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Warnamt

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Das Warnamt war bis Mitte der Neunziger mit den Aufgaben des Warndienstes, also der Warnung der Bevölkerung vor den Gefahren in einem Verteidigungsfall betraut. Das Warnamt unterstand der Rechtsaufsicht des Bundesministers des Innern.

Das Warnamt wurde offiziel 1957/58 durch den immer mehr bedrohlich wirkenden Kalten Krieges gegründet, allerdings gab es auch schon vorher eine inoffiziele Form des Warndienstes schon direkt mit Beendigung des Zweiten Weltkrieges, hervorgegangen aus dem Reichsluftschutzbund.

Mit "Gefahren" waren zu Beginn nur militärische Gefahren wie Fliegerangriffe oder bzw. später auch Angriffe durch atomare, biologische oder chemische Waffen gemeint. Im Laufe der Zeit wurde der Gefahrenbegriff weiter gefaßt, der Warndienst sollte von nun an auch vor zivilen Gefahren warnen. Gerade im Bezug auf die auftretende zivile Nutzung der Atomenergie.


Die ehem. 10 Warnämter:

I Hohenwestedt
II Bassum
III Rodenberg
IV Meinerzhagen
V Linnich
VI Bodenrod
VII Bad Kreuznach
VIII Rottenburg
IX Claffheim
X Pähl

Weitere Informationen: Siehe http://www.lostplaces.de/warndienst/