiziert wurde. Das Paraphieren ist somit nur der erste Schritt zu einem gültigen völkerrechtlichen Vertrag.
In der Privatwirtschaft werden mehrseitige Dokumente und Verträge gegen Veränderung oder Austausch der Blätter geschützt, indem alle Vertragspartner jede Seite paraphieren (meist rechts unten).