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Otto IV. (Schaumburg)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
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Graf Otto IV. von Holstein-Schaumburg (* 1517; † 1576)

Seine Eltern waren Graf Jobst I. von Holstein-Schauenburg (* 1483; † 1531) und Marie von Nassau-Dillenburg

1531 bis 1537 war er als Otto III. von Schauenburg Bischof von Hildesheim.

1534–1544 liess er von Baumeister Jörg Unkair Schloss Stadthagen neu erbauen.

1544 trat er die Regierung an. Es war eine Zeit konfessioneller Polarisierung, militärischer Konfrontation und politischer Umwälzung. Er modernisierte die Verwaltung und pflegte enge Beziehungen zu Kaiser und Reich.

1556 liess er die Wallanlage von Schloss Rodenberg wieder instandsetzen.

Am 5. Mai 1559 liess er auf Drängen seiner Frau Elisabeth die Reformation durch seinen gräfliche Landdrost Christoph von Münchhausen in der Grafschaft Schaumburg einführen und erklärte die Mecklenburgische Kirchenordnung von 1552 für allein gültig. Er hatte hierbei Rücksicht genommen auf seine Brüder Adolf von Schaumburg († 1566), Fürstbischof von Köln und Anton († 1558), dessen Nachfolger, die beide entschiedene Gegner der Reformation waren.

1560 bis 1564 liess er Schloss Bückeburg zu einer vierflügeligen Schlossanlage umbauen.

1565 verlieh er Obernkirchen die Fleckenrechte. 1571 verpfändete er Hermann von Mengersen die Burg Sachsenhagen.

Ehen und Kinder

In erster Ehe war er verheiratet mit Maria, Tochter Barnims IX., Herzogs von Pommern-Stettin. Sie starb 1554 und hinterließ vier Söhne.

1558 heiratete er Elisabeth-Ursula, eine Tochter Ernsts, Herzogs zu Braunschweig und Lüneburg, der ein Freund Luthers war.

  • Hermann († 1592 auf der Arensburg); Bischof in Minden 1566-1581

Literatur

Gudrun Husmeier: Graf Otto IV. von Holstein-Schaumburg (1517-1576). Landesherrschaft, Reichspolitik und Niederländischer Aufstand [1]

siehe auch