I. A. (Abkürzung)
Die Abkürzung i. A. steht im Briefverkehr für „im Auftrag“ und wird dem Namen des unterzeichnenden Bevollmächtigten vorangestellt. So hat beispielsweise ein Einkäufer in dieser Eigenschaft Artvollmacht. Er unterzeichnet einen Brief mit dem eigenen Namen dem er die Zeichen i. A. voranstellt. Damit wird dem Empfänger die Art der Vollmacht signalisiert.
Rechtlich ist dies insbesondere dann von Bedeutung, wenn aufgrund des Briefes ein Vertragsverhältnis erwachsen soll, die unterzeichnende Person aber nicht die nötige Vollmacht zum Beschluss eines solchen Verhältnisses besitzt oder der Vertrag seiner Natur wegen nur mit einer bestimmten Person geschlossen werden kann.
Im Allgemeinen
Nach alter Rechtschreibung wurde im allgemeinen durch i.a. abgekürzt. Nach der neuen deutschen Rechtschreibung wird nun im Allgemeinen groß geschrieben und sollte nicht mit i.A., sondern mit i.Allg. abgekürzt werden, um Verwechslungen mit obiger Bedeutung zu vermeiden.