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Edelfrei

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Der mittelalterliche Begriff edelfrei (auch hochfrei) bedeutet, vereinfacht ausgedrückt, dass jemand von uradeliger, dynastischer Herkunft ist. Edelfreie Familien sind unabhängig von rechtlichen Bindungen übergeordneter Natur, sie sind keinen anderen Familien oder Dynastien untergeordnet, abgesehen von König bzw. Kaiser. Die Ursprünge dieser Altadelsgeschlechter gehen oftmals bis auf den Adel der Völkerwanderungszeit zurück. Diese mittelalterlichen Freiherren, die aus dem Geburtsadel hervorgingen, unterscheiden sich daher von den Freiherren, zu denen ab Ende des Mittelalters ritterliche und briefadlige Familien ernannt wurden.

Viele ehemals edelfreie Geschlechter unterwarfen sich im Verlauf des Hochmittelalters mächtigeren Feudalherren. Dies geschah nicht immer nur unter Zwang, viele Lehnsmannen (Lehnsleute, Lehnsmänner) erreichten hohe Stellungen am Hof ihrer Lehnsherren, und die Dienstmannschaft war oft sehr lukrativ. Besonders zur Zeit des Territorialausbaues und durch das Aufkommen der Geldwirtschaft waren viele Edelfreie auf den Schutz und die Unterstützung eines mächtigeren Lehns- oder Feudalherren oder eines Bistums angewiesen. Umgekehrt war dies natürlich genauso, denn größere Territorien mussten durch loyale Dienstleute gesichert und verwaltet werden. Die Zahl der altadeligen, edelfreien Familien war begrenzt, es entstand nun rasch eine neue Gesellschaftsschicht, die Ministerialen. Diesen, ursprünglich meist unfreien, "Emporkömmlingen" gelang innerhalb eines Jahrhunderts der Aufstieg in den niederen Adel, die Unterschiede zu den alten edelfreien Geschlechtern begannen sich zu verwischen. Bei den meisten ehemals edelfreien Adelssippen fehlen deshalb zuverlässige Beweise ihrer dynastischen Herkunft, die Ursprünge der meisten Familien verlieren sich im Dunkel der Geschichte.