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Diskussion:Nötigung (Deutschland)

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Ist es nicht präziser, bei der Abgrenzung zur Erpressung zum Ausdruck zu bringen, dass die Erpressung eine Qualifikation der Nötigung ist, weil bei der Erpressung die Duldung, Handlung oder Unterlassung in einer Vermögensverfügung bestehet? --Andrsvoss 21:05, 24. Okt 2003 (CEST)