Zum Inhalt springen

Gedenkdienst

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 11. Oktober 2004 um 18:58 Uhr durch Moguntiner (Diskussion | Beiträge). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Der Gedenkdienst ist in Österreich ein Zivilersatzdienst und ist in § 12b des Zivildienstgesetzes geregelt. Es handelt sich dabei um einen 14-monatigen Dienst der in ausländischen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus geleistet wird.

Siehe auch: Zivildienst

Vorlage:Stub