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Wikipedia:Urheberrechtsfragen/alt

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 20. Juli 2007 um 14:31 Uhr durch Pajz (Diskussion | Beiträge) (Für [[Vorlage:Bild-frei]]: + stimme). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Vorlage:Urheberrechtsfragen-Intro

Urheberverletung festgestellt

Hallo Wikipedia-Team,

Beim Stöbern im Netz bin ich gerade über eine Online-Shoppingseite gestolpert. Dabei dachte ich erst, dass die Texte ausgedacht wären. Nach einer Suche bei Google kam ich dann auf eure Seite.

Ich vermute hier eine Verletzung vor, da die Texte zum Teil 1:1 übernommen worden sind.

hier der Link: http://www.wandworte.eu/NEUES-fuer-die-WAND/Zamioculcas::752.html

Der Name ist nicht optimal, das wissen wir wohl. Ich habe jetzt aber keine Lust auf Labern. Ich will jetzt einfach konstruktiv mit euch klären, was denn mögliche Alternativen wären. Hat jemand ne Idee? // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 10:06, 11. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

An dieser Stelle möchte ich nochmal Benutzer:AndreasPraefcke danken, der meine (mal wieder) etwas unverständliche Formulierung vereinfachend angepasst und umgeschrieben hat. Ich habe der Vorlage übrigens gerade schnell eine englische non-UN-Warnung hinzugefügt, bis wir das geklärt haben. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 10:09, 11. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das ist eine gute Idee. Danke. --AndreasPraefcke ¿! 10:41, 11. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Bedanken oder die Warnung? scnr....wie siehts mit dwer Umbenennungsidee aus? // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 10:44, 11. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Meine Idee: Bild-EN (EN = Einfaches Nutungsrecht). Gibt das Probleme mit en.wikipedia? -- ChaDDy ?! +/- 18:50, 11. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wie wärs mit Bild-frei? Was besseres fällt mir auch nicht mehr ein. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 13:34, 12. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Bild-PD? Die Feinheit, dass es wirklich PD ist, muss ja nicht notwendigerweise schon am Namen erkennbar sein. Hauptsache, es lässt sich leicht merken. Aber leider ist der Name ja schon von der alten PD-Vorlage besetzt, und selbst wenn die irgendwann entsorgt ist, würde es vermutlich zu Missverständnissen führen, ihn sofort für eine andere Vorlage zu verwenden. Bild-frei ist etwas unpräzise, aber vor allem denke ich, dass der Name leicht problematisch sein könnte: Wenn jemand liest, dass eine "freie Lizenz" nötig ist, aber sich damit nicht weiter beschäftigen will (passiert ja leider oft genug), besteht die Gefahr, dass derjenige einfach die Vorlage nimmt, bei der "frei" dran steht, ohne sie oder die anderen Vorlagen zu lesen. Das ist besonders bei fremden Bilder ziemlich ungünstig. Mir fielen noch Bild-freigegeben ein, aber auch dass ist etwas missverständlich (wofür freigegeben?), und Bild-PD-freigegeben, aber das ist etwas lang. Wichtig ist, dass sich der Name leicht merken lässt und man zumindest ungefähr erkennen kann, was einen wohl erwartet (vereinfacht das merken und das suchen der passenden Vorlage), aber man andererseits nichts in den Namen reininterpretieren kann, was nicht in der Vorlage steht bzw. dieser sogar widerspricht. -- Timo Müller Diskussion 14:42, 12. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein, nicht PD. Die Vorlage hieß ursprünglich Bild-PD-frei. Da aber 1. in Deutschland kein PD existiert und 2. es in Deutschland nicht möglich ist, sein Urheberrecht abzutreten, wurde die Vorlage umbenannt und der Text angepasst. Jetzt wieder auf PD zurückzukehren wäre ein Schritt zurück und sicher in die falsche Richtung. -- ChaDDy ?! +/- 14:57, 12. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
ACK! EN fände ich auch gut - ich würde sogar soweit gehen, explizit reinzuschreiben, daß das jeweilige Bild eben nicht PD ist, sonst verschiebt das wieder irgendein Gonzo unter PD nach Commons. --RalfRBIENE braucht Hilfe 17:30, 12. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bei en ist mir die Verbindung zu englisch zu stark irgendwie... // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 20:43, 12. Jul. 2007 (CEST) VorlageBild-Einfaches Nutzungsrecht? Ist ja nicht so, dass wir Speicherplatz sparen müssten. EN ist aber wirklich genauso gut/schlecht wie UN.--sугсго.PEDIA-/+ 10:05, 13. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Naja wenn dann lieber Vorlage:Bild-Unbeschränktes Nutzungsrecht. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 10:13, 13. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann laß aber wenigsten Bild-UN als Redirect für die Schreibfaulen --Eva K. Post 19:55, 13. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann haben wir wieder gar nichts verbessert, nur einen Redirect und einen längeren Namen. Der Name muss nicht alle Feinheiten ausdrücken, dazu ist der Vorlagentext da. Er sollte nur nicht grob missverständlich sien, wie UN. -- Timo Müller Diskussion 22:44, 13. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Dann darf ich festhalten dass Bild-Unbeschränktes Nutzungsrecht der wohl beste Vorschlag ist oder hat jemand noch was? // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 08:05, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gut. Wenn niemand mehr da was zu sagen will, ist es so verabschiedet ;) // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 22:19, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Die Vorlage wird also in Bild-Unbeschränktes Nutzungsrecht umbenannt? Na, gut. Aber Bild-UN bleibt bitte als Redirect. -- ChaDDy ?! +/- 22:23, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich tendiere auch zu Bild-EN, weil es schlicht besser zum Inhalt der Vorlage passt (einfaches Nutzungsrecht). Wenn Ihr euch aber für die andere Variante entscheiden solltet: Bitte nicht Bild-Unbeschränktes Nutzungsrecht, das ist einfach zu lang, da kann man dann höchstens wieder einen Redirect bauen, was allerdings nicht sinnvoll wäre ... dann kann man die Vorlage auch gleich Bild-UN nennen. Aber wie gesagt, ich bin wie Ralf und Chaddy eher für Bild-EN. — Pill (Diskussion · Bewertung) 22:37, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nach eine rkleinen Vereinfachung (s. Vorlage) dürfte sich die en-Formulierung erledigt haben. War eh ziemlich unklar formuliert. // Forrester Die Dateiüberprüfung – Hilf mit! 23:30, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vielleicht {Bild-UNR}, dann ist zumindest Assoziation zur UN weg... obwohl... UNR klingt nach Unrecht.... Bild-UBNR? --jha 19:02, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Titelbild „Götter, Gräber und Gelehrte“

Darum geht's

Hat das nebenstehende Umschlagbild (Buch erschien 1949) Schöpfungshöhe oder nicht? Die Idee scheint mir originell, als Kunstwerk lässt sich das aber wohl nicht betrachten.--Hannes2 Diskussion  16:24, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Keine Schöpfungshöhe. Reine Typografie = angewandte Kunst = hohe Schutzschwelle. Ist das Buch gut? Hab neulich auf dem Flohmarkt eins gekauft, aber noch nicht reingelesen. --Fb78 16:47, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Abgesehen von einem etwas pathosgeladenen Tonfall schon. Das Bild ist aber nicht von mir.--Hannes2 Diskussion  18:52, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Urheberrechtsübertragung Österreich

Hallo,

gem. österreichischem UrhG ist das Urheberrecht wie in D auch vererblich. Wenn jedoch keine Anordnung "in Erfüllung [...] auf den Todesfall" durch den verstorbenen Urheber getroffen wurde, und bedenkt man §23 (3), wonach das Urheberrecht "im übrigen [...] unübertragbar" sei, so sollte daraus zu schließen sein, dass in diesem Fall keine natürliche Person das Urheberrecht innehat. Inwiefern spielt hier der weitere Satz eine Rolle, wonach das Urheberrecht auch als erbloses Gut vom Staat übernommen werden kann? Ist das der Regelfall? Danke im Voraus, Grüße — Pill (Diskussion · Bewertung) 18:41, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das Verfügungsrecht betreffent urheberrechtlichen Sachen geht an die direkten Erben (Blutlinie) also Ehepartner und Kinder. Wenn keine direkten Nachkommen und Ehepartner, analog Gesetzliche Erbfolge siehe, Erbrecht. Bobo11 20:10, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Danke. — Pill (Diskussion · Bewertung) 16:51, 15. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe bei dem genannten Bild eindeutig Schöpfungshöhe, Meinungen dazu? — Pill (Diskussion · Bewertung) 19:49, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Und worin soll die bestehen? Weil die Skizze nicht von einem Computer gezeichnet wurde und daher die Koordinaten möglicherweise nicht genau stimmen? --Regiomontanus (Diskussion) 20:12, 14. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Man könnte aber auch argumentieren, dass es eine Landkarte sei. So wie Histo hier, dann kommt es drauf an wie alt das Bild ist.--A-4-E 10:39, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder von anderen Websites benutzen?

Hallo! Darf ich Bilder, die ich auf anderen Websites finde, auf Wikipedia verwenden? (in diesem konkreten Fall, handelt es sich um die Website der Gemeinde und ich möchte im Wikipedia-Artikel dieser Gemeinde einige Bilder einfügen) --62.47.48.169 11:38, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nein, nur mit schriftlicher Genehmigung der Rechteinhaber. Siehe auch Wikipedia:Bildrechte -- Semper 11:48, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Mehrere Titelseiten einer Zeitschrift auf einem Foto: Bild:Marehefte.jpg

Ich möchte einen Zeitschriftenartikel mit einem weiteren Foto bebildern. Es zeigt die ersten fünf Ausgaben der Zeitschrift auf einem Foto, wobei keine der Titelseiten vollständig abgebildet ist. Zu erkennen sind jedoch Fotos auf den Titelseiten, aber eben nicht vollständig. Wie beurteilen die Urheberrechtler den Fall? --MrsMyer 19:07, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

siehe Wikipedia:Bildrechte#Produktfotos und Collage. Schwieriger Fall, man müßte das Foto direkt beurteilen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 19:27, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Okay, ich lad's mal hier hoch, obwohl ich Bilder normalerweise auf die Commons stelle - und melde mich dann wieder. --MrsMyer 21:28, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bild Bild:Marehefte.jpg ist da. Ich bin mir sicher, dass vom Verlag kein Einwand käme. Mir stellt sich vornehmlich die Frage, ob die Urheberrechte der Titelfoto-Fotografen verletzt werden. --MrsMyer 22:12, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Bild muss weg. --sугсго.PEDIA-/+ 23:24, 16. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ack Syrcro, da sind eindeutig die Urheberrechte der Fotografen zu beachten. Ich habs wieder gelöscht. @MrsMyer: Wenn du dir sicher bist, dass der Verlag nichts dagegen hat, kannst du die ja vielleicht dazu bringen, eine Einverständniserklärung nach WP:TV zu schicken. Der Verlag muss halt erklären, dass er die ausschliesslichen Nutzungsrechte am Titelbild hat und dieses unter einer freien Lizenz freigibt. Weitere Schutzrechte wie Marke, Titel o.ä. bleiben von der urheberrechtlichen Freigabe unberührt.--Wiggum 10:44, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Amtliches Werk vs. Bild-/Wortmarke

Ärmelabzeichen der Bayerischen Polizei

Ich habe eine Frage zu dem von mir eingestellten Bild: Liegt ein urheberrechtlicher Schutz vor oder nicht?

Einerseits unterliegt das Logo dem Schutz der Bild-/Wortmarke (laut dem dortigen Text), andererseits sind laut der Wikipedia-FAQ solche Logos als amtliche Werke zu sehen und unterliegen keinem Schutz (Zitat: Unter diese Regelung fallen nach den vorliegenden Urteilen und dem Meinungsbild der Wikipedia ebenfalls ... die Wappen deutscher Körperschaften des öffentlichen Rechts). Wie seht ihr den Fall? Liegt eine URV vor?

Danke für eure Hilfe, -- Pionic !? 08:34, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Da die Polizei eine Gebietskörperschaft (territoriale Körperschaft) ist, fällt das Abzeichen als Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts unter die Gemeinfreiheit. Also auf WP-C als {{PD-Coa-Germany}} lizensieren. --ch.baumi 10:08, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Das Bild kann also defintiv unter Verwendung dieser Lizenz in der WP bestehen bleiben? -- Pionic !? 12:48, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Meiner Ansicht ja, aber nur ist die GNU Lizenz unter der sie jetzt steht rechtswiedrig. --ch.baumi 12:56, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hast du selbst das Bild geschossen, oder eine Freigabe? -- ChaDDy ?! +/- 15:00, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das Bild selbst gemacht. -- Pionic !? 17:14, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Habe die GNU-Lizenz entfernt, sodass nur noch {{PD-Coa-Germany}} stehen bleibt. So richtig? -- Pionic !? 07:22, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wie bist du eigentlich so nahe an einen Beamten der bayerischen Polizei herangekommen? Leider fehlen auf dem Bild die Hufe, sonst wär's fast schon exzellent :) Das Wappen wär auch als Nichtstaatswappen nicht schützbar, die Löwen + Krone + Rauten sind schließlich althergebracht und keine neuen künstlerischen Entwürfe. --Fb78 12:33, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Öhm... ich bin der Beamte?! ;-) Was meinst du denn mit Hufen? Vielleicht kann ich das Foto noch exzellent machen. -- Pionic !? 12:37, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nichts für ungut, du bist wohl selten auf WP:KEB... Für Exzellenz braucht's ne sehr hohe Auflösung, gute Ausleuchtung und auch sonst technische Brillanz und viel, viel Geduld mit den dortigen Jurymitgliedern... --Fb78 09:05, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Stimmt, da bin ich wirklich selten. Meine Ansprüche sind erfüllt (sprich: man erkennt einigermaßen, was fotografiert worden sein soll... ;-) ) und ich habe weder das Ziel noch die Mittel oder die Begabung, ein Foto in die Exzellenten zu bekommen. Es ging mir jetzt nur darum: Wenn du z. b. nur einen größeren Abstand um das Wappen oder sowas einfaches in der Richtung erwartet hättest, dann hätte ich ja mal einen Glückstreffer landen können. ;-) -- Pionic !? 12:47, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
P.S.: Was das Wappen angeht, kann ich davon ausgehen, dass die jetzige Lizensierung alle Ansprüche erfüllt, oder?

Der Text wurde offensichtlich weitgehend von http://www.sinfonieorchester-muenster.de/orchester.html übernommen. Das ist doch wohl eine URV? --131.246.137.2 15:15, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ja, das ist eine URV. Ich habe Versionslöschung beantragt. -- ChaDDy ?! +/- 15:40, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Zur Warnung

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/07/17/passbilder-im-netz-die-nachste-abmahnwelle/ hoffentlich sind uns nicht zu viele Passbilder von Selbstdarstellern, die sich niocht selbst fotographiert haben durchs Netz geschlüpft.--A-4-E 18:08, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das bringt mich auf eine prima Idee :) --RalfRBIENE braucht Hilfe 18:12, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Tolles Blog... Ein großer Teil der Postenden hat absolut keine Ahnung und fühlt sich auch noch im Recht. So kann ich es natürlich verstehen, dass wir hier viele URV-Probleme haben... @RalfR: Was für eine Idee? -- ChaDDy ?! +/- 18:53, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich fürchte die sind sogar noch überdurchschnittlich Informiert. Bevor bei Wikipedia aktiv wurde hatte ich keinen blassen Schimmer wie komplex die ganze Urhebergeschichte ist.--A-4-E 18:56, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Schöpfungshöhe einer Karte

Schöpfungshöhe vorhanden?

Nachdem man sich bei dieser Datei nicht einigen kann, hier die Frage an die Experten: Besteht Schöpfungshöhe oder nicht? Gleiches Problem, gleicher Uploader: Bild:Schnitt Peramos – Prinou.2.jpg --Flominator 19:32, 17. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wo sollte da eine geistige Schöpfung vorliegen? Reines Handwerk! --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:49, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sprichst du damit Karten generell die Schöpfungshöhe ab?--A-4-E 08:38, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Wohl kaum. Die Schöpfungshöhe bei Karten ist aber häufig in der Generalisierung zu finden und bei einer derart simplen Darstellung dürfte das jeder hinbekommen. --Taxman¿Disk?¡Rate! 08:41, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
@Ralf: Gilt die Aussage für beide? --Flominator 13:24, 20. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bitte alle ihre Meinungen abgeben (Abstimmung!!!)

...damit wir jetzt mal da zu Potte kommen und nicht noch mehr Einbindunbgen umbiegen müssen:

Vorschlag (nachdem sich jetzt einiges als suboptimal herausgestellt hat): Vorlage:Bild-UN wird umbenannt. Misslungene Beispiele:

  • UN wegen den United Nations
  • Unbeschränktes Nutzungsrecht wegen der Länge
  • EN wegen Englisch
  • UNR wegen Unklarheit

Danke. // Forrester 20:41, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

  1. // Forrester 20:41, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  2. wenn Du dann aufhörst in den Toppics so zu schreien.--sугсго.PEDIA-/+ 10:20, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  1. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:42, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  2. Ich persönlich bin dafür, Bild-PD zu nutzen. Das ist konsistent zu den anderen Vorlagen und wird sicher auch außerhalb von de verstanden. Wenn aber unbedingt was geändert werden muss, dann am ehesten Bild-frei. --Wiggum 10:27, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
    Es soll ja gerade ausdrücklich nicht PD sein, weil es das bei uns nicht gibt. --RalfRBIENE braucht Hilfe 10:58, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
    Macht ja nix, meine Bilder sollen gerne auch weltweit frei sein.--Wiggum 11:08, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
    Bild-PD ist außerdem belegt. // Forrester 12:34, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
  3. Pill (Diskussion · Bewertung) 14:31, 20. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Nichtsbringende Ablehnung

Schöpfungshöhe ja oder nein?

Ich bräuchte mal die Einschätzung von euch Experten, ob bei den folgenden Grundrissen/Lageplänen eine Schöpfungshöhe vorliegt. Ich bin der Meinung, dass ja, möchte aber vorsichtshalber noch ein paar andere Beurteilungen einholen.

-- Gruß Sir Gawain Disk. 20:48, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe keine Schöpfungshöhe, es liegt keine persönliche geistige Schöpfung vor. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:46, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Sonderrechte

Erlaubt?

Darf man dies so fotografieren? Ist ja quasi "halbamtlich". Das Entfernen des Kennzeichens wäre kein Problem. --Nightflyer 20:59, 18. Jul. 2007 (CEST) --Nightflyer 20:59, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich sehe jetzt nicht so viel schützenswertes, das Logo dürfte zu einfach sein, wenn dann könnte der Text problematisch sein.--A-4-E 21:11, 18. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Weder der Text noch das "T" stellen eine geistige Schöpfung dar. --RalfRBIENE braucht Hilfe 00:47, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Aber nuttig-pink ist eine auf die Telekom registrierte Farbe, also nicht unlauter in Wettbewerb mit denen gehen. --sугсго.PEDIA-/+ 10:24, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Sorry? Mir geht es um das Kfz-Kennzeichen, nicht um irgendwelche Aversionen gegen das Unternehmen. --Nightflyer 19:08, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Rechtsverstoß?

Keine Frage, mehr ein Hinweis zur Kenntnisnahme: anscheinend sieht hier das Deutsche Museum München irgendwelche Rechte verletzt, weil ein Benutzer Bilder im Museum gemacht und veröffentlicht hat. --Noddy93 00:31, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder liegen auf Commons, nicht unser Problem. Das Museum hat wohl Recht...--RalfRBIENE braucht Hilfe 00:40, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Autor etc.

Welche Bedingungen gelten für den Autoren und dessen Identität. Ich denke diese muss nachvollziehbar sein. In der Beschreibung des Bildes kann man ja fast alles finden. Einen anderen Namen wie in der Historie, den gleichen Namen wie in der Historie aber nicht als Signatur, keinen Namen aber in der Historie eine Signatur, keinen Namen und in der Historie eine (rote) IP. Was darf davon nicht sein. Danke für die Antwort. --Michael1001 08:53, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Bilder für Reiseführer

--87.79.225.71 12:12, 19. Jul. 2007 (CEST) Ich möchte für einen kommerziellen, alternativen Reiseführer lizenzfreie Bilder(Passbildgröße in s.w.)von Wikipedia unentgeldlich nutzen. Meinem Verständnis nach ist das bei Nennung der entsprechenden Photonachweise möglich. Gibt es Einwände oder etwas, was ich übersehen haben könnte? Rolf[Beantworten]

Die Bilder in der Wikipedia sind nur selten lizenzfrei, du mußt die jeweils gültige und beim Bild angegebene Lizenz einhalten. Bilder sind oft als GNU-FDL oder cc-by-sa lizensiert, manchmal auch beides. Nur selten sind sie gemeinfrei oder Public Domain. Selbst gemeinfreie Fotos deutscher Urheber genießen Urheberrechtsschutz. Bitte lies die Einleitung Wikipedia:Weiternutzung sowie angrenzende Artikel. --RalfRBIENE braucht Hilfe 12:56, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Gemeinfrei und Public Domain heisst in diesem Fall das z.b. der Besitzer eines Schlosses ein Recht auf sein Gebäude hat? Gruß Rolf

Nein, es gibt kein Recht am Bild vom Eigentum, auch wenn das oft vermutet wird. Der Urheber besitzt Rechte. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:53, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Ich habe eine Foto eines Modells dieser nach 1803 größtenteils abgerissenen Kirche gemacht. Das Modell steht in einem Museum, in dem Fotografieren erlaubt ist. Der Modellbauer ist 1975 verstorben. Die ursprünglichen Architekten sind uninteressant, da vor sehr langer Zeit verstorben. Ist die Schöpfungshöhe durch den Nachbau so groß, dass ein Foto nicht erlaubt ist? --14:48, 19. Jul. 2007 (CEST)

Solche Modelle werden meist von Architekten angefertigt. Diese gelten in Deutschland nicht als Künstler, in allen anderen Ländern aber ja. Ich denke, dazu gibts keine klare Stellung. --RalfRBIENE braucht Hilfe 14:51, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Der Erbauer war kein Archtekt, sondern eher Heimatforscher. Das Modell wurde mit Bildern/ursprünglichen Plänen, die aus der Zeit vor 1803 vorlagen, nachgebaut. --Tohma 14:56, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Naja, dann wäre ich vorsichtig und würde von Schöpfungshöhe ausgehen. --RalfRBIENE braucht Hilfe 15:04, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Gnaz klar ein Grenzfall. Vorallem wenn das Modell bemalt und geschmückt wurde, ist eine gut Schöpfungshöhe möglich. Der Punkt hier ist, wenn ich kein Original habe, sondern nach Vorstellung arbeiten muss, wie es gewesen sein könnte, erreiche man recht schnell die Schöpungshöhe. Wäre es Beispielsweise, nur ein Nachbau des Dachstuhles aus Holz nach den original Plänen (hier ist ja ein 1:1 arbeiten möglich), würde ich hingegen verneinen. Ich weis nicht ob es in einem solchen Fall ausreichen würde die Freigabe des Museums zu haben. Da möchte ich Tip von Histo haben. Bobo11 15:44, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Korrekte Lizenz für Briefumschläge vor 1945?

Welcher Lizenzbaustein ist der richtige, wenn es um Ganzsachen, also Briefumschläge geht (z. B. Bild:Natz.jpg)?

  • Ich denke, die handschriftlichen Eintragungen erreichen nicht die nötige Schöpfungshöhe und sind damit gemeinfrei.
  • Für Briefmarken von vor 1945 gilt der Lizenzbaustein Bild-PD-Amtliches Werk, wenn ich mich nicht irre.
  • Aber was ist mit der vorgedruckten Beschriftung auf dem Briefumschlag? Zählt das ebenfalls als Amtliches Werk? --TM 18:16, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Hallo TM, Vorsicht! Unter Ganzsachen versteht der Philatelist, eine Karte oder einen Brief auf der die Briefmarke / das Postwertzeichen eingedruckt ist. Bei der abgebildeten Karte wurde die Briefmarke nachträglich aufgeklebt, von daher ist es keine Ganzsache. Was allerdings den Text angeht, würde ich als Laie schreiben, das hat der Lagerkommandant damals in seiner öffentlichen Funktion geschrieben und somit dürfte auch dieser Text als "amtliches Werk" durchgehen. Gruß --kandschwar 18:37, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nachtrag: In den Commons haben wir für deutsche Briefmarken auch eine Extralizenzbaustein. Aber in diesem Falle würde ich diesen "Amtliches Werk" drin lassen. --kandschwar 18:40, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Für die Briefmarke bitte Vorlage:Briefmarke-PD-Deutschland verwenden. -- ChaDDy ?! +/- 19:00, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Also doppelt kennzeichnen mit {{Bild-PD-Amtliches Werk}} plus {{Briefmarke-PD-Deutschland}}? Ich dachte, letzteres gilt nur für Briefmarken nach 1945? --TM 19:06, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Nein, für die Briefmarke nicht PD-amtliches Werk. Die Briefmarkenvorlage gilt auch für Marken der Reichspost, also schon auch vor 1945. -- ChaDDy ?! +/- 19:13, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich glaube eher, dass TM gemeint hat: PD-Amtliches Werk für den Text des Lagerkommandanten und Briefmarke-PD-Deutschland für die Briefmarke. ist zwar doppeltgemoppelt und in der deutschen wikipedia dürfte auch ein Lizenzbaustein hier reichen, aber ich bin irgendwie commons geschädigt ;-) --kandschwar 19:20, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mich verlesen. Danke. --TM 19:22, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Singbare deutsche Übersetzung des Liedes Amazing grace

--Lenalife 21:35, 19. Jul. 2007 (CEST) Hallo liebes Moderatorenteam, zu dem obigen Lied habe ich in enger Anlehnung an den Text von John Newton eine deutsche Übersetzung erstellt, die zur Melodie dieses Liedes passt. Darf ich diese bei Wikipedia veröffentlichen und ist sie dann automatisch urheberrechtlich geschützt? Für Eure Antwort vielen Dank im voraus Lenalife[Beantworten]


Wenn mich nicht alles täuscht, fällt dein Text dann unter die GNU-Lizenz für freie Dokumentation.--Kaiser Nero 23:03, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Das mit der Übersetzung ist so eine Sache: Eine extra Nachdichtung für die Wikipedia passt nicht so richtig in die Wikipedia, ist ein wenig „theoriefindig“. Aber Deine eigene Übersetzung ist - in allen mir bekannten Urheberrechtsordnungen- schon mit Werkentstehung geschützt.--sугсго.PEDIA-/+ 00:05, 20. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

"Copyright 1987 ausgelaufen entsprechend Kapitel 4, Abschnitt 65, Paragraph 2 des dänischen Urheberrechtsgesetzes" Wir urteilen hier aber doch immer nach deutschem Urheberrecht, egal wo das Photo entstanden ist, oder? --jodo 23:35, 19. Jul. 2007 (CEST) --jodo 23:35, 19. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Richtig. Der angegebene § bezieht sich auf "performing arts"?? --Fb78 09:14, 20. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]

Vorschlag. Wer ist dafür, wer dagegen? Wer will was dazu sagen? // Forrester 12:25, 20. Jul. 2007 (CEST)[Beantworten]