Ralf Höcker
Ralf Höcker (* 4. März 1971 in Köln) ist Autor zweier Bücher über populäre Rechtsirrtümer (Lexikon der Rechtsirrtümer und Neues Lexikon der Rechtsirrtümer) der Mitte der 1990er Jahre entstandenen Sachbuchgattung der Irrtumslexika. Höckers zweites Werk löste im Sommer 2005 sogar ein weltweites Medienecho aus, nachdem der Autor in einem Interview mit dem britischen Guardian erstmals klar stellte, dass Touristen keinen Rechtsanspruch auf die Nutzung einer Sonnenliege erwerben, wenn sie sie mit einem Handtuch reservieren.
Das Lexikon der Rechtsirrtümer hielt sich 20 Wochen ununterbrochen auf der Sachbuch-Bestsellerliste, die beste Platzierung war Rang 3 am 12. März 2007. Mit dem Buch Neues Lexikon der Rechtsirrtümer hielt sich Höcker ebenfalls 20 Wochen in den Verkaufscharts, am 12. März 2007 erreichte er mit seinem zweiten Werk Rang 1. [1]
Höcker vertritt als Rechtsanwalt Unternehmen und Prominente im Medien- und Markenrecht. Vor Gründung der Kölner Kanzlei Höcker Rechtsanwälte arbeitete er für internationale Sozietäten in London (Willoughby & Partners) und Köln (Linklaters Oppenhoff & Rädler). Am King's College London absolvierte er nach seiner deutschen Juristenausbildung und der Promotion zum Dr. jur. ein LL.M.-Studium in Intellectual Property Law.
Werke
- Das Grundrecht der Gewissensfreiheit und seine Auswirkungen im Strafrecht. Frankfurt a.M.: Lang, 2000 (Diss.)
- Lexikon der Rechtsirrtümer. Berlin: Ullstein, 2004. ISBN 3548366597
- Neues Lexikon der Rechtsirrtümer. Berlin: Ullstein, 2005. ISBN 3548367720
Einzelnachweise
Weblinks
Personendaten | |
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NAME | Höcker, Ralf |
KURZBESCHREIBUNG | deutscher Rechtsanwalt und Publizist |
GEBURTSDATUM | 4. März 1971 |
GEBURTSORT | Köln |