Bioethik
Bioethik bezeichnet die ethische Reflexion jeglichen Umgangs von Menschen mit Leben – im speziellen des Umgangs von Menschen mit dem Leben anderer Menschen. Eines der Ziele ist es, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage zur Aufstellung von normativen Regeln (Gesetze, Konventionen, Entscheidungsgrundlagen für Ethikkommissionen) für einen verantwortungsvollen Umgang mit Leben zu liefern. Bioethik ist ein Teilgebiet der philosophischen Ethik.
Begriffserklärung und Aufgabengebiet
Der deutsche Begriff Bioethik umfasst einen weiten Gegenstandsbereich. Dieser reicht von ethischen Problemen im Umgang mit der belebten Umwelt, beginnend beim verantwortungsvollen Umgang mit unseren biologischen Resourcen (z.B. Schutz des Regenwaldes) über die Verwirklichung eines umfassenden Artenschutzes (vgl. Artensterben) bis zum Umgang mit Nutz- und Versuchstieren in der Nahrungsmittelindustrie und Forschung (Tierethik). Mit steigender Bedeutung befasst sich die Bioethik schließlich mit den Auswirkungen der biotechnischen und -medizinischen Entwicklungen auf den einzelnen Menschen bzw. auf die menschliche Gemeinschaft. Sie umfaßt dabei auch alle Bereiche der Medizinischen und Humanökologischen Ethik. Das Wort Bioethik stammt aus dem angloamerikanischen und wurde dort im Angesicht der rasanten biomedizinischen Entwicklung in den frühen 70er Jahren des 20. Jahrhunderts geprägt. Im Gegensatz zum englischen Begriff Bioethics, der im angloamerikanischen Raum weitgehend mit Medical Ethics gleichzusetzen ist, hat der Begriff im Deutschen die Erweiterung auf all die oben genannten Bereiche erfahren.
In der Öffentlichkeit werden die vorherrschenden bioethischen Problembereiche – die der Gentechnologie – grob in die zwei Bereiche, Rote Gentechnologie und Grüne Gentechnologie, aufgeteilt und werden zum Teil sehr unterschiedlich bewertet. Zusätzlich hat der Problembereich der Reproduktionsmedizin (der urprünglich mit Gentechnologie nichts zu tun hatte, jetzt aber immer mehr Berührungspunkte mit dieser entwickelt) in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen (Stichworte: reproduktives Klonen oder Präimplantations- und Pränataldiagnostik von (Erb)krankheiten).
Geschichte der Bioethik und bioethisch relevanter Meilenstein der Forschung
Das englische Wort Bioethics wurde erstmals 1970 von dem experimentellen Onkologen Rensselaer Potter (Universität Wisconsin, USA) in einem Artikel Bioethics, the science of survival erwähnt. Einen ersten Höhepunkt und Erfolg erlebte dieser junge Ethikbereich 1974 in dem selbst auferlegten Forschungsstopp, den führende Wissenschafter nach den ersten erfolreichen genetischen Versuchen mit rekombinanten Plasmiden in Bakterien (1973) in den USA ausriefen. Kurz darauf, im Februar 1975, forderten die Wissenschafter schließlich in der berühmten Asilomar-Konferenz 2 (USA) zu einem weltweiten Moratorium für bestimmte Arbeiten mit der Gentechnik auf. Im folgenden eine kurze Liste mit Meilensteinen in der Biomedizin- und Gentechnologieforschung, die zu einer weltweiten bioethischen Diskussion führten:
- 1973: Stanley Cohen, Annie Chang und Herbert Boyer erzeugten das erste genetisch veränderte rekombinante Bakterium , indem sie ein Plasmid mit vereinter viraler und bakterieller DNA in das Darmbakterium Escherichia coli einschleussten.
- 1975: Stanley Cohen und Herbert Boyer erwirkten einen Erlass staatlicher Regelungen für den Umgang mit Gentechnik in den USA, die auch als Vorbild für ähnliche Regelungen in europäischen Staaten diente.
- -- In der berühmten Asilomar-Konferenz 2 forderten 140 führende Wissenschafter ein Moratorium für bestimmte gentechnische Experimente.
- 1977: Erstmals gelingt die Klonierung eines menschlichen Gens und die gentechnische Herstellung eines menschlichen Proteins in einem Bakterium.
- -- Walter Gilbert, Allan Maxam und Frederick Sanger erfinden eine Methode zur effizienten DNA-Sequenzierung (Nobelpreis 1980).
- 1978: Louise Joy Brown kommt am 25. Juli als erstes Retortenbaby in England auf die Welt. Die dafür verwendete Methode wird als In-vitro-Fertilisation (IVF) bezeichnet.
- -- Erstes Patent auf einen gentechnisch veränderten Organismus wird erteilt.
- 1980: Gene können mittels eines Bakteriums (Agrobacterium tumefaciens) auch in Pflanzen eingeschleusst werden. Beginn der Grünen Gentechnologie.
- 1981: Erste Klonversuche mittels Embryonenteilung sind bei der Kuh und bei der Maus erfolgreich.
- 1982: Erstes gentechnisch hergestelltes Medikament (Insulin) am Markt (USA).
- 1983: Erstes Patent auf eine gentechnologisch veränderte Pflanze.
- -- DNA-Sequenz des Bakteriophagen Lambda (ein Virus) veröffentlicht.
- -- Erster Gentest für eine Erbkankheit entwickelt (Chorea Huntington).
- 1984: Entwicklung des genetischen Fingerabdrucks durch den Briten Alec Jeffreys.
- -- Die sogenannte Schiege (Mischung aus Schaf und Ziege) erblickt das Licht der Welt.
- 1985: Erfindung der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) von Kary B. Mullis. Chemie-Nobelpreis 1993.
- 1988: Erstes Patent für ein gentechnisch verändertes Säugetier (Krebsmaus).
- 1990: Start des Humangenomprojektes.
- -- Erste Gentherapieversuche beim Menschen.
- -- Erstes Kind nach Präimplantationsdiagnostik kommt zur Welt.
- 1994: Gentechnisch veränderte Tomaten kommen auf den Markt (USA, Großbritannien).
- 1996: Erster Genchip wird entwickelt.
- 1997: Ian Wilmut klont als erster ein erwachsenes Säugetier. Schaf Dolly.
- 1999: Am 17. Septmeber stirbt der 18-jährige US-Amerikaner Jesse Gelsinger an einer Gentherapie.
- 2000: Erste unvollständige Version des menschliechen Genoms wird vorgestellt.
- -- In der Charter der Grundrechte wird das reproduktive Klonen von Menschen verboten.
- 2001: Erster in seiner Keimbahn gentechnisch veränderter Primat wird geboren.
- 2003: Das Genom des Menschen ist fertig sequenziert.
- -- Severino Antinori und Pavos Zanos planen erste reproduktive Klonversuche beim Menschen (zahlreiche Medienmeldung über erfolgreich Klonversuche beim Menschen lassen sich allerdings nie verifizieren).
- 2004: Ian Wilmut plant die ersten in Großbritannien nicht verbotenen therapeutischen Klonversuche am Menschen.
Hauptströmungen bioethischer Herangehensweisen (Moraltheorien)
Obwohl die Bioethik eigentlich ein Spezialgebiet der philosophischen Ethik ist, haben sich zu bioethischen Fragestellungen häufig auch Naturwissenschafter und Mediziner (oft nicht sehr fundiert) zu Wort gemeldet. Der bioethische Diskurs ist daher in eine meist relativ oberflächlich geführte Diskussion in der breiten Öffentlichkeit und eine gut fundierten Diskussion zwischen Philosophen, Theologen und wenigen Naturwissenschaftern in einschlägiger Fachliteratur geteilt. Innerhalb der philosophisch fundierten bioethischen Diskussion haben sich folgende ethischen Herangehensweisen herausgebildet.
Kantianismus/Deontologie (Pflichtenbasierte Theorie)
Gebote und Verbote sind nicht von den Folgen abhängig, sondern ausschließlich vom Wert der Handlung an sich. Dieses Prinzip ist ausgehend vom Kant'schen kategorischen Imperativ entwickelt worden. Z.B. besitzen Embryonen in jedem Fall ab der Verschmelzung der Zellkerne die volle Menschenwürde, und dürfen daher zu keinem anderen Zweck (z.B. Stammzelltherapie) instrumentalisiert werden.
Diese Herangehensweise ist besonders in Kontinentaleuropa und bei theologischen Bioethikern vertreten.
Utilitarismus (Konsequenzbasierte Theorie)
Bei dieser moralischen Theorie werden Gebote und Verbote von den Folgen her beurteilt. Als Ziel gilt, den größt möglichen Nutzen für die größt mögliche Anzahl von Menschen zu erreichen. In seiner klassischen, reinen Form ist diese Theorie praktisch nicht auf die Bioethik anzuwenden, da sie im Prinzip das Töten eines Menschen zum Zweck der Organentnahme und -transplantation erlauben müsste. Der Nutzen für all die Organempfänger wäre größer als der Schaden für den einen Menschen. Um den Utilitarismus für die Bioethik fruchtbar zu machen, muss man allgemein gültige unverhandelbare Grundsätze (z.B. Recht auf Leben) einführen. Weniger einschneidende Fragestellungen können dann aber unter Abwägung des Schadens und des Nutzen entschieden werden. Z.B. kann man die Frage, ob es erlaubt sein soll, überzählige Embryonen zur Stammzellerzeugung freizugeben mit Blick auf den Nutzen für potentielle kranke Stammzellempfänger, zustimmend beantworten.
Die utilitaristische Herangehensweise ist besonders in der anglosächsischen Bioethik vertreten. Die Thesen des Utilitaristen Peter Singer wurden kontrovers diskutiert und gelten als umstritten.
Liberaler Individualismus (Rechtebasierte Theorie)
Hiebei werden bioethische Fragestellungen zwischen den (moralischen und gesetzlichen) positiven und negativen Rechten der einzelnen betroffenen Individuen ausgehandelt. Jeweils das stärkere Recht sticht. Im Fall der Embryonen könnte man einen absoluten positiven Schutz auf Leben konstatieren, der jedwede Nutzung als Stammzellen verbietet.
Kommunitarismus (Gemeinschaftsbasierte Theorie)
Diese Moralvorstellung richtet sich im besonderen gegen den liberalen Individualismus und betont in ihren bioethischen Entscheidungen mehr die Auswirkung auf die Gemeinschaft als auf den Einzelnen. Vertreter diese Theorie könnten sowohl Argumente für die Nutzung von Embryonen als auch gegen die Nutzung vorbringen. Dafür spricht der potentielle Nutzen für die medizinische Versorgung der Menschen, die in der Folge weiter im Arbeitsprozess integrierbar sind (Beitragszahler) und weniger Resourcen für ihre Versorgung benötigen. Dagegen könnte man z.B. die potentielle Ausnutzung von Frauen (unangenehme Eizellspende) vorbringen.
Rezeption bioethischer Fragestellungen in der Öffentlichkeit
Bioethische Fragestellungen stoßen zum Teil auf ein großes Interesse in der Öffentlichkeit. Der Wissensstand zu den zum Teil komplexen wissenschaftlichen Grundlagen ist aber konstant über die letzten 8 Jahren nicht allzu hoch. Auf die Frage, ob auch nicht gentechnologisch veränderte Tomaten Gene enthalten, antworten nur ca. 35% richtigerweise mit ja. Circa 50% glauben fälschlicherweise, dass beim Essen von gentechnisch veränderten Lebensmitteln die eigenen Gene verändert werden können. Im Wissen über die wissenschaftlichen Grundlagen gibt es ein klares Nord-Südgefälle in Europa. In Schweden werden von 9 Fragen 6,35 richtig beantwortet, in Portugal nur 3.93. Deutschland und Österreich liegen im Mittelfeld (~4,79). Nichts desto trotz wird die Frage ob Biotechnologie Vorteile für ihr Leben bringe von 25% der europäischen Bevölkerung (EU) mit unentschieden beantwortet. Von den Europäern die eine Meinung dazu haben, sind 44% optimistisch und 17% pessimistisch. In der allgemeinen Stimmungslage zur Biotechnologie kann man einen klaren Knick um das Jahr 1999 erkennen. Von 1991 bis 1999 nahm die Zustimmung rasant ab, ab 1999 nimmte sie wieder zu und hat jetzt fast wieder das Niveau von 1991 erreicht. Der Grund könnte in dem doch weitgehend positiv besetzten Thema der vollständigen Sequenzierung des menschlichen Genoms und dem vermeintlichen Nutzen für die Medizin liegen.
Einen klaren Unterschied in der Zustimmungsrate kann man aufgeteilt auf die verschiedenen Bereiche beobachten.
Rote Gentechnologie
Die Rote Gentechnologie umfasst alle Bereiche, die mit Medizin in Verbindung stehen, wie rekombinante Herstellung von Medikamenten, Gentherapie, Grundlagenforschung mit gentechnologischen Methoden und genetisches Testen. Die Beurteilung des genetischen Testens z.B. ist in den letzten 8 Jahren konstant hoch, aber leicht abnehmend (von 94% (1996) auf 91% (2002), je zur Hälfte volle Zustimmung und risikoabhängige Zustimmung).
Reproduktionsmedizin
Die Diskussion um die Reproduktionsmedizin umfasst viele unterschiedliche Problemfelder, wie Abtreibung, In-vitro-Fertilisation, Eizellspende und späte Mutterschaft, und nicht zuletzt (reproduktives) Klonen. 32% der Europäer unterstützen die Bestrebungen zum Klonen (ohne Unterscheidung ob reproduktiv oder therapeutisch) voll, 50% risikoabhängig und 17% überhaupt nicht.
Grüne Gentechnologie
Die Grüne Gentechnologie umfasst die Anwendung der Gentechnologie in der Pflanzenzüchtung. Hier ist die Ablehnungshaltung am höchsten. Je ca. ein Drittel unterstützen voll, risikoabhängig oder lehnen diesen Bereich ab. Noch stärker ist die Ablehnung wenn es um Nahrungmittel geht, da sind 50% strikt dagegen.
Andere Problemfelder
Die Probleme der Tierethik oder der Humanökologie interessieren einen etwas kleineren Bereich der Öffentlichkeit. Besonders im Tierschutz gibt es einen zum Teil sehr millitanten Widerstand, der sowohl die Tierzucht für die Nahrungsmittel- und Bekleidungsindustrie als auch Tierexperimente vehement (zum Teil gewaltätig) bekämpft.
Rechtliches
Menschenrechtsübereinkommen zur Biomedizin (Europarat)
[1] Auszug
- Kapitel I Allgemeine Bestimmungen
- Artikel 1 Gegenstand und Ziel
- Die Vertragsparteien dieses Übereinkommens schützen die Würde und die Identität aller menschlichen Lebewesen und gewährleisten jedermann ohne Diskriminierung die Wahrung seiner Integrität sowie seiner sonstigen Grundrechte und Grundfreiheiten im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin.
- Jede Vertragspartei ergreift in ihrem internen Recht die notwendigen Maßnahmen, um diesem Übereinkommen Wirksamkeit zu verleihen.
- Artikel 2 Vorrang des menschlichen Lebewesens
- Das Interesse und das Wohl des menschlichen Lebewesens haben Vorrang gegenüber dem bloßen Interesse der Gesellschaft oder der Wissenschaft.
- Artikel 3 Gleicher Zugang zur Gesundheitsversorgung
- Die Vertragsparteien ergreifen unter Berücksichtigung der Gesundheitsbedürfnisse und der verfügbaren Mittel geeignete Maßnahmen, um in ihrem Zuständigkeitsbereich gleichen Zugang zu einer Gesundheitsversorgung von angemessener Qualität zu schaffen.
- Artikel 4 Berufspflichten und Verhaltensregeln
- Jede Intervention im Gesundheitsbereich, einschließlich Forschung, muß nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, Berufspflichten und Verhaltensregeln erfolgen.
Deklaration betreffend des menschlichen Genoms und der Menschenrechte (UNESCO)
Im Jahr 1997 wurde die Deklaration der UNESCO betreffend des menschlichen Genoms und der Menschenrechte (Universal Declaration On The Human Genome And Human Rights) verabschiedet. Art. 11 dieser Deklaration enthält folgende Bestimmung:
- "Praktiken, die der Menschenwürde entgegenstehen, wie das reproduktive Klonen von menschlichen Lebewesen, sollen nicht erlaubt sein. Die Staaten und die kompetenten internationalen Organisationen sind zur Kooperation eingeladen, um solche Praktiken zu identifizieren und auf nationaler und internationaler Ebene Maßnahmen zu ergreifen, welche garantieren, daß die in dieser Deklaration aufgestellten Prinzipien respektiert werden."
Leider wird nur das "reproduktive" Klonen als Beispiel aufgeführt. Weitere Praktiken der Biotechnologie, welche die Menschenwürde verletzen, werden leider nicht erwähnt. Inwiefern diese Deklaration weitere internationale und nationale Regelungen beeinflusst, ist schwierig abzuschätzen. Jedenfalls fühlen sich kaum alle Länder zur sofortigen Durchsetzung solcher eher vage formulierten Bestimmungen veranlasst.
Kein weltweites Klonverbot (UNO)
Nach Monaten des Verhandelns konnten sich ca. 60 Länder (inkl. USA) mit ihrem totalem Klonverbot für menschliche Zellen in der Abstimmung im November 2004 nicht durchsetzen. Jetzt verständigten sich beide Seiten im Rechtsausschuss der UNO-Vollversammlung auf eine weitere Suche nach einem Kompromiss für eine Deklaration. Diese hätte jedoch nicht den Stellenwert einer allgemein verbindlichen Konvention.
Ausgewählte Problemfelder
Bioethik für alle Lebewesen
- Tierethik (siehe dort)
- Artenschutz (siehe dort)
Bioethik in Bezug auf den Menschen
Am Beginn des Lebens
Definition des Lebensbeginnes
Reproduktionsmedizin
- Samenspende, Eizellspende, Leihmutterschaft und späte Mutterschaft
- Pränataldiagnostik, Präimplantationsdiagnostik
- Eugenik, Selektion
- Abtreibung
- Klonen
Therapeutisches und reproduktives Klonen
Während des Lebens
Medizinethik, Patientenverfügung (siehe dort)
Organtransplantation und Xenotransplantation (siehe dort)
- Gläserner Mensch
- Kriminalistik (genetischer Fingerabdruck)
- Versicherung
- Arbeitsmarkt
Humanökologie (siehe dort)
Am Ende des Lebens
Definition des Todes
- Todeskriterien (Gehirntod), Organentnahme
Euthanasie (siehe dort)
Suizid (siehe dort)
Beschränkung von medizinischen Leistungen
Literatur
- M. Düwell & D. Mieth (Hg.) Ethik in der Humangenetik. francke verlag (1998) 516 S.
- K. Braun Menschenwürde und Biomedizin. Campus Verlag (2000) 308 S.
- J. Hampel & O. Renn (Hg.) Gentechnik in der Öffentlichkeit. Campus Verlag (1999) 410 S.
- W.-M. Catenhusen & H. Neumeister (Hg.) Chancen und Risiken der Gentechnologie. Campus Verlag (1990) 405 S.
- K. Bayertz GenEthik. Probleme der Technisierung menschlicher Fortpflanzung. Rowohlt (1987)
- W. Korff, L. Beck & P. Mikat (Hg.) Lexikon der Bioethik. Gütersloher Verlagshaus (1998) 3 Bde.
- E.-M. Engels, Th. Junker & M. Weingarten (Hg.) Ethik der Biowissenschaften - Geschichte und Theorie. Verlag für Wissenschaft und Bildung (1998) 426 S.
Weblinks
- Eurobarometer 58.0 - Europeans and Biotechnologie in 2002 (engl.)
- Website des Nationalen Ethikrates
- Bayerische Bioethik-Komission
- Informationsportal zu den Themen der Bioethik
- Bio-Ethik als menschenrechtliche Herausforderung (Auswärtiges Amt)
- Diskussion zur Bioethik
- Bioethik-Themen - Deutsches Referenzzentrum für Ethik in den Biowissenschaften (DREZ)
- Archiv mit vielen Artikeln zur Bioethik Mit Dutzenden Artikeln Pro und Contra PID, Klonen u.a.
- ZEIT-Archiv Biotechnologie & Medizin: Debatten zur Ethik und Politik