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Ritter

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Hier soll Ritter als Angehöriger des wehrfähigen Adels im Mittelalter abgehandelt werden, weiteres siehe: Ritter_(Begriffsklärung)


ursprünglich aus dem römischen für berittene Krieger, später die Stellvertreter eines römischen Senators. Dieser Posten wurde in der Regel verkauft.

m römisch-deutscher Kaiserreich verliehender Adlestitel für die wehrhaften Mitglieder einer Monachrie. Daher konnte jeder Adlige der "Kriegsdienst" leistete diesen Titel erwerben.

Ritter bilden seit dem 13. Jahrhundert einen erblichen Stand.

Die Ritter wurden nach der Knappenzeit durch die Schwertleite ernannt. Die zeremonielle Aufnahme eines Knappen in den Ritterstand (cingulum militare) wurde oft mit kirchlicher Weihe und Waffenweihe verbunden. Die Schwertleite wurde fast immer massenweise vollzogen, regelmäßig im Anschluss an größere Hoffeste.