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Diskussion:Jugendamt

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 16. Juli 2007 um 13:37 Uhr durch Thomas Dancker (Diskussion | Beiträge) (Abschnitt "Kritik am Jugendamt" gelöscht: Zusatz). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Thomas Dancker in Abschnitt Abschnitt "Kritik am Jugendamt" gelöscht

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Kritik in allen Ehren

... aber wenn der Teil zur Kritik die Hälfte des Textes einnimmt, und jemand bei den Links als erstes die Menschenrechskonventionen reinpappt, dann stimmt etwas nicht. So ist mir z.B. der unstreitige Teil der Arbeit des Jugendamtes doch etwas arg knapp. -- AlexR 11:59, 11. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Stimme dem zu. Unstreitig in Einzelfällen vorhandene Defizite bei einzelnen Jugendämtern im Rahmen des Kinderschutzes werden gegenüber der vielerorts guten und engagierten Arbeit der dortigen Sozialarbeiter überbetont. So nach dem aus der Tagespresse allseits bekannten Motto: nur eine schlechte Nachricht ist eine gute Nachricht.

HDeinert2002 09:52, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten

@AlexR und HDeinert2002. Ich arbeite daran mit einem Team, wie das verbessert werden kann. Meine Frage ist: welche genaue inhaltliche Verbesserung seht Ihr im Unter-Lemma: Kritik am Jugendamt, die hier nach Euerer Meinung greifen sollte, also, was sind genau die Punkte, die kritikwürdig sind. Bei HDeinert2002 sehe ich eher kritisch, dass er Nutzer der Nutzungsgemeinschaft sein könnte, jedoch total positiv, dass mit offenem Visier gearbeitet wird.
Nur zu dem Punkt Einzelfälle meine Gegenkritik: 6.000 Millionen Juden im Dritten Reich, waren tatsächlich 6 Millionen Einzelfälle. Einzelfälle sind gern genutze "Totschlag"argumente. Ich bin keine Tageszeitung die schlechte nachrichten sucht, sondern das, was diesen menschen passiert ist eben bedauerlicherweise so, wie es ist: die Wahrheit ist schlimm genug, es braucht nichts dazugedichtet zu werden.Jeder Einzelfall muss sicher bdauert werden. Wenn es jedoch so krass ist, wie in den Fällen Haase, Münster, oder den weiteren beschriebenen: kann doch nur noch von einer systemischen und systematischen Straftat ausgegangen werden, die perpetuierenden und andauernden Menschenrechtsverletzung. Dazu mal ein Zitat aus einer Korrespondenz mit der Uni Potsdam auf meiner Unter-Nutzerseite: Benutzer_Diskussion:Franzja/menschenrechtsverletzung.
Das ist mir auch klar, das Thema ist absoult erschreckend für jeden, der sich damit beschäftigt: was mit den Kindern und Eltern da passiert und ich kann als privater Experte fesstellen: jede Menge Fälle, die aus der Willkür geboren sind.
auf meiner Sammlungsseite zum Thema Jugendamt Benutzer_Diskussion:Franzja/jugendamt
Zahlen Destatis: 185.000 (2005) Kinder in Heimen und Pflegefamilien vesus 64.000 Strafgefangene mal als Vergleichszahl sprechen eine eigene Sprache.


Zum eigentlichen Inhalt der Kritik: Die Zusammenfassung Bad Boll im Eingang finde ich ok. Das Kupffer-Zitat, beschreibt exakt und in seltener Prägnanz und Klarheit, um was es wirklich geht, aus Sicht eines Experten, der jetzt Chefredakteur der Zeitung des Kinderschutzbundes ist. Ich könnte mir vorstellen, dass die Fälle der Menschenrechtsopfer in jeweils eigenen Lemmas umkopiert und dort beschrieben werden könnten, und von der JuA-Seite dorthin gegenseitig verlinkt wird. Aber da habe ich noch keine Idee, wie so was angepackt werden kann, wie es zu gliedern wäre. Inhaltlich, finde ich, dass es in Ordnung ist. Das wäre meine Idee dazu - wie ist Euere? -- Franz Romer 18:15, 12. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Hallo, Franz Romer, stammt die obige Vergleichszahl Fremdplatzierungen von Kindern vs Strafgefangene von Dir? Ich kann das nicht eindeutig erkennen. Wenn ja, dann kann ich dazu nur sagen, das ist ja wohl der abwegigste Vergleich, der mir je untergekommen ist. Kinder, die außerhalb der Ursprungsfamilie aufwachsen, tun dies ja wohl in aller Regel, weil sich die leiblichen Eltern als absolut ungeeignet erwiesen haben. Diese mit Straftätern zu vergleichen, ist ja wohl das allerletzte. Und zum dem obigen Hinweis, ich könne "Nutzer der Nutzungsgemeinschaft" sein, kann ich nun wirklich wenig anfangen. Es ist so, dass ich tatsächlich 20 Jahre Mitarbeiter eines Jugendamtes war, soll das damit gemeint sein? Soll die Wikipedia ein Forum für viele fristierte Eltern(teile) sein, die natürlich nicht einsehen können, warum ihnen das Sorgerecht entzogen wurde? Das reicht von beleidigter Eitelkeit über Uneinsichtigkeit in Bezug auf gewaltfreie Erziehungsmethoden bis hin zu psychisch erkrankten Eltern, vor denen man die Kinder dringend schützen musste. Ich denke, für solche Fragen gibt es im Internet genug Foren, bei der Wikipedia sollte es doch wohl etwas neutraler zugehen.

HDeinert2002 11:19, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten

Hallo HDeinert2002 - die Zahlen stammen von Destatis. Ich will hier auch keine Inhalte beliebiger Foren wiederkäuen, die an Sinnlosigkeit nicht zu überbieten sind. Die Aussagen der EGMR-Richter in den angeführten EGMR-Fällen sind jedoch an Eindeutigkeit nicht zu überbieten. Da werden innerdeutsche Gesetzlichkeiten der Menschenrechtskonvention nicht gerecht. Bitte nicht missverstehen, wo Gefahr für Leib und Leben von Kindern besteht, müssen die Kinder vor den Eltern geschützt werden, das passiert weltweit. Das Jugendamt gerät massiv unter Beschuss des Petitionsausschusses des Europaparlementes und es sind dort schon tausende Fälle vorgetragen worde, wo es nicht um Gefahr von Leib und Leben geht. Das ist Dir bekannt? Wollen wir das ausserhalb diskutieren, damit wir uns hier nicht in die Haare geraten? Schönen Sonntag noch --Franz Romer 12:16, 13. Mai 2007 (CEST)Beantworten
Hallo, ich bezweifle nicht die (amtlich erhobenen) Zahlenangaben als solche, ich sehe aber in der Verknüpfung der dortigen Sachverhalte einen unzulässigen Vergleich, das wäre nichts anderes als ein Vergleich von Handybesitzern und Joggern. Und dass im gleichen Diskussionsbeitrag von der Judenvernichtung die Rede ist, führt auch nicht zu einer Objektivierung. Es wird doch letztlich mit der völlig neben der Sache liegenden Assoziation: Jugendamt - Kinderklau - Bestrafung von Eltern - Überwachungsstaat - Staatsterror - gearbeitet. Das wird mit Sicherheit nicht den Tausenden von Sozialarbeitern und anderen Fachkräften in den Jugendmtern gerecht, die sich bemühen, Kinder zu schütze und zu helfen, eine bessere Lebensperspektive zu erhalten. Nochmal: ich habe nicht gesagt, dass nicht auch bei den Jugendämtern, im Bereich Inobhutnahme, Sorgerechtsentzug, Vormundschaft, Heim- und Pflegekinderdienst oder wo auch sonst, Fehler gemacht, Situationen fehleingeschätzt oder auch (in der Sicht der Rückschau) in Einzelfällen das Kindeswohl auch durch Jugendamtsmitarbeiter verletzt wurde. Aber doch dann wohl meist durch Nichteingreifen, in dem überforderten Eltern die Kinder gerade belassen wurden. Siehe Pressemeldungen der letzten Zeit. Letztlich gilt doch für das Jugendamt: wie mans macht, macht mans faksch, weil irgendeiner der Beteiligten sich in der Regel ins Unrecht gesetzt sieht. Und jedenfalls für meine Person abschließend zur generellen Thematik: egal in welchem Bereich staatlichen oder privaten Handelns gibt es Missbräuche; das sind meist mehr oder weniger spektakluräre Einzelfälle (und eher als Ausnahme eine systematische Menschenrechtsverletzung). Solche Fälle gehören natürlich schon in die Wikipedia, aber im angemessenen Rahmen. Und ansonsten: natürlich kann man mit mir auch außerhalb der Wikipedia diskutieren, siehe meine eigene Internetseite.

HDeinert2002 13:50, 13. Mai 2007

@HDeinert2002 Ich werde Dich mal ausserhalb "anmorsen", damit wir die Kuh vom Eis bekommen. --Franz Romer 23:37, 14. Mai 2007 (CEST)Beantworten


Überall werden tagtäglich Fehler begangen. Das bestreitet niemand. Die meisten Jugendämter sagen auch relativ offen, daß sie mehr Personal und Geld brauchen, um die Probleme in unserer Gesellschaft besser angehen zu können. Aber was hat das mit Staatsterror zu tun? 141.53.95.190 (Diskussion • Beiträge • SBL-Log • Sperr-Logbuch • globale Beiträge • Whois • GeoIP • RBLs)

Was ist das für eine elend lange Kritik über das Jugendamt? Allein ein 17 Zeilen langes Zitat von Kupffer. Das kann man locker auf ein Viertel, maximal ein Drittel eindampfen. Das ist ein Artikel über das Jugendamt und keine Auflistung sämtlicher Verfehlungen die jemals in *irgendeinem* Jugendamt getätigt wurden.

Habe den Teil der Jugendamtskritik, der m.E. den Rahmen dieses Artikels gesprengt hat, in ein eigenes Lemma ausgegliedert und darauf verlinkt sowie den Neutralitätsbaustein gelöscht.

HDeinert2002 23:34, 12. Juni 2007

Nachdem ich wieder von einer Messe zurück bin, kann ich mich dieser Sache wieder widmen. Zunächst halte ich es gelinde gesagt für ein nicht akzeptables Vorgehen von HDeinert2002. Das klingt wohl eher wie ein schlechter Taschenspielertrick: HDeinert2002 beschwert sich über POV, lagert die Kritik in Gänze in ein neues Lemma aus und stellt einen Löschantrag [1] zum Taschenspieler-Lemma Jugendamtskritik. HDeinert2002 ist selber Partei als ehemaliger Jugendamtsmitarbeiter, wie man über seine Benutzerseite erfahren kann. Womöglich und hoffentlich nicht in diesen Fall involviert: [2]. Also ich sehe das klar als ein parteiliches Eingreifen, nur um diese Kritik aus den Füssen zu bekommen. Ich habe gar kein Problem, wenn das Kupffer-Zitat gekürzt wird oder der Artikel sonst weiter verbessert wird. Dafür dient aber die Diskussionsseite und nicht solche Taschenspielertricks.
Ich habe auch schon erwähnt, dass ich eigene Artikel vorbereite zu den EGMR-Fällen Görgülü und Haase, etc., dann kann da auch ein weiterer Teil der Kritik aus der Jugendamtskritik rausgenommen werden und dorthin verlinkt werden. Ich bin deshalb auch für die Löschung dieses Taschenspieler-Lemmas und habe deshalb den Artikel beim Jugendamt wiederhergestellt, dort kann und soll er verbessert werden. Grosse Bitte an BerndtF: ich kann leider nicht feststellen, wo Du an dem Artikel verbessert hast - könntest Du das auf der Seite Jugendamt bitte nachziehen? Das wäre nett. Franz Romer 16:25, 22. Jun. 2007 (CEST)Beantworten
Hallo, die obige Anschuldigung ist ja wohl das Allerletzte. Die Tatsache, dass ich einmal in einem Jugendamt tätig war, heißt ja wohl nicht, dass ich an Kinderklau o.ä. beteiligt bin. Ich bin vielleicht nur insoweit Partei, als dass ich beurteilen kann, dass mit den wieder eingefügten Einzelfallbeispielen Stimmung gegen die Jugendämter als solche gemacht werden soll. So etwas gehört nicht in die Wikipedia als Versuch, ein wertneutrales Lexikon zu werden. Für Skandelberichte gibts genug Internetforen. Ich habe daher den in Jugendamtskritik ausgelagerten Teil hier wieder gelöscht.

HDeinert2002 11:34, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Abschnitt "Kritik am Jugendamt" gelöscht

Ich habe den Abschnitt „Kritik am Jugendamt“ gelöscht. Schon die Überschrift ist unsinnig: Geht es um Kritik an der Institution „Jugendamt“ als solches, oder geht es um Kritik an einzelnen Jugendämtern? Der Abschnitt selbst enthielt auch kein enzyklopädisches Wissen, sondern eine Art essayistische Abhandlung und Meinungsäußerung (Beispiel: „Hier ist die Politik gefragt.“). Der Abschnitt war unzulässige persönliche Meinungsäußerung und Theoriefindung. Wikipedia dient der Darstellung von Wissen, nicht der Verbreitung der eigenen Meinung. Ich habe auch drei Weblinks entfernt, die mit dem Lemma nichts zu tun haben. Damit dürften auch die Neutralitätsbedenken ausgeräumt sein, sodass ich den diesbezüglichen Baustein entfernt habe. --Thomas Dancker 12:26, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

So wie der Abschnitt jetzt dasteht, ist er weitgehend in Ordnung. Ich habe aber einen Satz gelöscht: Einer der Kritikpunkte ist, dass die Jugendämter in Deutschland nur einen "halben" Dienstherren haben, nämlich einen der die Rechtsaufsicht ausübt, der jedoch keine Fachaufsicht über sein Jugendamt hat. Der Satz kann so nicht stehenbleiben, so lange nicht gesagt und belegt wird, wer diese Kritik äußert. Die Kritik ist m. E. auch unsinnig. Städte und Landkreise unterliegen in allen Selbstverwaltungsangelegenheiten - so wie alle Selbstverwaltungskörperschaften - nur einer Rechtsaufsicht, keiner Fachaufsicht. Weder die Rechtsaufsicht noch die Fachausfsicht ist im übrigen Dienstherr. --Thomas Dancker 11:09, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Manchmal beschleicht mich das Gefühl, dass Sie Thomas Dancker hier in der Wikipedia, wie ein Grundrichter arbeiten, der sich auch in Familiensenaten gut auskennt. Sie stellen soviel auf den Kopf und löschen mit fadenscheinigen Gründen alles Mögliche raus und brauchen, um den Sinngehalt zu entstellen 15 min. 'Wenn Sie etwas diskutieren wollen, dann diskutieren Sie es bitte und löschen hier nicht wild rum und löschen auch nicht den Sinngehalt.' Die EGMR-Fälle sind Fälle, in denen Deutschland vom EGMR verurteilt wurde, ohne dass sich jemand an das Urteil hält oder es umsetzten würden. Genau die gleichen Argumente, wie Sie: Bundesjustiz-, -Familien- und -Innenminister habe kein Durchgriff auf die Jugendämter, noch nicht mal die Landesminister, wurde bei einem Hearing in Berlin vom Petitionsausschuss des Europarates scharf kritisiert. Die fehlende Fachaufsicht wurde scharf angeprangert und das ist völlig korrekt. Denn damit ist der Willkür Tür und Tor geöffnet, sie wird gefördert. Es ist schon interessant, welche Dinge Sie hier nivellieren, ganz generell in der Wikipedia. Aussagen von Prof. Kupffer sind keine Theoriefindung und Meinungsäusserungen, sonder klare Analysen unhaltbarere Zustände, wie wir viele in Deutschland finden. Ich komme darauf zurück. Franz Romer 23:26, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten
Auf Disskussionsbeiträge, die den Wikipedia-Gepflogenheiten erheblich widersprechen (hier: demonstrative Verwendung des „Sie“), antworte ich nicht.--Thomas Dancker 13:37, 16. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Menschenrechte und Bundesrecht

Anscheinend herrscht hier bei vielen Autoren und Diskussionsteilnehmern ein Missverständnis über das Verhältnis der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Bundesrecht: Die Europäische Menschenrechtskonvention hat wie alle völkerrechtlichen Verträge den Status eines Bundesgesetzes, da die völkerrechtlichen Verträge jeweils durch Bundesgesetz ratifiziert werden. Die Europäische Menschenrechtskonvention und andere völkerrechtliche Verträge gehen aber nicht etwa dem Bundesrecht vor (das ist ein weitverbreiteter Irrtum). Nur allgemeine Grundsätze des Völkerrechts gehen gemäß Vorlage:Zitat Art GG dem Bundesrecht vor, zu diesen allgemeinen Grundsätzen des Völkerrechts zählt aber die Europäische Menschenrechtskonvention nicht. --Thomas Dancker 12:39, 5. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

Satz entfernt

Ich habe folgenden Satz entfernt: So können z.B. Jugendamtmitarbeiter nicht wegen uneidlicher Falschaussage bestraft werden, weil Vorlage:Zitat de § StGB nur Zeugen und Sachverständige mit Strafe bedroht. Dieser Satz klingt so, wie er dasteht, sehr polemisch (als könnten Mitarbeiter des Jugendamtes ungestraft lügen). Hier wird ein Skandal angedeutet, der keiner ist: In vielen FGG-Sachen habe Behörden den Status von Verfahrensbeteiligten: Etwa das Ordungsamt in Unterbringungssachen, das Standesamt in Personenstandssachen etc. Trotzdem können Mitarbeiter dieser Behörden ggf. auch als Zeugen vernommen werden und dann unter Umständen wegen Falschaussage bestraft werden. --Thomas Dancker 11:18, 13. Jul. 2007 (CEST)Beantworten