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Diskussion:Erweiterter Sekundarabschluss I

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Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 15. Juli 2007 um 17:27 Uhr durch Danyalov (Diskussion | Beiträge) (welche Leistungen?). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.

Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Danyalov in Abschnitt welche Leistungen?

Wie ich gehört habe hat ein Realschüler der nur den einfachen (qualifizierenden Sek.-I-Abschluß hat die Möglichkeit nochmal die 10. Klasse Gymnasium zubesuchen und somit erst nach 14. Schulbesuchsjahren die Möglichkeit das Abitur zu erwerben. Aber es hängt von region zu Region ab was als erweitertet Sekundarabschluss gilt, ob gute Noten oder/und zusätzlich Unterricht in Mathe (z.B. Sphärisch Trigonometrie, unter anderen Sinussatz oder Grundlagen der Vektorrechnung)oder anderen Bedingungen.

gez. P. Mevius

Von welchem Bundesland ist die Rede ? Sofern es sich nicht um ein Aufbaugymnasium handelt, ist sowieso vielen der Übertritt nicht möglich, da sie nicht vier Jahre lang eine zweite Fremdsprache (i.d.R. Französisch) "genossen" haben. --217.86.19.241 16:40, 25. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Hier ist ganz ausschließlich von Niedersachsen die Rede - es gibt diesen Begriff nur dort. Ich habe den Artikel entsprechend geändert. --TheWitch 17:46, 14. Aug 2006 (CEST)


Wieso "I"?

Hallo, wieso ist hier immer die Rede vom "Erweiterten Sekundarabschluss I"? Auf meinem Zeugnis (Gymn., 10., Nds., 05/06) steht definitiv nur "Erweiterter Sekundarabschluss"... --Flox 17:50, 25. Okt. 2006 (CEST)Beantworten

Hallo Flox,

Vielleicht ist deine Versetzung in die 11. Klasse nicht als entgültiger Abschluss zu sehen (obwohl er einer ist) sondern nur ein Zwischenschritt auf deinen entgültigen Abschluss. Außerdem eine Bezeichnung I die fehlt ist doch unrelevat bei über 40 Abschlussbezeichnungen in der geamten Bundesrepublik. Wenn du in ein anderes Bundeland gehen würdest um da das Abi zu machen würde dien Schulrektor es woh reinschreiben.

Philipp Mevius Eckernförde 19.4.2007

Ganz irrelevant ist es dann doch wieder nicht. Allerdings ist die fehlende I unschädlich, da eindeutig erkennbar ist worum es geht. Schließlich gibt es keinen "erweiterten Sekundarabschluss II" oder ähnliches. Ein Sekundarabschluss I wird in Niedersachsen nur nach dem 10. Schuljahrgang verliehen; dabei gibt es drei Varianten zwischen denen der Gesetzgeber unterscheidet: "Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss", "Sekundarabschluss I - Realschulabschluss", "Erweiterter Sekundarabschlus I" - siehe § 1 I AVO - S I. In der Verordnung sind auch die näheren Anforderungen geregelt. Evtl. sollten zumindest die für Haupt- und Realschüler Einzug in diesen Artikel halten. -- Veoco· 14:45, 17. Mai 2007 (CEST)Beantworten

welche Leistungen?

"wenn bestimmte Leistungen erfüllt werden" Welche Leistungen müssen erfüllt werden??--Pz 15:34, 8. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

man braucht einen gesamtnotendurchschnitt von 3.0 und einen 3.0-durchscnitt in den hauptfächern! bei den gymnasien reicht soweit ich weiß eine versetzung oder ein durchschnitt von 4.0--Danyalova 17:27, 15. Jul. 2007 (CEST)Beantworten