Postbeamtenkrankenkasse
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost. Sie gewährt ihren Mitgliedern Leistungen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen sowie bei Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten. Die Postbeamtenkrankenkasse ist in ihrem Bestand geschlossen. Zur Zeit betreut die PBeaKK 390.000 Mitglieder sowie 240.000 mitversicherte Angehörige. Die Postbeamtenkrankenkasse ist keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des Sozialgesetzbuches, Fünftes Buch (SGB V).
Für den Dienstherrn und die Gemeinschaft Privater Versicherer übernimmt die Postbeamtenkrankenkasse u.a. Aufgaben, die sich aus der Privaten Pflegeversicherung und der Fürsorgepflicht des Dienstherrn nach § 79 Bundesbeamtengesetz (BBG) ergeben.
Die PBeaKK hat als Organe den Vorstand (Vorsitzender und ein weiteres Mitglied; Amtszeit fünf Jahre) und den Verwaltungsrat (16 Mitglieder: 8 Mitgliedervertreter und 8 Verwaltungsvertreter). Der Vorstand kann nur durch den Verwaltungsrat abberufen und mit seiner Zustimmung eingesetzt werden. Beschlüsse des Verwaltungsrates müssen von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden. Die zuständige Aufsichtsbehörde ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost.
Geschichte
1. Oktober 1885: Gründung der Post-Krankenkasse (Vorläuferin der Bundespostbetriebskrankenkasse), Mitgliedschaft nur für Arbeiter
1. März 1913: Gründung der Postbeamtenkrankenkasse bei den Oberpostdirektionen aufgrund einer Verfügung des Reichspostamtes. Bezeichnung der Kassen als "Krankenkasse für Unterbeamte im Bezirk der Kaiserlichen Postdirektion in ..." (41 Kassen), Mitgliedschaft nur für Beamte des einfachen Dienstes (damals unterer Dienst genannt) und Angehöriger dieser Beamten
1919: Umbenennung in "Krankenkasse für Unterbeamte im Bezirk der Postdirektion in ..."
Anfang 1920er: Umbenennung in "Krankenkasse für Post- und Telegrafenbeamte"
Anfang 1930er: Umbenennung in "Krankenkasse für Beamte der Deutschen Reichspost im Bezirk der Oberpostdirektion ..."
1. April 1938: Umbenennung in "Reichspostkrankenfürsorge (RPKF)", Mitglied für alle Beamten und nicht versicherungspflichte Angestellte der Reichspost und ihre Angehörigen
1945-1951: Verwaltung der RPKF durch die Bezirksstellen, keine einheitliche Leitung mehr
15. November 1951: Wiederrichtung der Hauptverwaltung in Stuttgart, Umbenennung in PBeaKK
Mitgliedergruppen
Die PBeaKK teilt ihre Mitglieder in mehrere Gruppen ein. Der Leistungsumpfang unterscheidet sich:
- A: Beamte, Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene des einfachen Dienstes
- B 1: Beamte, Ruhestandsbeamte und Hinterbliebene des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes
- B 2, B 3: Mitglieder ohne Beihilfeanspruch (B 2 und B 3 erhalten unterschiedlich hohe Erstattungen)
- C: frühere Angestellte mit Rentenanspruch aus der Versorgungsanstalt der Deutschen Bundespost (VAP)
- E: geschiedene Ehegatten
- S: studierende Kinder von Mitgliedern
- B 2(S): studierende Kinder von Mitgliedern, die nicht im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind
In der Gruppe C wird der Verlust des Beihilfeanspruchs mit Renteneintritt durch etwas höhere Leistungen kompensiert.
Leistungsumfang:
- A: Leistungen wie für Kassenversicherte, keine Privatleistungen außer bei Überweisung zu einem Privatarzt durch den Vertragsarzt der PBeaKK
- B1, B2, C und E (von Versicherten aus B): Erstattung von privatärztlichen Leistungen
Automatisch wird ein Wechsel der Mitgliedergruppe von A nach B 1 vorgenommen bei:
- Beförderung nach A 7
- Wohnsitzverlegung ins Ausland
- Urlaub ohne Bezüge/Vergütung ohne Anspruch auf Beihilfe
- Wegfall der Besoldung/Vergütung
- Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis, wenn die Mitgliedschaft bestehen bleibt
Auf Antrag ist ein Wechsel möglich von
- A nach B 1
- A oder B 1 nach B 2 oder B 3
- B 1 nach A