Hidschāb
Hidschab (حجاب) (arabisch: Vorhang) ist der arabische Name einer islamisch begründeten Körperbedeckung, für Frauen, die nicht nur den Kopf, sondern auch den Körper als ganzen bedeckt. In einigen Ländern, wie Iran, Saudi-Arabien und anderen, ist das Tragen des Hidschab Pflicht, Zuwiderhandlungen werden bestraft. Ausnahme ist die Pilgerfahrt nach Mekka ([[Haddsch])], bei der Frauen unverschleiert sein müssen.
Rechtsgelehrte des Islam, Ulama, haben Regeln aufgestellt, welche Körperteile („Awrah“, Schambereich) muslimische Frauen vor nicht nah verwandten Männern (Nicht-Mahram) bedecken müssen. Dabei wurden Koran und Hadithe herangezogen.
Nach Konsens der meisten Gelehrten soll der Hidschab folgende Bedingungen erfüllen:
Der Hidschab sollte den gesamten Körper bis auf Gesicht und Hände bedecken und er sollte einfach gearbeitet und nicht reizvoll sein, so dass Männer davon aufmerksam gemacht würden.
Diese Regeln werden aber von den verschiedenen islamischen Gemeinschaften strenger oder weniger streng ausgelegt. Z.B. verzichten Aleviten komplett auf den Hidschab, da sie aus den entsprechenden, im Koran angeführten Stellen, keine Pflicht für den Hidschab ableiten können. Der islamische Gelehrte und ägyptische Religionsminister Dr. Hamdi Zaqzuq, der auch Präsident des Obersten Islamischen Rates der Arabischen Republik Ägypten ist, kann ebenfalls keinen Zwang für den Hidschab im Islam erkennen. Rechtsgelehrte wie z.B. der saudische Oppositionelle Maududi oder der ehemalige Vorsitzende der saudischen Ulama Ibn Baz vertreten hingegen einen strengeren Standpunkt. Nach ihrer Ansicht müssen auch Gesicht und Hände bedeckt werden.
Hidschab in verschiedenen Regionen
In der Türkei ist die traditionelle Form des Hidschab der Çarşaf, im Iran und bei den irakischen Schiiten der Tschador. In arabischen Ländern wird der Dschilbab mit einen Niqab genannten Gesichtsschleier kombiniert. In Afghanistan wird die Burqa, in Pakistan und Indien wird die Parda getragen.
Hidschab im Koran

Stellen im Koran, in denen die Fürsprecher des Hidschab eine Pflicht für selbigen sehen:
„Und sprich zu den gläubigen Frauen, dass sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Keuschheit wahren und ihren Schmuck nicht zur Schau tragen sollen - bis auf das, was davon sichtbar ist (arab.: illa ma thahara minha), und dass sie ihre Tücher um ihre Kleidungsausschnitte schlagen und ihren Schmuck vor niemandem enthüllen sollen außer vor ihren Gatten oder Vätern oder den Vätern ihrer Gatten oder ihren Söhnen oder den Söhnen ihrer Gatten oder ihren Brüdern oder den Söhnen ihrer Brüder oder Söhnen ihrer Schwestern oder ihren Frauen oder denen, die sie von Rechts wegen besitzen, oder von solchen ihren männlichen Dienern, die keinen Geschlechtstrieb mehr haben, und den Kindern, die der Blöße der Frauen keine Beachtung schenken. Und sie sollen ihre Füße nicht so auf den Boden stampfen, dass bekannt wird, was sie von ihrem Schmuck verbergen. Und wendet euch allesamt reumütig Allâh zu, o ihr Gläubigen, auf dass ihr erfolgreich sein möget.“
„O Prophet! Sprich zu deinen Frauen und deinen Töchtern und zu den Frauen der Gläubigen, sie sollen ihre Übergewänder (arab.: Dschalâbîb, Singular: Dschilbâb) reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, dass sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden. Und Allâh ist Allverzeihend, Barmherzig.“