Verwaltungsstrafe
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Eine Verwaltungsstrafe ist eine echte Strafe im technischen Sinne, welche nicht von einem Gericht, sondern von einer Behörde verhängt wird. Zur Verhängung von Verwaltungsstrafen waren früher Polizei- und Finanzbehörden ermächtigt. Diese Ermächtigung besteht heute aufgrund von Art. 92 GG nicht mehr.
Siehe auch: Ordnungswidrigkeit, Zwangsgeld.