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Angebot (Betriebswirtschaftslehre)

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Die Angebotserstellung erfolgt, damit der potentielle Kunde verbindliche Angaben hat, was die Waren bzw. Dienstleistungen kosten. Dies können einfache unterschriebene Preisblätter sein, aber auch hochkomplexe Angebote, die sich über mehrere Bundesordner erstrecken.

Zur Angebotserstellung gehören insbesondere

  • die Konzepterstellung, wie und mit welchen Produkten der Kundenwunsch erfüllt werden kann
  • die Ermittlung der Beschaffungskosten zugekaufter Waren bzw. durch Subunternehmer zu erbringender Waren
  • die Ermittlung technischer, rechtlicher, kaufmännischer und sonstiger Rahmenbedingungen
  • die Ermittlung des zur Auftragsausführung erforderlichen Personals
  • die Zusammenstellung eventueller weiterer entstehender Kosten (Transport, Zölle, Genehmigungen usw.)
  • die Vorkalkulation, d. h. die Zusammenstellung aller Kosten und die Bestimmung der erwünschten Marge und damit des Angebotspreises unter Berücksichtigung der vermuteten Angebote der Mitbewerber
  • die rechtsverbindliche Unterzeichnung aller relevanten Seiten des Angebotes
  • die Zustellung des Angebotes an den potentiellen Kunden

Im Projektgeschäft ist die Angebotserstellung eine wichtige Aufgabe, die über das Wohl und Wehe eines Unternehmens entscheiden kann. Die Erstellung von Projektangeboten kann u. U. mehrere hunderttausend Euro kosten (inkl. Personalkosten). In der Baubranche sind Angebote meist standardisiert; hier wird das Standardleistungsbuch (STLB-Bau) benutzt, wodurch eine weitgehend streitfreie Vereinbarung über die Leistungen und die Preise ermöglicht werden soll. Dabei wird oft auch die Reputation oder die Zuverlässigkeit eines Anbieters bei früheren Geschäften beachtet. Anbieter, die allein durch günstigere Angebote anderer einen Zuschlag endgültig nicht bekommen oder aus den engeren Erwägungen genommen werden, bezeichnet man als ausgeboten.

Im Bereich öffentlicher Aufträge werden Angebote im Rahmen von Ausschreibungen erstellt. Das Vergaberecht unterscheidet dabei nach mehreren Kriterien, so z. B. nach Bauleistungen bzw. anderen Leistungen sowie nach Projektgröße.

Es kommt vor, dass für die Erstellung von individuellen Angeboten eine Erstellungsgebühr verlangt wird, die meist mit dem Auftrag verrechnet wird, wenn er erteilt wird. In vielen Fällen ist dies aber nicht möglich; bei öffentlichen Aufträgen ist die Erstattung von Angebotserstellungskosten normalerweise ausgeschlossen.

Je komplexer die Angebotserstellung, desto wichtiger ist eine geeignete Projektselektion, um die Kosten für die Angebotserstellung zu senken. Sind die Angebotserstellungskosten jedoch gering im Vergleich zum möglichen Umsatz, spielt dies keine Rolle. Die Angebotserstellungskosten können in einfachen Fällen weniger als ein Promille des potentiellen Umsatzes betragen. In komplexen Projekten kann die Angebotserstellung mehrere Prozent des möglichen Umsatzes kosten.