Wikipedia:Redaktion Sexualität/Bilder mit sexuellem Inhalt
Übertragung von Wikipedia:Fragen zur Wikipedia
Zweifelhafte Bilder
Warum werden Bilder, welche nach den dt, österr. oder schweizer Gesetzen pornographisch sind, nicht gelöscht oder, bei direkter Einbindung von den Commons, nicht zumindest auf die Bad image List gesetzt ? Ist de:WP schon so weit heruntergekommen, dass die Gesetzte missachtet werden ?
Wichtig: Es geht mir nicht um meine Moralvorstellungen, sondern um Gesetzestreue. Augiasstallputzer 12:53, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Mich würde schon interessieren, wo du in der WP oder auf den Commons Bilder findest, die „zum Ausdruck bringen, daß sie ausschließlich oder überwiegend auf die Erregung eines sexuellen Reizes bei dem Betrachter abzielen und dabei die im Einklang mit allgemeinen gesellschaftlichen Wertvorstellungen gezogenen Grenzen des sexuellen Anstandes [:Bild:Auto-fellatio.jpg]] einem pornographischen Zweck. Zur Erklärung in Artikeln sind sie jedenfalls nicht erforderlich. Hier wäre eine Bleistiftzeichnung besser geeignet und ausreichend. Augiasstallputzer
13:16, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Lächerlich. -- ChaDDy ?! +/- 13:26, 8. Jul. 2007 (CEST)
Bist du dir da so sicher ? Die WP hat Gegner, z.B. in den Verlagen für Lexika. Solche Bilder sind hervorragend geeignet, die WP juristisch anzugreifen. Wir sollten vorsichtig sein. Augiasstallputzer 13:29, 8. Jul. 2007 (CEST)
- ich verstehe das irgendwie nicht so richtig. bei zwei deiner löschanträge schreibst du mögliche alternativen dazu... was ist jetzt z.b. an Bild:Fellatio.jpg weniger "pornographisch" als bei Bild:Fellatio.png? den einzigen unterschied, den ich erkennen kann, ist, dass (a) das zweite bild farbig, (b) die qualität beim zweiten unbestritten besser ist und (c) bei der bleistiftzeichnung es sich um schwules fellation handelt... --JD {æ} 13:32, 8. Jul. 2007 (CEST)
Die Bleistiftgrafik ist "optisch reduzierter". Das "entschärft" das Bild. Das es homosexuell ist, macht im Sinne des Gesetzes nichts aus. Augiasstallputzer 13:37, 8. Jul. 2007 (CEST)
- was ist da reduzierter? was sieht man im bleistiftbild nicht oder weniger explizit? das ist eine ernstgemeinte frage. --JD {æ} 13:47, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Bei Bild:Auto-fellatio.jpg sähe ich durchaus mögliche Probleme (da es sich um ein, wenn auch verfälschtes, Foto handelt), bei den anderen Bildern dagegen nicht, da scheint mir die Unterscheidung Bleistiftzeichung/colorierte Zeichnung sehr gekünstelt: Da erscheint mir die legale Frage eher als Feigenblatt für den Löschwunsch - aber ich bin kein Jurist und masse mir kein Urteil über die juristische Frage an, ob überhaupt eines der Bilder unter die fraglichen Paragraphen fällt.
@Augiasstallputzer: Bist Du Jurist, hast einen Juristen befragt oder hast eigene Erfahrungen mit den Pornographie-Paragraphen? Oder handelt es sich nur um einen prophylaktischen LA, weil es „sein könnte“? -- srb ♋ 13:59, 8. Jul. 2007 (CEST)
Ich bin kein Jurist. Es ist eine Vorsichtsmaßnahme von mir. Ich habe Bedenken wegen juristischer Attacken. Die Gefahr der Selbstzensur ist mir dabei bewust. Ich schlage vor, die Diskussion unter Wikipedia:Bilder mit sexuellem Inhalt fortzusetzen. Augiasstallputzer 14:31, 8. Jul. 2007 (CEST)
Es gibt keine klar festgelegte Grenze zwischen Kunst und Pornographie, diese Grenze ist auch zusehr vom jeweiligen Zeitgeschmack abhängig sowie stark subjektiv geprägt. Allein die Tatsache, daß von deutscher Presse und Fernsehen "Aktfotos" und "Nacktfotos" gleichgesetzt werden (obwohl es da einen großen Unterschied gibt), macht deutlich, daß man sowas nicht in Grenzen zwängen kann. Das, was Helmut Newton vor 30 Jahren veröffentlichte, führte regelmäßig zu Wellen der Empörung, ist heute aber (fast) unumstritten als Kunst anerkannt. In Fotografenkreisen gibt es einige (recht wenig umstrittene) Definitionen, die würde ich hier auch anwenden. Wir dürfen dabei aber nie vergessen, daß keine Regel eine absolute Sicherheit schafft. Vor Gericht bekommt man nicht Recht sondern ein Urteil - und das ist unter anderem von der subjektiven Einschätzung des Richters, der Schöffen und/oder Gutachter abhängig. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:29, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Übertrag von meiner Benutzerseite, auf der mich Augiasstallausputzer wegen meiner Revertierung siener Bildlöschung ansprach
- Das Bild dient keinen pornografischen Zwecken. Das ist ganz simpel. Nicht jede explizite Darstellung von Sexualität ist Pornografie. Da brauchen wir gar nicht drüber zu streiten, dem ist schlichtweg so. So gibt es Filme mit der Darstellung von Geschlechtsverkehr, die eben keine pornografischen Filme sind und auch nicht den restriktiven Bestimmen unterliegt. Zudem ist auch immer die Intention eines Bildes wichtig. Und dieses Bild ist keine Wichsvorlage. Im Gegenteil ist ist eine simple Illustration, die den Sachverhalt schlichtweg illustriert. Wäre das Bild aus der Antike, würden die Leute meinen, es wäre Kunst. Im Buch Zeig Mal, das für Kinder und Jugendliche vorgesehen ist, werden Oral und Vaginalverkehr gezeigt und das Buch steht nicht auf dem Index. Im Gegenteil, es ist weit verbreitet. Auch die Klage gegen Ament kam nicht durch, wegen eines "expliziten" Bild in einem siener Bücher. Bevor man so weit geht und mit Gesetzen um sich wirft, sollte man das erstmal klären. Marcus Cyron in memoriam Felix Gerritzen 16:45, 8. Jul. 2007 (CEST)
Diskussion zur Themenseite
Ich schlage vor, bei Bildern mit Handlung nur SW-Grafiken zu verwenden und bei Bildern ohne Handlung auch Photos zuzulassen. Augiasstallputzer 14:05, 8. Jul. 2007 (CEST)
- S/W-Grafiken können sehrwohl pornografisch sein, Fotos sind es nicht automatisch. Dieses Kriterium halte ich für ungeeignet. Ich mache mal einen Vorschlag:
- Auf Abbildungen aller Art ist das Zeigen primärer Geschlechtsmerkmale erlaubt, wenn bei der Abbildung kein Geschlechtsakt gezeigt wird
- Abbildungen des Geschlechtsaktes sind zulässig, wenn keine primären Geschlechtsmerkmale sichtbar sind.
- Abbildungen, die in öffentlich zugänglichen Museen oder Ausstellungen gezeigt sind oder waren, sine zulässig. Veranstaltungen oder Ausstellungen, die nur Erwachsenen zugänglich sind, fallen nicht unter diese Regelung.
- Diese relativ klare Definition stammt von der FIAP und funktioniert recht zuverlässig bei Fotos, die weitgehend als "Kunst" verstanden werden. In Werken der Bildung, die Abbildungen stets in einem klaren Konsens zeigen, ist mehr erlaubt, allerdings trifft dies auf uns nicht zu, weil alle Bilder auch als separate Datei abrufbar sind. Nur "ganz großen" Fotografen war es in der Vergangenheit möglich, diese Grenze zu durchbrechen. Das trifft auf uns aber nicht zu. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:41, 8. Jul. 2007 (CEST)
Das ist ein recht guter Vorschlag. Was ist dann mit alten Gemälden (also PD-Old-Bilder) ? sollen die generell erlaubt sein ? Augiasstallputzer 14:47, 8. Jul. 2007 (CEST)
Die folgenden Bilder zeigen unbekleidete Menschen. Diese Fotos habe ich auf Wunsch der Biologen für Mann und Frau angefertigt. Das sollte deutlich machen, daß die Darstellung nackter Menschen nicht automatisch etwas mit sexuellen Inhalten zu tun haben muß. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:51, 8. Jul. 2007 (CEST)
Bei alten Gemälden (selbst aus der Römerzeit) sollte man genauso vorgehen wie mit heutigen Fotos. Nicht das Entstehungsjahr oder Darstellungstechnik sind entscheidend sondern Bildinhalt. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:51, 8. Jul. 2007 (CEST)
- PS: Urheberrecht spielt in dieser Betrachtung keine Rolle. Daß wir nur freie Bilder nehmen ist klar - wenn freie Bilder (egal welcher Lizenz) unzulässige Inhalte zeigen, werden sie trotzdem nicht verwendet. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 14:56, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Nach deinen Kriterien müssten solche Bilder gelöscht werden. --08-15 14:59, 8. Jul. 2007 (CEST)
Die Bilder oben sind klar in Ordnung. Aber ein Bild wie Image:69ing.png ist nicht ok. Das benötigt man auch nicht und verletzt daher unnötig die Gefühle von Lesern. Augiasstallputzer 15:00, 8. Jul. 2007 (CEST)
@08-15: Ein Grenzfall. Augiasstallputzer 15:01, 8. Jul. 2007 (CEST)
Ich würde beide Bilder löschen, bei ersterem ist ein erigierter Penis zu sehen, offensichtlich geht es um einen Geschlechtsakt. dabei ist es unerheblich, daß die darstellung sehr alt ist. Zweiteres geht in meinen Augen auf keinen Fall, auch wenn es eine Zeichnung ist. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:06, 8. Jul. 2007 (CEST)
Und was macht man (bei der Vase) dann, wenn es um "Sex in der Kunstgeschichte" geht ? Augiasstallputzer 15:08, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Umstrittene Sachen wie Der Ursprung der Welt passen bestens in die Definition, in Einzelfällen muß man dann eben nach Menschenverstand entscheiden. Nicht jede 2.000 Jahre alte pornografische Darstellung ist automatisch zulässig, weil das sehr alt ist. In der Menschheitsgeschichte wurde Sex oft genug dargestellt, auf derartiges können wir verzichten. Wenn es zu einem Einzelfall eine richterliche Entscheidung gibt, kann man sich darauf berufen. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:16, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Nun werden antike Vasen mit derartigen Abbildungen ja aber öffentlich in Museen ausgestellt. Wir sollten doch klar unterscheiden, ob etwas unzulässig ist oder ob es deiner Meinung nach verzichtbar ist. --08-15 16:14, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Das ist ein sehr guter Einwurf, ich habe meinen obigen Vorschlag um diesen Punkt ergänzt. Museen sind für Kinder zugänglich. Veranstaltungen, die nur Erwachsenen zugänglich sind, fallen nicht unter diese Regelung. Damit kann die Vase bleiben. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:21, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Kann es sein, dass euch allen das Privileg der Wissenschaft und Lehre nicht bekannt ist, dem wir in der Wikipedia unterliegen? Wenn und soweit pornographische Darstellungen sachlich zu rechtfertigen sind, unterliegt eine Enzyklopädie nicht den Regeln des Jugendschutzes. Ich bitte dringend um einen Blick auf §18 III Nr. 2 JuSchG. Diese gesamte Diskussion ist völlig hinfällig, es gibt kein gesetzliches Verbot, die diesbezüglichen Befürchtungen sind gegenstandslos. --h-stt !? 16:23, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Das is korrekt - und wir nehmen an, daß wir darunter fallen - aber ist dies irgendwo festgeschrieben, gibt es dazu ein Urteil? Wollen wir es darauf ankommen lassen? Brauchen wir derartige Bilder? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:44, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Die Frage welche Sujets und welche konkreten Abbildungen wir wollen ist eine ganz andere, als die Behauptung, wir müssten aus juristischen Gründen zwingend gegen diese Bilder entscheiden. Mir ging es zunächst darum, die fehlerhaften juristischen Aussagen zurückzuweisen. --h-stt !? 17:13, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Das is korrekt - und wir nehmen an, daß wir darunter fallen - aber ist dies irgendwo festgeschrieben, gibt es dazu ein Urteil? Wollen wir es darauf ankommen lassen? Brauchen wir derartige Bilder? --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:44, 8. Jul. 2007 (CEST)
@RalfR: Nach deiner oberen Definition hat Wikipedia gegenüber allen anderen Papier- und Onlinenachschlagewerken den Nachteil, dass die Bilder auch einzeln abrufbar sind. Bei und macht man einen Mausklick oder ruft direkt die URL auf und sonst müsste man das Bild ausschneiden, aber auf jeden Fall das ganze Werk kaufen. --Franz (Fg68at) 16:36, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Ich teile die Auffassung vonh-stt. Ein kurzer Blick auf die Diskussion:Oralverkehr und Editkommentare wie "Porno (gem. dt. Gesetz) ganz entfernt. Wiedereinfügen ist gem. StGB strafbar !!!" zeigt, dass hier scheinbar die privaten ethisch-moralischen Ansichten eines Einzelnen mit juristischen Pseudoargumenten durchgesetzt werden sollen. --Nemissimo 酒?!? 16:43, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Einwurf: Bevor jetzt jemand auf die Idee kommt, mir Prüderie oder ähnliches vorzuwerfen... das liegt mir fern, wie ein Blick auf Aktfotografie und die dortigen Bildbeispiele zeigt. Ich bin nur der Meinung, daß man nicht unbedingt pornografische Bilder braucht, um das Thema Pornografie zu illustrieren. Rechtlich ist diese Situation unklar, die Verwendung derartiger Bilder stellt ein gewisses nicht näher definierbares Risiko dar. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:52, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Ich teile die Auffassung vonh-stt. Ein kurzer Blick auf die Diskussion:Oralverkehr und Editkommentare wie "Porno (gem. dt. Gesetz) ganz entfernt. Wiedereinfügen ist gem. StGB strafbar !!!" zeigt, dass hier scheinbar die privaten ethisch-moralischen Ansichten eines Einzelnen mit juristischen Pseudoargumenten durchgesetzt werden sollen. --Nemissimo 酒?!? 16:43, 8. Jul. 2007 (CEST)
Die WP kann sich nicht auf §18 beziehen, weil - im Gegensatz zum Buch - nicht sichergestellt ist, dass der Kontext, welcher der Lehre dient, dabei ist. Und es geht auch nicht um meine Moralwerte. Wenn ein Bild pornografisch ist, dann ist das Hochladen oder Einbindung eine Form der Verbreitung und strafbar, wenn sich der User im Geltungsbereich dt. Gesetze befindet, denn hier in die WP schauen auch Minderjährige hinein. Ich habe die Gesetze nicht geschrieben, aber ich erwarte die Einhaltung der Gesetze von Seiten der WP. Darüber hinaus ist es nicht ausreichend, die Gesetze zu beachten. Wir sollten auch Rücksicht auf die Emotionen von Lesern haben. Einem zehnjährigen WP-Leser ein Bild wie 69ing.png zu präsentieren, ist unabhängig von der individuellen Moral nicht in Ordnung. Augiasstallputzer 19:06, 8. Jul. 2007 (CEST)
- wenn ein zehnjähriger ernsthaft nach neunundsechzig sucht, dann spricht meines erachtens auch nichts dagegen, ihm ein solches bild zu liefern. --JD {æ} 19:15, 8. Jul. 2007 (CEST)
Zu dem ganzen "Problem" möchte ich einmal einen selbst erlebten Schwank erzählen, der imho mehr als deutlich zeigt, dass dieses Thema oftmals ziemlich abstruse Ausmaße annimmt: in der Offtopic-Ecke eines Modellbahn-Forums postete dort als Gag mal jemand ein Bild von 2 Damen, die - züchtiger angezogen, als die durchschnittliche Diskotheken-Besucherin - den Allerwehrtesten nach oben streckten. Das ganze hatte durchaus einen Bahn-Kontext, dank der Umgebung. In das Bild auch nur gewisse Erotik hineinzuinterpretieren, dürfte normalerweise selbst einem extrem verklemmten Pfarrer einige rhetorische Künste abverlangen (wie im weiteren dann auch die Meinungen bestätigten)... Doch was passierte? Ein Nutzer beschwerte sich sofort mit einer Inbrunst, die von ihm nicht einmal bei Berichten über eBay-Betrugserfahrungen über diesen "Porno" (die weitere Schimpfwörter-Sammung erspare ich uns) und war sich absolut sicher, dass solche Fotos nicht einmal hergestellt werden dürfen und schon gar nicht irgendjemandem gezeigt werden - ob und wie diese Person je Kinder gezeugt hat, ist mir unbekannt; nach der "Predikt" müsste jeder vor Scham tot umfallen, der auch nur daran denkt, dass es Frauen gibt, die hübsch aussehen. Wo für ihn ein Foto schon "leicht unanständig" ist, _möchte_ ich mir nicht vorstellen, vermutlich würde er sich in einem Land in dem Fotos per se verboten sind, sehr wohl fühlen ;). Auf diesem Grunde tendiere ich sehr stark dazu, ausschließlich die gesetzlichen Regelungen, NICHT aber irgendwelche privaten Definitionen von "problematischen Bildern" als Richtwert zu nutzen - alles andere kann und wird im völligen Chaos und Dauer-Kämpfen mit irgendwelchen Leuten mit hoffnungslos verklemmten Moralvorstellungen enden. TheK 19:57, 8. Jul. 2007 (CEST)
Umsetzung der Ideen
Ich würde es begrüßen, wenn sich jemand vom Verein zu diesem Thema äußern würde, da dieser im Zweifelsfall den Ärger bekommt. Die Regelung für Commons ist nicht betroffen, das muß dort klären und ggf. von der Foundation absegnen lassen. Wenn Bilder auf Commons existieren, die wir als problematisch ansehen, werden sie nicht verwendet. --RalfR → BIENE braucht Hilfe 15:11, 8. Jul. 2007 (CEST)
Ich schlage vor, bis morgen auf Wortmeldungen hier zu warten und dann weiterzusehen. Augiasstallputzer 15:25, 8. Jul. 2007 (CEST)
Andersrum wird ein Schuh draus. Der Verein kümmert sich darum wenn es Ärger gibt. Der Verein ist aber in keiner Weise für die Inhalte verantwortlich. Marcus Cyron in memoriam Felix Gerritzen 16:43, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Marcus hat Recht. --Nemissimo 酒?!? 16:44, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Also erstmal den Ärger provozieren und dann dem Verein den schwarzen Peter zuschieben, das auszubügeln? Ich bin nicht im Verein, mir könnte es egal sein...--RalfR → BIENE braucht Hilfe 16:56, 8. Jul. 2007 (CEST)
Also ich bin nicht wirklich überzeugt, dass das Aufstellen von allgemeinen Formeln / Richtlinien uns bei dem Thema weiterbringt. Die allgemeine Lage ist ja klar: Wir verwenden Bilder die a) rechtlich in Ordnung und b) sinnvolle Artikelillustrationen sind. Allerdings ist schon der Punkt b) so komplex, dass es dort wohl nur Einzelfallentscheidungen geben kann. Die auf dieser Seite genannten Bilder sind dafür doch gute Beispiele: Die detailfreudige Darstellung auf einer antiken Vase geht in Ordnung, wenn ich das gleiche Motiv jetzt male und hier hochlade geht es wohl nicht in Ordnung. Das Bild Image:69ing.png wirkt insbesondere durch das farbliche Hervorheben der Labien unpassend usw. usf. Am Ende glaube ich nicht, dass uns eine Metadiskussion hier weiter bringt, am Ende können wir nur über konkrete Bilder entscheiden. Gruß, --Davidl 17:03, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Das sehe ich genauso. --Nemissimo 酒?!? 18:18, 8. Jul. 2007 (CEST)
Gewisse Regeln sind aber notwendig. Ich schlage folgende Regelung vor:
- Die Regelungen gelten nur für Bilder, welche geeignet sind, nachteilig auf Kinder und Jugendliche zu wirken oder welche das sittliche Empfinden von Lesern beeinträchtigen können.
- Wenn möglich, sollte eine Grafike einer Fotografie vorgezogen werden.
- Fotografien, welche sexuelle Handlungen darstellen, sind nicht zugelassen.
- Grafiken, welche sexuelle Handlungen darstellen, dürfen keine obszöne Hervorhebung der Genitalien darstellen.
- Gibt es an Stelle eines Bildes auf de:WP oder den Commons ein dezenteres Bild, welches für die geplante Nutzung geeignet ist, so soll dieses verwendet weren.
- Bilder, welche offensichtlich zu dem Zweck pornografischer Verwendung hochgeladen wurden, werden schnellgelöscht.
Mir ist bewusst, dass diese Regeln dehnbar sind. Wir können sie aber für Einzelentscheidungen heranziehen.
Ich würde für Einzelfragen eine separate Seite im Wikipedia-Namensraum nehmen, da es nur teilweise um eine Löschung geht. Bei Commons-Bildern geht es um die Aufnahme auf die Bad image list (BIL). Augiasstallputzer 19:29, 8. Jul. 2007 (CEST)
- deine punkte sind mehr als nur "dehnbar"... das sittliche empfinden einzelner leute kann schon sehr früh beeinträchtigt werden; ich sehe keinerlei grund, ein gutes bild durch eine grafik ersetzen zu müssen; ich habe keine ahnung, was du unter einer "obszönen hervorhebung der genitalien" verstehst - genitalien sehen nunmal aus, wie sie aussehen; ein "dezenteres" bild, das "auch geeignet ist", kann weitaus schlechteren infogehalt haben; du hast bislang noch kein beispiel für ein "offensichtlich zu dem Zweck pornografischer Verwendung" hochgeladenes bild benennen können. --JD {æ} 19:53, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Das sehe ich auch so. Die an die Wand gemalten Schreckensszenarien entbehren jeder Grundlage! "Offensichtlich zu dem Zweck pornografischer Verwendung hochgeladene Bilder" gibt es in keinem einzigen de-Artikel! --Nemissimo 酒?!? 20:01, 8. Jul. 2007 (CEST)
- (BK) Ich kann ehrlich gesagt noch immer nicht erkennen, wo der Vorteil an einem solchen Regelsystem liegen soll. Wenn es weiter alle Einzelfallentscheidungen ermöglichen soll, müssen diese "Regeln" so weichgekocht sein, dass sie letztlich nicht mehr als Trivialitäten sagen (dass es keine Pornos auf der Wikipedia gibt war allen Beteiligen bereits klar) und man dann Diskussionsseiten mit der Interpretation der Regeln füllen kann. Am Beispiel deines Vorschlages: Ist Bild:Porno.jpg nach Punkt 3 zu entfernen oder doch zumindest nach 2 durch eine Grafik von einem Pornodreh zu ersetzen? Ist Image:Fellatio.png gemäß 6 ein Porno (wie du geschrieben hast) oder zumindest nach 4 eine obzöne Darstellung? Ist Bild:Mercury god.jpg nicht die Höhe einer obszönen Hervorhebung der Genitalien und muss nach 4 sofort gelöscht werden? Müssen wir gemäß 1 besondere Rücksicht nehmen weil sich jemand von diesem Kussbild Bild:Hendricks-leboeuf.jpg in seinem sittliche Empfinden beeinträchtigt fühlt? Sollten wir also Bild:Pluschow, Wilhelm von (1852-1930) - Due donne - ca.1900.jpg im Artikel Intimität gemäß 2 besser durch eine Grafik ersetzen? Geklärt scheint mir eben gar nichts, dafür grusel ich mich jetzt schon vor den entsprechenden Regelauslegungsdebatten. Gruß --Davidl 19:59, 8. Jul. 2007 (CEST)
Ok, du hast mich überzeugt. Du hast wohl recht. Ein offensichtlich pornografisches Bild ist mir z.Z. nicht bekannt. Auf den Commons wurde aber erst gestern ein Porno gelöscht. Bleibt die Frage, ob wir eine Projektseite für Einzelentscheidungen anlegen sollen. Augiasstallputzer 20:02, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Das war bisher noch nie nötig, die Fachredaktion Sexualität hat bisher immer für angemessene Lösungen gesorgt und ist der Ort für entsprechende Diskussionen! --Nemissimo 酒?!? 20:06, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Ja, wir haben ja eine Wikipedia:Redaktion Sexualität, die dafür zuständig ist. Ob da nun eine Unterseite für Bilderfragen eingerichtet werden sollte? Ich weiß nicht, bislag ist dort die Anzahl der Bilderfälle eigentlich noch ziemlich überschaubar. --Davidl 20:11, 8. Jul. 2007 (CEST)
Ok, dann werde ich mich dort einbringen. Empfehlungen (statt Regeln) für derartige Bilder wären trotzdem gut. Wir sollten bedenken, dass auch Zehnjährige die WP lesen. Ein Bild welches aufklärt ist da besser als ein Bild, welches beim Kind Ekel erregt. Augiasstallputzer 20:14, 8. Jul. 2007 (CEST)
Es ist das Ziel mit der Wikipedia eine moderne, an die Möglichkeiten dieses Mediums angepasste Enzyklopädie zu entwickeln. Sie hierbei auf den Horizont von Zehnjährigen zu beschränken ist nicht zielführend. Die gesetzlichen Vorschriften sind ausreichend, darüber hinaus sollten wir uns nicht selbst beschränken. Eine über die gesetzlichen Vorgaben hinausreichende Zensur findet nicht statt.--Nemissimo 酒?!? 23:01, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Anmerkung zu ein Bild, welches beim Kind Ekel erregt. Mich hat das als 10jähige wesentlich mehr angeekelt als das. Ich denke es könnte damit zusammenhängen, daß ich letzteres selbst mit ständig mit mir herumtrage, aber das ist nur eine vage vermutung, die ich nicht enzyklopädisch eindeuttig verifizieren kann, daher nur als etwaige Theorie stehenlassen... Vielleicht auch mal das anschauen oder die Bilder hier. Ich persönlich finde das wesentlich gruseliger als irgendwelche sonstwie gestrichelten Sexualpraktiken, aber vielleicht bin ich auch nur selbst extrem ekelhaft und obendrein pervers. Wahrscheinlich alles zusammen, aber wie gesagt... Danke der Aufmerksamkeit, mit einem freundlichen Gruß Juliana da Costa José 23:10, 8. Jul. 2007 (CEST)
- Soviel ich weiß steht die Tagesschau auch nicht unter Jugendschutzindex, wo man als 10jahrige/r wesentlich ekelhaftere Bilder vorgesetzt bekommt, halte obengenannte Diskussion schon für Prüderie, getarnt unter angeblicher juristischer Bedenken. Schaut euch mal ein Biologie- oder Lateinschulbuch an bzw werden Schuljungen/-mädel aus Museen verwiesen?--Zaph Ansprache? 23:16, 8. Jul. 2007 (CEST)
- PS als 10jähriger bekommt man auch leicht eine BRAVO, in den 80ern (bin da aufgewachsen), gab es entsprechendes Aufklärungsmaterial von ProFamilia, selbst in so einer konservativen Stadt wie Fulda--Zaph Ansprache? 23:20, 8. Jul. 2007 (CEST)