Deutscher Bundestag
Mit Bundestag wird umgangssprachlich das Parlament in Deutschland bezeichnet. Der vollständige Name lautet "Deutscher Bundestag". Es hat seinen ständigen Sitz seit 1999 im Reichstagsgebäude in Berlin.
Die Zusammensetzung des Bundestags wird alle vier Jahre durch eine allgemeine, gleiche, geheime Bundestagswahl bestimmt.
Mandatsvergabe
Die Mandate im Bundestags werden zur Hälfte über Listen der politischen Parteien proportional nach der erzielten Anzahl der Stimmen zugeteilt. Diese Verhältniswahl über die Zweitstimme bestimmt maßgeblich über das Kräfteverhältnis im Bundestag.
Damit der Wahlbürger trotzdem mitentscheiden kann, welche konkreten Personen in den Bundestag kommen, wird die andere Hälfte der Mandate durch Direktwahlen vergeben. Dabei werden in jedem Wahlkreis Kandidaten mit der einfachen Mehrheit direkt gewählt (Erststimme).
Übertrifft nun die Anzahl der direkt gewählten Kandidaten einer Partei die Anzahl der Mandate, die der Partei laut Zweitstimme zusteht, ziehen trotzdem alle gewählten Direktkandidaten in den Bundestag ein. Diese Mandate nennen man Überhangsmandate.
Im Gegensatz zu anderen Parlamenten (z.B. Länderparlamente) gibt es im Bundestag keine Ausgleichsmandate.
Durch dieses Verfahren kommt es häufig vor, daß im Bundestag mehr Abgeordnete sitzen, als ursprünglich Mandate vorgesehen waren. So gab es 1998 13 und 2002 5 Überhangsmandate.
5%-Klausel
Ferner es existiert die sog. "5%-Klausel". Damit wird allen Parteien, die nicht mehr als 5% aller gültiger Zweitstimmen auf sich vereinigen können, der Einzug in das Parlament verwehrt. Mit der Erststimme gewählte Kanidaten werden aber auf jeden Fall in den Bundestag einziehen, auch wenn ihre Partei weniger als 5% der Zweitstimmen erhielt (z.B. PDS 2002).
Hat eine Partei aber mindestens drei Direktmandate erhalten, so wird die 5 %-Regel nicht wirksam. Die Partei zieht dann mit so vielen Abgeordneten ein, wie es den Zweitstimmen entspricht (z.B. PDS 1994).
Die 5%-Klausel ist nicht unumstritten. Einerseits verhindert sie die Zersplitterung des Parlaments durch viele kleine Gruppen und Parteien. Andereseits benachteiligt sie Minderheiten stark.
Befugnisse
Der Bundestag wählt den Bundeskanzler, der die Regierungsmitglieder (Minister) vorschlägt.
Der Bundestag beschließt Gesetze; teilweise ist dabei die Vertretung Bundesländer (der Bundesrat) zustimmungspflichtig.
Größe
Der 15. Deutsche Bundestag (Bundestagswahl 2002) wird aus 598 Abgeordneten zuzüglich 5 Überhangmandaten, also aus insgesamt 603 Abgeordneten bestehen.
gegenw. Zusammensetzung
Bei der Bundestagswahl 1998 kam es zu folgendem Ergebnis (Anteil Zweitstimmen)
Anteil | Sitze | Partei |
40,9 % | 298 | SPD |
28,4 % | 198 | CDU |
6,7 % | 47 | CSU |
6,2 % | 43 | F.D.P. |
6,7 % | 47 | Bündnis 90/Die Grünen |
5,1 % | 36 | PDS |
5,9 % | - | Sonstige |
Bei der Bundestagswahl 2002 kam es zu folgendem Ergebnis (Sitze gesamt, d.h. Zweitstimmen und Überhangmandate): (Quelle: http://www.bundestag.de/info/wahlen/154/1541_15.html)
Sitze | Partei |
251 | SPD |
190 | CDU |
58 | CSU |
55 | Bündnis 90/Die Grünen |
47 | F.D.P. |
Geschichte
Zwischen 1816 und 1866 gab es eine "Bundesversammlung des Deutschen Bundes", die später "Bundestag" genannt wurde. Dies war kein demokratisches gewähltes Parlament, sondern eine Zusammenkunft von Gesandten freier Städte und Adliger. Der Bundestag hatte praktisch keinen politischen Einfluss.
...
Von 1949 bis September 1999 hatte der Bundestag seinen Sitz in Bonn.
siehe auch: d'Hondt, Bundestagswahl 2002