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Allofmp3

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Allofmp3 ist ein russischer Online-Musikdienst. Das Lizenzabkommen von Allofmp3 mit der Russian Organization for Multimedia and Digital Systems ist mit den Vereinbarungen russischer Radiosender vergleichbar. Nach Angaben des Unternehmens erlaubt dieses Abkommen den legalen Vertrieb der Musik jeglicher Künstler und Plattenlabel durch Allofmp3 in Russland.

Geschäftsmodell

Im Gegensatz zu Musikdiensten aus den USA, wie zum Beispiel Apples iTunes Store, rechnet Allofmp3.com keine einzelnen Songs ab, sondern das übertragene Volumen. Seit dem 13. August 2006 beträgt der Grundpreis für ein Gigabyte übertragener Daten 30 US-Dollar, wobei dieser Preis aufgrund eines komplizierten Rabattsystems um bis zu ein Drittel sinken kann; dies geschieht in Abhängigkeit von Downloadmenge, Werbeaktionen und Zahlungsweise. Die sowohl in russischer als auch in englischer Sprache darstellbare Website bietet den Großteil ihrer Funktionen erst dem registrierten Benutzer an.

Zahlungsarten

Zur Zeit ist es möglich per Banküberweisung ("Pay by a bank wire transfer") an eine Bank in Lettland zu zahlen oder das Prepaidguthaben mit Geschenk-PINs, welche man auf Drittseiten erwerben kann, zu erhöhen. Zahlungen mit VISA- oder Mastercard sind für Bestandskunden oft noch möglich, ein Teil der (Neu-) Kunden kann jedoch angeblich nicht mehr per Kreditkarte zahlen, da diese Firmen, nach Angaben von Mastercard, sich nicht für „illegale Aktivitäten“ nutzen lassen wollen.[1]. Auch die einstige Zahlungsweise durch XRost.biz-PIN-Codes wird aus unbekannten Gründen nicht mehr unterstützt.

Es gibt ein Discount-Programm; übersteigt die Summe der Zahlungen ("Balance" genannt) folgende Werte, gibt es den nachstehenden Prozentsatz der getätigten Zahlung als Bonus obendrauf. Bei Banküberweisung gibt es zusätzlich 20 % Rabatt, der die Kosten der Banküberweisung teilweise kompensieren soll.

Technik

Die Dateien stehen dem Benutzer in einer Vielzahl von Audiocodecformaten zur Verfügung, unter anderen als MP3, Ogg Vorbis und FLAC. Die Bitrate bei der Kodierung kann vom Benutzer gewählt werden. Der Download der Dateien kann mit Hilfe eines Webbrowsers oder einer Windows-Anwendung namens allTunes (früher Allofmp3-Explorer) erfolgen. Die Website enthält kostenlose Ausschnitte aller Lieder und ganze Alben in einer mit einem analogen Telefonat vergleichbaren Audioqualität bei einer Bitrate von 24 kbit/s. Nichtregistrierte User können 30 Sekunden und registrierte die vollständigen Lieder vorhören. Die Kosten eines Musikstückes/Album berechnen sich aus der Dateigröße, wobei momentan 3 US cent / Megabyte berechnet werden.

Die Dateien enthalten keinerlei DRM-Informationen, sind also uneingeschränkt nutzbar.

Seit 2004 verursachen hohe Serverbelastungen gelegentliche Verzögerungen bei Nachfragen an die Website. Die im Hintergrund laufenden eigentlichen Downloads werden dabei aber üblicherweise nicht beeinflusst. Die Downloadgeschwindigkeiten bei Breitbandanbindung betragen zwischen 190 und 250 kByte/s (getestet Juli 2006 mit 6-MBit-Verbindung).

Seit Februar 2006 wird das Zusatzprogramm Alltunes-Downloadmanager/-Musikkatalog als Beta-Version zum Test angeboten.

Zwischen Ende Oktober 2006 und Mitte Dezember 2006 wurden alle Songs in einem proprietären Format zum kostenlosen Download angeboten. Dieses Format (mp3x) ließ sich nur mit einer speziellen Software, welche zum kostenlosen Download bereit stand, abspielen. Zwar waren diese Songs DRM geschützt, aber der übliche Vertriebsweg blieb bestehen. Momentan ist unklar, ob dieser Service weitergeführt werden wird. Künftig sollten über das Music For Masses genannte Projekt Werbeeinblendungen in dem Player erfolgen und somit die kostenlose Musik refinanziert werden.

Aktuelles

Anfang des Jahres 2006 war der Dienst aus technischen Gründen mehrfach offline. Der längste Ausfall ging über fünf Tage vom 13. bis zum 18. Mai 2006. Die Webseite zeigte zunächst den Hinweis Vorlage:"-en und war zeitweise gar nicht mehr erreichbar. Ab dem 16. Mai 2006 gingen die Webseiten zwar wieder online, es konnten danach aber zwei Tage lang keine Mediadaten heruntergeladen werden. Eine per E-Mail gestellte Anfrage, wann der Service in seiner normalen Funktion wieder zur Verfügung stehen wird, wurde von Allofmp3 mit Verweis auf Probleme mit Servern, die in ein paar Tagen gelöst sein sollen, beantwortet: Vorlage:"-en

Ab Donnerstag, dem 18. Mai 2006 war der Dienst wieder einige Tage in Betrieb. Das Herunterladen von Titeln über den Allofmp3-Explorer funktionierte zunächst ohne Störungen, wenn das gängige MP3-Format gewählt wurde. Ungewöhnlichere Formate könnten zu substantiellen Wartezeiten führen, informierte eine Systemmeldung während des Bestellvorgangs. Seitdem traten dennoch wiederholt Probleme mit dem Download von Titeln oder der Serverperformance auf.

Seit Donnerstag, dem 25. Mai 2006, war das Herunterladen von Mediadaten erneut gestört. Es kam die Fehlermeldung: Vorlage:"-en

Aufgrund der letzten Ausfälle häufen sich Spekulationen über ein baldiges Ende des Dienstes in der Online-Presse, beispielsweise in einem Artikel[2] bei Spiegel Online in dem der Autor bereits über das nahe Ende von Allofmp3 spekuliert und einen Zusammenhang mit der Ankündigung von Wladimir Putin zur schärferen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen vermutet. Weitere Meinungen über das Thema finden sich bei Google News[3].

Dass das Archiv unter der Firmierung Mp3stor.com und einem verminderten Service wieder online gegangen sei, wurde auf Anfrage vom 15. Mai 2006 am nächsten Tag per E-Mail dementiert. Vladislav Nikulenko: Vorlage:"-en Man habe also nichts mit dem Allofmp3-Service zu tun, sei aber bereit, einen Bonus einzuräumen, wenn man den Allofmp3-Kontostand mitteile. Die Allofmp3-Benutzernamen sind dort allerdings nicht gültig.

Seit Ende Oktober 2006 boykottieren die Kreditkartenunternehmen Visa und Mastercard die Abwicklung von Zahlungen an den russischen Downloaddiensts. Offenbar steht der Weltverband der Phonoindustrie IFPI hinter der Maßnahme. Ein Sprecher von IFPI bestätigte gegenüber dem US-Magazin Ars Technica, IFPI habe Gespräche mit Visa geführt, um gegen AllofMP3 vorzugehen.

Der Bezahlweg über XRost.biz-PIN-Codes bleibt aber bestehen, wobei bei XRost via Paysafecard, UKash oder Firstgate bezahlt werden kann. Dieser Bezahlweg bietet auch den o. g. Bonus. Seit Anfang März 2007 jedoch kann man bei XRost keine PIN-Codes mehr kaufen. Ob dies durch sich verzögernde Wartungsarbeiten oder etwas anderes bedingt ist bleibt Spekulation.

Am 18. Dezember 2006 wurde das in Moskau ansässige Unternehmen Mediaservices, zu dem u.a. Allofmp3 gehört, von einer Reihe von US-Musikkonzernen verklagt. Arista Records, Warner, Capitol Records und UMG Recordings, sowie der US-Musikindustrieverband RIAA fordern von Mediaservices 1,65 Billionen Dollar Schadenersatz (150.000 $ für jede der 11 Millionen heruntergeladenen Dateien).

Seit 25. Juni 2007 ist die Website nicht mehr erreichbar, stattdessen landen Besucher mitunter auf einer Informationsseite, laut der der Server wegen Wartungsarbeiten abgeschaltet sei. Eingesprungen ist die Website MP3sparks.com, hinter der offenbar der gleiche Betreiber steckt.[4]

Rechtliches

Das Unternehmen behauptet, dass sein Angebot lizenziert und in Russland legal sei, da eine Lizenz der dort zuständigen Gesellschaft zur Rechteverwertung (ROMS) vorliegt. Dies wurde in Russland auf Drängen der Musikindustrie untersucht. Nach einem Bericht[5] in The Register empfahl die Moskauer Polizei nach einer Voruntersuchung eine Strafverfolgung von AllOfMP3.com. Nach Angaben des russischen Rechtsberaters der IFPI (Internationaler Verband der Phonoindustrie) schien ein erfolgreiches Vorgehen gegen das Unternehmen aufgrund des russischen Urheberrechtes sehr unwahrscheinlich. Schließlich kam der zuständige Staatsanwalt zu dem Schluss, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Die IFPI bestreitet aber weiterhin, dass Allofmp3 die Lizenzen besitzt, die Musik im Ausland (z. B. konkret Deutschland) zu verkaufen (in Russland liegt tatsächlich eine gültige Lizenz vor).

Welche Konsequenzen sich für einen Privatanwender daraus ergeben, bei einem in Russland legalen Dienst zu kaufen, der aber keine Rechte für den Vertrieb im Ausland hat, ist nicht abschließend geklärt.

Nach dem neuen Deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 53 Abs. 1 UrhG) muss sich ein Nutzer, der eine Mediendatei vervielfältigt (§ 16 Abs. 2 UrhG), darüber informieren, ob sein Download aus einer offensichtlich rechtswidrigen Quelle stammt. Ob der Download von Musikdateien bei Allofmp3 offensichtlich rechtswidrig ist, ist umstritten, auch wenn man für den Download, im Gegensatz zu Tauschbörsen, bezahlen muss.

Ungleich klarer gestaltet sich dagegen die Rechtslage nach schweizerischem Urheberrecht. Hiernach ist der Download - sei es von Allofmp3 oder von sonstiger Quelle - zulässig, sofern dieser für den Privatgebrauch bestimmt ist (Art. 23 Abs. 1 lit. a des schweizerischen Urheberrechtsgesetzes). Anders als das soeben beschriebene Deutsche Recht, kennt das Schweizer Recht keine Einschränkung dieser Schrankenbestimmung auf Quellen, die nicht offensichtlich rechtswidrig sind. Auch im Rahmen der laufenden Urheberrechtsrevision dürfte sich daran aller Voraussicht nach nichts ändern.

Im Mai 2005 wurde versucht eine Einstweilige Verfügung[6] vom Landgericht München I gegen Allofmp3 zu erlassen, in der festgestellt wird, dass Allofmp3 „für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht im Besitz einer Lizenz“ sei. Danach sei die Bereitstellung von Musikdownloads durch Allofmp3 in Deutschland illegal, sofern Allofmp3 keine Rechtsmittel dagegen einlegt. Es ist jedoch zu beachten, dass die einstweilige Verfügung gegenüber Allofmp3 erst dann Wirksamkeit erlangt, wenn diese Allofmp3 zugestellt worden ist. Weil die Einstweilige Verfügung ohne Anhörung der Gegenseite erlassen worden ist, lässt sich jedoch nicht zwangsläufig daraus ableiten, dass die Verfügung auch durch eine Zustellung dem Betreiber von Allofmp3 bekannt gemacht worden ist. Der Antragsteller hat einen Monat nach Erlass der Einstweiligen Verfügung Zeit, diese der Gegenseite zuzustellen (ZPO § 929 und § 929). Die Frist verlängert sich dann, wenn die gerichtliche Entscheidung in angemessener Frist in die Heimatsprache der Gegenseite übersetzt werden muss. Laut Heise News vom 8. Juli 2005[7] wurde die Einstweilige Verfügung der Gegenseite jedenfalls bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht zugestellt. Weitere Informationen hinsichtlich dieser zwingend notwendigen Zustellung fehlen bislang. Bei nicht erfolgter Zustellung hat die einstweilige Verfügung keine Rechtskraft erlangt.

Anfang Juli 2005 wurden Betreiber von deutschen Webseiten mit Hyperlinks auf Allofmp3 vom Bundesverband Phono, der das Angebot für illegal ansieht, abgemahnt. Bei Privatpersonen (auch mehrere Jahre alte Links einer nicht mehr gepflegten Seite sollen abgemahnt werden) wurde der Streitwert mit 75.000 € angesetzt, was zu einem geforderten Anwaltshonorar von ca. 3.800 € führte. Zunächst hatte sich der Heise-Verlag geweigert in vorauseilendem Gehorsam die Links aus seinen Artikeln zu entfernen[7]. Aufgrund zweier Urteile des LG München hat Heise die Links mittlerweile entfernt, strengt aber eine Verfassungsbeschwerde gegen diese Urteile an. Ironischerweise hatte die IFPI selbst auf ihrer Website zu Beginn zur „Kundenaufklärung“ die Webadresse von allofmp3 aufgeführt und erst nach externen Hinweisen entfernt. Der Heise-Verlag hat übrigens im Gegensatz zu anderen bisher kein anwaltliches Abmahnschreiben erhalten, sondern lediglich eine Bitte, die Links zu entfernen. Gründe sind dafür bisher nicht öffentlich bekannt. Die IFPI betrachtet neben Links zu Allofmp3 auch positive Berichterstattung als Beihilfe und damit als illegal. Wie und ob sie dies durchsetzen möchte, bleibt abzuwarten.

Ende Oktober 2006 hat ein dänisches Gericht den schwedischen Internet-Serviceprovider Tele2 dazu aufgefordert, den Zugang zu Allofmp3 zu sperren [8]. Dieses Urteil stellt ein Novum dar, da es Zensur-Praktiken fordert, die äußerst umstritten sind und den "freien" Charakter des Internets beeinträchtigen. Mittlerweile wurde für Kunden des Providers die Internetadresse von AllofMP3 auf DNS-Ebene gesperrt.[9]

Quellen

  1. heise online: AllofMP3 wehrt sich gegen "Diskriminierung" durch Kreditkartenfirmen, 20. Oktober 2006
  2. Spiegel Online: Ist AllofMP3 (schein)tot?, 17. Mai 2006
  3. Google News: Allgemeines Verzeichnis zu allofmp3
  4. heise online: Dauer-Wartungsarbeiten bei AllofMP3.com, 29.06.2007.
  5. The Register: Russian police probe cheap downloads site (englisch), 22. Februar 2005
  6. Landgericht München I: Einstweilige Verfügung Az: 21 O 9161/05 (PDF), 12. Mai 2005
  7. a b Heise News: Abmahnungen wegen Links auf AllofMP3, 8. Juli 2005
  8. Spiegel Online: Aufregung um dänisches MP3-Urteil, 28. Oktober 2006
  9. heise online: Dänischer Provider hält AllofMP3-Sperre aufrecht, 24. November 2006 – 15:30