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Bedingungsloses Grundeinkommen

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Ein Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) ist ein sozialökonomisches Modell, in dem jeder Bürger vom Staat eine gesetzlich festgelegte und für jeden Bürger gleiche finanzielle Zuwendung (Transferleistung) erhält, deren Höhe zur Existenzsicherung ausreicht und für die keine Gegenleistung erbracht werden muss.

Zu den in Deutschland diskutierten Modellen eines BGE gehören z.B. das Solidarische Bürgergeld oder Althaus-Modell, das Ulmer Modell oder das Modell von Götz Werner.

Allgemeines Konzept

Das BGE stellt ein steuerfinanziertes Einkommen für alle dar, das die Existenz und gesellschaftliche Teilhabe sichern soll, ohne dass eine sozialadministrative Bedürftigkeitsprüfung erfolgt und ohne dass eine Bereitschaft zur Arbeit gefordert wird.

Das BGE ist somit eine Form des Bürgergelds (Grundeinkommens). Eine andere Form ist die Negative Einkommensteuer, die in der Regel die Bereitschaft zur Annahme einer angebotenen Arbeit voraussetzt. Das BGE unterscheidet sich von einer staatlich organisierten Grundsicherung, die nur gezahlt wird, wenn kein anderes ausreichendes Einkommen zu Verfügung steht, und die mit einer Bedürftigkeitsprüfung verbunden ist.

Je nach Modell wird eine Zahlung in Höhe des Sozialhilfesatzes bzw. des Arbeitslosengeldes II bis hin zu einer Zahlung von 1.500 Euro pro Monat vorgeschlagen.[1] Wer über mehr Geld verfügen möchte, könnte sich dies immer noch z. B. durch Erwerbsarbeit verdienen – es bestünde nur keine existenzielle Notwendigkeit mehr zur Erwerbsarbeit.

Zur Finanzierung ist in der Regel eine starke Vereinfachung und Neuordnung des Steuersystems vorgesehen sowie sehr viel weniger Aufwand und Bürokratie in der Sozialverwaltung, da bisherige Transferleistungen durch das BGE ersetzt würden. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Rente, Kindergeld und ähnliche Sozialleistungen würden durch das bedingungslose Grundeinkommen schrittweise ersetzt und letztendlich wegfallen.

Geschichte

Konkrete Konzepte für ein garantiertes Grundeinkommen wurden ausformuliert von Joseph Carlier (Solution of the Social Question. Brüssel 1848) und Josef Popper-Lynkeus (Die allgemeine Nährpflicht als Lösung der sozialen Frage. Leipzig 1912). In Österreich wurde der erste Vorschlag von Lieselotte Wohlgenannt und Herwig Büchele vorgelegt. In den 1920er Jahren entwickelte der schottische Ingenieur Clifford Hugh Douglas eine ökonomische Theorie namens Social Credit. Die Bezeichnung stammt von Douglas’ Wunsch, gesellschaftlichen Fortschritt durch das Geldsystem zu erreichen. Seine Ideen waren während der Weltwirtschaftskrise sehr populär, wurden aber nie umgesetzt. Bertrand Russell plädierte 1932 in Lob des Müßiggangs für ein Grundeinkommen.

1980 publizierte Robert Anton Wilson in seinem Buch Die Illuminati Papiere die RICH-Ökonomie,[2] mit der er einen 4-Stufen-Plan für die Einführung eines Grundeinkommens vorschlägt. Wilson argumentiert dabei, dass der Mensch auf ein „Mehr-mit-weniger-tun“ abzielen würde, was er mit dem Wort Ephemerisierung beschreibt. Dieser Begriff stammt von Richard Buckminster Fuller, der in seinem Buch Critical Path (1981) ebenfalls Überlegungen zu einem bedingungslosen Grundeinkommen anstellte. Arbeitslosigkeit beruhe unmittelbar auf der technischen Möglichkeit dieser Ephemerisierung. Arbeit für Lohn sei eine moderne Form der Sklaverei. Wilson führt dazu Aristoteles an, der sagte, dass Sklaverei nur dann abgeschafft werden könne, wenn Maschinen gebaut würden, die sich selbst bedienen. Weiter nennt Wilson auch Norbert Wiener, einen Mitbegründer der Kybernetik, der 1947 darauf hinwies, dass der Fortschritt in der Computertechnik Massenarbeitslosigkeit auslösen werde.

Davon geht auch der französische Sozialphilosoph André Gorz aus. Seit Jahrhunderten werden immer mehr Arbeiten durch Maschinen übernommen. Der dadurch bewirkte Anstieg der Produktivität führe dazu, dass selbst bei zunehmender Produktion weniger menschliche Arbeitskraft benötigt wird. Die Vorstellung von Vollbeschäftigung werde zur Illusion. Deshalb befürwortet Gorz ein Grundeinkommen, welches ermöglicht, zu leben, ohne zu arbeiten. Jeder Mensch erhalte eine monetäre Grundlage, sich selbst zu verwirklichen. [3] [4]

Umsetzungsbeispiele

In Brasilien wurden unter Präsident Lula erste Schritte für ein BGE umgesetzt. Zur Zeit erhalten lediglich die Ärmsten einen geringen Betrag, bis 2010 sollen die Zahlungen auf die gesamte Bevölkerung ausgedehnt werden. Auch in zahlreichen europäischen Ländern finden Diskussionen über ein Grundeinkommen statt.

Finanzierung

In Deutschland ergäben sich bei einem Grundeinkommen von 800 € monatlich für 80 Millionen Bürger Kosten von 768 Milliarden Euro pro Jahr.

Zur Finanzierung dieser Kosten gibt es zwei wesentliche Modellansätze zur Realisierung eines BGE. Die eine Modell-Art basiert auf Einkommensbesteuerung (zum Beispiel das Ulmer Modell oder das Solidarische Bürgergeld), die andere Art versucht, den Konsum zu besteuern, wie es von Götz Werner vorgeschlagen wird.

Der Vorteil der einkommenssteuerbasierten Modelle ist der, dass sie relativ einfach in das bestehende System eingeführt werden können. Allerdings setzen sie voraus, dass genügend Personen über Einkommen verfügen, das an den einkommenslosen Bevölkerungsteil umverteilt wird. Schwarzarbeit kann dadurch gefördert werden.

Die konsumsteuerfinanzierten Modelle haben den Nachteil, dass das Steuersystem stark geändert werden muss und relativ hohe Konsumsteuern anfallen. Das kann dazu verleiten, in größerem Maßstab Steuern zu hinterziehen (Schwarzmarkt). Allerdings wird hier das Problem der Schwarzarbeit umgangen, da Einkommen durch Arbeit nicht besteuert wird.

Modellvergleich

Das Transfergrenzenmodell (TG-M; Ulmer Modell und Althaus-Modell) funktioniert ähnlich, wie die negative Einkommenssteuer, wobei nach der Transfergrenze Einkommen anders (weniger) besteuert wird. Einkommen bleibt weiterhin „subventioniert“ und es wird der Anreiz gegeben, über die Transfergrenze zu kommen, um weniger Steuern zu zahlen. Die Finanzierung des Grundeinkommens basiert auf den Einnahmen jenseits der Transfergrenze. Das Grundeinkommen wird mit dem Einkommen verrechnet und Einkommen bleiben versteuert. Die Finanzierung basiert hier also hauptsächlich auf der Einkommensbesteuerung.

Beim Werner’schen Modell wird Einkommen überhaupt nicht versteuert, weshalb jedes Bruttoeinkommen 1:1 als Nettoeinkommen ausbezahlt wird. Das Werner’sche Modell schlägt zur Finanzierung des Grundeinkommens die Besteuerung von Dienstleistungen und Waren vor.

Beispielzahlen für Deutschland

Ausgehend von 800 € monatlich für 80 Millionen Bürger ergeben sich Kosten von 768 Milliarden Euro pro Jahr. Davon würden durch Mehrwertsteuern vielleicht 96–120 Milliarden direkt zurück an den Staat gehen.

Nach dem Modell von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) entstünden dem Staat jährlich Kosten in Höhe von 583 Milliarden Euro. Das heutige System kostet den Staat dagegen 735 Milliarden Euro pro Jahr. Damit wäre ein bedingungsloses Grundeinkommen nach Althaus günstiger als das heutige System.[5]

Die Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat das Konzept von Althaus nachgeprüft und kommt zur Feststellung: „Das Konzept (von Althaus) ist finanzierbar“, so KAS-Vorstand Bernhard Vogel.[6]

Rechtslage in Deutschland

Nach heutiger Rechtslage besteht in der Bundesrepublik kein gesetzlicher Anspruch auf ein Grundeinkommen. Menschen, die z. B. wegen körperlicher oder geistiger Gebrechen außerstande sind, sich persönlich oder sozial zu entfalten, haben aber einen staatlichen Anspruch auf eine existenzielle Mindestsicherung, die als Minimalgarantie ein soziokulturelles Existenzminimum gewährleisten muss (BVerfGE 40, 121,133). Dieses sozioökonomische Existenzminimum leitet sich aus den Art. 1,1 GG in Verbindung mit Art 20,1 GG ab und unterliegt dabei der sogenannten Ewigkeitsklausel aus Art. 79,3 GG. Umgesetzt werden diese Fürsorgeleistung in den verschiedenen Grundsicherungsleistungen (Grundsicherung für Arbeitssuchende, SGB II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, SGB XII und der Sozialhilfe, SGB XII), die auf Antrag und bei Bedürftigkeit gewährt werden. Diese im Sozialgesetzbuch festgehaltenen Grundsicherungsleistungen unterliegen dabei den Prämissen der Eigenverantwortung des Individuums und der sozialen Verantwortung des Staates, d. h. jeder Erwachsene hat (im Normalfall) die Möglichkeit, aber auch die Verantwortung, den Unterhalt für sich und seine Familie zu verdienen, „der Staat aber hat alles zu tun, was notwendig und sinnvoll ist, um das ‚Soziale‘ zu bewirken und zu gewährleisten, wenn es ohne sein Eingreifen oder Eintreten nicht oder nicht zulänglich geleistet würde.“[7] Das Spannungsverhältnis zwischen Individuum und Gesellschaft umschreiben Armborst und Birk: „Die Verpflichtung des Leistungsberechtigten alles ihm mögliche zu unternehmen, um von der Sozialhilfe unabhängig zu werden, stellt das soziale Äquivalent zur Verpflichtung der Gesellschaft dar, die Existenz des Individuums zu sichern, das sich nicht selbst helfen kann.“[8] Grundsicherungsleistungen sollen wie im abgelösten BSHG dem Individuum ein menschenwürdiges Leben ermöglichen.

Allgemeine Kritik am BGE

Zur speziellen Kritk an den einzelnen Modellen siehe jeweiligen Hauptartikel'

Für alle Modelle gilt, dass die Höhe des Grundeinkommens die maßgebliche Stellschraube für Auswirkungen auf das Arbeitsverhalten ist. Ein Grundeinkommen unter dem Existenzminimum bedeutet Notwendigkeit zur Arbeit; ein Grundeinkommen darüber birgt die Gefahr von „Arbeitsunwillen“.

Die Auswirkungen auf Arbeitsmarkt und Preise sind bei keinem Modell vorhersehbar, von ihnen hängt jedoch die Tauglichkeit des Modells ab. Mit keinem Modell wird Arbeit abgeschafft, da Güter (und Dienstleistungen) auch weiterhin produziert werden müssen.[9]

Kritiker verweisen darauf, dass ein BGE ein Anreiz zu einer verstärkten Einwanderung sein könne.[10]

Moralische Aspekte

Die Frage, ob ein BGE überhaupt anzustreben sei, ist zunächst eine moralische. Zwei Positionen stehen sich – unabhängig von der ökonomischen oder politischen Machbarkeit – gegenüber:

Befürworter leiten das Ziel eines BGE aus der Menschenwürde ab: Das grundgesetzliche Verbot der Zwangsarbeit werde durch den ökonomischen Zwang zur Arbeit um der Selbsterhaltung willen ausgehebelt. Die Befürworter möchten damit Freiheit für die persönliche Entfaltung des Individuums schaffen und somit neue Lebenskonzepte in sozialen und künstlerischen Bereichen ermöglichen. Jeder müsse für sich beantworten, welches Menschenbild er von sich und den anderen habe: Wer von sich ehrlich behaupten könne, dass er mit einem Grundeinkommen, das ihm ein einfaches Leben ohne Überfluss ermöglicht, zufrieden sei, könne auf andere schließen. Zu häufig würde die Annahme getroffen, dass „die Anderen“ sich auf die faule Haut legen würden, doch wie viele letztlich „die Anderen“ seien, könne nur die Erfahrung lehren.

Manche Gegner halten es – nicht anders als viele Befürworter eines bedingungslosen Grundeinkommens – für ein moralisches Gebot, dass „jeder nach seinen Möglichkeiten“ zur Gesellschaft beizutragen habe. Darüber hinaus befürchten sie jedoch, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen die Bürger vor allem dazu verleiten werde, untätig zu sein. Der materielle Anreiz zur Aufnahme einer Arbeit, so argumentieren sie, sinke, so dass sich insbesondere für Menschen mit bisher geringem Einkommen Arbeit nicht mehr lohne. Unter anderem würden sich dadurch, so die Kritiker eines BGE, nicht mehr genug Menschen finden, um niedrig entlohnte und besonders unangenehme Arbeiten auszuführen. Götz Werner, ein Befürworter eines BGE, hält dem entgegen, wenn es ein bedingungsloses Grundeinkommen gäbe, dann würde, nach den Gesetzen freier Märkte, bisher schlecht bezahlte, aber notwendige Arbeit besser bezahlt werden bzw. attraktiver gestaltet werden. Für notwendige oder weithin gewünschte Arbeiten würden zwangsläufig ansprechende und lohnende Arbeitsverhältnisse geschaffen werden, und für ausreichend attraktive bzw. lukrative Arbeitsangebote fänden sich im Mittel und mittelfristig immer genug Arbeitswillige.

Aktuelle Diskussion

Zum Thema Grundeinkommen haben sich geäußert (in chronologischer Reihenfolge):

Daneben treten auch Einzelpersonen öffentlich als Fürsprecherinnen eines BGE auf:

  • Ulrich Oevermann (Soziologe) seit 1983
  • Claus Offe (Hertie School of Governance, Berlin)
  • Enno Schmidt und Daniel Häni (Initiative-Grundeinkommen Schweiz)[26]
  • der Linzer Diözesanbischof Schwarz spricht sich für ein Grundeinkommen „bedingungslos für alle“ aus.[27]
  • Thomas Straubhaar (Präsident des Hamburger Weltwirtschaftsinstituts) verbindet ein Grundeinkommen zur Anpassung an die flexible Arbeitswelt mit Kritik an womöglich zu hohem Grundeinkommen, da dies hohe Steuerlast bedeute
  • Bundespräsident Horst Köhler sprach sich Ende 2005 für eine negative Einkommenssteuer nach US-Vorbild aus,[28] wobei es sich aber nicht um ein Grundeinkommen im engeren Sinne handelt, da diese Negativsteuer nur an Erwerbstätige bzw. deren Haushalte gezahlt wird, also nicht arbeitsunabhängig ist
  • Katja Kipping (Linkspartei), eine Sprecherin des Netzwerk Grundeinkommen,[29] sieht eine Verbindung von bedingungslosem Grundeinkommen, Mindestlohn und allgemeiner Arbeitszeitverkürzung vor
  • Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) fordert „solidarisches Bürgergeld[30]
  • Kurt Biedenkopf (CDU) findet: „in diese Richtung sollten wir weiterdenken“, aber nicht als bedingungsloses Einkommen[31]
  • Der österreichische Bundeskanzler und SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer gibt dem SPÖ-Anliegen der „bedarfsorientierten Grundsicherung“ (die jedoch explizit kein bedingungsloses Grundeinkommen sein soll) höchste Priorität
  • CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla hält das Modell von Dieter Althaus für faszinierend und visionär[24]
  • Jean-Claude Juncker fordert: „Wir brauchen in Europa ein Grundeinkommen für alle“[32]
  • in Brasilien soll bis 2010 unter Betreiben von Senator Eduardo Suplicy, Mitglied der Partei von Brasiliens Präsident Lula da Silva und Ökonomie-Professor in São Paulo, ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Brasilianer eingeführt werden.[33]

Talkshows

Quellen

  1. Vier Modelle im Vergleich. In: WDR.de politik. 26. Januar 2007.
  2. Robert Anton Wilson: RICH=Rising Income through Cybernetic Homeostatis (steigendes Einkommen durch kybernetisches Gleichgewicht). In: Die Illuminati Papiere. Reinbek bei Hamburg 1980, ISBN 3-499-15191-X.
  3. http://www.attac.de/frankfurt/x_docs/Gorz-Referat.doc.
  4. http://www.hausarbeiten.de/faecher/hausarbeit/sog/25639.html
  5. Wikinews: Bürgergeld für alle fordert Thüringens Ministerpräsident Althaus (CDU); Cordula Eubel/Albert Funk: Zwei Lager, eine Idee. In: tagesspiegel.de, 21. Juli 2006.
  6. a b Hannes Koch: 800 Euro für jeden? CDUler findet's gut. In: taz.de, 25. Oktober 2006: „Diese Sozialreform – die größte seit Bismarck – wäre realistisch, erklärt die christdemokratische Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS). ‚Das Konzept ist finanzierbar‘, sagte KAS-Vorstand Bernhard Vogel der taz.“ Vgl. auch Kölner Stadtanzeiger: „Nach Berechnungen der CDU-nahen Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) ist ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bürger bezahlbar und nicht teurer als das heutige Sozialsystem.“
  7. Zacher: Handbuch des Sozialrechts. § 28, Rz 26, 3 A.
  8. Armborst/Birk: LPK-SGB XII. § 1, Rz 14.
  9. Werner Rätz: Für ein Bedingungsloses Grundeinkommen sind Finanzierungsmodelle unvermeidlich, aber schädlich! Newsletter Netzwerk Grundeinkommen, Nr. 9, November 2006.
  10. Z. B. Richard Hauser: Alternativen einer Grundsicherung – soziale und ökonomische Aspekte. In: Zeitschrift Gesellschaft Wirtschaft Politik, Jg. 55, 2006, S. 331-348 (Online-Zusammenfassung).
  11. Harald Rein: EXISTENZGELD! – Zur Geschichte einer Forderung. 26. August 2002.
  12. Wolfgang Strengmann-Kuhn: Armut in Deutschland und Grundeinkommen. (PDF), 21. Dezember 2006.
  13. Bündnis 90/Die Grünen NRW: Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz von Bündnis 90/Die Grünen NRW – „Für einen Neuaufbruch in der Sozialpolitik“ (PDF, 55 KB), Bochum, 16./17. Juni 2007: „Die Grüne Existenzsicherung […] verbindet […] die Absicherung des Existenzminimums mit dem Angebot, vorhandene Selbsthilfefähigkeiten zu unterstützen. […] Insbesondere vor diesem Hintergrund lehnen die Grünen NRW alle Modelle eines bedingungslosen Grundeinkommens ab, die sämtliche bisherigen sozialen Unterstützungssysteme in ihrer Breite ersetzten sollen.“
  14. Klaus-Uwe Gerhardt: Ein garantiertes Mindesteinkommen. 2007.
  15. Heute: Basic Income Earth Network.
  16. Siehe grundeinkommen.at.
  17. Freiheit statt Vollbeschäftigung.
  18. Netzwerk Grundeinkommen (Deutschland).
  19. Vgl. Pressemitteilung: 77. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendring: Jugendpolitisches Eckpunktepapier zu Fragen der Zukunft verabschiedet. Grundeinkommen für alle. 3. Dezember 2004.
  20. Vgl. Homepage DIE LINKE. Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen.
  21. Vgl. attac.de: AG Genug für Alle.
  22. Grüne Jugend Bundesverband: das bedingungslose Grundeinkommen.
  23. Vgl. FDP: Das Liberale Bürgergeld.
  24. a b Vgl. tagesspiegel.de, wo Pofalla zitiert wird: „Ich halte den Gedanken, den Dieter Althaus in die Debatte über das neue Grundsatzprogramm der CDU eingebracht hat, für visionär. Faszinierend ist, dass bei dieser Form von Grundsicherung jede Form von Sozialbürokratie wegfällt: keine Formulare mehr, keine Bedürftigkeitsprüfung. Ein Bürgergeld kann aber auch dazu führen, dass Menschen, die in der zweiten oder dritten Generation von Sozialtransfers leben, sich endgültig aus der Arbeitsgesellschaft zurückziehen. Wir haben uns in der CDU-Grundsatzprogrammkommission noch keine abschließende Meinung darüber gebildet.“
  25. Vgl. etwa welt.de: Koalition streitet über Bürgergeld; welt.de: Bürgergeld: Interview: „Die Qualität des Sozialstaats misst sich an den Lebenschancen“; morgenpost.de: „Während Heil die Linien zur FDP auszieht, sucht er gleichzeitig Streit mit dem derzeitigen Koalitionspartner: Die CDU-Pläne für ein Grundeinkommen für alle Bürger in Höhe von 800 Euro (Bürgergeld) kritisierte er scharf. ‚Das ist eine konservative Stilllegungsprämie. Menschen werden einfach aufgegeben, als nutzlos abgestempelt, in die Sackgasse geschoben und mit Geld abgefunden.‘ Die CDU will mit dem Bürgergeld einen Systemwechsel in der Sozialpolitik einleiten. Es ist einer der zentralen Punkte der CDU-Programmdebatte. Es war von Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus in die Debatte eingebracht worden und findet breite Unterstützung. Das Bürgergeld soll Hartz IV und alle anderen Sozialleistungen ersetzen.“
  26. Vgl. initiative-grundeinkommen.ch.
  27. So berichtete derstandard.at (kostenpflichtiges Archiv): „Leistung ist nicht das höchste Ziel im menschlichen Leben […] Schwarz stellte sich in diesem Zusammenhang hinter das Modell der Katholischen Sozialakademie (KSÖ), die ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle Bewohner des Landes (nicht nur Staatsbürger) gefordert hatte.“
  28. Vgl. Interview mit Horst Köhler. In: stern.de.
  29. Vgl. DIE LINKE. Bundesarbeitsgemeinschaft Grundeinkommen in und bei der Linkspartei.
  30. So presseportal.de: „Der thüringische Ministerpräsident sei ein Vordenker, sein Engagement beispielsweise für ein Bürgergeld und eine grundlegende Neuorientierung und Vereinfachung unserer sozialen Sicherungssysteme, belege seinen Mut neue Wege zu gehen.“; Vgl. auch tagesspiegel.de: „Thüringens Ministerpräsident will dasselbe wie Politiker der Linkspartei: ein Bürgergeld für alle.“ und wikinews: „Bürgergeld für alle fordert Thüringens Ministerpräsident Althaus (CDU)“ sowie d-althaus.de: „Das Solidarische Bürgergeld“.
  31. Kurt Biedenkopf: Streitfall Grundeinkommen. In diese Richtung sollten wir weiterdenken. (kostenpflichtig).
  32. Vgl. fr-aktuell.de: Jean-Claude Juncker im Interview; gouvernement.lu: „Wir brauchen in Europa ein Grundeinkommen für alle“. Jean-Claude Juncker au sujet de l'actualité européenne.
  33. Vgl. ka-news.de: „44 Millionen Brasilianer erhalten heute bereits ein fast vollständig aus einer Kapitaltransaktionssteuer finanziertes Grundeinkommen; die Initiative ging von Suplicy aus. Zusammen mit Präsident da Silva plant er [Eduardo Suplicy] nun die endgültige Einführung eines gesetzlichen Grundeinkommens in Brasilien bis zum Jahre 2010“.