Bernhard Syndikus
Bernhard Syndikus (* 14. Februar 1958) ist ein Münchner Rechtsanwalt, der von 1988 bis zum 15. April 2005 in der Anwaltskanzlei des umstrittenen Rechtsanwalts Günter Freiherr von Gravenreuth, Experte für gewerblichen Rechtsschutz und sog. "Online-Rechte", tätig war.
Arbeit
Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt nach eigenen Angaben im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Seit Jahren gerät sie immer wieder durch umstrittene Abmahnungen gegen Computer- und Internetnutzer in die Schlagzeilen. Weiterhin war die Kanzlei Gravenreuth & Syndikus maßgeblich an diversen Serienabmahnungen beteiligt, die sich um den vermeintlichen Markenrechtsschutz der Firma "Symicron" an dem Begriff Explorer entwickelten. Syndikus ist Geschäftsführer des Dialer-Anbieters Global Netcom GmbH in Güstrow. Nach seiner Verhaftung setzte Global Netcom vorübergehend einen neuen Geschäftsführer ein. Syndikus führt auch die Geschäfte des Dialer-Anbieters Consiliere New Media und der Firma MV Medien GmbH [1] in München. Außerdem vertritt er in mindestens einer Sache Rechtsanwalt Olaf Tank[2], der wiederum die Gebrüder Schmidtlein vertritt. Gegen die Gebrüder Andreas und Manuel Schmidtlein GbR ist beim Landgericht Darmstadt ein von der Wettbewerbszentrale beantragtes Gewinnabschöpfungsverfahren anhängig, dessen Urteil zum 31. Juli 2007 erwartet wird[3]. Zuvor hatte das Landgericht Darmstadt am 24. Mai 2007 die Schmidtlein GbR wegen ihrer Gewinnspielseiten zu einer Strafe von 24.000 Euro verurteilt (Az. 12 O 532/06)[4].
Strafrechtliche Vorwürfe
Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen warf Syndikus die gewerbsmäßige Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke sowie die Bildung einer kriminellen Vereinigung vor. Der Staatsanwaltschaft zufolge war er gemeinsam mit anderen am Betrieb der Webseite "FTPworld" beteiligt, über die illegal kopierte Filme und Software verkauft und damit seit Juni 2003 knapp eine Million Euro Umsatz gemacht worden seien. Der Prozess begann am 14. Februar 2007[5] und endete am 21. Februar 2007. Nach einer Meldung des Magazins Heise Online wurde Syndikus rechtskräftig zu 10 Monaten Haftstrafe zur Bewährung und einer Geldstrafe von 90.000 Euro verurteilt [6].
Umgang mit den Medien
Ein Beitrag der Tagesschau, der Syndikus bei seiner Festnahme in Handschellen zeigte, wurde kurz nach seiner Ausstrahlung aus dem Online-Archiv der Tagesschau entfernt. Inzwischen haben mehrere Gerichte die weitere Ausstrahlung oder Verbreitung dieser und ähnlicher Aufnahmen untersagt.
Im Juli 2005 berichtete das IT-Nachrichtenportal heise.de, einer von Syndikus' Mandanten, Mario Dolzer, suche mittels eines Trojaners nach freigewordenen Domains, für die Syndikus dann als Admin-C fungiere. Syndikus dementierte diese Berichte. Er bestreitet, für solche Domains als Admin-C eingetragen zu sein. Syndikus' Mandant hat wegen der Behauptung, er vertreibe "Trojaner", rechtliche Schritte gegen den Heise-Verlag eingeleitet. Im Zusammenhang mit dem Thema "Syndikus und Domaingrabbing" ist in letzter Zeit häufiger die britische Firma Laten8 in Erscheinung getreten, für die Syndikus als Besitzer von ".de" Domains fungiert.
Syndikus hat im Dezember 2005 den Heise-Verlag per Abmahnung dazu aufgefordert, es zu unterlassen, daran mitzuwirken, dass Aufrufe zu DoS-Attacken auf den Server eines seiner Klienten im Forum verbreitet werden. Heise löschte die betreffenden Beiträge und sprach von "Dampfablassen" durch User, wollte jedoch nicht zusichern, ähnliche Beiträge in Zukunft bereits vor der Veröffentlichung zu unterbinden. Darauf erwirkte Universal Boards, der von der DoS-Attacke betroffene Klient, am Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung. Im Widerspruchsverfahren wurde die einstweilige Verfügung vom Gericht bestätigt. Demnach handelt es sich aufgrund vorangegangener Beiträge bei diesem Forum um eine "besonders gefährliche Einrichtung". Das LG Hamburg stützte sich insoweit auf die BGH-Entscheidung "Rolex" zu Internetauktionen. Diese Rechtsprechung fordert, dass sichergestellt werden muss, dass bekannte Rechtsverstöße durch User zu unterbinden sind. Wenn dies aus personellen Gründen nicht möglich sei, müssten die Mittel vergrößert oder der Umfang des Dienstes eingeschränkt werden. Blogger, Gästebuch- und Forenbetreiber können sich durch Post-Ident- oder ähnliche Verfahren zur Verifizierung Ihrer User gegen rechtsverletztende Einträge durch User schützen, bzw. diese dann ggf. in Regress nehmen. Der Heise-Zeitschriftenverlag legte gegen das Urteil des LG Hamburg Berufung ein. Diese wurde am 22. August 2006 zwar zurückgewiesen, jedoch wurden die dem Verlag vom Landgericht auferlegten Kontrollpflichten für die Webforen eingeschränkt. [7] Am 17. Januar 2007 berichtete der Verlag unter Beachtung der Rechtsprechung über den Prozessauftakt, hierbei wurden lediglich die Vornamen und der erste Buchstabe des Nachnamens der Beschuldigten verwendet.[8]
Quellen
- ↑ HRB 163119 München, 20. August 2006
- ↑ Unterlassungserklärung gegenüber RA Tank, erklärt gegenüber RA Bernhard Syndikus (pdf-Datei), Website von RA Olaf Tank, 22. Mai 2007
- ↑ Gewinnabschöpfungsverfahren gegen die Schmidtlein-Brüder
- ↑ Erstes Urteil gegen die Schmidtlein-Brüder, 24. Mai 2007
- ↑ Geständnisse im FTPWelt-Prozess, heise.de, 14. Februar 2007
- ↑ Bewährungsstrafen für FTPWelt-Betreiber, heise.de, 21. Februar 2007
- ↑ OLG Hamburg legt Begründung zum "Heise-Forenurteil" vor, heise.de, 28. August 2006
- ↑ Prozessauftakt im Fall FTPWelt, heise.de, 17. Januar 2007
Weblinks
- Berufungsverhandlung vor dem OLG zum "Heiseurteil"
- Heise online: Syndikus fungiert als Admin-C für frei gewordene Domains
Personendaten | |
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NAME | Syndikus, Bernhard |
KURZBESCHREIBUNG | Deutscher Rechtsanwalt |
GEBURTSDATUM | 1958 |