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Diskussion:Gesetzgebungsverfahren (Deutschland)

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Letzter Kommentar: vor 18 Jahren von Besserwisser1988 in Abschnitt Forumulierungen

Die Ansicht, das Bundesverfassungsgericht könne vor Ausfertigung des Gesetzes von einem Dritten angerufen werden, und der Bundespräsident seine Entscheidung zurückstellen, ist m.E. nicht zutreffend und hat in der Staatspraxis kein Beispiel. --Andrsvoss 18:19, 5. Jun 2004 (CEST)

Ist nicht mehr im Text. Es ist jedoch durchaus möglich, dass ein gesetzgebungsbeteiligtes Organ sich übergangen fühlt und einen Organstreit anstrengt. Da gibt es den Streit, ob ein zustande gekommenes aber noch nicht ausgefertigtes Gesetz Gegenstand eines BVerfG-Verfahrens sein kann.
Der Präsident jedenfalls kann von sich aus aber kein Gutachten vorab fordern. Er kann jedoch die Ausfertigung so lange zurückstellen. --CJB

Zustimmungsgesetze

hallo

Kann mir jemand sagen, in welchen Grundgesetz-Artikeln die Enumeration der Zustimmungsgesetze stattfindet? Ich denke, dass das der Artikel über die konkurrierende Gesetzgebung ist, aber die Gleichsetzung konkurrierende Gesetzgebung = Zustimmung des Bundesrates habe ich nirgendwo gefunden. Steht das irgendwo anders oder bin ich auf dem völlig falschen Dampfer? --HeikoTheissen 13:38, 18. Jul 2005 (CEST)

Das ist in der Tat falsch. Die Passage ist inzwischen obsolet. --CJB


Neutralität des Artikels

Ich bin der Meinung, dass man den ersten Satz etwas neutraler formulieren könnte. Das viele Verfassungsorgane zur Gesetzgebung notwenig sind heißt nicht zwangsläufig, dass daraus ein Bürokratieproblem entsteht.

wurde reviewt --CJB


Forumulierungen

Gibt es einen Unterschied zwischen "unterzeichnen" und "gegenzeichnen", und wenn ja, wo liegt der genau? --Besserwisser1988 12:07, 28. Jan. 2007 (CET)Beantworten

Ja. Damit Anordnungen und Verfügungen des BP wirksam sind, müssen sie von der Bundesregierung gegengezeichnet werden. Sie genehmigen quasi dadurch mit. Denn der BP soll grundsätzlich keine politischen Entscheidungen treffen. --CJB