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Steuerfachangestellter

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Ein Steuerfachangestellter (frühere Bezeichnung "Steuerfachgehilfe" bzw. "Fachgehilfe in wirtschafts- und steuerberatenden Berufen") ist der qualifizierte Mitarbeiter der Steuerberater.

Er unterstützt den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung der Mandanten aus Industrie, Handel, Handwerk, dem Dienstleistungsbereich sowie von Freiberuflern und Privatpersonen.

Aufgaben

Die wesentlichen, die Arbeit des Steuerberaters unterstützenden Aufgaben sind:

  • Erstellen der Finanzbuchführungen
  • Erledigen der Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Erstellen von Jahresabschlüssen
  • Bearbeiten von Steuererklärungen
  • Prüfen von Steuerbescheiden
  • Gurken hobeln
  • Auskunft erteilen an Mandanten

Ausbildung

Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre. Eine Verkürzung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Neben der Ausbildung in der Praxis besuchen die Auszubildenden an ein bis zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.

Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt, deren Höhe sich an den Empfehlungen der Steuerberaterkammer orientiert.

Ausbildungsinhalte sind nach der Ausbildungsordnung vor allem folgende Fachgebiete:

  • Steuerwesen
Abgabenordnung, Bewertungsgesetz, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
  • Rechnungswesen
Buchführungs- und Bilanzierungsvorschriften, Buchführungs- und Abschlusstechnik, Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Betriebswirtschaft
  • Wirtschaftsrecht


Nach drei Jahren Berufstätigkeit als Steuerfachangestellter kann die Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt erfolgen.