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Krimineller

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Der Begriff Krimineller bedeutet

  • im streng juristischen Sinne denjenigen, der eine Straftat begangen hat, siehe Täter
  • im kriminologischen Sinne eine Person, die durch zahlreiche Straftaten auf eine sog. kriminelle Karriere zurückblicken kann.

Umgangssprachlich wird der Begriff abwertend ohne Rücksicht auf tatsächlich begangene Straftaten verwendet.

Siehe auch: