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Wikipedia:Meinungsbilder/Positionierung von Aussagen der Inlandsnachrichtendienste

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dies ist eine alte Version dieser Seite, zuletzt bearbeitet am 8. Juli 2007 um 15:37 Uhr durch Wutzofant (Diskussion | Beiträge) (Antrag: Tippfihler). Sie kann sich erheblich von der aktuellen Version unterscheiden.
Dieses Meinungsbild ist in Vorbereitung. Bitte noch nicht abstimmen! Ihr seid aber herzlich dazu eingeladen, eure Meinung auf der Diskussionseite kundzutun.

Ausgangsposition

Verschiedene Einzelpersonen, Gruppierungen (unter anderem Parteien), Publikationen, Glaubensgemeinschaften, Veranstaltungen und Aktionen werden von den offiziellen Inlandsnachrichtendiensten der verschiedenen demokratischen Staaten, beziehungsweise deren lokalen Untergliederungen, als verfassungsfeindlich beurteilt. Beispielsweise betrifft dies für einen großen Teil des deutschsprachigen Gebietes das deutsche Bundesamt für Verfassungsschutz, in Österreich das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und in der Schweiz den Dienst für Analyse und Prävention, sowie deren regionale Unterteilungen.

Diese Einschätzungen werden in den Artikeln über die entsprechenden Gruppierungen, Parteien Einzelpersonen, etc. teilweise in der Einleitung, teilweise aber erst im Hauptteil des Artikels unter Kritik erwähnt.

Da es keine einheitliche Sprachregelung dafür gibt, an welcher Stelle diese Bewertungen der unterschiedlichen Behörden in den Artikel stehen sollten, kommt es durch diese Frage immer wieder zu Konflikten.

Durch diese nichteinheitliche Handhabung leidet die Glaubwürdigkeit der Wikipedia. Das Meinungsbild soll einen zentralen Punkt der Wikipedia, den Neutralen Standpunkt sicherstellen. Dies ist in Hinblick auf die Außenwirkung von eminenter Bedeutung.

Stillschweigende Übereinkunft

  1. Vorausgesetzt wird, dass die Bewertungen der Inlandsnachrichtendienste per se relevant sind.
  2. Vorausgesetzt wird zudem, dass diese Bewertungen nicht automatisch wissenschaftlichen Standards genügen.
  3. Unterstellt wird zudem, dass die politischen Parteien Einfluss auf die Arbeit von Behörden nehmen.
  4. Zuguterletzt wird vorausgesetzt, dass diese Punkte im Lemma Bundesamt für Verfassungsschutz beziehungsweise der Lemmata der ausländischen Pendanten diskutiert werden und nicht auf der Seite jeder einzelnen Kleinstpartei, die als verfassungsfeindlich beschrieben wird.

Antrag

Das einzige Ziel dieses Meinungsbildes ist es, eine einheitliche Handhabung herzustellen. Es geht ausschließlich um das Ob einer Erwähnung. Der konkrete Inhalt hängt von den jeweiligen Einschätzungen der Verfassungsschutzbehörden ab. Denkbar sind zwei Optionen:

1. Aktuelle Einschätzungen, nicht bloße Verdachtsfälle, der Inlandsnachrichtendienste von demokratischen Staaten werden immer in der Einleitung erwähnt. Bei mittlerweile nicht mehr existierenen Gruppierungen, Veranstaltungen, Glaubensgemeinschaften, Aktionen oder verstorbenden Einzelpersonen ist die aktuelle Wertung zur Zeit der Auflösung beziehungsweise des Todes zu übernehmen. Hierbei ist zu erwähnen, welche Behörden (Staat, regionale Unterteilung) diese Einschätzung vornehmen. Beispiele einer Erwähnung in der Einleitung.

Argumente für die Erwähnung in der Einleitung:

Da in Einleitungen zumeist die Eigendefinition der jeweiligen Gruppe beziehungsweise der Einzelperson wiedergegeben wird, scheint eine Art Gegenüberstellung kritischer Ansichten, insbesondere bei extremistischen Gruppierungen, sinnvoll. Der Kritikabschnitt ist in der Regel erst weiter unten zu finden.


2. Einschätzungen der Inlandsnachrichtendienste werden nicht in der Einleitung, jedoch ausführlich im Abschnitt Kritik oder einer vergleichbaren Stelle erwähnt. Beispiele für eine Erwähnung im Hauptteil.

Argumente für eine Erwähnung im Hauptteil des Artikels, jedoch nicht in der Einleitung:

Relevante und seriöse Kritik kann stets in sachlicher Form in Artikel eingebracht werden. Eine explizite Erwähnung im Einleitungsteil des Artikels kann als diffamierend verstanden werden.


Worum es nicht geht

Nicht Thema dieses Meinungsbildes ist, ob die Einschätzungen der Inlandsnachrichtendienste grundsätzlich relevant sind, oder ob sie in Einzelfällen oder generell mit ihren Einschätzungen falsch liegen.

Abstimmungsmodalitäten

Das Meinungsbild beginnt am 9. Juli 2007 um 0.00 Uhr und endet am 22. Juli 2007 um 24:00 Uhr.
Stimmberechtigung zu diesem Meinungsbild überprüfen

Es gilt die allgemeine Stimmberechtigung.

Kurze Kommentare sind erlaubt, längere werden auf die Diskussionsseite verschoben. Die Kommentierung der Stimmen auf dieser Seite durch andere Benutzer ist unerwünscht und wird ebenfalls auf die Dikussionsseite verschoben. Nicht stimmberechtigte Benutzer tragen kurze Kommentare bitte unten ein, für längere Kommentare ist auch hier die Diskussionsseite da.


Jeder stimmberechtigte Benutzer hat eine Stimme und kann die ihm am meisten zusagende Alternative auswählen. Eine Doppelabstimmung für eine vorgeschlagene Alternative und für die Ablehnung des Meinungsbilds ist unzulässig. Entsprechende Stimmen werden gestrichen.

Der Vorschlag gilt als angenommen, wenn die Anzahl der Stimmen, welche für den Antrag abgegeben wurden größer ist als die Anzahl der Stimmen die dagegen abgestimmt oder das Meinungsbild abgelehnt haben.

Das Meinungsbild ist nur gültig, wenn wenigstens 100 stimmberechtigte Benutzer während des Abstimmungszeitraums abgestimmt haben. Stimmen für eine Ablehnung des Meinungsbilds zählen dabei mit. Das Meinungsbild wird nicht gültig, wenn mehr Benutzer für seine Ablehnung als insgesamt für eine der beiden Varianten (dafür oder dagegen) gestimmt haben.

Abstimmung

Für die Erwähnung in der Einleitung

Für die Erwähnung im Hauptteil des Artikels

Für eine Einzelfallentscheidung

Enthaltung

Ablehnung des Meinungsbildes