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Diskussion:Terroristische Vereinigung

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Thomas Goldammer in Abschnitt link auf den rav

Hallo Qwqchris,

mein Tipp: schreibe doch deinen Artikel Terroristische Vereinigung erstmal fertig und lade ihn erst dann hoch. Du hast jetzt erst wenige Zeilen geschrieben, aber schon 6mal abgesichert. So, befürchte ich, wirst du schnell einen Löschantrag bekommen. Das wäre doch schade um die Mühe. Und dieses schwierige Thema, das du dir da ausgesucht hast, lässt sich doch nicht mal kurz "im Vorbeigehen" abhandeln. Selbst Fachleute sitzen an so etwas Wochen. Herzlichst --RoswithaC 22:59, 21. Jul 2005 (CEST)

Ich habe es befürchtet: Genau so unscharf wie der Begriff der Terrororganisation ist der Artikel nun leider geworden. Sorry, aber das Thema ist zu ernst, um derart oberflächlich, zusammengestückelt und laienhaft abgehandelt zu werden! --RoswithaC 11:07, 22. Jul 2005 (CEST)

Ich führ jetzt hier keine Grundsatzdebatte (mal wieder), aber es gibt keine Löschregel die hier greift, oder? Natürlich ist das hier nicht der Stein der Weisen, ist ja auch die Wikipedia, wer mehr oder besseres weis, soll es einfügen. Gefährlich wäre e snur wenn jemand denkt, alles was in der Wikipedia steht ist vollständig... Toll, jetzt hab ich doch ne grundsatzsache draus gemacht...Achja wenn lückenhaft nicht erlaubt wäre, gäbs wohl nicht den Baustein. Falsch ist das hier aber nicht, die Aufgelisteten sind nach der Def und den Quellen auf jeden fall welche, Gruß --qwqch 21:22, 22. Jul 2005 (CEST)

Ungluecklich formuliert

Eine terroristische Vereinigung ist ein auf eine längere Dauer angelegter Zusammenschluss von mehr als zwei Menschen in einer Organisation, deren Ziel, Zweck oder Tätigkeit das Begehen schwerer Straftaten durch eines oder mehrere ihrer Mitglieder ist. ist ungluecklich formuliert. Laut dieser Definition ist jeder Deutsche, der von seinem Recht Widerstand gegen jene zu leisten, die die grundgesetzlich garantierte Ordnung gefaehrden, dann ein Terrorist, wenn derjenige gegen den er sich stellt, der Staat selbst ist, da dieser die Taten selbstverstaendlich als Straftaten einstufen wird. Laut einem Kommentar von Roman Herzog zum Widerstandsrecht, sind Taten, die sonst gemeinhin unter das Strafrecht fallen aber in diesem Fall ausdruecklich zulaessig, sofern sie geeignet sind dazu zu fuehren (auch langfristig oder in Kombination mit anderen/weiteren Massnahmen) die urspruengliche Ordnung wieder herzustellen. MIt der gegebenen Formulierung jedenfalls haette es bspw im dritten Reich keinerlei Widerstandsgruppen sondern nur Terroristen gegeben. Ob damit diese Einzelpersonen und kleinen Gruppierungen, die Verschwoerer des 20 Juli oder der Kreisauer Kreis als Terroristen zu bezeichnen sind, moechte ich jedoch genauso wie fuer zukuenftige Widerstaendler die, moege es nie dazu kommen, ebenfalls aufgrund ihres Gewissens gegen den Staat operieren werden koennten, entschieden bestreiten. --Gastschreiber Talk ?, 00:38, 25. Jul 2006 (CEST)


Ich möchte keinen Editwar anzetteln aber trotzdem zumindest auf der Diskussionsseite weiterhin diesen Misstand vor Augen führen.: Da die RAF in Wikepedia als terroristisch eingestuft ist solte gleiches auch für ASALA gelten ansonsten herscht hier ein Ungleichgewicht das so nicht akzeptabel ist. Fals eine Kategorisierung für die eine Organisation als terroristisch nicht möglich ist darf dies auch für die andere nicht sein ansonsten muss man hier von einer Ungerechtigkeit sprechen. Ich weis nicht warum hier eine doppelte Moral angewant wird wie es in einer Enzyklopadie eigentlich nicht sein dürfte. Ich weiss nicht ob dies politisch motiviert oder einfach nur Arrogant ist. Vieleicht sind Deutsche Opfer einfach mehr Wert aber türkische eben nicht. Wenn das Ziel von Anschlagen Deutsche sind dann ist das Terror aber wenn das Ziel von Anschlagen Türken sind dann ist das was anderes. Anders kann man sich das ja kaum erklaren. Auch wenn ich das nicht glauben möchte könte man auf den Gedanken kommen hier ist ein unterschwaliger Rassismus zu gange dessen sich die leute selbst gar nicht bewusst sind. Trotzdem müssen sich Angehörige von Opfern der ASALA wenn sie in dieser Enzyklopadie die ungleiche Bewertung der beiden Terrororganisationen sehen als ungerecht behandelt sehen und der Warheit ist so bestimt auch nicht gedient.--mbm1 21:43, 7. Okt 2006 (CEST)mbm1

Terrororganisation

Es gibt, wie man am Text dieses Artikels bereits sehen kann, keine allgemein gültige Definition für das Wort "Terrororganisation". Die Schweiz listet z.B. lediglich die al-Qaida als Terrororganisation [1], Deutschland einige mehr und die EU hat die al-Qaida nicht dabei, dafür viele andere. Zu schreiben dass die Organisation/Gruppe x nun eine solche sei ist daher kein NPOV und hat in der Wikipedia nichts zu suchen. Richtig dagegen ist, die Einstufung durch bestimmte Länder zu erwähnen, Anschläge aufzuzählen und Hintergründe zu recherchieren. --Mandavi מנדבי?¿disk 18:10, 11. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
ps. aus dem gleichen Grund existiert auch keine Kategorie "Terrororganisation" mehr und wurde in Untergrundorganisation umbenannt. --Mandavi מנדבי?¿disk 01:32, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

der artikel in der nzz ist hier völlig fehl am platz, der er beschreibt nur, welche organisationen in der schweiz verboten sind. dies hat mit der einschätzung terroristischer gruppen überhaupt nichts zu tun. wer unbedingt eine verkürzte darstellung der schweizer position benötigt, findet die an dieser stelle. 3ecken1elfer 04:52, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Du gehst nicht auf die Problematik ein - es gibt definitiv verschiedene Listen von als Terrororganisation eingestuften Gruppen. Und terroristische Gruppen sind , zumindes in Deutschland, per Definition verboten. Ich gehe mal davon aus, die Schweiz wird das kaum anders handhaben. Der Artikel sagt übrigens: Justizminister Christoph Blocher: Die Schweiz qualifiziere mit Ausnahme des Terrornetzes al-Kaida keine einzige Organisation als Terrororganisation.--Mandavi מנדבי?¿disk 05:05, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Nur mal so am Rande - du scheinst deiner eigenen hier abgelieferten Quelle nicht zu trauen - warum gibts du sie dann hier an? --Mandavi מנדבי?¿disk 05:14, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
nach bk: entscheidend ist in diesem fall nicht irgend ein zeitungsartikel, sondern diese offizielle aussage blochers:
Die Schweiz sei beim Verbot von extremistischen Organisationen äusserst zurückhaltend.
dort ist nicht die rede davon, was die schweiz als terror-organisation bewertet. aber die raf beispielsweise mit sicherheit, dies tun nunmal alle bis auf irgendwelche exoten, die die raf als freiheitskämpfer bezeichnen. wenn sich übrigens alle einig sind bis auf ein paar ausnahmen, nennt man dies herrschende lehre. und das ist unser ding. 3ecken1elfer 05:23, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Schön, dass auch du eine Quelle gefunden hast - aber die widersprechen sich ja auch gar nicht - und was ist an meiner Quelle auszusetzen? Hast du begründete Zweifel oder traust du lediglich deiner eigenen Quelle nicht ganz? Dieser Artikel ist übrigens nicht über die RAF - versuch über den Tellerrand hinauszublicken. --Mandavi מנדבי?¿disk 13:30, 12. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Hagana terroristische Vereinigung ja oder nein

Mandavi verunglimpft diesen Eintrag * Hagana (zionistische Interessenvertretung der Juden im britisch besetzten Palästina) als Vandalismus, obwohl Teile der Hagana nach 1941 mittels Guerillakampf aus dem Untergrund gegen die britische Mandatsmacht und Zivilisten (entweder als in Kauf genommener Kollateralschaden oder z.T. auch direkt (Palästineser)) vorgegangen sind. Da es müssig ist nun auf gut oder böse abzustellen, mache ich es schlicht und ergreifend an der Art des bewaffneten Kampfes gegen die formal legitime Regierung fest, der nach den Gesichtspunkten der asymmetrischen Kriegsführung geführt wurde. Zwar spalteten sich radikale Haganamitglieder ab und gründeten die Palmach, aber auch Teile der verbliebenen Haganaleute führten diesen (Befreiungs-) Kampf. (MARK 17:29, 28. Okt. 2006 (CEST))Beantworten

Als was würdest du es bezeichnen wenn jemand die Hagana als von der EU eingestufte Terrororganisation bezeichnet? Wie wärs, du liest den Artikel erst einmal und versuchst ihn zu verstehen? Sollte es dann noch immer Fragen geben gib mir bitte bescheid - am besten gleich mit Quellen. --Mandavi מנדבי?¿disk 17:51, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Also Mandavi, wie wärs, wenn du mal ,ins Kalkül zögest, dass auch andere ausser dir durchaus in der Lage sind mit Texten adequat umzugehen. Hier geht es nicht um eine offizielle Einstufung durch Institutionen (EG) oder einzelner Länder, weil diese immer ihrer jeweiligen politischen Haltung geschuldet sind. Das kann auch gar nicht anders sein. Was ich meine, ist, sich von der politischen Sichtweise zu lösen und qua definitionem zu arbeiten: Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durch­gesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. [3]
Willst du allen Ernstes abstreiten, dass der bewaffnete Kampf der Hagana und anderer Gruppierungen mit dem Ziel der Gründung des Saates Israel nicht unter obige Definition subsumierbar ist? Löse dich doch mal von der wertenden Ebene des Begriffs Terrorismus als böse oder kriminell, falls es das ist, was dich im Zusammenhang mit der Hagana stört und stelle ab auf die Mittel, die eingesetzt werden. (MARK 18:51, 28. Okt. 2006 (CEST))Beantworten
Auf welche Armee der Welt träfe diese, deine Definition nicht? Von mir aus mach ne Liste von all denen. Und nein, du hast den Artikel noch immer nicht verstanden - ja es geht ganz explizit um offizielle Einstufungen durch Institutionen (UN, EU) oder einzelner Länder (D). Denn es gibt - wie es im Artikel steht - keine eindeutige Definition. Ich werde meine Zeit nicht mehr mit dir vergeuden, solltest du mir nicht Quellen liefern. Tschüss --Mandavi מנדבי?¿disk 19:10, 28. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
Ach so, jetzt ist es also eine Armee? Diese reine Begrifflichkeit soll wohl eine wie auch immergelagerte Legitimität suggerieren. Bleibt aber dennoch eine illegitime Guerillaarmee mit allen daraus resultierenden rechtlichen Folgen. Eine davon ist, dass man sie als terroristische Vereinigung einstufen könnte, die sowohl internationals Recht (und nationales) verletzte, sondern auch mit den in Kauf genommenen Kollateralschäden, die der Guerillakriegsführung inhärent sind, gegen Menschenrechte verstiess mit dem Ziel eines politischen Umstosses. Also was widerspricht denn der Definition des Bundesverfassungsgerichts??? Schade Mandavi, dass du dich nicht von deiner Betrachtungsperspektive lösen kannst und versuchst abstrakt an die Thematk heranzugehen. (MARK 00:05, 29. Okt. 2006 (CEST))Beantworten
Falls es jemanden interessiert wie die Geschichte ausgeht - Diskussion:Hagana --Mandavi מנדבי?¿disk 00:34, 29. Okt. 2006 (CEST)Beantworten
(Obiger Eintrag weist auf eine parallele Disk zum selben Thema hin.)

Wenn Mandavi nicht darlegt, in wie fern die Hagana nicht die Kriterien dieser Definition (Terrorismus ist nach der Definition der Verfassungsschutzbehörden der nachhaltig geführte Kampf für politische Ziele, die mit Hilfe von Anschlägen auf Leib, Leben und Eigentum anderer Menschen durch­gesetzt werden sollen, insbesondere durch schwere Straftaten, wie sie in § 129a Absatz 1 Strafgesetzbuch genannt sind, oder durch andere Straftaten, die zur Vorbereitung solcher Straftaten dienen. [3]) erfüllt, werde ich diesen Eintrag „* Hagana (zionistische Interessenvertretung der Juden im britisch besetzten Palästina)" wieder einfügen. (MARK 16:13, 29. Okt. 2006 (CET))Beantworten

Schüler-"Freikorps"; Schreckens-Regime

  1. Löschung von "oder um sich, wenn sie schon an der Macht sind, dort zu halten" mir fallen da Nazideutschland, Taliban oder Bath-Regime ein. Auch im Iran scheint es sowas zu geben.
  2. Schüler-Gruppe: dann muss er aber oft sitzen geblieben sein...

Gegen den 20-jährigen Hauptangeklagten verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten.
Woher nimmst du die Gewissheit es seien Schüler? --Mandavi מנדבי?¿disk 11:10, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten

zu 2. Schüler-Frage: "Der damals 18-jährige Abiturient H. hatte im Juli 2003 zehn weitere .. Jugendliche und Heranwachsende zu einem Treffen eingeladen" ( http://rechtgegenrechts.org/node/172 ) und ".. eine Bande von elf 14- bis 19-jährigen Schülern und Abiturienten" ( http://www.fluchschrift.net/deutsch/d210804.htm ) und ".. hatten die zur Tatzeit 14 bis 18 Jahre alten Schüler 2003 und 2004 zehn .. Brandanschläge verübt." ( http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/0/0,3672,2273696,00.html ).
zu 1.: T.V. "an der Macht": Alle drei von dir genannten Beispiele wurden während ihrer Herrschaft von dem überwiegenden Teil der Bevölkerung als rechtmäßige Regierung anerkannt und widersprechen damit den im Artikel genannten Definitionen einer t.V. Versteh das bitte nicht falsch: Ich will diese Regime nicht verteidigen, aber wenn man den Begriff auf alle politischen Organisationen erweitert, die Gewalt einsetzten, dann verliert er jede Trennschärfe. - Okay? --Bernd vdB 11:27, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
zu 1. - alles klar
zu 2. - also ich kann mich nicht erinnern, dass saddam gewählt wurde - auch gibt es ja so einige mitlitär-regime in der welt die sich wahlen wohl eher zu entziehen versuchen - und das mit guten grund. ostafrikanische landlords sind wohl auch kein schlechtes beispiel. --Mandavi מנדבי?¿disk 11:54, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
"Von der .. Bevölkerung als rechtmäßige Regierung anerkannt" und "gewählt" sind ja nun zwei verschiedene Dinge. Nach allem was man hört gilt zB für Südkoreas und Chinas Regierung das erste, aber nicht das zweite. Über "ostafrikanische Landlords" hab ich bisher wenig gelesen, aber willst du jetzt sagen, dass das dort "terroristische Vereinigungen" sind? --Bernd vdB 22:18, 20. Jan. 2007 (CET)Beantworten
:) da muss ich erst ma über ich selbst grinsen - nicht landlord sondern warlord war, was ich meinte... (ich bin gerade auf wohnungssuche im ausland) - ja also die freundlichen anführer von clans in somalia, uganda und sonst noch wo, welche am steuer sitzen und ihre banden morden und vergewaltigen lassen. aber mir kommen da auch selbst zweifel ob dass dann noch politische ziele hat. dennoch gibt es ja den Staatsterrorismus - da finden sich genügend beispiele. insofern sollte das denke ich wieder rein oder? --Mandavi מנדבי?¿disk 15:04, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Hmm, das sind schlicht zwei verschiedene Dinge - in diesem Lemma (und auch meist sonst) wird der Begriff "Terrorismus" ja klar als nicht-staatlich gesetzt. Dass man dann daraus einen neuen Begriff stricken kann, der in augenzwinkernder Weise den ursprünglichen Begriff umdeutet, das ist typisch für Sprache und die "moderne Mediengesellschaft". Aber deshalb ist das eben nicht (wieder) das gleiche. Als nächstes sind wir dann bei "Tierversuchsterror", "Eheterror" usw. - das kanns nicht sein. --Bernd vdB 23:48, 21. Jan. 2007 (CET)Beantworten
Nun ja, die Staaten-ausschließenden Terrordefinitionen sind wohl zumeist die von Staaten herausgegebene Definitionen - da macht es nur Sinn sich selbst auszuschließen. Die ursprüngliche Bedeutung des Terrors bzw. terrorisierens macht vor den staatlichen Kräften aber wohl kaum halt. Auch wenn ich den Artikel Terrorismus lese kann ich deiner Argumentation nicht folgen. Terrorismus wird nicht durch den definiert der ihn begeht, sondern die Tat. Und das ist einigermaßen eingegrenzt und hat nichts mit Eheterror zu tun. --Mandavi מנדבי?¿disk 14:48, 22. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Islamismus etc

wieso werden als beispiele nur islamistische organisationen genannt? (nicht signierter Beitrag von 84.133.255.84 (Diskussion) --Scooter)

Wovon redest Du? Stimmt doch gar nicht. --Scooter Sprich! 00:16, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten
Falls du von der UN-Liste redest - lies noch mal den vorhergehenden Text. --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 01:29, 24. Apr. 2007 (CEST)Beantworten


Nebenbemerkungen

Vielleicht könnte man in einer Schlussbemerkung hinzufügen, dass in dieser Liste fast ausschließlich islamisch-fundamentale und linksextreme Organisationen sowie "Befreiungsorganisation" kleinerer Volksgruppen geführt werden, christlich-fundamentale dagegen zum Beispiel nicht. Nebenbei möchte ich noch angemerkt haben, dass laut dem Artikel "Batasuna" die Batasuna keine Untergrundorganisation, sondern eine linksnationale Partei in Spanien ist. --P1S 26.04.07 17:03

Du müsstest das bei der EU bemängeln, nicht hier - wir machen die listen schließlich nicht - und zu erwähnen was ohnehin im Artikel ersichtlich ist - nun ja, verstehe ich nicht ganz.Dies würde lediglich auf einen vermeintlichen Missstand der Gesetzgebung hinweisen - das ist nicht unsere Aufgabe. --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 17:53, 26. Apr. 2007 (CEST)Beantworten

Mitgliedschaft und Strafbarkeit

Der §129a und seine Konstrukte sollten hier etwas näher beläuchtet werden. Mit der Mitgliedschaft bestraft man nicht mehr nur eine Tat, sondern auch eine Gesinnung. Und die Hürde für einen Anfangsverdacht der Strafverfolgungsbehörden liegt nun bei ungefähr Null. --Heiliger Damm 15:22, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Ich stimme dir voll und ganz zu und würde mich freuen, wenn du da mithelfen könntest. --Mandavi מנדבי?¿disk +/- 16:40, 18. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Definition

Es kann nicht sein, daß hier zur ausdrücklichen Definition des Begriffs "terroristische Vereinigung" aus dem Verfassungsschutzbericht zitiert wird! Es handelt sich um einen Straftatbestand, dessen Definition allein dem Gesetzgeber zusteht, und keinesfalls dem Geheimdienst! Der einzige Text, der m.E. als juristische "Definition" zitiert werden kann, ist somit der §129a im Wortlaut; ferner auch einschlägige Gerichtsurteile. -- 790 ruf mich an 11:43, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Nur zu! (It's a wiki) --Mandavi מנדבי?¿disk 14:17, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

hab ich nun erneut entfernt, link ist nicht vom feinsten und hat nur sehr entfernt mit dem thema zu tun. 3ecken1elfer 19:09, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

der link ist sinnvoll und weiterführende literatur zum thema, mit bezug auf ein aktuelles beispiel, also behalten Bunnyfrosch 22:30, 10. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
@3ecken1elfer, wie meinst du das, der link hätte nur sehr entferntmit dem thema zu tun - er kritisiert die im Artikel enthaltene EU-Terrorliste - die in sehr ähnlicher form nun offiziell vom Europäischen Gerichtshof gerügt wurde. was soll daran nicht vom feinsten sein? --Mandavi מנדבי?¿disk 23:46, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
sorry, wieder mal eine verkürzte summary-begründung von mir. sollte ich mir echt abgewöhnen. also: kritik ist natürlich angebracht und auch bei den weblinks unterzubringen. allerdings sollten wir uns darum bemühen, hier nicht absolute minderheitenpositionen oder irgendwelche irrelevanten revolutionären heftchen oder webseiten aufzuführen. die seite vom europäischen gerichtshof - sehr gerne. den republikanischen anwaltsverein, eine standesorganisation, die selbst unter den anwälten nur für ein paar promille, nicht mal prozent sprechen, sicherlich nicht. bruchlinien.at, die zeitschrift für eine neue revolutionäre orientierung ist aus dem gleichen grund als minderheiten-pov abzulehnen. gruss 3ecken1elfer 13:28, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Was glaubst du wieviele Journalisten für einen Zeitungsartikel eines beliebigen deutschen Nachrichtenmagazins verantwortlich sind, welche auch hier zitiert würde? Wie will man dann das Zitat in diesem Artikel von Richard R. Baxter rechtfertigen? Durch seine ehemalige Position wird seine Aussage auch nicht automatisch Mehrheitenmeinung. Der Republikanische Anwaltsverein besteht ja nun schon seit ein paar Jährchen - woraus schließt du, dass dies so irrelevant sei? Auch der europäische Gerichtshof hat die Kernaussage des verlinkten Artikels bestätigt - hast du den Text überhaupt gelesen? Hast du überhaupt Ahnung von dem Thema? Ich kann dieses Kriterium (POV-Link) weder nachvollziehen, noch glaube ich, dass dies im WP-Regulatorium zu finden sein wird. Ich setze die Links daher wieder rein, da sie klar mit dem Artikel zu tun haben und ich keine besseren Links zur Verfügung habe. Solltest du diese ausfindig machen, kannst du sie gerne austauschen. --Mandavi מנדבי?¿disk 23:02, 17. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
es gibt meines wissens keine vorschrift, dass bei jedem artikel weblinks aufgeführt werden sollen, und seien sie noch so schlecht, einseitig oder irrelevant. die links sind nicht vom feinsten und daher gehören sie nicht hierher. wenn es keine besseren gibt, dann gibts halt gar keine links. 3ecken1elfer 15:15, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Du solltest vielmehr in der Richtung argumentieren, warum sie nicht dastehen sollen, statt warum sie nicht dastehen müssen. Das mit "nicht vom feinsten", da müsstest du schon etwas präziser werden. Vielleicht könnte es dir auch ausnahmsweise gelingen eine konsensfähige Begründung abzugeben, bevor du Links entfernst. Das könnte auch andere Nutzer eher von deinen Argumenten überzeugen. (edit: und würde dein Sperrlogbuch übersichtlicher halten...) Grüße, --Mandavi מנדבי?¿disk 15:22, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
    • des eckenelfers getrolle lästig und nervig ist, nicht nur hier** und wärst du sachargumenten gegenüber nicht so uneinsichtig, dann wärs nicht so schlimm ..., wie ich schon erwähnt habe, teile ich mandavies argumentation Bunnyfrosch 16:13, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich sehe nicht, wieso der Text der Republikanischen Anwaltsvereinigung nicht vom Feinsten sein soll. Solange 3ecken1elfer keine Begründung für seine Einschätzung nennt, ist es auch schwer, ein konkretes Gegenargument zu bringen. "absolute minderheitenposition" ist ja schon offensichtlich falsch, wenn der EuGH sich der Meinung anschließt. Der Link ist informativ und ein bietet weiterführende Informationen, also kann er im Artikel bleiben. --Eintragung ins Nichts 17:07, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

@mandavi:grundsätzlich gilt doch bekanntermassen: wer etwas einstellen, belegen oder hinzufügen will, der sollte dies dementsprechend begründen oder belegen. nun sind die links, wie von mir belegt, nicht vom feinsten und daher nicht anzubringen. das ist eine konsensfähige begründung, denke ich. edit: wie bist du eigentlich zu deiner 4-wochen-sperre gekommen? die beiden süssen kleinen folgenden: der erste hat überhaupt kein argument und kann nicht mal mandavi schreiben, sei´s drum. an den zweiten: macht nichts, wenn du das nicht siehst. such den link vom eugh raus und setz den rein, das ist dann vom feinsten. gruss 3ecken1elfer 20:27, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

So, so, du entscheidest also, was "vom feinsten" und was als "konsensfähige" begründung zu gelten hat (gegen mind. 3 andere Benutzer), ist, und das, was du nicht magst, weil du alles, was du für links hältst, kann ja wohl nicht vom feinsten sein. Was für eine hanebüchene Stellungnahme (Hauptsache, du kannst nachher hehupten, dass du ja "diskutiert hättest .... wo du inhaltlich kein einziges Argument bringst, das auf die Vorgängerbeiträge eingeht, die ich nicht wiederholen werde) Wird langsam Zit, dass dein ständiges Edit-war Getrolle aufhört und du infinit gesperrt wirst. --Ulitz 21:01, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

ulitzle, dass du die zeitschrift für eine neue revolutionäre orientierung für klasse und reputabel hältst, ist ja klar. das braucht man ja nicht zu begründen, weil wir ja hier an der enzyklopädie für eine neue revolutionäre orientierung arbeiten. dein beitrag ist schlichtweg lachhaft. 3ecken1elfer 21:30, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
ulitzle, wenn du nicht weiterdiskutierst, dann kannst du nicht einfach veränderungen vornehmen. so geht das in einem gemeinschaftsprojekt nicht, auch wenn du mit mir politisch nicht einverstanden bist. 3ecken1elfer 21:43, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
dass für dich offenbar nur Staats-POV oder was du dafür hälst, "reputabel" ist, wissen wir ja schon ... erinnert sei an deinen nicht gerade Fachkenntnis dokumentierenden Editwar zum IISG ... und offenbar ist für dich die Meinung von Organisationen wie dem RAV irrelevant, weil sie nicht diejenige von Schäuble ist, Wissenschaft lebt aber von Debatten und beinhaltet notwendigerweise auch kontroverse Standpunkte ... Sirdon 21:54, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
der artikel zum iisg ist doch erheblich besser geworden, findest du nicht? das mal vorweg. der rest deines beitrags ist dumm, provokativ und bringt uns in der sache nicht weiter. wenn du mal gross genug bist, ohne persönliche angriffe auszukommen, dann darfst du gerne wiederkommen. unterstellungen sollten wir seinlassen. gruss 3ecken1elfer 22:08, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
@3ecken: Du diskutierst nicht, weil du nicht auf die obigen Argumente eingegangen ist. Was du hier bringst, sind lediglich ad-personam Provokationen, um mich als unseriös erscheinen zu lassen ("lachhaft", Verkindlichung meines Benutzernamens ...) und ansonsten, wie ich das sehe, substanzlose heiße Luft, um nachher behaupten zu können, dass du diskutiert hättest. POV in den Weblinks, so lange sie nicht gegen das StGB verstoßen und nicht im Fließtext stehen, ist kein Grund, sie zu löschen, zumal dann nicht, wenn sie mit dem Thema des Artikels zusammen hängen, und zudem kritische Auffassungen und relevante Aspekte zum Artikelthema enthalten, die bislang nicht im Artikel selbst thematisiert werden.
Nach 2 reverts von mir (bei dir sind's heute schon einige mehr) lass ich es aber vorerst mal so stehen. Morgen und folgende sind auch noch Tage, und immerhin scheine hier nicht allein gegen dich zu stehen. Dass manche Admins sich trotz derartig eindeutigem Edit-war-Verhalten wie von dir - ohne dass du inhaltlich groß was beiträgst, nicht zu deiner Sperre durchringen können, kann ich für meinen Teil nicht nachvollziehen. Ein Grund, warum ich hier nur noch eher reduziert mitmache (was dich wahrscheinlich freuen wird). Aber gut, die Diskussion, wie mit Störtrollen vom rechten Rand umgegangen wird, scheint ja so langsam in Gang gekommen sein. Und die Forderung nach einer konsequenteren Haltung gegen Leuten wie dir wird - nicht nur von mir - immer lauter. Kleier Hoffnungsschimmer? - Mal abwarten. Wie das ausgeht, und ob diese Diskussion zu mehr Konsequenz gegenüber dir und deinesgleichen (wie z.B. jüngst Mitteleuropäer) führt, ist für mich noch offen. Dass ich zu einer ausführlicheren Disk. mit dir, ecken nicht mehr bereit bin, habe ich dir bereits um Weihnachten letztes Jahr herum, verdeutlicht. --Ulitz 22:23, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Ich stimme Bunnyfrosch, Mandavi, Eintragung ins Nichts, Ulitz und Sirdon zu. Habe daher revertiert. Grüße -- Krakatau 23:00, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
leider nirgendwo ein argument zu finden. 3ecken1elfer 23:21, 18. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Von dir, 3ecken, am allerwenigsten --Ulitz 00:19, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
liegt in dem fall aber an dir, ülitzle. 3ecken1elfer 00:28, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten


Ich habe die Editwarrior Ulitz und 3ecken1elfer für 6 Stunden zum Schlafen geschickt. Sollte der Editwar weitergehen (und ich das mitbekommen), werde ich die Sperrdauern verlängern (das gilt auch für Dritte). Ich frage mich, was so schwer daran zu verstehen ist, daß Editwars unerwünscht sind! --Fritz @ 00:43, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Da man euch (=vor allem 3e1e, Ulitz, Krakatau, Mandavi) anders nicht davon abhalten kann, Versionsgeschichten mit euren kindischen Reverts vollzumüllen, ist der Artikel erstmal dicht. Mir völlig wurscht, wer von euch recht hat und wer nicht. Sollte ich nach Ablauf dieser Seitensperre einen weiteren Editwar mit den genannten Beteiligten bemerken, gibts längere Beruhigungssperren für alle Beteiligten. Ist doch kein Kindergarten hier. --Thogo (Disk.) -- Sorgen? 00:56, 19. Jul. 2007 (CEST)Beantworten