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Status quo

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Status quo (lateinisch: bestehender (aktueller) Zustand, eigentlich Zustand, der…) bezeichnet den gegenwärtigen Zustand einer Sache. Häufig auch im Ost-West-Konflikt gebraucht, was in diesem Zusammenhang den Stillstand bzw. Festhalten der Grenzen beschreibt.

Etymologie

Der Ausdruck geht etymologisch auf eine Formel der lateinischen Rechtssprache zurück: »in statu quo ante« („in dem Zustand, in dem [es] vorher [war]“, quo ist das Relativpronomen).

Ursprüngliche Wortbedeutung

Der Terminus technicus stammt von der ausschlaggebenden Bedingung »in statu quo res erant ante bellum« – das Wort statu wird ohne „s“ am Ende geschrieben (die Präposition „in“ gehört zum Ablativ, weswegen „status“ als Beziehungswort auch im Ablativ steht → „statu“) – und hat eine Bedeutungsverschiebung erfahren: Ursprünglich waren Status quo und Status quo ante (bellum) gleichbedeutend und bezeichneten den Zustand vor einem Krieg. Status quo war also lediglich eine Kurzform des letzteren.

So wurde zum Beispiel im Frieden von Hubertusburg 1763 der Zustand vor dem Siebenjährigen Krieg wiederhergestellt (= Status quo ante).

Heutige Verwendung

Heute haben Status quo und Status quo ante entsprechend dem realen Wortsinn eine unterschiedliche Bedeutung.

Status quo wird meist in der Bedeutung „bestehender Zustand“ verwendet. Der Ist-Zustand ist eine Bezeichnung aus Betriebswirtschaftslehre und Projektmanagement und stellt eine wichtige Phase des Vorgehensmodells dar.
Im Fließgleichgewicht ist der Status quo der angestrebte Normalzustand.

Status quo ante wird meist in der Bedeutung „ursprünglicher, vorheriger (derzeit nicht bestehender) Zustand“ verwendet, d. h. der Zustand vor einem Status quo.

Die Bedeutung einer Status-quo-Klausel

Bei kollektiven Entscheidungsverfahren gilt für den Fall, dass es zu keiner Entscheidung kommt, in der Regel der bisherige rechtliche Zustand weiter.

Eine solche Status-quo-Klausel wird meist gar nicht explizit ausformuliert, hat jedoch erhebliche Bedeutung. So besagt z. B. die Regel der Einstimmigkeit, dass eine Gruppenentscheidung von allen Mitgliedern der Gruppe gebilligt werden muss. Dies scheint die Aufhebung jeglichen Zwanges zu beinhalten, da niemandem eine Entscheidung aufgezwungen werden kann.

In Verbindung mit einer Status-quo-Klausel läuft die Einstimmigkeitsregel jedoch auf ein Vetorecht für jedes Gruppenmitlied gegen eine Veränderung des bestehenden Zustandes hinaus. Damit wird die Einstimmigkeitsregel zu einer extrem konservativen Entscheidungsregel, die u. U. 99 von 100 Gruppenmitgliedern den Status quo aufzwingt.