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Adolf Rübe

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Adolf Friedrich Wilhelm owneRübe (* 18. Mai 1896 in Karlsruhe; † 23. Juni 1974 ebenda) war ein deutscher Kriminalsekretär, SS-Hauptscharführer und Kriegsverbrecher

Familie, 1. Weltkrieg und Polizeidienst

Als Sohn des Schreinermeisters Adolf Rübe († 1917) und seiner Ehefrau Wilhelmine Meyer († 1899) begann er im Jahre 1910 eine Lehre als Dekoratuer. Von 1914 bis 1918 nahm er am Ersten Weltkrieg teil. Ab 1920 wechselte er seine berufliche Orientierung und trat in den Dienst der Polizei in Lörrach, wo er auf der dortigen Paßstelle tätig wurde.

Nach Karlsruhe ging er 1923 zum Landespolizeiamt Baden. Ein Jahr später heiratete er Else Waldmann, wobei diese Ehe kinderlos blieb. Die Planstelle eines Assistenten wurde ihm im Jahre 1926 zugeordnet. Drei Jahre später erlangte er den Dienstgrad eines Polizeisekretärs. Im Zuge der Umorganistion der Polizei ab 1933 wurde seine Dienststelle in die Kriminalpolizei des Landes eingegliedert, wobei sein Dienstrang als Kriminalsekretär bezeichnet wurde.

Versetzung nach Russland

Seine dienstliche Aufgabe bestand in der Verwaltung einer Kartei für Wertsachen. Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges sollte er auch er zur Wehrmacht eingezogen werden, aber er konnte der Einberufung noch entgehen. Wann Rübe nach Russland versetzt wurde, kann nach vorliegenden Quellen nicht genau nachgewiesen werden. Heinz Rosenberg, der von Hamburg nach Minsk deportiert wurde, berichtete von Rübe mit dem Datum vom 31. August 1942. Im November 1942 erhielt er die Versetzung zum Kommandeur der Sicherheitspolizei und des SD Weißruthenien (KdS) Eduard Strauch, der dort die Befehlsgewalt hatte.

Ghetto Minsk

In den ersten beiden Monaten des Jahres 1943 wurde anfangs beim KdS in Minsk in der Abteilung V, der Kriminalpolizei eingesetzt. Danach wurde er in die Abteilung IV für Judenangelegenheiten versetzt. Hier diente der unter dem Kommando von SS-Hauptsturmführer Otto Müller, der als Lagerkommandant über das Ghetto Minsk die Befehlsgewalt hatte.

Gegen Ende 1942 begann die Auflösung des Ghetto Minsk. Am 5. Februar 1943 setzte SS-Obersturmführer Eduard Strauch einen Kommandobefehl auf, dass am 8. und 9. Februar 1943 die Juden der Stadt Sluzk "umgesiedelt" werden sollten. Dabei war Rübe Angehöriger der 2. Gruppe unter dem Befehl von SS-Obersturmführer Jakob Oswald eingesetzt. Rübe gab zu Protokoll, dass er nur zur Reserve eingeteilt wurde und an den Erschießungen an der Grube 2 nicht teilgenommen hatte.

Verbrechen im Ghetto und in Minsk

Ab April 1943 war Rübe der Leiter der Wache im Ghetto Minsk. Dabei unternahm er auch Kontrollgänge im Ghetto. In seinem Prozess berichteter er später, dass er nie Juden geschlagen habe. Wenn er Juden erschossen hätte, dann immer nur, weil diese Vergehen begangen hätte. Bei diesen sogenannten kriminalistischen Ermittlungen nahm er selber die Bestrafung auf einem benachbarten Friedhof vor. Weil ein Transportarbeiter sich über den Nationalsozialismus abfällig geäußert habe, erschoss er ihn. Die Malerin Marion Baruch (* 19. März 1919), von der er sich malen ließ, erschoss er ebenso wegen eines angeblichen Diebstahls.

Wie zu seiner Zeit in Karlsruhe, widmete er sich besonders sogenannten Sittlichkeitsdelikten. Da eine Schwangerschaft im Ghetto mit dem Tode bestraft wurde, ließ er 30 Schwangere aus dem Ghettokrankenhaus in Minsk abholen und erschießen. Er meinte entrüstet, dass um diese Schwangeren ein viel zu großer Klimbim veranstaltet würde. Als im Juli 1943 das gleiche Krankenhaus geräumt wurde, wurden die Kranken in Gaswagen getötet. Da deren Kapazität begrenzt war, ließ er die Kranken gleich in ihren Betten erschießen.

Nach der Räumung des Ghettos Minsk wurde er bei einem Enterdungskommando eingesetzt, welches Sonderkommando 1005-Mitte bezeichnet wurde. Dabei wurden die Leichen der Ermordeten bei Blagowschtschina Anfang November 1943 ausgegraben und verbrannt, um die Spuren der Massenmorde zu verwischen. Im Juli 1944 gelang es ihm, in den Polizeidienst nach Baden zurückzukehren. Nach Kriegsende wurde er zweimal interniert, doch es fehlten direkte Beweise für seine Verbrechen.

Anklage und Haft

Dann wurde er doch von einem Überlebenden aus Frankfurt gegen Ende 1946 angezeigt. Er wurde angeklagt, an 436 Tötungen beteiligt zu sein, wobei Zeugen ihn wegen 26 eigenhändiger Tötungen beschuldigten. In dem Gerichtsverfahren wurden zwei psychologische Gutachten über ihn vorgelgt. Das eine charakterisierte ihn als eine schizoide Persönlichkeit, das andere als eine sexual-pathologische sadistische. Im Urteil vom 15. Dezember 1949 wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt, die er bis 1962 im Gefängnis von Bruchsal absaß. Danach lebte er bis zu seinem Tode im Jahre 1974 in Karsruhe. Inzwischen hatte die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg neues Belastungsmaterial gegen ihn gesammelt, das zu einer weiteren Anklage gegen ihn hätte führen können.

Referenzen