Gedenkdienst
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Der Gedenkdienst ist in Österreich ein Zivilersatzdienst und ist in § 12b des Zivildienstgesetzes geregelt. Es handelt sich dabei um einen 14-monatigen Dienst der in ausländischen zum Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus geleistet wird.
Siehe auch: Zivildienst